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	<title>gesetzlich | Lukinski</title>
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		<title>Nachlassinsolvenz (Erbe): Ablauf, Verfahren &#038; Voraussetzungen</title>
		<link>https://lukinski.de/nachlassinsolvenz-erbe-ablauf-verfahren-voraussetzungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 04 Aug 2019 04:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbe]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Ablauf]]></category>
		<category><![CDATA[erbfolge]]></category>
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					<description><![CDATA[Nachlassinsolvenz — wenn Sie als Erbe entdecken, dass der Nachlass überschuldet ist, droht ohne schnelles Handeln die Haftung mit dem Eigenvermögen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die drei zentralen Schutzinstrumente (Ausschlagung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz), die entscheidenden Fristen, typische Kosten ab ca. 1.500–3.000 € sowie die Konsequenzen für eine geerbte Immobilie. Zurück zur Übersicht: Erbe &#38; Nachlass. Nachlassinsolvenz: [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Nachlassinsolvenz</strong> — wenn Sie als Erbe entdecken, dass der Nachlass überschuldet ist, droht ohne schnelles Handeln die Haftung mit dem Eigenvermögen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die drei zentralen Schutzinstrumente (Ausschlagung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz), die entscheidenden Fristen, typische Kosten ab ca. 1.500–3.000 € sowie die Konsequenzen für eine geerbte Immobilie. Zurück zur Übersicht: <a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe &amp; Nachlass</a>.</p>
<h2>Nachlassinsolvenz: Definition &amp; Zweck</h2>
<p>Die Nachlassinsolvenz ist ein Sonderinsolvenzverfahren nach §§ 315 ff. InsO, das ausschließlich den Nachlass eines Verstorbenen betrifft. Ihr zentraler Zweck: die Trennung des Nachlassvermögens vom Eigenvermögen des Erben. Wird das Verfahren eröffnet, beschränkt sich die Erbenhaftung gemäß § 1975 BGB auf die Erbmasse — Gläubiger des Erblassers können danach nicht mehr auf das Privatvermögen des Erben zugreifen.</p>
<h3>Wann wird Nachlassinsolvenz relevant?</h3>
<ul>
<li>Der Nachlass ist <strong>überschuldet</strong> (Verbindlichkeiten &gt; Aktiva)</li>
<li>Der Nachlass ist <strong>zahlungsunfähig</strong> (offene Forderungen können nicht bedient werden)</li>
<li>Erbe wurde bereits angenommen oder die 6-Wochen-Ausschlagungsfrist ist abgelaufen</li>
<li>Schulden übersteigen den Wert geerbter Aktiva (z. B. Immobilie + Sparvermögen)</li>
</ul>
<h3>Abgrenzung: Privatinsolvenz vs. Nachlassinsolvenz</h3>
<p>Die Privatinsolvenz betrifft das gesamte Vermögen einer lebenden Person mit dem Ziel der Restschuldbefreiung nach 3 Jahren. Die Nachlassinsolvenz hingegen betrifft nur die Vermögensmasse des Verstorbenen — der Erbe selbst wird nicht &#8222;insolvent&#8220;, sondern haftet lediglich beschränkt auf den Nachlass.</p>
<h2>Die drei Schutzinstrumente im Vergleich</h2>
<p>Bevor Sie Nachlassinsolvenz anmelden, prüfen Sie alle drei Wege:</p>
<table border="1" cellpadding="8">
<thead>
<tr>
<th>Instrument</th>
<th>Frist</th>
<th>Voraussetzung</th>
<th>Wirkung</th>
<th>Kosten (ca.)</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td><strong>Erbausschlagung</strong></td>
<td>6 Wochen ab Kenntnis</td>
<td>Erbe noch nicht angenommen</td>
<td>Erbe gilt als nicht angefallen</td>
<td>30–100 € (Notar/Nachlassgericht)</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Nachlassverwaltung</strong></td>
<td>Keine starre Frist</td>
<td>Antrag des Erben, ausreichende Masse</td>
<td>Haftungsbeschränkung auf Nachlass</td>
<td>Verwaltergebühr (oft 4-stellig)</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Nachlassinsolvenz</strong></td>
<td>Unverzüglich bei Kenntnis Überschuldung</td>
<td>Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit</td>
<td>Haftungsbeschränkung + geordnete Verwertung</td>
<td>1.500–3.000 € Mindestkosten</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Dürftigkeitseinrede (§ 1990 BGB)</strong></td>
<td>Im Forderungsfall</td>
<td>Nachlass deckt Verfahrenskosten nicht</td>
<td>Beschränkung trotz fehlender Insolvenz</td>
<td>Keine direkten Verfahrenskosten</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h3>Praxis-Tipp: Die 6-Wochen-Falle</h3>
<p>Die häufigste teure Fehlentscheidung: Erben warten zu lange. Ab Kenntnis vom Erbfall <strong>und</strong> der eigenen Erbenstellung läuft die Frist. Wer länger als sechs Wochen schweigt oder sich am Nachlass bedient (z. B. Wertgegenstände entnimmt), gilt als Annehmender. Dann bleibt nur noch die Nachlassinsolvenz oder -verwaltung.</p>
<h2>Gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge — wer haftet überhaupt?</h2>
<p>Ob Sie Schutzbedarf haben, hängt zunächst davon ab, ob Sie Erbe geworden sind:</p>
<h3>Gewillkürte Erbfolge (Testament/Erbvertrag)</h3>
<ul>
<li>Verstorbener hat per <strong>Testament</strong> oder <strong>Erbvertrag</strong> festgelegt, wer was erbt</li>
<li>Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge</li>
<li>Pflichtteilsansprüche (½ des gesetzlichen Erbteils) bleiben gewahrt</li>
