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	<title>Lexikon Archives - ℄ Immobilien</title>
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		<title>Doppeltätigkeit (Lexikon): Definition, Vermittlungsmakler &#038; Erklärung</title>
		<link>https://lukinski.de/doppeltaetigkeit-definition-vermittlungsmakler-erklaerung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Jan 2022 12:00:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
		<category><![CDATA[Wiki]]></category>
		<category><![CDATA[Bedeutung]]></category>
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		<category><![CDATA[Erklärung]]></category>
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		<category><![CDATA[Makler Definition]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Doppeltätigkeit bezeichnet die rechtlich zulässige Konstellation, bei der ein Immobilienmakler gleichzeitig für Verkäufer und Käufer (oder Vermieter und Mieter) tätig wird und von beiden Seiten eine Provision erhält. Anders als oft vermutet ist das in Deutschland nicht verboten — im Gegenteil: Bei freihändigen Verkäufen von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher ist die geteilte Provision seit [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Doppeltätigkeit bezeichnet die rechtlich zulässige Konstellation, bei der ein Immobilienmakler gleichzeitig für Verkäufer und Käufer (oder Vermieter und Mieter) tätig wird und von beiden Seiten eine Provision erhält. Anders als oft vermutet ist das in Deutschland nicht verboten — im Gegenteil: Bei freihändigen Verkäufen von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher ist die geteilte Provision seit der Maklerrechtsreform sogar gesetzlicher Standard. Wer als Käufer oder Verkäufer den Markt nicht versteht, zahlt hier schnell drauf — oder akzeptiert Konstellationen, die rechtlich angreifbar sind und sich nachträglich kippen lassen.</p>
<h2>Was bedeutet Doppeltätigkeit konkret?</h2>
<p>Ein Makler übt Doppeltätigkeit aus, sobald er für beide Vertragsparteien gleichzeitig provisionspflichtig wird. Geregelt ist das in § 654 BGB (Verwirkung des Maklerlohns) sowie in den §§ 656a–656d BGB für die Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei vier klar abgrenzbare Tätigkeitsformen:</p>
<ul>
<li><strong>Reine Nachweistätigkeit</strong> — Makler weist das Objekt nach, verhandelt aber nicht aktiv</li>
<li><strong>Vermittlungstätigkeit</strong> — Makler führt aktiv Vertragsverhandlungen für eine Partei</li>
<li><strong>Doppeltätigkeit als Nachweismakler</strong> — beidseitige Nachweisleistung, unproblematisch</li>
<li><strong>Doppeltätigkeit als Vermittlungsmakler</strong> — beidseitige Verhandlungsführung, riskant</li>
</ul>
<h3>Die kritische Grenze zwischen Nachweis und Vermittlung</h3>
<p>Die Doppeltätigkeit ist nur zulässig, wenn der Makler für beide Parteien als Nachweismakler auftritt — oder für eine Partei als Nachweis- und für die andere als Vermittlungsmakler. Tritt er für beide Seiten als aktiver Vermittlungsmakler auf und verhandelt konkrete Vertragsbedingungen für beide, droht der vollständige Verlust des Provisionsanspruchs nach § 654 BGB. Die Rechtsprechung zieht diese Grenze streng: Wer für den Verkäufer einen höheren Preis und gleichzeitig für den Käufer einen niedrigeren herauszuhandeln versucht, verletzt die Treuepflicht zwingend gegenüber einer Seite. Bevor Sie einen <a href="https://lukinski.de/maklervertrag-inhalt-rechte-pflichten-provision-kuendigung/">Maklervertrag</a> unterschreiben, sollte die Rolle des Maklers also schwarz auf weiß definiert sein.</p>
<h2>Provisionsteilung — Pflicht statt Kür</h2>
<p>Bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher gilt seit der Maklerrechtsreform das Prinzip der geteilten Maklercourtage. Der Makler kann nicht mehr nur eine Seite belasten, wenn die andere ihn beauftragt hat. Wer einen Makler für den Verkauf engagiert, trägt mindestens die Hälfte der Gesamtprovision selbst — eine Abwälzung auf den Käufer ist unwirksam.</p>
<h3>Die drei zulässigen Modelle im Überblick</h3>
<table>
<tr>
<th>Modell</th>
<th>Auftraggeber</th>
<th>Wer zahlt?</th>
<th>Zulässig bei Verbraucherkauf?</th>
</tr>
<tr>
<td>Innenprovision</td>
<td>nur Verkäufer</td>
<td>nur Verkäufer</td>
<td>ja</td>
</tr>
<tr>
<td>Außenprovision</td>
<td>nur Käufer</td>
<td>nur Käufer</td>
<td>ja</td>
</tr>
<tr>
<td>Doppelprovision (geteilt)</td>
<td>beide Seiten</td>
<td>beide Seiten zu gleichen Teilen</td>
<td>ja, identische Höhe Pflicht</td>
</tr>
<tr>
<td>Einseitige Abwälzung Verkäufer→Käufer</td>
<td>Verkäufer</td>
<td>Käufer 100 %</td>
<td>nein, unwirksam</td>
</tr>
<tr>
<td>Höhere Provision für eine Seite</td>
<td>beide</td>
<td>asymmetrisch</td>
<td>nein, unwirksam</td>
</tr>
</table>
<h3>Praxisbeispiel mit konkreten Zahlen</h3>
<p>Bei einem Kaufpreis von 600.000 € und einer Gesamtcourtage von 7,14 % (3,57 % je Seite, inkl. 19 % MwSt.) zahlen Käufer und Verkäufer jeweils 21.420 €. Vor der Reform konnte der Verkäufer den vollen Betrag von 42.840 € auf den Käufer abwälzen — heute ist das bei Verbrauchergeschäften unwirksam, der Käufer kann zu viel gezahlte Provision zurückfordern. Wie sich die Beträge je nach Bundesland und Provisionssatz zusammensetzen, lässt sich mit dem <a href="https://lukinski.de/maklerprovision/">Maklerprovision berechnen</a>-Rechner darstellen; für die gesamten Erwerbskosten inklusive Notar und Grunderwerbsteuer hilft der <a href="https://lukinski.de/kaufnebenkosten/">Kaufnebenkosten berechnen</a>-Rechner.</p>
<h3>Drei Szenarien bei verschiedenen Kaufpreisen</h3>
<table>
<tr>
<th>Kaufpreis</th>
<th>Gesamtprovision 7,14 %</th>
<th>Käuferanteil 3,57 %</th>
<th>Verkäuferanteil 3,57 %</th>
</tr>
<tr>
<td>350.000 €</td>
<td>24.990 €</td>
<td>12.495 €</td>
<td>12.495 €</td>
</tr>
<tr>
<td>750.000 €</td>
<td>53.550 €</td>
<td>26.775 €</td>
<td>26.775 €</td>
</tr>
<tr>
<td>1.500.000 €</td>
<td>107.100 €</td>
<td>53.550 €</td>
<td>53.550 €</td>
</tr>
<tr>
<td>3.000.000 €</td>
<td>214.200 €</td>
<td>107.100 €</td>
<td>107.100 €</td>
</tr>
</table>
<p>Bei größeren Volumina ab etwa 1,5 Mio. € sind reduzierte Sätze von 2 % bis 3 % je Seite marktüblich — siehe Verhandlungsabschnitt weiter unten.</p>
<h2>Voraussetzungen für eine wirksame Doppeltätigkeit</h2>
<p>Damit der Makler von beiden Seiten Provision verlangen kann, müssen vier Bedingungen erfüllt sein. Fehlt nur eine, riskiert er die komplette Verwirkung seines Honoraranspruchs:</p>
<ol>
<li><strong>Unparteilichkeit</strong> — keine einseitige Interessenwahrnehmung in den Verhandlungen</li>
<li><strong>Offenlegung</strong> — beide Parteien wissen ausdrücklich von der Doppeltätigkeit</li>
