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Lärm (Lexikon) nur zu geregelten Zeiten

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Lärm (Definition, Bedeutung) – Es gibt geregelte Ruhezeiten am Tag. Das sind zum einen die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr und zum anderen die Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr. In diesen Ruhezeiten ist jeglicher Lärm verboten. Die Lärmrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm besagen, dass die Geräuschübertragung in Wohngegenden tagsüber 35 dB und nachts höchstens 25 dB betragen darf.

Lärm im Überblick: Belästigung durch Regelungen vermeiden

  • Geregelte Ruhezeiten: Nachtruhe (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr), Mittagsruhe (13:00 Uhr bis 15:00 Uhr)
  • Lärm ist in den Ruhezeiten verboten
  • Lärmrichtwerte: in Wohngegenden tagsüber 35 dB, nachts höchstens 25 dB

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