<li>Erben können Verwandte, Freunde, Stiftungen oder juristische Personen sein</li>
</ul>
<h3>Gesetzliche Erbfolge (BGB)</h3>
<ul>
<li>Greift bei fehlendem Testament</li>
<li>Drei Berufungsgründe: <strong>Verwandtschaft</strong>, <strong>Ehe/eingetragene Lebenspartnerschaft</strong>, <strong>Staatszugehörigkeit</strong> (bei erbenlosem Nachlass)</li>
<li>Ordnungssystem: 1. Ordnung (Kinder/Enkel) → 2. Ordnung (Eltern/Geschwister) → 3. Ordnung (Großeltern)</li>
<li>Ehegatten erben neben Verwandten 1. Ordnung ¼ + ¼ Zugewinnausgleich = ½</li>
</ul>
<h2>Vererbte Schulden — wann das Erbe zur Falle wird</h2>
<p>Erben treten gemäß § 1922 BGB in die <strong>gesamte Rechtsstellung</strong> des Erblassers ein — Vermögen wie Verbindlichkeiten. Ohne Schutzmaßnahme haftet der Erbe mit seinem Privatvermögen für:</p>
<ul>
<li>Bankdarlehen und ungetilgte <a href="https://lukinski.de/immobilienfinanzierung-kredit-arten-zinsen-vergleich-kostenlose-rechner/">Immobilienfinanzierungen</a></li>
<li>Steuerschulden des Erblassers (Einkommensteuer, evtl. <a href="https://lukinski.de/spekulationssteuer-immobilie-verkauf-grundstueck-wohnung-haus-hoehe-frist/">Spekulationssteuer</a>)</li>
<li>Bürgschaftsverpflichtungen</li>
<li>Pflegekosten, Unterhalt, Mietrückstände</li>
<li>Gewerbliche Verbindlichkeiten (Lieferanten, Sozialabgaben)</li>
<li>Pflichtteilsforderungen anderer Berechtigter</li>
</ul>
<h3>Beispielrechnung: Wann lohnt Nachlassinsolvenz?</h3>
<p><strong>Fall:</strong> Erblasser hinterlässt eine Eigentumswohnung (Verkehrswert 280.000 €) mit Restdarlehen 320.000 €, plus 25.000 € Konsumkredite und 12.000 € Steuerschulden.</p>
<table border="1" cellpadding="8">
<tr>
<td>Aktiva (Wohnung + Konto 5.000 €)</td>
<td>285.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Passiva (Darlehen + Kredite + Steuern)</td>
<td>357.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Überschuldung</strong></td>
<td><strong>– 72.000 €</strong></td>
</tr>
</table>
<p>Ohne Schutzmaßnahme müsste der Erbe 72.000 € aus dem Eigenvermögen ausgleichen. Mit Nachlassinsolvenz ist die Haftung auf die 285.000 € Aktiva beschränkt — der Rest fällt anteilig auf die Gläubiger. Wer den <a href="https://lukinski.de/verkehrswert-ermitteln-marktwert-bestimmen-verkaufspreis-berechnen/">Verkehrswert ermitteln</a> möchte, sollte vor jeder Entscheidung ein professionelles Gutachten einholen.</p>
<h2>Nachlassinsolvenz: Voraussetzungen, Ablauf &amp; Verfahren</h2>
<h3>Antragsberechtigte</h3>
<ul>
<li><strong>Erbe</strong> (auch jeder einzelne Miterbe einer <a href="https://lukinski.de/auseinandersetzung-erbengemeinschaft-nachlass-rechte-pflichten-hausverkauf/">Erbengemeinschaft</a>)</li>
<li><strong>Nachlassverwalter</strong> oder Testamentsvollstrecker</li>
<li><strong>Nachlassgläubiger</strong> (binnen 2 Jahren nach Erbfallannahme)</li>
</ul>
<h3>Antragspflicht des Erben (§ 1980 BGB)</h3>
<p>Sobald der Erbe Kenntnis von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit erhält, ist er <strong>verpflichtet, unverzüglich</strong> Nachlassinsolvenz zu beantragen. Verstöße führen zur Schadensersatzpflicht gegenüber Gläubigern — und zwar mit dem Eigenvermögen.</p>
<h3>Ablauf in 7 Schritten</h3>
<ol>
<li><strong>Bestandsaufnahme:</strong> Vermögen und Schulden erfassen, ggf. <a href="https://lukinski.de/immobilie-bewerten-faktoren-online-kostenlos-wohnung-haus-mehrfamilienhaus/">Immobilie bewerten</a> lassen</li>
<li><strong>Antrag</strong> beim zuständigen Insolvenzgericht (Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers)</li>
<li><strong>Vorprüfung</strong> durch das Gericht: Reicht die Masse für die Verfahrenskosten?</li>
<li><strong>Eröffnungsbeschluss</strong> oder Abweisung mangels Masse (§ 26 InsO)</li>
<li><strong>Bestellung des Insolvenzverwalters</strong>, der den Nachlass verwertet</li>
<li><strong>Forderungsanmeldung</strong> der Gläubiger; Prüfung und Tabelle</li>
<li><strong>Verteilung</strong> nach Insolvenzquote, Aufhebung des Verfahrens</li>
</ol>
<h3>Was passiert mit der geerbten Immobilie?</h3>
<p>Bei Eröffnung des Verfahrens fällt die Immobilie in die Insolvenzmasse. Der Verwalter prüft drei Verwertungswege:</p>
<ul>
<li><strong>Freihändiger Verkauf</strong> — meist höchster Erlös, häufig erste Wahl</li>
<li><strong>Zwangsversteigerung</strong> — falls Gläubiger blockieren oder Markt schwierig</li>
<li><strong>Übernahme durch den Erben</strong> — möglich, wenn Erbe den Verkehrswert ablöst</li>
</ul>
<p>Wer ein <a href="https://lukinski.de/elternhaus-geerbt-verkaufen-vermieten-selber-nutzen/">Elternhaus geerbt</a> hat und es behalten möchte, sollte vor Antragstellung mit dem Verwalter über eine Ablösung sprechen. Bei einer <a href="https://lukinski.de/wohnung-geerbt-verkauf-vermietung-eigennutzung/">geerbten Wohnung</a> oder einem <a href="https://lukinski.de/haus-geerbt-eigennutzung-vermietung-verkauf/">geerbten Haus</a> ist die Wertermittlung nach <a href="https://lukinski.de/ertragswertverfahren-wohnung-haus-mehrfamilienhaus-immobilienbewertung/">Ertragswertverfahren</a> oder <a href="https://lukinski.de/sachwertverfahren-wohnung-haus-mehrfamilienhaus-immobilienbewertung/">Sachwertverfahren</a> entscheidend.</p>