<li><strong>Textform</strong> — Maklervertrag in Textform nach § 656a BGB (E-Mail genügt, mündlich nicht)</li>
<li><strong>Identische Provisionshöhe</strong> — bei Verbrauchergeschäften zwingend symmetrisch</li>
</ol>
<h3>Die Offenlegungspflicht — häufigster Stolperstein</h3>
<p>Wer als Käufer ein Exposé erhält und nicht ausdrücklich darüber informiert wird, dass derselbe Makler auch im Auftrag des Verkäufers tätig ist, kann die Provision später erfolgreich anfechten. Bereits gezahlte Beträge sind nach § 812 BGB zurückforderbar, die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis. Wie im Ratgeber zum <a href="https://lukinski.de/immobilie-kaufen-wohnung-haus-villa-mehrfamilienhaus-ablauf-kosten-tipps/">Immobilie kaufen</a> beschrieben, sollte die Beauftragung immer schriftlich und mit klarer Provisionsvereinbarung erfolgen.</p>
<h3>Folgen bei Pflichtverletzung — § 654 BGB konkret</h3>
<ul>
<li><strong>Vollständige Verwirkung</strong> — kein Provisionsanspruch gegenüber beiden Parteien</li>
<li><strong>Rückforderung</strong> — bereits gezahlte Provision rückforderbar (Bereicherungsrecht)</li>
<li><strong>Schadensersatz</strong> — bei nachweisbarem Nachteil zusätzlich möglich</li>
<li><strong>Beweislast</strong> — liegt beim Makler, dass er offengelegt und unparteiisch agiert hat</li>
<li><strong>Keine Heilung</strong> — nachträgliche Information rettet den Anspruch nicht</li>
</ul>
<h2>Provision verhandeln — was wirklich geht</h2>
<p>Die häufig zitierten 7,14 % sind kein gesetzlicher Satz, sondern eine regionale Marktkonvention. Verhandeln ist ausdrücklich zulässig und im Premium-Segment Standard. Realistische Spannen je nach Kaufpreis:</p>
<table>
<tr>
<th>Kaufpreissegment</th>
<th>Übliche Gesamtprovision</th>
<th>Verhandlungsspielraum</th>
</tr>
<tr>
<td>bis 500.000 €</td>
<td>5,95 % – 7,14 %</td>
<td>gering</td>
</tr>
<tr>
<td>500.000 € – 1 Mio. €</td>
<td>4,76 % – 7,14 %</td>
<td>mittel</td>
</tr>
<tr>
<td>1 – 2,5 Mio. €</td>
<td>3,57 % – 5,95 %</td>
<td>hoch</td>
</tr>
<tr>
<td>ab 2,5 Mio. €</td>
<td>2,38 % – 4,76 %</td>
<td>sehr hoch, oft Festpreis</td>
</tr>
</table>
<p>Bei einer <a href="https://lukinski.de/villa-verkaufen-ablauf-kosten-solvente-kaeufer-spekulationssteuer/">Villa verkaufen</a>-Transaktion oder beim <a href="https://lukinski.de/mehrfamilienhaus-verkaufen-preis-ermitteln-steuern-mieter-spekulationssteuer/">Mehrfamilienhaus verkaufen</a> sind Festpreis-Mandate (z. B. 35.000 € statt 3,57 %) marktüblich. Der Hebel: Bei symmetrischer Provisionspflicht reduziert jedes verhandelte Prozent automatisch auch die Käuferseite — was den Verkaufspreis indirekt attraktiver macht.</p>
<h2>Steuerliche Behandlung der Provision</h2>
<p>Für die Käuferseite ist die gezahlte Maklerprovision steuerlich von erheblicher Relevanz — und wird in der Praxis oft falsch behandelt:</p>
<ul>
<li><strong>Eigennutzung</strong> — Provision steuerlich nicht absetzbar, reine Privatausgabe</li>
<li><strong>Kapitalanlage</strong> — Anschaffungsnebenkosten, anteilig auf Gebäude entfallend mit 2 % oder 2,5 % p. a. abschreibbar</li>
<li><strong>Gewerblicher Handel</strong> — voll als Betriebsausgabe abzugsfähig im Jahr der Zahlung</li>
<li><strong>Verkäuferseite</strong> — Provision als Werbungskosten/Veräußerungskosten abzugsfähig, mindert ggf. Spekulationsgewinn</li>
</ul>
<p>Wer eine <a href="https://lukinski.de/immobilie-als-kapitalanlage-worauf-muss-ich-achten-interview-experten/">Immobilie als Kapitalanlage</a> erwirbt, sollte die Provision in der Anlage V als Bestandteil der Anschaffungsnebenkosten erfassen. Bei einem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist mindert die ehemals gezahlte Provision den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn — Details dazu im <a href="https://lukinski.de/spekulationssteuer/">Spekulationssteuer Rechner</a>.</p>
<h2>Risiken und typische Missverständnisse</h2>
<p>Doppeltätigkeit klingt nach Effizienz — birgt aber konkrete Interessenkonflikte. Der Makler verdient unabhängig vom erzielten Preis, sobald der Vertrag zustande kommt. Das kann dazu führen, dass weder Käufer noch Verkäufer optimal verhandelt werden.</p>
<blockquote><p>&#8222;Ein Makler in Doppeltätigkeit ist Vermittler — kein Anwalt einer Seite. Wer einen harten Verhandler braucht, sollte einen Makler exklusiv für sich beauftragen oder selbst verhandeln und den Makler nur für den Nachweis honorieren.&#8220; — gängige Praxis bei Premium-Transaktionen über 1,5 Mio. €.</p></blockquote>
<h3>Vier Mythen, die uns am häufigsten begegnen</h3>
<ul>
<li><strong>&#8222;Doppeltätigkeit ist verboten&#8220;</strong> — falsch, sie ist gesetzlicher Standard bei Wohnimmobilienverkäufen an Verbraucher</li>
<li><strong>&#8222;Käufer zahlt immer alles&#8220;</strong> — bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen unzulässig</li>
<li><strong>&#8222;Provision ist nicht verhandelbar&#8220;</strong> — selbstverständlich verhandelbar, vor allem ab 1 Mio. €</li>
<li><strong>&#8222;Der Makler vertritt mich&#8220;</strong> — er vermittelt, vertritt aber juristisch keine Partei</li>
</ul>
<h2>Doppeltätigkeit bei Vermietung, Gewerbe und Spezialobjekten</h2>
<h3>Wohnraummiete — Bestellerprinzip schließt Doppeltätigkeit aus</h3>
<p>Bei der Vermietung von Wohnraum gilt seit der Einführung des <a href="https://lukinski.de/bestellerprinzip-neuregelungen-maklercourtage-kauf-miete-verkauf/">Bestellerprinzip</a> nach § 2 Abs. 1a WoVermRG: Wer den Makler beauftragt, zahlt — Punkt. Eine echte Doppeltätigkeit mit Provision von beiden Seiten ist bei Wohnraummiete praktisch ausgeschlossen.</p>
<h3>Gewerbe und Mehrfamilienhäuser — alte Welt, klassische Doppelmandate</h3>
<p>Bei Gewerbeobjekten und der Vermittlung von Mehrfamilienhäusern als Kapitalanlage gilt die Provisionsteilungspflicht nicht — der Käufer ist hier kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Wer ein <a href="https://lukinski.de/mehrfamilienhaus-kaufen-immobilie-bewerten-ablauf-kosten-steuern-mieter/">Mehrfamilienhaus kaufen</a> möchte, sollte daher Provisionsmodelle individuell prüfen — übliche Sätze liegen zwischen 3 % und 6 % zzgl. MwSt., je nach Volumen und Region. Auch beim <a href="https://lukinski.de/grundstueck-verkaufen-ablauf-baurecht-immobilienmakler-notar-kosten-steuern/">Grundstück verkaufen</a> greifen die Verbraucherschutzregeln nicht automatisch.</p>
<h3>Off-Market-Geschäfte im Premium-Segment</h3>
<p>Im Premium-Segment ab 2,5 Mio. € werden Objekte häufig off-market vermittelt. Der Makler agiert dabei oft in einer hybriden Rolle: Nachweismakler gegenüber dem solventen Käufer, Vermittler gegenüber dem Verkäufer. Diese Konstellation ist zulässig, erfordert aber besonders saubere Dokumentation. Käufer sollten in jeder Verhandlungsphase prüfen, in welcher Rolle der Makler gerade auftritt — und die Offenlegung schriftlich bestätigen lassen.</p>
