Wirtschaftsplan in Eigentümerschaften
Wirtschaftsplan – Die Wohnungs- und Teileigentümer werden durch den Wirtschaftsplan über die im kommenden Kalenderjahr zu leistenden Kosten und Beiträge des gemeinschaftlichen Eigentums informiert. Für die Aufstellung des Wirtschaftsplans ist der Verwalter einer Eigentümerschaft verantwortlich. Aufgrund der laufenden Unterhaltungskosten der Immobilie, ist der Verwalter darauf angewiesen, auf Bargeld zurückgreifen zu können. Aus diesem Grund sind die Wohnungseigentümer dazu verpflichtet, im Regelfall monatlich Wohngeld im Voraus zu zahlen.
Wirtschaftsplan im Überblick: Die Vorausplanung der zu leistenden Kosten im kommenden Jahr
- Wird vom Verwalter einer Eigentümerschaft aufgestellt
- Informiert die Wohnungs- und Teileigentümer über die im kommenden Jahr zu leistenden Kosten und Beiträge des gemeinschaftlichen Eigentums
- Verwalter ist darauf angewiesen auf Bargeld zurückgreifen zu können, wegen den laufenden Unterhaltungskosten einer Immobilie
- Deshalb: Wohnungseigentümer im Regelfall dazu verpflichtet monatlich Wohngeld im Voraus zu zahlen
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