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	<title>Testament | Lukinski</title>
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		<title>Erbauseinandersetzung: Vertragliche Regelungen</title>
		<link>https://lukinski.de/erbauseinandersetzung-vertragliche-regelungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 15 Sep 2024 21:39:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Agentur]]></category>
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					<description><![CDATA[In Gemeinschaft geerbte Immobilien stellen beim Verkauf oft eine besondere Herausforderung dar. Dies liegt vor allem daran, dass im Grundbuch mehrere Eigentümer eingetragen sind, wenn es sich um eine Erbengemeinschaft handelt. Diese Konstellation mindert das Interesse potenzieller Käufer erheblich und erschwert die Verkaufsabwicklung. Die Lösung für dieses Problem ist die Erbauseinandersetzung, bei der die Erbengemeinschaft [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In Gemeinschaft geerbte Immobilien stellen beim Verkauf oft eine besondere Herausforderung dar. Dies liegt vor allem daran, dass im Grundbuch mehrere Eigentümer eingetragen sind, wenn es sich um eine <a href="https://lukinski.de/erbengemeinschaft-kommunikation-einigung/" data-type="post" data-id="271">Erbengemeinschaft</a> handelt. Diese Konstellation mindert das Interesse potenzieller Käufer erheblich und erschwert die Verkaufsabwicklung. Die Lösung für dieses Problem ist die Erbauseinandersetzung, bei der die Erbengemeinschaft aufgelöst und klare Regeln für alle Erben festgelegt werden. Diese Regelung ist formungebunden und kann individuell gestaltet werden, was den Prozess vereinfacht und Streitigkeiten minimiert. Zurück zur Übersicht: <a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe</a>.</p>
<h2>Wichtige Fakten zur Erbauseinandersetzung: So gehen Sie vor!</h2>
<p>Nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2042.html" target="_blank" rel="noopener">§ 2042 BGB</a> kann jeder Miterbe die Erbauseinandersetzung einfordern, sobald die Erbfolge eingetreten ist. Dies ermöglicht die Auflösung der Erbengemeinschaft durch eine klare Nachlassteilung. Besonders bei Immobilien mit hohem Wert oder solchen, die vermietet oder gewerblich genutzt werden, bietet sich die Erbauseinandersetzung an, um Konflikte zu vermeiden. Ein zentraler Schritt dabei ist die professionelle Wertermittlung der Immobilie, da der Verkehrswert die Grundlage für die Aufteilung und Auszahlung der Anteile bildet.</p>
<ul>
<li>Erbauseinandersetzung kann jederzeit eingefordert werden.</li>
<li>Wert der Immobilie muss professionell ermittelt werden.</li>
<li>Nachlassteilung ist Voraussetzung für die Auflösung.</li>
</ul>
<h3>Hausverkauf durch Erbauseinandersetzung vereinfachen</h3>
<p>Die <a href="https://lukinski.de/streit-erbe-wie-geht-gutes-testament-unser-tv-experte-ndr/">Erbauseinandersetzung</a> ist nicht nur beim <a href="https://lukinski.de/immobilie-verkaufen-wohnung-haus-villa-mehrfamilienhaus-ablauf-kosten-tipps/">Verkauf einer Immobilie</a> sinnvoll, sondern auch, wenn ein Miterbe die Immobilie übernehmen möchte. In diesem Fall muss das übernehmende Erbe den anderen Miterben auszahlen, basierend auf dem ermittelten Verkehrswert. Ohne Erbauseinandersetzung kann es zu Teilungsversteigerungen kommen, die meist mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden sind.</p>
<p>Zudem wirkt es auf potenzielle Käufer abschreckend, wenn mehrere Eigentümer mit unterschiedlichen Interessen im Grundbuch eingetragen sind. Eine frühzeitige Klärung durch die Erbauseinandersetzung erleichtert den Verkaufsprozess erheblich.</p>
<ul>
<li>Auszahlung anderer Erben erforderlich.</li>
<li>Teilungsversteigerungen vermeiden.</li>
<li>Verkaufsabwicklung optimieren.</li>
</ul>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-31037" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2020/10/immobilien-gmbh-familienstiftung-stiftung-gruendung-ehepaar-ehemann-ehefrau-nach-notartermin-steuerfrei-immobilie-kaufen-verkaufen-innenhof-berlin.jpg" alt="Erbschaft und Immobilien" width="1200" height="753" /></p>
<h2>Schritt für Schritt – die Erbengemeinschaft auflösen</h2>
<p>Die Auflösung einer <a href="https://lukinski.de/erbengemeinschaft-kommunikation-einigung/">Erbengemeinschaft</a> erfordert eine strukturierte Vorgehensweise, um Streitigkeiten zu vermeiden. Von der <a href="https://lukinski.de/immobilie-bewerten-lassen-wohnung-haus-mehrfamilienhaus-und-grundstueck-kostenlos/">Wertermittlung des Nachlasses</a> bis hin zur Abwicklung von Schulden und der Verteilung von Gegenständen gibt es zahlreiche Punkte, die berücksichtigt werden müssen. Hier sind die wichtigsten Schritte:</p>
