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Hausgeld: Was ist das, wie hoch ist es & was ist enthalten?

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Was ist das Hausgeld?

Das Hausgeld ist der monatliche Betrag, den Eigentümer einer Eigentumswohnung an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zahlen. Es deckt die laufenden Kosten des Gemeinschaftseigentums – also alles, was das gesamte Gebäude betrifft. Beim Kauf einer Eigentumswohnung ist das Hausgeld ein entscheidender Kostenfaktor, der oft unterschätzt wird: Es kommt monatlich on top zur Kreditrate.

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Was ist im Hausgeld enthalten?

Position Beschreibung Anteil (ca.)
Hausverwaltung Vergütung der professionellen WEG-Verwaltung 15–20 %
Gebäudeversicherung Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel 10–15 %
Instandhaltungsrücklage Pflichtreserve für zukünftige Reparaturen (§ 19 WEG) 20–30 %
Hausmeister / Reinigung Treppenhausreinigung, Gartenpflege 10–15 %
Allgemeinstrom Treppenhaus, Tiefgarage, Außenanlage 5–8 %
Heizungskosten (Grundanteil) Zentralheizung – Grundkostenanteil 10–20 %
Müllentsorgung Gemeinschaftliche Müllbehälter 3–5 %
Aufzugswartung Wenn Lift vorhanden: Wartung + TÜV 5–8 %

Was ist NICHT im Hausgeld enthalten?

  • Eigener Strom- und Gasanschluss
  • Internet, Telefon, TV (außer gemeinschaftlichem Kabelvertrag)
  • Reparaturen innerhalb der eigenen Wohnung
  • Grundsteuer (wird direkt ans Finanzamt gezahlt)
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Wie hoch ist das Hausgeld?

Als Faustregel gilt: 2,50 bis 4,00 € pro Quadratmeter Wohnfläche pro Monat.

Wohnungsgröße Hausgeld niedrig (2,50 €/m²) Hausgeld hoch (4,00 €/m²)
50 m² 125 €/Monat 200 €/Monat
75 m² 188 €/Monat 300 €/Monat
100 m² 250 €/Monat 400 €/Monat
120 m² 300 €/Monat 480 €/Monat

Neubauten mit Aufzug und Tiefgarage liegen oft bei 4–5 €/m². Ältere sanierte Bestände zwischen 2–3 €/m².

Instandhaltungsrücklage: Was steckt dahinter?

Die Instandhaltungsrücklage ist ein Teil des Hausgeldes, wird aber auf einem separaten WEG-Konto geführt. Sie gehört der WEG – nicht dem Eigentümer. Beim Verkauf bleibt sie im Topf, Sie bekommen nichts ausgezahlt.

Warnsignal: Eine leere Rücklage bei einem älteren Gebäude bedeutet: Sonderumlagen kommen. Prüfen Sie den Rücklagenstand vor dem Kauf.

Hausgeld steuerlich absetzen

  • Vermietung: Das Hausgeld ist als Werbungskosten absetzbar – soweit umlagefähige Betriebskosten betroffen sind. Instandhaltungsrücklage erst bei tatsächlichem Verbrauch.
  • Eigennutzung: Nur der Anteil für haushaltsnahe Dienstleistungen (Reinigung, Gartenpflege) via § 35a EStG: 20 % der Lohnkosten, max. 4.000 €/Jahr.

Was beim Kauf prüfen?

  • Wirtschaftsplan des laufenden Jahres
  • Jahresabrechnungen der letzten 2–3 Jahre (Nachzahlungen!)
  • WEG-Protokolle (beschlossene Maßnahmen, Sonderumlagen)
  • Stand der Instandhaltungsrücklage
  • Zahlungsrückstände anderer Eigentümer

Hausgeld vs. Nebenkosten für Mieter

Als vermietender Eigentümer können Sie nur die umlagefähigen Betriebskosten (§ 2 BetrKV) auf den Mieter umlegen – das sind ca. 60–70 % des Hausgeldes. Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklage tragen Sie als Eigentümer selbst.