<h2>Checkliste — vor Unterzeichnung des Maklervertrags prüfen</h2>
<p>Diese acht Punkte schützen Käufer wie Verkäufer vor unwirksamen Provisionsvereinbarungen:</p>
<ol>
<li>Wird die Doppeltätigkeit ausdrücklich schriftlich offengelegt?</li>
<li>Sind die Provisionssätze beider Seiten nominal identisch?</li>
<li>Liegt der Vertrag in Textform vor (E-Mail oder Schriftstück)?</li>
<li>Ist die Rolle definiert — Nachweismakler oder Vermittlungsmakler?</li>
<li>Enthält der Vertrag eine klare Erfolgsbedingung (notarieller Kaufvertrag)?</li>
<li>Ist der Verkäufer Verbraucher oder Unternehmer? (entscheidet über §§ 656a ff. BGB)</li>
<li>Wurden mündliche Nebenabreden ausgeschlossen?</li>
<li>Ist eine Reservierungsgebühr ausgeschlossen oder anrechenbar?</li>
</ol>
<h2>FAQ zur Doppeltätigkeit</h2>
<h3>Ist Doppeltätigkeit eines Maklers in Deutschland erlaubt?</h3>
<p>Ja, Doppeltätigkeit ist grundsätzlich zulässig und in der Praxis sogar der Regelfall bei der Vermittlung von Wohnimmobilien. Voraussetzung ist, dass der Makler unparteiisch agiert, beide Parteien über die Doppeltätigkeit informiert sind und die formalen Anforderungen aus den §§ 656a ff. BGB eingehalten werden. Bei Einfamilienhäusern und</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://lukinski.de/doppeltaetigkeit-definition-vermittlungsmakler-erklaerung/">Doppeltätigkeit (Lexikon): Definition, Vermittlungsmakler &#038; Erklärung</a> erschien zuerst auf <a href="https://lukinski.de">℄ Immobilien</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Vermarktungsstrategie (Lexikon): Immobilienmakler, Netzwerk und Immobilienportale</title>
		<link>https://lukinski.de/vermarktungsstrategie-lexikon-immobilienmakler-netzwerk-immobilienportale/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Jan 2022 13:00:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine Vermarktungsstrategie ist der strukturierte Plan, mit dem eine Immobilie zum richtigen Preis, an die richtige Zielgruppe und über die passenden Kanäle verkauft oder vermietet wird. Sie umfasst Preisfindung, Zielgruppen-Definition, Exposé-Qualität, Kanalwahl (Portale, Netzwerk, Off-Market) und Timing — und entscheidet in der Praxis über Differenzen von 5–15 % beim erzielten Kaufpreis. Wer eine Wohnung für [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://lukinski.de/vermarktungsstrategie-lexikon-immobilienmakler-netzwerk-immobilienportale/">Vermarktungsstrategie (Lexikon): Immobilienmakler, Netzwerk und Immobilienportale</a> erschien zuerst auf <a href="https://lukinski.de">℄ Immobilien</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Eine <strong>Vermarktungsstrategie</strong> ist der strukturierte Plan, mit dem eine Immobilie zum richtigen Preis, an die richtige Zielgruppe und über die passenden Kanäle verkauft oder vermietet wird. Sie umfasst Preisfindung, Zielgruppen-Definition, Exposé-Qualität, Kanalwahl (Portale, Netzwerk, Off-Market) und Timing — und entscheidet in der Praxis über Differenzen von 5–15 % beim erzielten Kaufpreis. Wer eine Wohnung für 450.000 € einstellt, ohne Strategie aber die &#8222;üblichen Verdächtigen&#8220; anschreibt, lässt schnell 25.000–60.000 € liegen.</p>
<h2>Was eine Vermarktungsstrategie konkret leistet</h2>
<p>Im Kern beantwortet eine Vermarktungsstrategie vier Fragen: <em>Was</em> wird verkauft (Objektprofil), <em>an wen</em> (Zielgruppe), <em>über welchen Kanal</em> (Portal, Netzwerk, Off-Market) und <em>zu welchem Preis</em>. Jede dieser Variablen beeinflusst die anderen — ein Penthouse für 2,4 Mio. € braucht nicht den gleichen Kanalmix wie eine 2-Zimmer-Kapitalanlage für 280.000 €. Die folgende Übersicht zeigt, welche Stellschrauben eine vollständige Strategie abdecken muss.</p>
<ul>
<li><strong>Preisstrategie</strong> — Marktwert, Verhandlungspuffer, Bieterverfahren</li>
<li><strong>Zielgruppen-Profil</strong> — Eigennutzer, Kapitalanleger, Family Office</li>
<li><strong>Exposé &amp; Bildwelt</strong> — Grundriss, HDR-Fotos, ggf. 3D-Tour</li>
<li><strong>Kanalmix</strong> — ImmoScout, Netzwerk, Off-Market, Social</li>
<li><strong>Timing</strong> — Frühjahr/Herbst, Zinslage, lokale Marktphase</li>
<li><strong>Qualifizierung</strong> — Bonitätscheck vor Besichtigung</li>
</ul>
<h2>Preisstrategie: Marktwert ist die Grundlage, nicht der Endpunkt</h2>
<p>Die meisten Vermarktungsfehler beginnen beim Angebotspreis. Zu hoch — die Immobilie &#8222;verbrennt&#8220; auf den Portalen, nach 90 Tagen gilt sie als Ladenhüter und der erzielbare Preis sinkt. Zu niedrig — bares Geld verschenkt. Eine saubere <a href="https://lukinski.de/immobilie-bewerten-faktoren-online-kostenlos-wohnung-haus-mehrfamilienhaus/">Immobilie bewerten</a>-Analyse ist Pflicht, je nach Objekt mit <a href="https://lukinski.de/vergleichswertverfahren-vorteile-nachteile-richtlinien-bewertungsgesetz/">Vergleichswertverfahren</a> (ETW, EFH) oder <a href="https://lukinski.de/ertragswertverfahren-wohnung-haus-mehrfamilienhaus-immobilienbewertung/">Ertragswertverfahren</a> (Mehrfamilienhaus, Renditeobjekt).</p>
<h3>Beispielrechnung: Eigentumswohnung Köln-Sülz</h3>
<p>Angenommen, eine 78 m²-ETW in Köln-Sülz, Baujahr 2008, gut geschnitten. Marktvergleich der letzten 12 Monate liegt bei 6.200 €/m² — also rund 484.000 €.</p>
<table border="1" cellpadding="8">
<tr>
<th>Strategie</th>
<th>Angebotspreis</th>
<th>Vermarktungsdauer</th>
<th>Erzielter Preis</th>
</tr>
<tr>
<td>Zu hoch (&#8222;wir testen mal&#8220;)</td>
<td>549.000 €</td>
<td>5–7 Monate</td>
<td>455.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Marktgerecht + Puffer</td>
<td>495.000 €</td>
<td>6–10 Wochen</td>
<td>485.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Knapp unter Markt + Bieterverfahren</td>
<td>469.000 €</td>
<td>3–5 Wochen</td>
<td>508.000 €</td>
</tr>
</table>
<p>Die Differenz zwischen schlechter und guter Strategie liegt bei rund 53.000 € — bei identischer Immobilie. Das ist der eigentliche Hebel einer Vermarktungsstrategie.</p>
<h2>Zielgruppe definieren: Eigennutzer ≠ Kapitalanleger</h2>
<p>Bevor eine einzige Anzeige geschaltet wird, muss klar sein, wer die Immobilie kaufen soll. Eigennutzer kaufen emotional — Lage, Schule, Nachbarschaft, Bauchgefühl. Kapitalanleger rechnen — <a href="https://lukinski.de/bruttorendite/">Bruttorendite berechnen</a>, <a href="https://lukinski.de/nettorendite/">Nettorendite berechnen</a>, <a href="https://lukinski.de/kaufpreisfaktor/">Kaufpreisfaktor berechnen</a>. Eine Vermarktung, die beide Gruppen gleichzeitig ansprechen will, spricht keine richtig an.</p>
<ul>