<h3>Nachlass ermitteln</h3>
<p>Bevor die Erbengemeinschaft aufgelöst werden kann, muss der Nachlass vollständig ermittelt werden. Dazu gehören sowohl Vermögenswerte wie Immobilien, Konten und Wertpapiere als auch <a href="https://lukinski.de/schulden-vererben-erben-ohne-wissen-wer-zahlt-schulden-todesfall/">Schulden</a>. Ein Erbschein oder ein gerichtlich eröffnetes <a href="https://lukinski.de/testament-zur-festlegung-der-vermoegensverteilung/">Testament</a> ist notwendig, um Zugriff auf Bankinformationen zu erhalten. Die Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden bildet die Basis für die Nachlassteilung.</p>
<ul>
<li>Alle Vermögenswerte erfassen.</li>
<li>Schulden berücksichtigen.</li>
<li>Erbschein oder Testament nutzen.</li>
</ul>
<h3>Nachlassschulden bezahlen</h3>
<p>Schulden, die zum Nachlass gehören, müssen vor der Aufteilung beglichen werden. Dies kann den Verkauf von Nachlassgegenständen wie Immobilien oder Grundstücken erforderlich machen. Ohne eine Klärung der Nachlassverbindlichkeiten ist eine gerechte Verteilung des Erbes nicht möglich.</p>
<ul>
<li>Schulden aus dem Nachlass begleichen.</li>
<li>Immobilienverkäufe für Schuldenausgleich nutzen.</li>
</ul>
<h3>Zuwendungen und Schenkungen berücksichtigen</h3>
<p>Schenkungen oder Zuwendungen, die ein Erbe zu Lebzeiten des Erblassers erhalten hat, können ausgleichspflichtig sein. Diese erhöhen rechnerisch den Nachlasswert und werden bei der Erbquote des Beschenkten berücksichtigt. Jeder Erbe hat das Recht, von den anderen Auskunft über solche Zuwendungen zu verlangen.</p>
<ul>
<li>Schenkungen melden und prüfen.</li>
<li>Ausgleichspflicht einfordern.</li>
</ul>
<h3>Unteilbare Gegenstände verkaufen</h3>
<p>Wenn Gegenstände, wie Immobilien, nicht unter den Erben aufgeteilt werden können, bleibt oft nur der Verkauf oder die Zwangsversteigerung. Ein realistischer Verkaufspreis muss ermittelt und unter allen Erben abgestimmt werden. Eine Einigung vermeidet zusätzliche Kosten und Konflikte.</p>
<ul>
<li>Realistischen Verkaufspreis festlegen.</li>
<li>Teilungsversteigerung vermeiden.</li>
</ul>
<h3>Teilbare Gegenstände verteilen</h3>
<p>Geld, Wertpapiere und andere teilbare Vermögenswerte können entsprechend den Erbanteilen unter den Erben aufgeteilt werden. Dies geschieht idealerweise im Einvernehmen und unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche.</p>
<ul>
<li>Nachlass in Natur aufteilen.</li>
<li>Geld und Wertpapiere gerecht verteilen.</li>
</ul>
<h3>Pflegeleistungen berücksichtigen</h3>
<p>Pflegeleistungen, die ein Erbe dem Erblasser zu Lebzeiten erbracht hat, können einen Anspruch auf Ausgleich begründen. Dieser Anspruch muss angemessen und im Verhältnis zum Nachlasswert berücksichtigt werden.</p>
<ul>
<li>Pflegeleistungen bewerten.</li>
<li>Ausgleich beantragen.</li>
</ul>
<h3>Der Notar hilft</h3>
<p>Wenn keine Einigung erzielt werden kann, kann ein Notar vermitteln. Dieser unterstützt die Erbengemeinschaft dabei, Konflikte zu lösen und eine faire Einigung zu erreichen. Allerdings sind die Kosten für diese Unterstützung zu beachten.</p>
<ul>
<li>Notar als Vermittler einbeziehen.</li>
<li>Einigung professionell absichern.</li>
</ul>
<h3>Finanzamt berücksichtigen</h3>
<p>Bei einer Erbschaft fällt in der Regel <a href="https://lukinski.de/erbschaftssteuer-wichtigsten-regelungen/">Erbschaftssteuer</a> an. Bestattungskosten und Gebühren für die Testamentseröffnung können jedoch steuerlich geltend gemacht werden und die Steuerlast senken. Eine genaue Dokumentation aller Ausgaben ist dabei unerlässlich.</p>
<ul>
<li>Steuerliche Abzüge nutzen.</li>
<li>Kosten sorgfältig dokumentieren.</li>
</ul>
<h2>Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</h2>
<p><a href="https://lukinski.de/richtig-vererben-lebzeiten-immobilie-haus-wohnung-testament-vermoegen-checkliste/">Richtig vererben</a>, <a href="https://lukinski.de/richtig-erben-was-beim-erben-und-vererben-zu-beachten-ist/">richtig erben</a>, im Fall des Falles kommt es auf diskrete, schnelle Hilfe an. Hier finden Sie meine Ratgeber für Erbe und Nachlass, kostenlos, online und jederzeit anonym für Sie erreichbar. Nutzen Sie meine Checklisten und strategische Anlagetipps, um Ihr Vermögen zu schützen und zu vermehren.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</a></li>
