Alleineigentum (Lexikon) an einem Grundstück
Alleineigentum bezeichnet das uneingeschränkte Recht einer einzelnen natürlichen oder juristischen Person, über eine Sache — etwa ein Grundstück oder eine Immobilie — allein zu verfügen, sie zu nutzen, zu belasten, zu vermieten, zu verkaufen oder zu vererben. Rechtliche Grundlage ist § 903 BGB: Der Eigentümer kann mit der Sache „nach Belieben verfahren und andere von […]
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