Arglistige Täuschung (Lexikon) beim Kaufvertrag des Verkäufers oder Maklers
Die arglistige Täuschung beim Immobilienkauf ist einer der wenigen Hebel, mit denen ein Käufer auch nach Beurkundung und Übergabe noch den Kaufpreis zurückfordern, mindern oder den Vertrag rückabwickeln kann — selbst wenn im Vertrag ein vollständiger Gewährleistungsausschluss steht. Genau deshalb ist sie das schärfste Schwert des Käufers — und das größte Risiko für Verkäufer und […]

