Indexmiete (Lexikon) als variable Basismiete
Die Indexmiete nach § 557b BGB ist für vermietende Investoren eines der wirkungsvollsten Werkzeuge, um Mieteinnahmen real stabil zu halten — also gegen Inflation abzusichern, ohne jährlich Mieterhöhungsverlangen mit Begründungsaufwand stellen zu müssen. Anstelle der ortsüblichen Vergleichsmiete koppelt der Vertrag die Miete direkt an den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI). Das klingt simpel, ist […]