<li><strong>Eigennutzer-Exposé</strong> — Lifestyle, Grundriss, Lagebeschreibung</li>
<li><strong>Anleger-Exposé</strong> — Mietspiegel, Kaufpreisfaktor, Cashflow</li>
<li><strong>Premium-Käufer</strong> — Off-Market, diskrete Ansprache, Netzwerk</li>
<li><strong>Family Office</strong> — Bestandsobjekte, lange Haltedauer, B-Lagen</li>
</ul>
<h2>Kanalmix: Portal, Netzwerk und Off-Market</h2>
<p>ImmoScout24, Immowelt &amp; Co. erreichen Reichweite — aber jeder sieht die Anzeige, auch nicht-qualifizierte Interessenten. Die Folge: 80 Anfragen, 5 Besichtigungen, 1 Käufer. Für Standard-Objekte funktioniert das. Für Premium-Immobilien ab ca. 1,5 Mio. € ist Off-Market oft besser — direkter Zugang zu zahlungsfähigen Käufern aus der Stammkundenkartei eines spezialisierten Maklers, ohne dass die Immobilie öffentlich &#8222;ausgestellt&#8220; wird.</p>
<table border="1" cellpadding="8">
<tr>
<th>Kanal</th>
<th>Stärke</th>
<th>Geeignet für</th>
</tr>
<tr>
<td>Immobilienportale</td>
<td>Reichweite, Geschwindigkeit</td>
<td>ETW, EFH bis ca. 1,2 Mio. €</td>
</tr>
<tr>
<td>Makler-Netzwerk</td>
<td>Vorqualifizierte Käufer</td>
<td>Mittleres &amp; gehobenes Segment</td>
</tr>
<tr>
<td>Off-Market</td>
<td>Diskretion, Premium-Klientel</td>
<td>Villen, Penthouses, MFH</td>
</tr>
<tr>
<td>Social Media / Targeting</td>
<td>Junge Käufer, Lifestyle</td>
<td>Neubau, Stadtwohnungen</td>
</tr>
</table>
<h2>Häufige Fehler in der Vermarktung</h2>
<p>Wie im Ratgeber zum <a href="https://lukinski.de/immobilie-verkaufen-wohnung-haus-villa-mehrfamilienhaus-ablauf-kosten-tipps/">Immobilie verkaufen</a> beschrieben, scheitern die meisten Verkäufe nicht am Markt, sondern an der Strategie. Drei Fehler tauchen besonders oft auf — und alle sind vermeidbar, sobald man weiß, worauf man achten muss.</p>
<ul>
<li><strong>Fantasiepreis</strong> — Wunschdenken statt Marktanalyse</li>
<li><strong>Schlechte Fotos</strong> — Handybilder statt HDR-Fotografie</li>
<li><strong>Keine Qualifizierung</strong> — jeder darf besichtigen</li>
<li><strong>Falscher Kanal</strong> — Premium-Objekt auf Massenportal</li>
<li><strong>Unterlagen unvollständig</strong> — Energieausweis, Grundriss, Teilungserklärung fehlen</li>
<li><strong>Timing ignoriert</strong> — Verkauf in schwacher Marktphase</li>
</ul>
<h2>Abgrenzung: Vermarktungsstrategie vs. Verkaufsabwicklung</h2>
<p>Die Vermarktungsstrategie endet nicht beim ersten Interessenten — sie reicht bis zur Preisverhandlung und Käuferqualifizierung. Davon abzugrenzen ist die <em>Verkaufsabwicklung</em>: notarielle Beurkundung, Grundbucheintrag, <a href="https://lukinski.de/notarkosten/">Notarkosten berechnen</a>, Übergabe. Auch steuerliche Aspekte gehören mitgedacht — wer innerhalb der <a href="https://lukinski.de/spekulationsfrist/">Spekulationsfrist berechnen</a>-Phase verkauft, sollte die <a href="https://lukinski.de/spekulationssteuer-immobilie-verkauf-grundstueck-wohnung-haus-hoehe-frist/">Spekulationssteuer Immobilien</a> in die Preiskalkulation einbeziehen, sonst frisst das Finanzamt die Marge.</p>
<h2>Wann ein Makler den Unterschied macht</h2>
<p>Ein professioneller Makler kostet 3–3,57 % Provision (geteilt nach Bestellerprinzip), liefert aber drei Dinge, die Privatverkäufer selten haben: belastbare Marktdaten, eine vorqualifizierte Käuferkartei und Verhandlungserfahrung. Bei einer Immobilie für 600.000 € sind 3 % rund 18.000 € — die sich rechnen, sobald der Makler 4 % mehr Kaufpreis herausholt. Wer ohne Makler verkauft, sollte das Buch zum <a href="https://lukinski.de/haus-verkaufen-ohne-makler-unterlagen-steuern-kosten-was-beachten/">Haus verkaufen</a> als Pflichtlektüre nehmen.</p>
<h2>FAQ zur Vermarktungsstrategie</h2>
<h3>Wie lange dauert eine professionelle Immobilien-Vermarktung?</h3>
<p>Eine marktgerecht eingewertete Standard-Immobilie verkauft sich in der Regel innerhalb von 6–12 Wochen, gerechnet vom Inserat bis zum unterzeichneten Notarvertrag. Premium-Objekte und Spezialimmobilien wie Mehrfamilienhäuser brauchen erfahrungsgemäß 3–6 Monate, weil der Käuferkreis kleiner und die Prüfung tiefer ist. Wer nach 4 Monaten ohne ernsthaftes Angebot dasteht, hat fast immer ein Preis- oder Kanalproblem — nicht ein Marktproblem.</p>
<h3>Lohnt sich ein Bieterverfahren auch bei normalen Wohnungen?</h3>
<p>Ja, wenn die Lage gefragt und das Objekt sauber ist. Das Prinzip: Knapp unter Marktwert anbieten, gebündelte Besichtigungstermine, Frist für verbindliche Gebote. In angespannten Märkten wie München, Berlin-Mitte oder Hamburger Innenstadt liegen die Endpreise so regelmäßig 5–10 % über dem ursprünglichen Angebotspreis. In B- und C-Lagen funktioniert das Verfahren dagegen oft nicht — dort fehlt die Käuferdichte für echten Wettbewerb.</p>
<h3>Brauche ich für eine Kapitalanlage eine andere Strategie als für selbst genutzte Immobilien?</h3>
<p>Definitiv. Bei einer <a href="https://lukinski.de/immobilie-als-kapitalanlage-worauf-muss-ich-achten-interview-experten/">Immobilie als Kapitalanlage</a> entscheiden Zahlen — Mietrendite, Kaufpreisfaktor, Cashflow, Lage-Entwicklung. Das Exposé muss diese Werte transparent ausweisen, idealerweise mit aktueller Mieterliste, Instandhaltungsrücklage und Protokollen der Eigentümerversammlung. Bei Eigennutzer-Objekten zählen Emotion, Grundriss und Wohngefühl — die Vermarktungsstrategie ist hier eine andere, auch wenn die Immobilie technisch identisch ist.</p>
<p>Zurück zum Wiki: <a href="https://lukinski.de/immobilien-lexikon-wiki/">Immobilien Lexikon</a></p>
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		<title>Maklererlaubnis (Lexikon): Vertragsabschlüsse</title>
		<link>https://lukinski.de/maklererlaubnis-fuer-vertragsabschluesse/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Jan 2022 12:00:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
		<category><![CDATA[Wiki]]></category>
		<category><![CDATA[Abschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Bedeutung]]></category>
		<category><![CDATA[Behörde]]></category>
		<category><![CDATA[Definition]]></category>
		<category><![CDATA[Erklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Erlaubnis]]></category>
		<category><![CDATA[Lexikon]]></category>