<h2>Kosten der Nachlassinsolvenz</h2>
<table border="1" cellpadding="8">
<thead>
<tr>
<th>Posten</th>
<th>Größenordnung</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Gerichtskosten</td>
<td>ca. 250–500 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Insolvenzverwalter (Mindestvergütung)</td>
<td>ab ca. 1.000–1.500 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Gutachterkosten Immobilie (optional)</td>
<td>1.500–4.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Veröffentlichungskosten, Auslagen</td>
<td>200–500 €</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Gesamt-Mindestaufwand</strong></td>
<td><strong>1.500–3.000 €</strong></td>
</tr>
<tr>
<td>Verwaltervergütung bei größerem Nachlass</td>
<td>3–5 % der Masse</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h3>Abweisung mangels Masse — und jetzt?</h3>
<p>Reicht der Nachlass nicht einmal für die Verfahrenskosten, weist das Gericht den Antrag ab. In diesem Fall greift die <strong>Dürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB</strong>: Der Erbe kann gegenüber jedem einzelnen Gläubiger einwenden, dass nichts mehr zu verteilen ist, und behält sein Privatvermögen. Diese Einrede muss aktiv geltend gemacht werden — sonst droht Vollstreckung.</p>
<h2>Nachlassinsolvenz und Erbschaftssteuer</h2>
<p>Auch wenn der Nachlass überschuldet ist, kann die <a href="https://lukinski.de/erbschaftssteuer-immobilien-freibetraege-steuersaetze-strategien/">Erbschaftssteuer</a> relevant werden — etwa wenn einzelne Vermächtnisse trotz Insolvenz erfüllt werden. Eine Berechnung mit dem <a href="https://lukinski.de/erbschaftssteuer/">Erbschaftssteuer Rechner</a> klärt schnell, ob ein steuerlicher Restbetrag offen bleibt. Wichtig: Steuerschulden des Erblassers gehen ebenfalls in die Insolvenzmasse ein.</p>
<h2>Erbengemeinschaft und Nachlassinsolvenz</h2>
<p>In einer Erbengemeinschaft kann <strong>jeder Miterbe einzeln</strong> den Antrag stellen — auch gegen den Willen der anderen. Sobald das Verfahren eröffnet ist, greift die Haftungsbeschränkung für <em>alle</em> Miterben. Vor dem Antrag empfiehlt sich der Versuch einer einvernehmlichen Lösung im Rahmen der <a href="https://lukinski.de/auseinandersetzung-erbengemeinschaft-nachlass-rechte-pflichten-hausverkauf/">Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft</a>, etwa durch Verkauf der Immobilie und Verteilung des Nettoerlöses.</p>
<h2>Checkliste: Sofortmaßnahmen für Erben</h2>
<ul>
<li>☐ Erbfall-Datum und Kenntnis-Datum schriftlich dokumentieren (für 6-Wochen-Frist)</li>
<li>☐ <strong>Keine</strong> Wertgegenstände aus dem Nachlass entnehmen (gilt als Annahme)</li>
<li>☐ Vollständige Vermögensaufstellung erstellen (Konten, Depots, Immobilien, Schulden)</li>
<li>☐ Schufa-Auskunft des Erblassers anfordern</li>
<li>☐ Bank- und Steuerunterlagen der letzten 3 Jahre sichten</li>
<li>☐ Verkehrswert der Immobilie schätzen lassen</li>
<li>☐ Fachanwalt für Erbrecht oder Insolvenzrecht konsultieren</li>
<li>☐ Bei Überschuldung: <strong>unverzüglich</strong> Antrag stellen (Pflicht!)</li>
</ul>
<h2>FAQ: Häufige Fragen zur Nachlassinsolvenz</h2>
<h3>Was kostet eine Nachlassinsolvenz?</h3>
<p>Die Mindestkosten liegen bei ca. 1.500–3.000 €, abhängig von Gerichtsgebühren und der Mindestvergütung des Insolvenzverwalters. Bei größerem Nachlass berechnet sich die Verwaltervergütung prozentual zur Masse (3–5 %).</p>
<ul>
<li>Gerichtskosten: 250–500 €</li>
<li>Verwalter Mindestvergütung: ab ca. 1.000 €</li>
<li>Optional Gutachten: 1.500–4.000 €</li>
</ul>
<h3>Wer zahlt die Kosten der Nachlassinsolvenz?&lt;/h</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Beschlussfähigkeit (WEG) eines Wohnungseigentümers</title>
		<link>https://lukinski.de/beschlussfaehigkeit-weg-eines-wohnungseigentuemers/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 12 May 2019 07:00:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
		<category><![CDATA[Wiki]]></category>
		<category><![CDATA[Beschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Eigentümerversammlung]]></category>
		<category><![CDATA[gesetzlich]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Beschlussfähigkeit einer Wohnungseigentümerversammlung bezeichnet die rechtliche Voraussetzung, unter der die anwesenden oder vertretenen Eigentümer wirksam Beschlüsse fassen können. Sie ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt und entscheidet darüber, ob Modernisierungen, Hausgeldabrechnungen oder die Bestellung des Verwalters überhaupt rechtskräftig beschlossen werden können — oder ob ein Beschluss später vor dem Amtsgericht angreifbar ist. Was bedeutet Beschlussfähigkeit [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>Beschlussfähigkeit</strong> einer Wohnungseigentümerversammlung bezeichnet die rechtliche Voraussetzung, unter der die anwesenden oder vertretenen Eigentümer wirksam Beschlüsse fassen können. Sie ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt und entscheidet darüber, ob Modernisierungen, Hausgeldabrechnungen oder die Bestellung des Verwalters überhaupt rechtskräftig beschlossen werden können — oder ob ein Beschluss später vor dem Amtsgericht angreifbar ist.</p>
