Anlieger (Lexikon) als Grundstückseigentümer mit Angrenzung an öffentliche Flächen
Der Begriff Anlieger klingt zunächst nach trockenem Verwaltungsdeutsch — doch für Immobilien-Investoren entscheidet er regelmäßig über fünf- bis sechsstellige Beträge. Anliegerbeiträge nach KAG, Erschließungskosten nach §§ 127–135 BauGB, Räum- und Streupflichten sowie Wegerechte sind nicht nur juristische Fußnoten, sondern direkte Cashflow-Killer oder Renditebooster. Wer ein Grundstück, ein Mehrfamilienhaus oder eine Bestandsimmobilie kauft, übernimmt mit dem […]