		<category><![CDATA[Makler]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Maklererlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) ist die zwingende Voraussetzung, um in Deutschland gewerblich Immobilien zu vermitteln. Wer ohne diese Erlaubnis Vertragsabschlüsse über Grundstücke, Wohn- oder Gewerberäume nachweist oder vermittelt, riskiert Bußgelder bis 5.000 Euro, Provisionsverlust und im Wiederholungsfall die Einstufung als Schwarzarbeit. Für Investoren ist das Thema aus zwei Perspektiven relevant: erstens als [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>Maklererlaubnis</strong> nach <strong>§ 34c Gewerbeordnung (GewO)</strong> ist die zwingende Voraussetzung, um in Deutschland gewerblich Immobilien zu vermitteln. Wer ohne diese Erlaubnis Vertragsabschlüsse über Grundstücke, Wohn- oder Gewerberäume nachweist oder vermittelt, riskiert Bußgelder bis 5.000 Euro, Provisionsverlust und im Wiederholungsfall die Einstufung als Schwarzarbeit. Für Investoren ist das Thema aus zwei Perspektiven relevant: erstens als Qualitätsmerkmal bei der Maklerauswahl, zweitens als Eigenbedarf, sobald aus dem Privatverkauf von 2–3 Immobilien ein gewerbliches Muster wird. Dieser Ratgeber zeigt die Anforderungen, Kosten und steuerlichen Konsequenzen — mit konkreten Zahlenbeispielen und einer klaren Entscheidungshilfe.</p>
<h2>Was ist die Maklererlaubnis nach § 34c GewO?</h2>
<p>Die Maklererlaubnis ist eine personengebundene Gewerbeerlaubnis, die jeder benötigt, der gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume oder gewerbliche Räume nachweist oder vermittelt. Geregelt ist sie in § 34c Abs. 1 GewO, ergänzt durch die <strong>Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)</strong>, die Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Versicherungspflichten konkretisiert.</p>
<p>Wichtig: Die Erlaubnis ist <em>nicht</em> firmengebunden, sondern an die natürliche Person bzw. die geschäftsführenden Organe einer juristischen Person geknüpft. Wechselt der Geschäftsführer einer Makler-GmbH, muss der Nachfolger eine eigene Erlaubnis vorweisen.</p>
<h2>Die drei Voraussetzungen — und woran Anträge scheitern</h2>
<p>Die zuständige Behörde (in der Regel das Gewerbeamt oder das IHK-Bezirksamt) prüft drei Kernkriterien. Erst wenn alle vollständig nachgewiesen sind, wird die Erlaubnis erteilt — Bearbeitungszeit typischerweise 4–8 Wochen.</p>
<ul>
<li><strong>Persönliche Zuverlässigkeit</strong> — keine Vorstrafen aus den letzten 5 Jahren</li>
<li><strong>Geordnete Vermögensverhältnisse</strong> — kein Insolvenzverfahren, keine eidesstattliche Versicherung</li>
<li><strong>Unbedenklichkeitsbescheinigung</strong> — vom zuständigen Finanzamt, nicht älter als 3 Monate</li>
<li><strong>Polizeiliches Führungszeugnis</strong> — Belegart &#8222;O&#8220; zur Behördenvorlage</li>
<li><strong>Auszug aus dem Gewerbezentralregister</strong> — nach § 150 GewO</li>
<li><strong>Schuldnerverzeichnis-Auszug</strong> — vom zentralen Vollstreckungsgericht</li>
</ul>
<p>Über 80% der abgelehnten Anträge scheitern an offenen Steuerschulden oder einem laufenden Insolvenzverfahren — nicht an Vorstrafen. Wer also in der Vergangenheit eine Restschuldbefreiung durchlaufen hat, muss die volle Wohlverhaltensphase abwarten, bevor das Gewerbeamt grünes Licht gibt.</p>
<h2>Kosten der Maklererlaubnis: Was bezahlt der Antragsteller wirklich?</h2>
<p>Die Behördengebühren variieren je nach Bundesland und Kommune erheblich. Hinzu kommen laufende Pflichtkosten, die viele Gründer unterschätzen — vor allem die jährliche MaBV-Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater.</p>
<table>
<thead>
<tr>
<th>Posten</th>
<th>Einmalig</th>
<th>Laufend p.a.</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Erlaubnisgebühr § 34c GewO</td>
<td>150–500 €</td>
<td>—</td>
</tr>
<tr>
<td>Führungszeugnis + Gewerbezentralregister</td>
<td>26–40 €</td>
<td>—</td>
</tr>
<tr>
<td>Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt</td>
<td>0–25 €</td>
<td>—</td>
</tr>
<tr>
<td>Vermögensschaden-Haftpflicht (Pflicht ab 2018)</td>
<td>—</td>
<td>350–900 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Weiterbildung 20h / 3 Jahre (§ 34c Abs. 2a)</td>
<td>—</td>
<td>200–600 €</td>
</tr>
<tr>
<td>MaBV-Prüfung (bei Bauträgern/Verwaltern)</td>
<td>—</td>
<td>800–2.500 €</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Summe Jahr 1</strong></td>
<td colspan="2"><strong>ca. 1.500–4.500 €</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h2>Wann wird der Investor selbst zum gewerblichen Makler?</h2>
<p>Für Investoren ist das die kritische Frage. Die Finanzverwaltung wendet die <strong>Drei-Objekt-Grenze</strong> an: Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte verkauft, gilt regelmäßig als gewerblicher Grundstückshändler — mit Gewerbesteuerpflicht und Wegfall der privaten <a href="https://lukinski.de/spekulationsfrist/">Spekulationsfrist</a>. Vermittelt der Investor zusätzlich Objekte für Dritte (z.B. Off-Market-Tipps gegen Provision), ist zwingend die Maklererlaubnis nötig.</p>
<p>Wie im <a href="https://lukinski.de/immobilie-als-kapitalanlage-worauf-muss-ich-achten-interview-experten/">Ratgeber Immobilie als Kapitalanlage</a> beschrieben, bleibt die rein eigene Veräußerung von Bestandsimmobilien außerhalb der Drei-Objekt-Grenze erlaubnisfrei — aber sobald Provision für fremde Vermittlung fließt, greift § 34c sofort, unabhängig von der Anzahl.</p>
<h2>Steuerliche Konsequenzen: Privater vs. gewerblicher Status</h2>
<p>Der Wechsel vom privaten Vermögensverwalter zum gewerblichen Makler oder Händler hat massive steuerliche Folgen. Die folgende Vergleichsrechnung zeigt den Unterschied bei einem Verkauf nach 8 Jahren Haltedauer (Kaufpreis 400.000 €, Verkaufspreis 600.000 €, Wertsteigerung 200.000 €):</p>
<table>
<thead>
<tr>
<th>Szenario</th>
<th>Privater Verkauf (nach 10 J.)</th>
<th>Gewerblicher Händler</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Veräußerungsgewinn</td>
<td>200.000 €</td>
<td>200.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Einkommensteuer (42%)</td>
<td>0 € (steuerfrei)</td>
<td>84.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Gewerbesteuer (Hebesatz 400%)</td>
<td>0 €</td>
<td>ca. 28.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Anrechnung GewSt auf ESt (§ 35 EStG)</td>
<td>—</td>
<td>– 24.500 €</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Steuerlast netto</strong></td>
<td><strong>0 €</strong></td>
<td><strong>ca. 87.500 €</strong></td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Netto-Gewinn</strong></td>
<td><strong>200.000 €</strong></td>
<td><strong>112.500 €</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Die Differenz von rund 87.500 € zeigt: Wer als Investor zu früh in den gewerblichen Status rutscht, verliert pro Verkauf einen sechsstelligen Betrag. Vor jeder Verkaufswelle empfiehlt sich daher die Prüfung mit dem <a href="https://lukinski.de/spekulationssteuer/">Spekulationssteuer Rechner</a> sowie eine saubere Kalkulation des <a href="https://lukinski.de/netto-erloes/">Netto-Erlös</a>.</p>
<h2>Sachkundenachweis vs. Maklererlaubnis — der häufigste Irrtum</h2>