<h2>Was bedeutet Beschlussfähigkeit nach WEG?</h2>
<p>Eine Eigentümerversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und die anwesenden Eigentümer befugt sind, über die in der Tagesordnung angekündigten Punkte abzustimmen. Bis zur WEG-Reform am 1. Dezember 2020 galt das alte Quorum nach § 25 Abs. 3 WEG: Eine Versammlung war nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile (MEA) vertreten war. Diese Hürde wurde mit der Reform vollständig abgeschafft.</p>
<p>Heute gilt: <strong>Jede ordnungsgemäß einberufene Eigentümerversammlung ist beschlussfähig — unabhängig davon, wie viele Eigentümer erscheinen.</strong> Selbst wenn nur ein einziger Eigentümer anwesend ist, kann er rechtswirksam Beschlüsse für die gesamte Gemeinschaft fassen, sofern Form und Frist der Einladung gewahrt wurden.</p>
<h2>Voraussetzungen für wirksame Beschlüsse seit der WEG-Reform 2020</h2>
<p>Auch wenn das Anwesenheitsquorum entfallen ist, gibt es weiterhin formale Hürden. Werden sie verletzt, ist der Beschluss anfechtbar oder sogar nichtig. Der Verwalter prüft diese Punkte zu Beginn jeder Versammlung und protokolliert sie.</p>
<ul>
<li><strong>Einladungsfrist</strong> — mindestens 3 Wochen vor Termin (§ 24 Abs. 4 WEG)</li>
<li><strong>Form</strong> — Textform genügt, also auch E-Mail</li>
<li><strong>Tagesordnung</strong> — alle Beschlusspunkte konkret benannt</li>
<li><strong>Einberufender</strong> — in der Regel der Verwalter</li>
<li><strong>Stimmrecht</strong> — Eigentümerstellung im Grundbuch</li>
<li><strong>Vertretungsvollmacht</strong> — schriftlich, falls Vertreter abstimmt</li>
</ul>
<h2>Praxisbeispiel: Beschluss in einer 12-Parteien-WEG</h2>
<p>Ein konkretes Szenario zeigt die Tragweite der neuen Regelung. In einer Wohnanlage mit 12 Eigentümern soll eine Fassadensanierung über 180.000 Euro beschlossen werden — pro Einheit also rund 15.000 Euro Sonderumlage zusätzlich zur laufenden <a href="https://lukinski.de/instandhaltungsrucklage/">Instandhaltungsrücklage</a>.</p>
<table>
<thead>
<tr>
<th>Situation</th>
<th>Vor 01.12.2020</th>
<th>Nach WEG-Reform</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Anwesend: 7 von 12 Eigentümern</td>
<td>Beschlussfähig (>50% MEA)</td>
<td>Beschlussfähig</td>
</tr>
<tr>
<td>Anwesend: 4 von 12 Eigentümern</td>
<td>Nicht beschlussfähig — Zweitversammlung nötig</td>
<td>Beschlussfähig</td>
</tr>
<tr>
<td>Anwesend: 1 von 12 Eigentümern</td>
<td>Nicht beschlussfähig</td>
<td>Beschlussfähig (!)</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Daraus folgt für Käufer und Investoren eine klare Lehre: Wer nicht erscheint und keine Vollmacht erteilt, riskiert, dass eine kleine Minderheit Sonderumlagen in fünfstelliger Höhe beschließt — ohne sein Zutun, aber mit voller Kostenfolge.</p>
<h2>Mehrheiten: Beschlussfähigkeit ist nicht gleich Mehrheit</h2>
<p>Ein häufiges Missverständnis: Beschlussfähigkeit sagt nichts darüber aus, mit welcher Mehrheit ein Beschluss gefasst werden muss. Das sind zwei getrennte Prüfschritte. Erst wird die Beschlussfähigkeit festgestellt, dann gelten je nach Beschlussgegenstand unterschiedliche Mehrheiten — von der einfachen Stimmenmehrheit bis hin zur Allstimmigkeit bei Änderungen der Teilungserklärung.</p>
<ul>
<li><strong>Einfache Mehrheit</strong> — Standard für laufende Verwaltung</li>
<li><strong>Doppelt qualifizierte Mehrheit</strong> — bauliche Veränderungen mit Kostenverteilung</li>
<li><strong>Allstimmigkeit</strong> — Änderung der Teilungserklärung</li>
<li><strong>Kopfprinzip oder MEA</strong> — je nach Gemeinschaftsordnung</li>
</ul>
<p>Wie im <a href="https://lukinski.de/mehrfamilienhaus-kaufen-immobilie-bewerten-ablauf-kosten-steuern-mieter/">Ratgeber zum Mehrfamilienhaus-Kauf</a> beschrieben, sollten Käufer einer Eigentumswohnung vor Vertragsabschluss immer die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen einsehen — dort zeigt sich, wie aktiv die Gemeinschaft ist und welche teuren Beschlüsse auf neue Eigentümer zukommen.</p>
<h2>Häufige Fehler und Anfechtungsrisiken</h2>
<p>Die Praxis zeigt: Die meisten erfolgreich angefochtenen Beschlüsse scheitern nicht an inhaltlichen Mängeln, sondern an formalen Fehlern rund um die Beschlussfähigkeit und Einberufung. Anfechtungsklagen müssen innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung beim Amtsgericht eingereicht werden (§ 45 WEG). Die folgenden Fehlerquellen treten in der Praxis besonders häufig auf.</p>
<ul>
<li><strong>Tagesordnungspunkt zu vage</strong> — z.B. „Sanierung&#8220; ohne Details</li>
<li><strong>Einladung zu kurzfristig</strong> — unter 3 Wochen</li>
<li><strong>Falscher Einberufender</strong> — Verwalter ohne gültige Bestellung</li>
<li><strong>Vollmacht formfehlerhaft</strong> — mündlich statt schriftlich</li>
<li><strong>Stimmverbot ignoriert</strong> — Eigentümer stimmt in eigener Sache</li>
</ul>
<p>Für Kapitalanleger ist das relevant, weil fehlerhafte Beschlüsse die laufende Bewirtschaftung verzögern. Plant ein Investor mit einer bestimmten <a href="https://lukinski.de/nettorendite/">Nettorendite</a>, kann ein angefochtener Mietanpassungs- oder Modernisierungsbeschluss die Kalkulation um Monate verschieben. Wer eine <a href="https://lukinski.de/immobilie-als-kapitalanlage-worauf-muss-ich-achten-interview-experten/">Immobilie als Kapitalanlage</a> erwirbt, sollte Beschlussprotokolle daher genauso prüfen wie den <a href="https://lukinski.de/kaufpreisfaktor/">Kaufpreisfaktor</a> oder die <a href="https://lukinski.de/kaufnebenkosten/">Kaufnebenkosten</a>.</p>