</ul>
<p>Das könnte Sie auch interessieren:</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/erbe-anlegen-investieren-tipps-investment-experten/">Erbe anlegen &amp; investieren</a></li>
<li><a href="https://lukinski.de/immobilie-kaufen-wohnung-haus-villa-mehrfamilienhaus-ablauf-kosten-tipps/">Immobilien kaufen</a></li>
<li><a href="https://lukinski.de/familienstiftung-vermoegen-sichern-und-steuern-sparen-ein-kompakter-guide/">Familienstiftung</a> und Vermögenssicherung</li>
</ul>
<p><a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-342644" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2024/09/erbschaft-erbe-gewinn-geldanlage-spezial-diskret-anonym-tipps-sprechen-erfahrungen-gesschwisterpaar-berlin.jpg" alt="" width="1200" height="800" /></a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Freibeträge und Erbschaftssteuer: Fakten und Tipps </title>
		<link>https://lukinski.de/freibetraege-erbschaftssteuer-fakten-tipps/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Jun 2024 13:23:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbe]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Ehepartner]]></category>
		<category><![CDATA[Erb- und Schenkungssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Erben]]></category>
		<category><![CDATA[erblasser]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaftssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Erfolge]]></category>
		<category><![CDATA[Freibeträge]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Schenkung]]></category>
		<category><![CDATA[Schenkungssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[steuerfreie Güter]]></category>
		<category><![CDATA[Testament]]></category>
		<category><![CDATA[Versorgungsfreibeträge]]></category>
		<category><![CDATA[Verwandte]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Erbschaftssteuer wurde bereits 1906 im Deutschen Reich eingeführt und hat sich seither in einigen Punkten verändert, bleibt jedoch in ihrer Grundidee gleich: Der Erbfall wird als Vermögenszuwachs betrachtet und muss wie jedes andere Einkommen versteuert werden. Diese Regelung hat sich besonders durch die Gleichstellung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften weiterentwickelt. Zurück zur Übersicht: Erbe. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Erbschaftssteuer wurde bereits 1906 im Deutschen Reich eingeführt und hat sich seither in einigen Punkten verändert, bleibt jedoch in ihrer Grundidee gleich: Der Erbfall wird als Vermögenszuwachs betrachtet und muss wie jedes andere Einkommen versteuert werden. Diese Regelung hat sich besonders durch die Gleichstellung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften weiterentwickelt. Zurück zur Übersicht: <a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe</a>.</p>
<h2>Freibeträge bei der Erbschaft: Was wird versteuert, was bleibt steuerfrei?</h2>
<p>Um Erben vor einer hohen finanziellen Belastung zu schützen, gibt es je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Freibeträge. Nur der Betrag, der über den Freibeträgen liegt, wird versteuert. Hier finden Sie eine <a href="https://www.vr.de/privatkunden/ihre-ziele/erbschaft/erbschaftssteuer.html" target="_blank" rel="noopener">Übersicht der gängigen Freibeträge</a> (Stand 2024):</p>
<table style="width: 100%; border-collapse: collapse;" border="1">
<thead>
<tr>
<th>Verwandtschaftsgrad</th>
<th>Freibetrag</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Ehegatten und Lebenspartner</td>
<td>500.000 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td>Kinder und Enkel (wenn Eltern verstorben sind)</td>
<td>400.000 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td>Enkel (wenn Eltern noch leben)</td>
<td>200.000 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td>Eltern und Großeltern</td>
<td>100.000 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td>Geschwister und entfernte Verwandte</td>
<td>20.000 Euro</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<ul>
<li>Freibeträge sind abhängig vom Verwandtschaftsgrad.</li>
<li>Nur der Betrag über dem Freibetrag ist steuerpflichtig.</li>
</ul>
<p><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-343021" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2024/11/erbschaft-vererben-beratung-kostenlos-diskret-online-manager-zeigt-v-zeichen.jpg" alt="" width="1200" height="800" /></p>