<p>Beide Begriffe werden oft synonym verwendet, sind aber juristisch verschieden. Die Maklererlaubnis ist die Gewerbeerlaubnis, der <a href="https://lukinski.de/sachkundenachweis-lexikon-immobilienmakler-verwalter-ueberpruefen/">Sachkundenachweis</a> dagegen ist eine fachliche Qualifikation, die für Wohnimmobilienverwalter (§ 34c Abs. 2a) und in Diskussion für Makler ist. Aktuell gilt für Immobilienmakler in Deutschland keine Sachkundepflicht — wohl aber die <strong>20-Stunden-Weiterbildungspflicht alle 3 Jahre</strong>.</p>
<h2>Praxis-Check für Investoren: Eigene Erlaubnis oder Kooperation?</h2>
<p>Bei welchem Geschäftsvolumen lohnt sich die eigene Erlaubnis? Die folgende Modellrechnung vergleicht drei Investoren-Profile mit einem durchschnittlichen Vermittlungsvolumen von 1 Mio. € Kaufpreis pro Vermittlung und 3,57% <a href="https://lukinski.de/maklerprovision/">Maklerprovision</a> brutto.</p>
<table>
<thead>
<tr>
<th>Profil</th>
<th>Vermittlungen p.a.</th>
<th>Brutto-Provision</th>
<th>Empfehlung</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Gelegenheits-Tipper</td>
<td>0–1</td>
<td>0–35.700 €</td>
<td>Tippgeber-Vertrag mit Partnermakler</td>
</tr>
<tr>
<td>Aktiver Investor</td>
<td>2–4</td>
<td>71.000–143.000 €</td>
<td>Eigene § 34c-Erlaubnis prüfen</td>
</tr>
<tr>
<td>Profi-Vermittler</td>
<td>5+</td>
<td>ab 178.500 €</td>
<td>Eigene GmbH mit Erlaubnis</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Schon ab zwei vermittelten Objekten pro Jahr amortisieren sich die ca. 2.000 € Setup-Kosten innerhalb der ersten Provision. Wer regelmäßig Objekte für seine <a href="https://lukinski.de/immobilien-kaufen-2026-marktanalyse-preise-prognose/">Immobilien Marktanalyse</a> sichtet und weitergibt, sollte die Erlaubnis frühzeitig beantragen — auch um steuerliche Betriebsausgaben (Kfz, Büro, Reisen) abzusetzen.</p>
<h2>Handlungsempfehlung: Entscheidungsbaum für Investoren</h2>
<p>Die Entscheidung pro oder contra eigene Maklererlaubnis lässt sich auf drei Fragen reduzieren — wer alle drei mit Ja beantwortet, sollte zeitnah den Antrag stellen.</p>
<ol>
<li><strong>Vermittle ich aktiv für Dritte?</strong> — Ja → Erlaubnis Pflicht</li>
<li><strong>Plane ich 2+ Vermittlungen p.a.?</strong> — Ja → wirtschaftlich sinnvoll</li>
<li><strong>Erfülle ich alle drei Grundvoraussetzungen?</strong> — Ja → Antrag stellen</li>
</ol>
<p>Reine Eigeninvestoren ohne Vermittlungstätigkeit benötigen keine Erlaubnis — sollten aber bei jedem geplanten Verkauf die <a href="https://lukinski.de/spekulationssteuer-immobilie-verkauf-grundstueck-wohnung-haus-hoehe-frist/">Spekulationssteuer auf Immobilien</a> und die Drei-Objekt-Grenze prüfen, um nicht ungewollt in die Gewerblichkeit zu rutschen. Vor dem Aufbau eines eigenen Bestands lohnt zudem ein Blick auf die <a href="https://lukinski.de/grunderwerbsteuer-bundeslaender-vergleich-steuern-sparen-2026/">Grunderwerbsteuer im Bundesländer-Vergleich</a>, da sie die Einstiegsrendite je Bundesland um bis zu 6,5% beeinflusst.</p>
<h2>Häufige Fragen zur Maklererlaubnis</h2>
<h3>Brauche ich als Eigentümer beim Verkauf meiner eigenen Immobilie eine Maklererlaubnis?</h3>
<p>Nein, der Verkauf eigener Immobilien fällt nicht unter § 34c GewO, da Sie keine fremden Verträge vermitteln, sondern als Vertragspartei selbst auftreten. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Sie innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte veräußern: Dann greift die Drei-Objekt-Grenze des Bundesfinanzhofs, und Sie werden steuerlich als gewerblicher Grundstückshändler eingestuft — mit Gewerbesteuerpflicht und Verlust der privaten Spekulationsfrist nach § 23 EStG.</p>
<h3>Was passiert, wenn ein Makler ohne Erlaubnis tätig wird?</h3>
<p>Eine Tätigkeit ohne § 34c-Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 144 GewO und wird mit Bußgeldern bis 5.000 Euro geahndet. Schwerwiegender ist die zivilrechtliche Folge: Maklerverträge ohne gültige Erlaubnis können nichtig sein — bereits gezahlte Provisionen müssen unter Umständen zurückgezahlt werden, und der Anspruch auf zukünftige Provisionen entfällt. Im Wiederholungsfall droht zudem die Einstufung als Schwarzarbeit mit strafrechtlichen Konsequenzen.</p>
<h3>Wie lange ist die Maklererlaubnis gültig und kann sie entzogen werden?</h3>
<p>Die Erlaubnis wird unbefristet erteilt, kann aber bei Wegfall der Voraussetzungen jederzeit widerrufen werden — etwa bei Insolvenz, neuen Steuerschulden oder einer Verurteilung wegen Vermögensdelikten. Wer die Pflicht-Weiterbildung von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren nicht nachweist, riskiert ebenfalls den Entzug. Die jährliche MaBV-Prüfung bis zum 31. Dezember des Folgejahres ist gegenüber der zuständigen IHK einzureichen.</p>
<p>Zurück zum Wiki: <a href="https://lukinski.de/immobilien-lexikon-wiki/">Immobilien Lexikon</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Courtage Makler (Lexikon): Kosten für den Immobilienmakler</title>
		<link>https://lukinski.de/courtage-makler-bedeutung-kosten-immobilienmakler/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Jan 2022 13:00:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
		<category><![CDATA[Wiki]]></category>
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		<category><![CDATA[Courtage]]></category>
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		<category><![CDATA[Verkäufer]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Maklercourtage ist seit dem 23. Dezember 2020 in Deutschland gesetzlich neu geregelt — und genau das macht sie für Immobilien-Investoren zu einem oft unterschätzten Renditefaktor. Beim Kauf einer Eigentumswohnung für 500.000 € bedeutet die Courtage in vielen Bundesländern eine Zusatzbelastung von 17.850 € brutto, die direkt auf den Kapitaleinsatz drückt und sich erst über [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Maklercourtage ist seit dem 23. Dezember 2020 in Deutschland gesetzlich neu geregelt — und genau das macht sie für Immobilien-Investoren zu einem oft unterschätzten Renditefaktor. Beim Kauf einer Eigentumswohnung für 500.000 € bedeutet die Courtage in vielen Bundesländern eine Zusatzbelastung von 17.850 € brutto, die direkt auf den Kapitaleinsatz drückt und sich erst über Jahre der Vermietung amortisiert. Wer als Käufer oder Verkäufer auftritt, muss das Bestellerprinzip nach § 656a–656d BGB verstehen, die regionalen Höchstsätze kennen und wissen, welche Verhandlungsspielräume bestehen. Dieser Ratgeber liefert Zahlen, Szenarien und eine klare Entscheidungsmatrix.</p>
<h2>Courtage Makler: Was die Provision rechtlich genau umfasst</h2>