<h2>Häufig gestellte Fragen</h2>
<h3>Ist eine Eigentümerversammlung mit nur einem anwesenden Eigentümer wirklich beschlussfähig?</h3>
<p>Ja. Seit der WEG-Reform vom 1. Dezember 2020 gibt es kein Anwesenheitsquorum mehr. Sofern ordnungsgemäß mit dreiwöchiger Frist und vollständiger Tagesordnung eingeladen wurde, ist die Versammlung beschlussfähig — selbst wenn nur ein einziger Eigentümer erscheint. Das macht Präsenz oder Stimmrechtsvollmachten wichtiger denn je, weil eine kleine Minderheit andernfalls über große Investitionssummen der gesamten Gemeinschaft entscheidet.</p>
<h3>Wer prüft die Beschlussfähigkeit in der Eigentümerversammlung?</h3>
<p>Die Prüfung obliegt dem WEG-Verwalter, der die Versammlung in der Regel auch leitet. Er kontrolliert zu Beginn die ordnungsgemäße Einberufung, die Vollmachten der Vertreter und die Stimmberechtigung der Anwesenden. Das Ergebnis hält er im Versammlungsprotokoll fest, das anschließend allen Eigentümern zugestellt wird und im Streitfall als zentrales Beweismittel dient.</p>
<h3>Welche Fristen gelten für die Anfechtung eines Beschlusses?</h3>
<p>Wer einen Beschluss für unwirksam hält, muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung Anfechtungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Die Klagebegründung muss innerhalb von zwei Monaten nachgereicht werden. Versäumt ein Eigentümer diese Frist, wird der Beschluss bestandskräftig — selbst dann, wenn er formale oder inhaltliche Mängel aufweist. Nichtige Beschlüsse, etwa solche gegen zwingendes Recht, sind hingegen jederzeit angreifbar.</p>
<p>Zurück zum Wiki: <a href="https://lukinski.de/immobilien-lexikon-wiki/">Immobilien Lexikon</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Teilungsanordnung (Lexikon) im Nachlass eines Erblassers</title>
		<link>https://lukinski.de/teilungsanordnung-im-nachlass-eines-erblassers/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 23 Mar 2019 07:00:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbe]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
		<category><![CDATA[Wiki]]></category>
		<category><![CDATA[erbfolge]]></category>
		<category><![CDATA[erblasser]]></category>
		<category><![CDATA[gesetzlich]]></category>
		<category><![CDATA[Lexikon]]></category>
		<category><![CDATA[nachlass]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögen]]></category>
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					<description><![CDATA[Teilungsanordnung (Definition, Bedeutung) &#8211; Durch die Teilungsanordnung kann der Erblasser in seinem Nachlass die gesetzliche Erbfolge ändern und bestimmen, welcher seiner Erben welche Vermögenswerte erhalten soll. Dadurch kann er die Anordnung für die Auseinandersetzung des Nachlasses treffen. Es ist wichtig, eine Teilungsanordnung konkret und eindeutig zu formulieren, damit der Verkauf einer Immobilie vermieden wird, und [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Teilungsanordnung (Definition, Bedeutung) &#8211; Durch die Teilungsanordnung kann der Erblasser in seinem Nachlass die gesetzliche Erbfolge ändern und bestimmen, welcher seiner Erben welche Vermögenswerte erhalten soll. Dadurch kann er die Anordnung für die Auseinandersetzung des Nachlasses treffen. Es ist wichtig, eine Teilungsanordnung konkret und eindeutig zu formulieren, damit der Verkauf einer Immobilie vermieden wird, und beispielsweise der angeordnete Ehepartner die Immobilie erbt. Zurück zur Übersicht: <a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe &amp; Nachlass</a>.</p>
<h2>Teilungsanordnung im Überblick: Die Möglichkeit der Abänderung der erblichen Rangfolge</h2>
<ul>
<li>Erblasser kann die Anordnung für die Auseinandersetzung seines Nachlasses treffen</li>
<li>Kann die gesetzliche Erbfolge ändern und bestimmen, welcher Erbe welche Vermögenswerte erhalten soll</li>
<li>Muss konkret und eindeutig formuliert sein</li>
</ul>
<p>Zurück zum Wiki: <a href="https://lukinski.de/immobilien-lexikon-wiki/">Immobilien Lexikon</a></p>
<h2>Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</h2>
<p><a href="https://lukinski.de/richtig-vererben-lebzeiten-immobilie-haus-wohnung-testament-vermoegen-checkliste/">Richtig vererben</a>, <a href="https://lukinski.de/richtig-erben-was-beim-erben-und-vererben-zu-beachten-ist/">richtig erben</a>, im Fall des Falles kommt es auf diskrete, schnelle Hilfe an. Hier finden Sie meine Ratgeber für Erbe und Nachlass, kostenlos, online und jederzeit anonym für Sie erreichbar. Nutzen Sie meine Checklisten und strategische Anlagetipps, um Ihr Vermögen zu schützen und zu vermehren.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</a></li>
</ul>
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<li><a href="https://lukinski.de/familienstiftung-vermoegen-sichern-und-steuern-sparen-ein-kompakter-guide/">Familienstiftung</a> und Vermögenssicherung</li>