<h2>Versorgungsfreibeträge: Schutz für Ehepartner und Kinder</h2>
<p>Versorgungsfreibeträge kommen dann zum Tragen, wenn Ehepartner oder Kinder auf die finanzielle Unterstützung des Verstorbenen angewiesen waren. Diese Beträge sind zusätzlich zu den allgemeinen Freibeträgen anwendbar:</p>
<ul>
<li>Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 256.000 Euro, reduziert durch eventuelle Witwen- oder Betriebsrenten.</li>
<li>Kinder: Bis zu 52.000 Euro, gestaffelt nach Alter (z. B. 42.000 Euro für ein zehnjähriges Kind).</li>
</ul>
<blockquote><p>Beispiel: Ein Ehepartner ohne Rente erhält den vollen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro, während ein Kind bis zu 42.000 Euro geltend machen kann.</p></blockquote>
<p>Mehr Schutz? Wie wäre es mit einer <a href="https://lukinski.de/familienstiftung-vermoegen-sichern-und-steuern-sparen-ein-kompakter-guide/">Familienstiftung</a>.</p>
<h2>Schenkungen: Freibeträge und Steuervorteile</h2>
<p>Schenkungen zu Lebzeiten bieten eine Möglichkeit, die Steuerlast zu verringern. Die gleichen Freibeträge wie bei der Erbschaft gelten, können jedoch alle zehn Jahre erneut genutzt werden. So können Erblasser durch frühzeitige Schenkungen ihre Nachlasssteuer reduzieren.</p>
<ul>
<li>Schenkungsfreibeträge gelten alle zehn Jahre.</li>
<li>Adoptionen in Patchworkfamilien können Freibeträge erweitern.</li>
</ul>
<h2>Steuerfreie Güter: Kunst, Hausrat und eigengenutzte Immobilien</h2>
<p>Einige <a href="https://www.rosepartner.de/freibetrag-erbschaftssteuer.html" target="_blank" rel="noopener">Güter sind steuerfrei</a> oder teilweise steuerfrei:</p>
<ul>
<li>Hausrat bis 42.000 Euro (für Steuerklasse I), sonst bis 12.000 Euro.</li>
<li>Kunstgegenstände, Archive und Bibliotheken: 60 % steuerfrei.</li>
<li>Eigengenutzte Immobilien: Steuerfrei, wenn ein Erbe sie bewohnt.</li>
</ul>
<blockquote><p>Beispiel: Eine Bibliothek mit einem Wert von 100.000 Euro wird zu 60 % steuerfrei, sodass nur 40.000 Euro versteuert werden müssen.</p></blockquote>
<h2>Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer und Freibeträgen</h2>
<p>Hier noch ein paar der häufigen Fragen zur Erbschaftssteuer und Freibeträgen für Sie.</p>
<h3>Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer?</h3>
<p>Die Freibeträge variieren nach Verwandtschaftsgrad. Ehegatten haben 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro und Eltern oder Großeltern 100.000 Euro.</p>
<h3>Wie kann man die Erbschaftssteuer umgehen?</h3>
<p>Durch Schenkungen zu Lebzeiten können Freibeträge mehrfach genutzt werden. Wichtig ist, dass Schenkungen mindestens zehn Jahre vor dem Tod erfolgen.</p>
<h3>Wann zahlt man Erbschaftssteuer?</h3>
<p>Erbschaftssteuer wird nur auf den Betrag erhoben, der über dem Freibetrag liegt. Die Höhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Nachlasswert.</p>
<h3>Ist eine Schenkung zu versteuern?</h3>
<p>Schenkungen unterliegen denselben Freibeträgen und Regeln wie die Erbschaftssteuer. Durch kluge Planung können Erblasser so die Steuerlast für ihre Nachkommen verringern.</p>
<h3>Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?</h3>
<p>Die Steuerhöhe hängt von der Steuerklasse des Erben, dem Wert des Nachlasses und den geltenden <a href="https://lukinski.de/freibetraege-erbschaftssteuer-fakten-tipps/">Freibeträgen</a> ab. Eine individuelle Berechnung ist oft erforderlich.</p>
<h2>Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</h2>
<p><a href="https://lukinski.de/richtig-vererben-lebzeiten-immobilie-haus-wohnung-testament-vermoegen-checkliste/">Richtig vererben</a>, <a href="https://lukinski.de/richtig-erben-was-beim-erben-und-vererben-zu-beachten-ist/">richtig erben</a>, im Fall des Falles kommt es auf diskrete, schnelle Hilfe an. Hier finden Sie meine Ratgeber für Erbe und Nachlass, kostenlos, online und jederzeit anonym für Sie erreichbar. Nutzen Sie meine Checklisten und strategische Anlagetipps, um Ihr Vermögen zu schützen und zu vermehren.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</a></li>
</ul>
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<p><a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-342644" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2024/09/erbschaft-erbe-gewinn-geldanlage-spezial-diskret-anonym-tipps-sprechen-erfahrungen-gesschwisterpaar-berlin.jpg" alt="" width="1200" height="800" /></a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wohnung verkaufen nach Erbe: Steuer, Erbschein, Grundbuch &#038; Co.</title>