<p>Die Courtage — synonym verwendet zu Maklerprovision oder Maklerlohn — ist das Erfolgshonorar des Immobilienmaklers für die Vermittlung eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages. Sie wird ausschließlich bei nachweislicher Mitursächlichkeit fällig: Kommt der Vertrag ohne Beteiligung des Maklers zustande, besteht kein Anspruch. Rechtsgrundlage ist § 652 BGB, ergänzt durch die seit Ende 2020 geltenden Sonderregeln für Wohnimmobilien. Die folgende Übersicht fasst die wesentlichen rechtlichen Merkmale zusammen, die Käufer und Verkäufer kennen müssen.</p>
<ul>
<li><strong>Erfolgshonorar</strong> — fällig nur bei wirksamem Vertragsabschluss</li>
<li><strong>Bemessungsgrundlage</strong> — Kaufpreis brutto bzw. Nettokaltmiete</li>
<li><strong>Umsatzsteuer</strong> — 19 % auf die Nettoprovision</li>
<li><strong>Bestellerprinzip</strong> — gilt seit 2015 bei Vermietung</li>
<li><strong>Teilung 50/50</strong> — Pflicht bei Wohnimmobilien-Kauf seit 2020</li>
<li><strong>Schriftform</strong> — Maklervertrag muss in Textform vorliegen</li>
</ul>
<h2>Wie hoch ist die Courtage 2025 wirklich? Regionale Sätze im Vergleich</h2>
<p>Anders als die <a href="https://lukinski.de/grunderwerbsteuer-bundeslaender-vergleich-steuern-sparen-2026/">Grunderwerbsteuer</a> ist die Courtage nicht gesetzlich der Höhe nach festgelegt — sie ist frei verhandelbar, hat sich aber regional auf marktübliche Sätze eingependelt. In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Bremen liegt der übliche Gesamtsatz bei 7,14 % inkl. MwSt., in Bayern, Baden-Württemberg und NRW bei 7,14 %, in Mecklenburg-Vorpommern teils nur 4,76 %. Seit 2020 trägt der Käufer maximal die Hälfte — wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat.</p>
<table>
<thead>
<tr>
<th>Bundesland</th>
<th>Üblicher Satz gesamt</th>
<th>Käufer-Anteil</th>
<th>Verkäufer-Anteil</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Berlin / Brandenburg</td>
<td>7,14 %</td>
<td>3,57 %</td>
<td>3,57 %</td>
</tr>
<tr>
<td>Hamburg</td>
<td>6,25 %</td>
<td>3,12 %</td>
<td>3,12 %</td>
</tr>
<tr>
<td>Bayern / BaWü</td>
<td>7,14 %</td>
<td>3,57 %</td>
<td>3,57 %</td>
</tr>
<tr>
<td>NRW</td>
<td>7,14 %</td>
<td>3,57 %</td>
<td>3,57 %</td>
</tr>
<tr>
<td>Hessen</td>
<td>5,95 %</td>
<td>2,98 %</td>
<td>2,98 %</td>
</tr>
<tr>
<td>MV / Sachsen</td>
<td>4,76–7,14 %</td>
<td>2,38–3,57 %</td>
<td>2,38–3,57 %</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h2>Bestellerprinzip beim Kauf: § 656a–656d BGB im Klartext</h2>
<p>Mit dem &#8222;Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten&#8220; (in Kraft seit 23.12.2020) gilt für den Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen: Der Käufer darf maximal den Anteil zahlen, den auch der Verkäufer trägt. Vereinbart der Verkäufer mit dem Makler 3,57 %, sind beim Käufer ebenfalls 3,57 % zulässig — keinen Cent mehr. Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbe und Grundstücken gilt diese Regel nicht — hier ist die Courtage frei verhandelbar.</p>
<blockquote><p>Wichtig: Der Käufer muss erst zahlen, nachdem der Verkäufer seinen Anteil nachweislich beglichen hat (§ 656c Abs. 2 BGB). Bei Verstoß ist der Käuferanspruch unwirksam — ein häufig übersehener Hebel in der Verhandlung.</p></blockquote>
<h2>Rechenbeispiel: Courtage bei 500.000 € Kaufpreis</h2>
<p>Wer eine vermietete Eigentumswohnung in Berlin für 500.000 € erwirbt, sollte die Courtage exakt in seine <a href="https://lukinski.de/kaufnebenkosten/">Kaufnebenkosten berechnen</a>. Sie ist neben Grunderwerbsteuer und <a href="https://lukinski.de/notarkosten/">Notarkosten berechnen</a> der größte Einzelposten der Erwerbsnebenkosten und beeinflusst direkt den <a href="https://lukinski.de/kaufpreisfaktor/">Kaufpreisfaktor berechnen</a>.</p>
<table>
<thead>
<tr>
<th>Position</th>
<th>Satz</th>
<th>Betrag</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Kaufpreis Wohnung Berlin</td>
<td>—</td>
<td>500.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Grunderwerbsteuer Berlin</td>
<td>6,0 %</td>
<td>30.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Notar &amp; Grundbuch</td>
<td>~1,5 %</td>
<td>7.500 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Courtage Käufer</td>
<td>3,57 %</td>
<td>17.850 €</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Gesamtinvestition</strong></td>
<td><strong>~111 %</strong></td>
<td><strong>555.350 €</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Bei einer Jahresnettokaltmiete von 18.000 € liegt die <a href="https://lukinski.de/bruttorendite/">Bruttorendite berechnen</a> bei 3,6 % auf den Kaufpreis — bezogen auf die Gesamtinvestition aber nur bei 3,24 %. Die Courtage drückt die Rendite also um rund 11 Basispunkte.</p>
<h2>Steuerliche Behandlung: Courtage als Anschaffungsnebenkosten</h2>
<p>Für Kapitalanleger ist die steuerliche Einordnung entscheidend. Die Courtage gehört nach § 255 Abs. 1 HGB zu den Anschaffungsnebenkosten und wird dem Gebäudeanteil zugerechnet. Sie ist <strong>nicht</strong> sofort als Werbungskosten abzugsfähig, sondern erhöht die AfA-Bemessungsgrundlage. Bei einer Wohnung Baujahr 1985 mit 80 % Gebäudeanteil und 2 % linearer AfA bedeutet das: 17.850 € × 80 % = 14.280 € fließen in die Abschreibung — jährlich werden 285,60 € steuerlich geltend gemacht.</p>
<ul>
<li><strong>Vermietung</strong> — Courtage erhöht AfA-Basis, § 7 Abs. 4 EStG</li>
<li><strong>Eigennutzung</strong> — keine steuerliche Absetzbarkeit</li>
<li><strong>Verkauf innerhalb Spekulationsfrist</strong> — mindert steuerpflichtigen Gewinn</li>
<li><strong>Verkäufer-Courtage</strong> — bei Vermietungsabsicht Werbungskosten</li>
</ul>
<p>Wie im Ratgeber zur <a href="https://lukinski.de/spekulationssteuer-immobilie-verkauf-grundstueck-wohnung-haus-hoehe-frist/">Spekulationssteuer Immobilien</a> beschrieben, lässt sich die beim Kauf gezahlte Courtage bei einem späteren Verkauf innerhalb der 10-Jahres-Frist vom Veräußerungsgewinn abziehen — ein häufig übersehener steuerlicher Hebel, der bei hohen Investments fünfstellige Beträge sparen kann.</p>
<h2>Courtage bei Vermietung: 2 Monatsmieten Maximum</h2>
<p>Beim Mietvertrag gilt seit 2015 strikt das Bestellerprinzip nach § 2 WoVermRG: Wer den Makler beauftragt, zahlt. In der Praxis ist das fast immer der Vermieter. Die Höchstgrenze liegt bei 2 Nettokaltmieten zzgl. 19 % MwSt., also maximal 2,38 Nettokaltmieten brutto. Bei einer <a href="https://lukinski.de/kaltmiete/">Kaltmiete</a> von 1.500 € sind das maximal 3.570 € — keinen Cent mehr darf der Makler vom Mieter verlangen.</p>
<h2>Verhandlungsstrategien: Wo der Spielraum wirklich liegt</h2>
<p>Die Courtage ist trotz marktüblicher Sätze frei verhandelbar — auch in heißen Lagen. Erfahrene Investoren nutzen drei Hebel: Volumen, Marktphase und Exklusivität. Beim Kauf eines <a href="https://lukinski.de/mehrfamilienhaus-kaufen-immobilie-bewerten-ablauf-kosten-steuern-mieter/">Mehrfamilienhaus kaufen</a> ab 2 Mio. € sind 2,5 % statt 3,57 % realistisch — bei Privatverkäufen mit Zeitdruck oft sogar weniger.</p>