</ul>
<p><a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-342644" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2024/09/erbschaft-erbe-gewinn-geldanlage-spezial-diskret-anonym-tipps-sprechen-erfahrungen-gesschwisterpaar-berlin.jpg" alt="" width="1200" height="800" /></a></p>
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		<title>Gesetzliche Krankenversicherung als Selbstständiger und Freiberufler</title>
		<link>https://lukinski.de/gesetzliche-krankenversicherung-selbststaendiger-freiberufler/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Aug 2018 11:13:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[Gesetzliche Krankenversicherung – Als Arbeitnehmer und Angestellter sind Sie automatisch Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Anmeldung und Abführung der monatlichen Prämien wird durch Ihren Arbeitgeber vorgenommen. Doch auch in selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit können Sie sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung anmelden und als freiwilliges Mitglied von den Vorteilen der Krankenkassen profitieren. Da es unterschiedliche [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Gesetzliche Krankenversicherung – Als Arbeitnehmer und Angestellter sind Sie automatisch Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Anmeldung und Abführung der monatlichen Prämien wird durch Ihren Arbeitgeber vorgenommen. Doch auch in selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit können Sie sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung anmelden und als freiwilliges Mitglied von den Vorteilen der Krankenkassen profitieren. Da es unterschiedliche gesetzliche Krankenkassen gibt, kann sich auch in diesem Fall ein Vergleich lohnen und Ihnen als Grundlage dienen, nicht zwingend in der vom Arbeitgeber gewählten oder Ihrer ortsansässigen Krankenversicherung zu verbleiben. Generell schneiden die gesetzlichen Krankenkassen auch bei freiwilliger Mitgliedschaft sehr gut ab.</p>
<h2>Lohnt sich die gesetzlichen Krankenkasse?</h2>
<p>Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Wenn Sie einen hohen Verdienst aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit erzielen, kann die monatliche Prämie aufgrund ihrer Abhängigkeit vom Einkommen durchaus kostenintensiv sein. Ehe Sie sich als freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anmelden, sollten Sie zwingend vergleichen und prüfen, wie hoch die Prämie in Ihrem Fall ist und ob Sie in einer privaten Krankenversicherung nicht günstiger abgesichert werden.</p>
<p>Im Vergleich bedenken Sie auch, dass die privaten Versicherer einen jährlichen Prämienanstieg einkalkulieren und dass es mit zunehmendem Alter teuer werden kann. Ein einfacher Wechsel aus der PKV zurück in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht so einfach möglich. Aus diesem Grund sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie die Beiträge privater Krankenversicherungen auch zukünftig von Ihrem Einkommen zahlen können, oder ob es bei Einkommenseinbußen zu Problemen kommt. Bei gesetzlichen Krankenkassen können Sie zwar nicht zwischen verschiedenen Tarifen wählen, profitieren aber als freiwilliges Mitglied vom Vorteil, bei geringerem Einkommen auch eine niedrigere Prämie zu bezahlen.</p>
<h3><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-868" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2018/09/notar-anwalt-hausverkauf-vertrag-kaufvertrag-unterschrift-buero-altstadt-hd-foto.jpg" alt="" width="1280" height="853" /></h3>
<h2>GKV und PKV vergleichen: Prämien sparen und beste Leistungen erhalten!</h2>
<p>In der Vergangenheit war es üblich, das sich Selbstständige und Freiberufler nicht bei gesetzlichen Krankenkassen anmelden. Dazu besteht keine Verpflichtung, da Sie zwischen einer PKV und den Leistungen der GKV wählen können.</p>
<p>Um richtig zu entscheiden, sollten die Leistungen im Fokus stehen. Günstige Prämien bieten finanzielle Vorteile, reichen aber im Versicherungsfall nicht für den umfassenden Gesundheitsschutz aus. Die beste Entscheidung treffen Sie, wenn Sie sich sowohl auf die Leistungen, wie auf Ihren persönlichen Versicherungsbeitrag konzentrieren und Ihren Partner für die Krankenversicherung mit Bedacht auswählen. Reichen Ihnen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund immer weiterer Einschränkungen nicht aus, empfiehlt sich der Abschluss einer <a href="https://lukinski.de/krankenzusatzversicherung/" data-type="post" data-id="700">Krankenzusatzversicherung</a> zur Leistungserweiterung und Abstimmung auf Ihre individuellen Bedürfnisse.</p>
<h2>Weitere wichtige Informationen zum Thema Versicherungen</h2>
<p>In der Versicherungsbranche unterscheidet man zwischen Pflichtversicherungen, notwendigen und angeratenen Versicherungen. Die Krankenversicherung gehört ebenso wie die Pflegeversicherung zu den Verträgen, die jeder Bundesbürger nach gesetzlicher Vorschrift abschließen muss. Wenn Sie ein Haus finanzieren, können weitere Versicherungen hinzukommen, durch die die Bank und Sie abgesichert sind.</p>
<h3>Krankenzusatzversicherung &#8211; Für wen lohnt sie sich?</h3>