		<link>https://lukinski.de/wohnung-verkaufen-erbe-steuer-erbschein-grundbuch/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Feb 2023 12:08:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
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		<category><![CDATA[Wohnung verkaufen]]></category>
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					<description><![CDATA[Wohnung verkaufen nach Erbe — wer eine Eigentumswohnung erbt, steht oft vor einer komplexen Mischung aus Trauer, Bürokratie und finanziellen Entscheidungen. Erbschein, Grundbuchberichtigung, Erbschaftssteuer, Spekulationsfrist und ein realistischer Verkaufspreis greifen ineinander — Fehler an der falschen Stelle kosten schnell fünfstellige Beträge. Hier finden Sie den kompletten Ablauf, alle Steuersätze und Freibeträge, konkrete Rechenbeispiele und die [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wohnung verkaufen nach Erbe — wer eine Eigentumswohnung erbt, steht oft vor einer komplexen Mischung aus Trauer, Bürokratie und finanziellen Entscheidungen. Erbschein, Grundbuchberichtigung, Erbschaftssteuer, Spekulationsfrist und ein realistischer Verkaufspreis greifen ineinander — Fehler an der falschen Stelle kosten schnell fünfstellige Beträge. Hier finden Sie den kompletten Ablauf, alle Steuersätze und Freibeträge, konkrete Rechenbeispiele und die wichtigsten Fristen, die Sie keinesfalls verpassen dürfen.</p>
<h2>Geerbte Wohnung verkaufen: Das müssen Sie beachten</h2>
<p>Wer eine Wohnung erbt und verkaufen möchte, sollte die ersten Wochen strategisch nutzen. In dieser Phase entscheidet sich, ob Sie das Erbe überhaupt antreten, wie Sie steuerlich optimal aufgestellt sind und ob Sie als Alleinerbe oder Teil einer Erbengemeinschaft handeln. Drei Fristen sind dabei besonders kritisch:</p>
<ul>
<li><strong>6 Wochen</strong>: Frist zur Ausschlagung des Erbes (ab Kenntnis vom Erbfall)</li>
<li><strong>3 Monate</strong>: Anzeigepflicht beim Finanzamt für die Erbschaftssteuer</li>
<li><strong>10 Jahre</strong>: Spekulationsfrist (übernommen vom Erblasser)</li>
</ul>
<h3>Überprüfung von Testament und Erbschein</h3>
<p>Im ersten Schritt müssen Sie Ihre Erbenstellung rechtssicher nachweisen. Dafür gibt es drei mögliche Wege:</p>
<ul>
<li><strong>Notarielles Testament + Eröffnungsprotokoll</strong> des Nachlassgerichts — der schnellste Weg, kein Erbschein nötig</li>
<li><strong>Erbvertrag</strong> in notarieller Form — wirkt wie ein notarielles Testament</li>
<li><strong>Erbschein</strong> — wird beim Nachlassgericht beantragt, wenn nur ein handschriftliches Testament oder gesetzliche Erbfolge vorliegt</li>
</ul>
<p>Der Erbschein kostet je nach Nachlasswert nach GNotKG zwei volle Gebühren (eine für Antrag, eine für eidesstattliche Versicherung). Bei einem Nachlasswert von 400.000 Euro entspricht das rund 1.470 Euro. Die Bearbeitungszeit beträgt typischerweise vier bis acht Wochen — ein realistischer Zeitpuffer für die Verkaufsplanung.</p>
<h3>Erbe annehmen oder ausschlagen</h3>
<p>Mit dem Erbe übernehmen Sie nicht nur die Wohnung, sondern auch alle Verbindlichkeiten des Erblassers. Eine Ausschlagung ist nur innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis möglich (sechs Monate, wenn der Erblasser im Ausland lebte). Eine Ausschlagung kann sinnvoll sein, wenn:</p>
<ul>
<li>die Restschuld der Wohnung den Verkehrswert übersteigt</li>
<li>weitere Schulden des Erblassers den gesamten Nachlass überschreiten</li>
<li>Sanierungsstau und Pflichten (z. B. WEG-Sonderumlagen) die Substanz auffressen</li>
<li>steuerliche Konstellation (z. B. junge Erblasser-Kaufzeitpunkt + Spekulationssteuer) das Erbe wirtschaftlich unattraktiv macht</li>
</ul>
<blockquote><p>Praxis-Tipp: Vor der Annahme Grundbuch (Abt. III), letzte WEG-Protokolle und Hausverwalter-Auskunft prüfen — viele Risiken stecken in geplanten Sonderumlagen.</p></blockquote>
<h3>Wohnung reparieren oder renovieren</h3>
<p>Investitionen vor dem Verkauf rechnen sich nur, wenn der Mehrerlös die Kosten deutlich übersteigt. Faustregel aus der Praxis:</p>
<ul>
<li><strong>Lohnt sich meist</strong>: Frische Wandfarbe, professionelle Endreinigung, Kleinreparaturen, Home Staging</li>
<li><strong>Lohnt sich oft</strong>: Bad-Auffrischung (neue Armaturen, Fugen), Bodenaufarbeitung</li>
<li><strong>Lohnt sich selten</strong>: Komplettsanierung Küche/Bad, Fenstertausch — Käufer kalkulieren oft anders als Sie</li>
</ul>
