Teileigentum (Lexikon) an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen
Teileigentum (Definition, Bedeutung) – Bei dem Teileigentum handelt es sich um das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes. Das bedeutet, dass es im Gegensatz zum Wohnungseigentum aus gewerblich genutzten Einheiten besteht und dementsprechend nicht zu Wohnzwecken genutzt werden kann. Wenn Wohnungseigentum in Teileigentum umgewandelt werden soll, wird die Zustimmung aller Wohnungseigentümer und eine entsprechende Eintragung im Grundbuch benötigt.
Teileigentum im Überblick: Gewerblich nutzbares Sondereigentum
- Sondereigentum, welches aus gewerblich genutzten Einheiten besteht
- Kann nicht zu Wohnzwecken genutzt werden
- Bei der Umwandlung von Wohnungseigentum in Teileigentum wird die Zustimmung aller Wohnungseigentümer und die entsprechende Grundbucheintragung benötigt
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