<p>Die Leistungen bei gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen verringern sich kontinuierlich. Einige Wunschleistungen, wie zum Beispiel das Einzelbettzimmer und die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, sind im Standardtarif einer Krankenversicherung nicht enthalten. Ebenso müssen Sie bei Zahnersatz mit Implantaten alle Leistungen außerhalb der Kostenübernahme der Krankenkassen aus eigener Tasche zahlen und daher mit hohen Zusatzkosten rechnen. Mit einer Krankenzusatzversicherung kompensieren Sie die eigenen finanziellen Aufwendungen und haben die Möglichkeit, Ihre Krankenversicherung auf Ihren Anspruch und ihr individuelles Bedürfnis anzupassen.</p>
<ul>
<li>Erfahren Sie hier mehr zur <a href="https://lukinski.de/krankenzusatzversicherung/" data-type="post" data-id="700">Krankenzusatzversicherung</a>.</li>
</ul>
<h3>Private Krankenversicherung &#8211; Beratung über Vorteile und Leistungen</h3>
<p>Es ist bekannt, dass Sie als Privatpatient einige Vorteile genießen und beispielsweise bei Facharztterminen nicht in die Warteschleife gelangen. Die Privilegien durch eine private Krankenversicherung zahlen sich aus, sofern Sie Ihren Versicherungsschutz mit Bedacht und anhand Ihrer Ansprüche wählen. Selbstständige, Freiberufler, Privatiers und jeder der nicht über seinen Arbeitgeber oder eine soziale Behörde krankenversichert ist, kann sich für eine private Krankenversicherung entscheiden und vom Tarifvergleich profitieren. Generell haben Sie ab einem bestimmten Bruttoeinkommen pro Jahr die Wahl, zwischen gesetzlichen Krankenkassen oder einer privaten Krankenversicherung zu wählen.</p>
<ul>
<li>Erfahren Sie hier mehr zur <a href="https://lukinski.de/private-krankenversicherung-beratung-vorteile-leistungen/" data-type="post" data-id="705">Privaten Krankenversicherung</a>.</li>
</ul>
<h3>Gesundheit &#8211; Beratung zu Absicherungen</h3>
<p>Seit 2009 besteht in Deutschland eine vom Gesetzgeber vorgegebene Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Ausnahmen sind ausgeschlossen, so dass Sie auch als Selbstständiger, Freiberufler und Geringverdiener krankenversichern müssen. Wer versicherungspflichtig beschäftigt ist, ist automatisch über seinen Arbeitgeber krankenversichert und muss sich um den Gesundheitsschutz in der Basis nicht selbstständig kümmern. Anders verhält es sich, wenn Sie keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen und in diesem Fall selbst für Ihre Absicherung im Krankheitsfall sorgen müssen.</p>
<ul>
<li>Erfahren Sie hier mehr zum Thema <a href="https://lukinski.de/gesundheit-beratung-zu-absicherungen/" data-type="post" data-id="690">Gesundheit</a>.</li>
</ul>
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		<title>Krankenzusatzversicherung &#8211; Für wen lohnt sie sich?</title>
		<link>https://lukinski.de/krankenzusatzversicherung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Aug 2018 11:13:54 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Krankenzusatzversicherung &#8211; Die Leistungen bei gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen verringern sich kontinuierlich. Einige Wunschleistungen, wie zum Beispiel das Einzelbettzimmer und die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, sind im Standardtarif einer Krankenversicherung nicht enthalten. Ebenso müssen Sie bei Zahnersatz mit Implantaten alle Leistungen außerhalb der Kostenübernahme der Krankenkassen aus eigener Tasche zahlen und daher mit hohen Zusatzkosten rechnen. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Krankenzusatzversicherung &#8211; Die Leistungen bei gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen verringern sich kontinuierlich. Einige Wunschleistungen, wie zum Beispiel das Einzelbettzimmer und die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, sind im Standardtarif einer Krankenversicherung nicht enthalten. Ebenso müssen Sie bei Zahnersatz mit Implantaten alle Leistungen außerhalb der Kostenübernahme der Krankenkassen aus eigener Tasche zahlen und daher mit hohen Zusatzkosten rechnen. Mit einer Krankenzusatzversicherung kompensieren Sie die eigenen finanziellen Aufwendungen und haben die Möglichkeit, Ihre Krankenversicherung auf Ihren Anspruch und ihr individuelles Bedürfnis anzupassen.</p>
<h2>Vorteile einer Krankenzusatzversicherung im Überblick</h2>
<p>Zahlen Sie Beträge über der Bezuschussung Ihrer Krankenkasse zukünftig nicht aus eigener Tasche. Mit den Leistungen einer Krankenzusatzversicherung sparen Sie bares Geld und leisten einen wichtigen Beitrag für Ihre Gesundheit. Ehe Sie einen zusätzlichen Tarif buchen, sollten Sie sich über die Möglichkeiten im Bereich Krankenzusatzversicherungen informieren und das Angebot finden, das zu Ihnen passt. Zusatzschutz gibt es für Zahnersatz und Zahnarztbehandlungen, für Kuraufenthalte und Rehabilitationen, für Sehhilfen und die alternative Behandlung durch einen Heilpraktiker. Wollen Sie im Krankenhaus freie Arztwahl und Zimmerbelegungswahl haben? Dann empfiehlt sich eine Krankenzusatzversicherung, die Ihnen diesen Spielraum ermöglicht.</p>
<h3>Versicherungen Freiberufler und Selbstständige</h3>