<p>Ein professionelles Home Staging kostet typischerweise 1 bis 3 Prozent des Verkaufspreises und steigert den Erlös laut Branchenstudien um 5 bis 15 Prozent.</p>
<h2>Eigentümerwechsel: Grundbuch &amp; Verträge ändern</h2>
<p>Vor dem Verkauf müssen Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch stehen — sonst kann der Notar den Kaufvertrag nicht abwickeln. Die Grundbuchberichtigung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall <strong>gebührenfrei</strong>, danach fallen volle Eintragungsgebühren an. Diese Frist sollten Sie unbedingt nutzen.</p>
<p>Nötige Unterlagen beim Grundbuchamt:</p>
<ul>
<li>Sterbeurkunde des Erblassers</li>
<li>Erbschein <em>oder</em> notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll <em>oder</em> Erbvertrag</li>
<li>Antrag auf Grundbuchberichtigung</li>
</ul>
<p>Folgende Stellen müssen Sie zusätzlich zeitnah informieren:</p>
<ul>
<li><strong>Grundbuchamt</strong> — für die Berichtigung des Eigentümers</li>
<li><strong>Finanzamt</strong> — Anzeige des Erwerbs binnen 3 Monaten, Grundsteueranpassung</li>
<li><strong>Hausverwaltung / WEG</strong> — wegen Hausgeld, Beschlüssen, Sonderumlagen</li>
<li><strong>Versorger</strong> — Strom, Gas, Wasser, Müll</li>
<li><strong>Versicherer</strong> — Wohngebäudeversicherung läuft kraft Gesetz weiter, Kündigungs- bzw. Sonderkündigungsrecht prüfen</li>
<li><strong>Mieter</strong> — falls vermietet, schriftliche Mitteilung mit neuer Bankverbindung</li>
</ul>
<p>Als neuer Eigentümer übernehmen Sie alle laufenden Kosten: Hausgeld, Grundsteuer, Versicherungsprämien, ggf. Darlehensraten. Diese sollten Sie in der Vorkalkulation des Verkaufs berücksichtigen, denn zwischen Erbfall und Auszahlung des Kaufpreises vergehen oft sechs bis zwölf Monate.</p>
<h2>Alleiniger Erbe oder Erbengemeinschaft?</h2>
<p>Die Erbenkonstellation entscheidet maßgeblich über Geschwindigkeit und Komplexität des Verkaufs.</p>
<h3>Alleinerbe: Volle Entscheidungsfreiheit</h3>
<p>Als Alleinerbe haben Sie sämtliche Vermögenswerte und Schulden geerbt und entscheiden ohne Rücksprache. Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung sind frei wählbar. Der Verkaufsprozess unterscheidet sich kaum vom regulären Wohnungsverkauf — abgesehen von der Grundbuchberichtigung und steuerlichen Aspekten.</p>
<h3>Erbengemeinschaft: Einstimmigkeit nötig</h3>
<p>Bei mehreren Erben entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft (Gesamthandseigentum). Für den Verkauf der Wohnung ist Einstimmigkeit erforderlich — ein einzelner blockierender Miterbe kann den Verkauf verhindern. Lösungsoptionen:</p>
<ul>
<li><strong>Auszahlung Miterben</strong>: Ein Erbe übernimmt die Wohnung allein und zahlt die anderen aus (Verkehrswert anteilig)</li>
<li><strong>Gemeinsamer Verkauf</strong>: Alle ziehen an einem Strang, Erlös wird nach Erbquoten verteilt</li>
<li><strong>Teilungsversteigerung</strong>: Letztes Mittel bei Blockade — meist 20 bis 30 Prozent Erlöseinbuße</li>
</ul>
<p>Mehr dazu im Detail: <a href="https://lukinski.de/wohnung-verkaufen-erbengemeinschaft/">Wohnung verkaufen bei Erbengemeinschaft</a>.</p>
<h2>Erbschaftssteuer: Freibeträge, Steuerklassen &amp; Sätze</h2>
<p>Die Erbschaftssteuer wird auf den Wert über dem persönlichen Freibetrag fällig. Drei Faktoren bestimmen die Höhe: <strong>Verwandtschaftsgrad</strong>, <strong>Steuerwert der Immobilie</strong> und <strong>Steuerklasse</strong>.</p>
<h3>Persönliche Freibeträge</h3>
<ul>
<li>Ehe- &amp; eingetragene Lebenspartner: <strong>500.000 €</strong></li>
<li>Kinder, Stiefkinder, Enkel verstorbener Kinder: <strong>400.000 €</strong></li>
<li>Enkel: <strong>200.000 €</strong></li>
<li>Eltern und Großeltern (im Erbfall): <strong>100.000 €</strong></li>
<li>Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder: <strong>20.000 €</strong></li>
<li>Übrige (z. B. Lebensgefährte ohne Eintragung): <strong>20.000 €</strong></li>
</ul>
<h3>Steuersätze nach Steuerklasse</h3>
<table>
<thead>
<tr>
<th>Steuerpflichtiger Erwerb</th>
<th>Klasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel)</th>
<th>Klasse II (Geschwister, Nichten)</th>
<th>Klasse III (Sonstige)</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>bis 75.000 €</td>
<td>7 %</td>
<td>15 %</td>
<td>30 %</td>
</tr>
<tr>
<td>bis 300.000 €</td>
<td>11 %</td>
<td>20 %</td>
<td>30 %</td>
</tr>
<tr>
<td>bis 600.000 €</td>
<td>15 %</td>
<td>25 %</td>
<td>30 %</td>
</tr>
<tr>
<td>bis 6.000.000 €</td>
<td>19 %</td>
<td>30 %</td>