<table>
<thead>
<tr>
<th>Szenario</th>
<th>Kaufpreis</th>
<th>Standardsatz</th>
<th>Verhandelter Satz</th>
<th>Ersparnis</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>ETW Standardlage</td>
<td>400.000 €</td>
<td>3,57 %</td>
<td>3,00 %</td>
<td>2.280 €</td>
</tr>
<tr>
<td>MFH Kapitalanlage</td>
<td>2.000.000 €</td>
<td>3,57 %</td>
<td>2,00 %</td>
<td>31.400 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Off-Market Villa</td>
<td>3.500.000 €</td>
<td>3,57 %</td>
<td>1,50 %</td>
<td>72.450 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Bestandskunde</td>
<td>800.000 €</td>
<td>3,57 %</td>
<td>2,38 %</td>
<td>9.520 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h2>Entscheidungsmatrix: Wann lohnt sich der Makler überhaupt?</h2>
<p>Für Verkäufer stellt sich die Frage, ob die Courtage von 3,57 % am Verkaufserlös durch die Maklerleistung gerechtfertigt ist. Die ehrliche Antwort: Es kommt auf Lage, Marktphase und Eigenkompetenz an. Wer die Optionen in der <a href="https://lukinski.de/immobilien-kaufen-2026-marktanalyse-preise-prognose/">Immobilien kaufen Marktlage</a> richtig einschätzt und den Markt kennt, kann beim <a href="https://lukinski.de/haus-verkaufen-ohne-makler-unterlagen-steuern-kosten-was-beachten/">Haus verkaufen</a> ohne Makler oft 2–3 % Nettoerlös gewinnen.</p>
<ul>
<li><strong>Makler sinnvoll</strong> — Off-Market, Erbschaft, Zeitdruck, komplexe Objekte</li>
<li><strong>Eigenvermarktung sinnvoll</strong> — Standardlagen, hohe Nachfrage, klare Objekte</li>
<li><strong>Hybrid</strong> — Bewertung beim Makler, Vermarktung selbst</li>
<li><strong>Festpreis-Makler</strong> — bei niedrigeren Kaufpreisen oft günstiger</li>
</ul>
<p>Für detaillierte Berechnung der Provisionshöhe und steuerlichen Effekte empfiehlt sich der <a href="https://lukinski.de/maklerprovision/">Maklerprovision berechnen</a>-Rechner — er zeigt sofort, wie sich die Courtage auf <a href="https://lukinski.de/nettorendite/">Nettorendite berechnen</a> und <a href="https://lukinski.de/eigenkapital/">Eigenkapitalbedarf berechnen</a> auswirkt.</p>
<h2>Häufige Fragen zur Maklercourtage</h2>
<h3>Wann genau wird die Courtage fällig?</h3>
<p>Die Courtage wird mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages fällig, nicht erst mit Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Der Makler muss dafür nachweislich für den Vertragsabschluss kausal gewesen sein — also die Parteien zusammengeführt oder den Abschluss aktiv gefördert haben. Beim Käufer-Anteil nach Bestellerprinzip greift zusätzlich § 656c Abs. 2 BGB: Der Käufer zahlt erst, nachdem der Verkäufer seinen Anteil beglichen und dies nachgewiesen hat. Wer ohne diesen Nachweis vorab zahlt, kann die Zahlung als rechtsgrundlos zurückfordern.</p>
<h3>Kann ich die Courtage steuerlich absetzen?</h3>
<p>Bei vermieteten Immobilien ja, aber nicht sofort als Werbungskosten — die Courtage zählt zu den Anschaffungsnebenkosten und erhöht die AfA-Bemessungsgrundlage des Gebäudeanteils. Bei einer Investition von 500.000 € mit 17.850 € Courtage und 80 % Gebäudeanteil fließen 14.280 € in die Abschreibung, was bei 2 % AfA jährlich 285,60 € steuerlich entlastet. Bei Eigennutzung gibt es keinen Abzug. Wird die Immobilie innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist verkauft, mindert die damals gezahlte Courtage zusätzlich den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG.</p>
<h3>Ist die Courtage frei verhandelbar?</h3>
<p>Ja, vollständig — es gibt keinen gesetzlich festgelegten Mindest- oder Höchstsatz beim Immobilienkauf, lediglich marktübliche regionale Werte. Beim Bestellerprinzip nach § 656c BGB ist nur die Verteilung 50/50 vorgeschrieben, nicht die absolute Höhe. Verhandlungsspielraum besteht besonders bei hochpreisigen Objekten ab 1 Mio. €, bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und Off-Market-Deals. Realistische Reduktionen liegen zwischen 0,5 und 2 Prozentpunkten — bei großen Volumina sind das schnell fünf- bis sechsstellige Beträge. Lediglich bei der Vermittlung von Mietwohnungen gilt die feste Obergrenze von 2 Nettokaltmieten plus MwSt.</p>
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		<title>Doppelverglasung (Lexikon) &#8211; Rahmen, Nachrüsten &#038; Preis</title>
		<link>https://lukinski.de/doppelverglasung-rahmen-nachruesten-preis/</link>
		
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		<pubDate>Tue, 07 Apr 2020 07:00:52 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Doppelverglasung (Definition, Bedeutung) &#8211; Eine Doppelverglasung ist ein aus zwei Glasscheiben bestehendes Bauelement, das in einen Kunststoff- oder einen Holzrahmen eingebaut wird. Der Hohlraum, der zwischen zwei Glasscheiben entsteht, dient als Wärmedämmung und sorgt somit dafür, dass Energie gespart wird. Üblicherweise ist dieser mit einem Edelgas gefüllt, damit die Scheibe nicht von innen beschlägt. Meistens [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Doppelverglasung (Definition, Bedeutung) &#8211; Eine Doppelverglasung ist ein aus zwei Glasscheiben bestehendes Bauelement, das in einen Kunststoff- oder einen Holzrahmen eingebaut wird. Der Hohlraum, der zwischen zwei Glasscheiben entsteht, dient als Wärmedämmung und sorgt somit dafür, dass Energie gespart wird. Üblicherweise ist dieser mit einem Edelgas gefüllt, damit die Scheibe nicht von innen beschlägt. Meistens wird hierzu Argon verwendet. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Doppelverglasung schalldämmend wirkt. Nicht nur beim <a href="https://lukinski.de/neubau-von-haeusern-und-wohnungen/" data-type="post" data-id="3120">Neubau</a> sondern auch bei bestehenden gut erhaltenen Fenstersystemen lohnt es sich mit einer Doppel- oder sogar Dreifachverglasung nachzurüsten. In seltenen Fällen gibt es auch Dreifachglas &#8211; Fenstersysteme, die noch wärmedämmender und schalldämmender wirken. Sollten Mehrfach verglaste Fenster einmal von innen beschlagen, handelt es sich meistens um einen kleinen Riss in der Scheibe oder am Rahmen des Fensters durch die die Feuchtigkeit eindringt. Der Preis für ein Fenster mit Doppelverglasung beginnt bei 80€.</p>
<h2>Doppelverglasung im Überblick</h2>
<ul>
<li>Ein aus zwei Glasscheiben bestehendes Bauelement</li>
<li>In einen Kunststoff- oder Holzrahmen eingebaut</li>
<li>Hohlraum gefüllt mit Edelgas als Wärmedämmung</li>
<li>Energiesparend und schalldämmend</li>
<li>In seltenen Fällen: Dreifachverglasung</li>
<li>Kosten: ab 80€ pro Fenster</li>
</ul>
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