<p>Freiberufler und Selbstständige müssen das Krankentagegeld nicht zwingend über ihre reguläre Krankenversicherung mit einer spürbaren Tarifverteuerung beziehen. Auch hier kann eine Krankenzusatzversicherung helfen und für den Fall absichern, wenn es durch eine Beeinträchtigung der Gesundheit zu längeren Verdienstausfällen kommt. Da die Beitragshöhe zur Krankenzusatzversicherung sowohl alters- wie gesundheitsabhängig ist, lohnt sich ein frühzeitiger Entschluss für die gewünschte Absicherung außerhalb der Krankenversicherung. Wichtig ist vor allem, dass Sie bedarfsoptimiert entscheiden. Wenn Sie beispielsweise kein Brillenträger sind, ist eine Zusatzversicherung zur Kostenübernahme bei Sehhilfen unnötig. Anders verhält es sich bei Zahnersatz und bei gewünschten Sonderbehandlungen im Krankenhaus oder der alternativen Heilkunde. Hier sind Krankenzusatzversicherungen durchaus für jedermann sinnvoll, da diese Leistungen allgemeine Vorteile und mehr Entscheidungskompetenz im Versicherungsfall ermöglichen.</p>
<h3><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-2869" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2019/01/ihv-immobilienmakler-experten-foto-team-firma-planung-kosten-preise-berechnen-eigentumswohnung-wohnung-innenstadt.jpg" alt="" width="1920" height="900" /></h3>
<h2>Krankenzusatzversicherung trotz Vorerkrankung möglich?</h2>
<p>Sie interessieren sich für eine Krankenzusatzversicherung, haben aber bereits eine Vorerkrankung? Wir empfehlen Ihnen, Ihre gesundheitliche Basis offen zu kommunizieren und auszuschließen, dass man Ihnen im Versicherungsfall die Leistung verweigert, weil Sie im Bezug auf bestehende Vorerkrankungen nicht ehrlich waren. Gerne unterstützen wir Sie dabei, trotz Vorerkrankung eine günstige Krankenzusatzversicherung zu finden und Ihnen im Vergleich der Tarife und Leistungen als erfahrener Partner zur Seite zu stehen.</p>
<h2>Weitere wichtige Informationen zum Thema Versicherungen</h2>
<p>In der Versicherungsbranche unterscheidet man zwischen Pflichtversicherungen, notwendigen und angeratenen Versicherungen. Die Krankenversicherung gehört ebenso wie die Pflegeversicherung zu den Verträgen, die jeder Bundesbürger nach gesetzlicher Vorschrift abschließen muss. Wenn Sie ein Haus finanzieren, können weitere Versicherungen hinzukommen, durch die die Bank und Sie abgesichert sind.</p>
<h3>Gesetzliche Krankenversicherung als Selbstständiger und Freiberufler</h3>
<p>Als Arbeitnehmer und Angestellter sind Sie automatisch Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Anmeldung und Abführung der monatlichen Prämien wird durch Ihren Arbeitgeber vorgenommen. Doch auch in selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit können Sie sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung anmelden und als freiwilliges Mitglied von den Vorteilen der Krankenkassen profitieren. Da es unterschiedliche gesetzliche Krankenkassen gibt, kann sich auch in diesem Fall ein Vergleich lohnen und Ihnen als Grundlage dienen, nicht zwingend in der vom Arbeitgeber gewählten oder Ihrer ortsansässigen Krankenversicherung zu verbleiben. Generell schneiden die gesetzlichen Krankenkassen auch bei freiwilliger Mitgliedschaft sehr gut ab.</p>
<ul>
<li>Erfahren Sie hier mehr zur <a href="https://lukinski.de/gesetzliche-krankenversicherung-selbststaendiger-freiberufler/" data-type="post" data-id="699">Gesetzlichen Krankenversicherung</a>.</li>
</ul>
<h3>Private Krankenversicherung &#8211; Beratung über Vorteile und Leistungen</h3>
<p>Es ist bekannt, dass Sie als Privatpatient einige Vorteile genießen und beispielsweise bei Facharztterminen nicht in die Warteschleife gelangen. Die Privilegien durch eine private Krankenversicherung zahlen sich aus, sofern Sie Ihren Versicherungsschutz mit Bedacht und anhand Ihrer Ansprüche wählen. Selbstständige, Freiberufler, Privatiers und jeder der nicht über seinen Arbeitgeber oder eine soziale Behörde krankenversichert ist, kann sich für eine private Krankenversicherung entscheiden und vom Tarifvergleich profitieren. Generell haben Sie ab einem bestimmten Bruttoeinkommen pro Jahr die Wahl, zwischen gesetzlichen Krankenkassen oder einer privaten Krankenversicherung zu wählen.</p>
<ul>
<li>Erfahren Sie hier mehr zur <a href="https://lukinski.de/private-krankenversicherung-beratung-vorteile-leistungen/" data-type="post" data-id="705">Privaten Krankenversicherung</a>.</li>
</ul>
<h3>Gesundheit &#8211; Beratung zu Absicherungen</h3>
<p>Seit 2009 besteht in Deutschland eine vom Gesetzgeber vorgegebene Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Ausnahmen sind ausgeschlossen, so dass Sie auch als Selbstständiger, Freiberufler und Geringverdiener krankenversichern müssen. Wer versicherungspflichtig beschäftigt ist, ist automatisch über seinen Arbeitgeber krankenversichert und muss sich um den Gesundheitsschutz in der Basis nicht selbstständig kümmern. Anders verhält es sich, wenn Sie keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen und in diesem Fall selbst für Ihre Absicherung im Krankheitsfall sorgen müssen.</p>
<ul>
<li>Erfahren Sie hier mehr zum Thema <a href="https://lukinski.de/gesundheit-beratung-zu-absicherungen/" data-type="post" data-id="690">Gesundheit</a>.</li>
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