<td>30 %</td>
</tr>
<tr>
<td>bis 13.000.000 €</td>
<td>23 %</td>
<td>35 %</td>
<td>50 %</td>
</tr>
<tr>
<td>bis 26.000.000 €</td>
<td>27 %</td>
<td>40 %</td>
<td>50 %</td>
</tr>
<tr>
<td>über 26.000.000 €</td>
<td>30 %</td>
<td>43 %</td>
<td>50 %</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h3>Beerdigungs- und Nachlasspauschale</h3>
<p>Bei der Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs dürfen Sie pauschal <strong>10.300 € Nachlassverbindlichkeiten</strong> abziehen (Beerdigung, Grabpflege, Nachlassregelung) — ohne Belege. Höhere Kosten sind mit Nachweis abzugsfähig.</p>
<h3>Wie das Finanzamt die Wohnung bewertet</h3>
<p>Maßgeblich ist der <strong>Verkehrswert</strong> nach Bewertungsgesetz, ermittelt nach einem von drei Verfahren:</p>
<ul>
<li><strong>Vergleichswertverfahren</strong>: Standardfall bei Eigentumswohnungen — Vergleich mit tatsächlichen Verkaufspreisen ähnlicher Objekte</li>
<li><strong>Ertragswertverfahren</strong>: Bei vermieteten Wohnungen — Basis ist die nachhaltig erzielbare Miete</li>
<li><strong>Sachwertverfahren</strong>: Auffanglösung, wenn keine Vergleichsdaten existieren</li>
</ul>
<p>Wichtig: Wenn Sie die Wohnung kurz nach dem Erbfall zu einem niedrigeren Preis verkaufen, gilt der <strong>tatsächliche Verkaufspreis</strong> als Verkehrswert (§ 198 BewG, Öffnungsklausel). Ein vom Finanzamt zu hoch angesetzter Wert lässt sich mit einem qualifizierten Sachverständigengutachten widerlegen.</p>
<h3>Rechenbeispiel: Tochter erbt Eigentumswohnung</h3>
<blockquote><p>
Eine Tochter erbt von ihrem Vater eine Eigentumswohnung mit Verkehrswert <strong>600.000 €</strong>. Andere Vermögenswerte: 0 €.</p>
<ul>
<li>Verkehrswert Wohnung: 600.000 €</li>
<li>− Beerdigungspauschale: 10.300 €</li>
<li>− Freibetrag Kind: 400.000 €</li>
<li>= Steuerpflichtiger Erwerb: 189.700 €</li>
<li>Steuerklasse I, Stufe „bis 300.000 €&#8220; → 11 %</li>
<li><strong>Erbschaftssteuer: 20.867 €</strong></li>
</ul>
</blockquote>
<h3>Steuerbefreiung Familienheim</h3>
<p>Eine selbstgenutzte Wohnung kann unter strengen Voraussetzungen <strong>komplett steuerfrei</strong> auf Ehepartner oder Kinder übergehen. Bedingung:</p>
<ul>
<li>Erblasser hat selbst bis zum Tod darin gewohnt (oder war aus zwingenden Gründen verhindert)</li>
<li>Erbe nutzt sie unverzüglich selbst zu eigenen Wohnzwecken</li>
<li>Mindestens <strong>10 Jahre Selbstnutzung</strong> nach dem Erbfall</li>
<li>Bei Kindern zusätzlich: Wohnfläche maximal 200 m² (darüber hinaus anteilig steuerpflichtig)</li>
</ul>
<p>Wer früher verkauft, verliert die Steuerbefreiung rückwirkend — außer es liegen zwingende Gründe vor (z. B. Pflegebedürftigkeit).</p>
<p>Mehr Details: <a href="https://lukinski.de/erbschaftssteuer-wichtigsten-regelungen/">Erbschaftssteuer Regelungen</a> und <a href="https://lukinski.de/wohnungsverkauf-steuern-koennen-wohnung-verkaufen-steuern-sparen/">Wohnungsverkauf Steuern</a>.</p>
<h2>Spekulationssteuer: Die Fußstapfentheorie nutzen</h2>
<p>Die <a href="https://lukinski.de/spekulationssteuer-immobilie-verkauf-grundstueck-wohnung-haus-hoehe-frist/">Spekulationssteuer</a> fällt an, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf einer Immobilie weniger als 10 Jahre liegen — und die Wohnung nicht selbst genutzt wurde.</p>
<h3>Erbe übernimmt die Frist des Erblassers</h3>
<p>Entscheidend für Erben ist die <strong>Fußstapfentheorie</strong>: Sie übernehmen die laufende Spekulationsfrist des Erblassers — die Uhr läuft also nicht neu an. Hat der Erblasser die Wohnung vor 8 Jahren gekauft, müssen Sie nur noch 2 Jahre warten und können steuerfrei verkaufen.</p>
<h3>Wann ist der Verkauf garantiert steuerfrei?</h3>
<ul>
<li><strong>10-Jahres-Regel</strong>: Erblasser-Anschaffung liegt mehr als 10 Jahre zurück</li>
<li><strong>Eigennutzung-Regel</strong>: Wohnung wurde im Verkaufsjahr und in den beiden Kalenderjahren davor zu eigenen Wohnzwecken genutzt — vom Erblasser oder vom Erben</li>
</ul>
<h3>Rechenbeispiel Spekulationssteuer</h3>
<blockquote><p>
Sie erben eine vermietete Wohnung. Erblasser hat sie vor 6 Jahren für 300.000 € gekauft. Sie verkaufen 2 Jahre nach dem Erbfall (= 8 Jahre nach Anschaffung) für 450.000 €.</p>
<ul>
<li>Veräußerungsgewinn: 150.000 € (vereinfacht, ohne AfA-Korrektur)</li>
<li>Persönlicher Steuersatz: 42 %</li>
<li><strong>Spekulationssteuer: ca. 63.000 €</strong></li>
</ul>
<p>Hätten Sie 2 Jahre länger gewartet (10-Jahres-Frist erreicht): <strong>0 € Steuer</strong>.
</p></blockquote>
<p>Für die exakte Berechnung Ihres individuellen Falls: <a href="https://lukinski.de/spekulationssteuer/">Spekulationssteuer Rechner</a>.</p>
<h2>Wohnung erben und veräußern: Der Verkaufsprozess</h2>
<h3>Realistischen Preis ermitteln</h3>
<p>Drei Wege zur Verkehrswertermittlung — mit unterschiedlicher Genauigkeit und Kosten:</p>
<ul>
<li><strong>Online-Bewertung</strong>: kostenlos, grobe Orientierung (±15 %)</li>
<li><strong>Maklerbewertung</strong>: kostenlos bei Verkaufsmandat, regional fundiert (±5 bis 10 %)</li>
<li><strong>Sachverständigengutachten</strong>: 1.500 bis 3.000 €, gerichtsfest, sinnvoll bei Erbengemeinschaft oder Streit mit Finanzamt</li>
</ul>
<h3>Makler be</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Streit ums Erbe: Wie geht ein gutes Testament? &#8211; Unser TV-Experte im NDR</title>
		<link>https://lukinski.de/streit-erbe-wie-geht-gutes-testament-unser-tv-experte-ndr/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[L_kinski]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Apr 2022 14:51:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbe]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
		<category><![CDATA[Doku]]></category>
		<category><![CDATA[Erben]]></category>
		<category><![CDATA[Erbengemeinschaft]]></category>
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		<category><![CDATA[Haus]]></category>
		<category><![CDATA[NDR]]></category>
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		<category><![CDATA[Teilungsversteigerung]]></category>
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		<category><![CDATA[Tod]]></category>
		<category><![CDATA[TV]]></category>
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		<category><![CDATA[Wohnung]]></category>
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					<description><![CDATA[Streit ums Erbe: Wie geht ein gutes Testament? Gestern war es soweit, die 45-minütige Reportage zum Thema. Unser Experte Jan Rickel war zu Gast, als Berater, mit hilfreichen Antworten und Know-How zur Frage. Denn, richtig vererben und richtig erben will geplant sein. Ohne, endet vieles ungewollt im Streit. Viele meiden das Thema, schließlich geht es [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Streit ums <a href="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2018/09/verkauf-paar-alt-kinder-erbe-ohne-stress-streit-immobilie-verkaufen-im-alter-scout-24-hausverkauf.jpg">Erbe</a>: Wie geht ein gutes Testament? Gestern war es soweit, die 45-minütige Reportage zum Thema. Unser Experte Jan Rickel war zu Gast, als Berater, mit hilfreichen Antworten und Know-How zur Frage. Denn, <a href="https://lukinski.de/richtig-vererben-lebzeiten-immobilie-haus-wohnung-testament-vermoegen-checkliste/" data-type="post" data-id="6423">richtig vererben</a> und <a href="https://lukinski.de/richtig-erben-was-beim-erben-und-vererben-zu-beachten-ist/" data-type="post" data-id="3196">richtig erben</a> will geplant sein. Ohne, endet vieles ungewollt im Streit. Viele meiden das Thema, schließlich geht es um den Tod einer fast immer geliebten Person. Was tun, ist die Frage? Im NDR Beitrag geben wir die Antworten. Zurück zur Übersicht: <a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe &amp; Nachlass</a>.</p>
<h2>Vererben &amp; Erben von Immobilien</h2>
<p>In Deutschland wurde noch nie so viel vererbt, wie in diesem Jahr, so berichtet der NDR. Weiter heißt es, &#8222;Laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) werden jährlich bis zu 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt.&#8220;</p>
<p>Die Reportage finden Sie in der NDR-Mediathek:</p>
<ul>
<li><a href="https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/45_min/Streit-ums-Erbe-Wie-geht-ein-gutes-Testament,sendung1240118.html" target="_blank" rel="noopener">Streit ums Erbe: Wie geht ein gutes Testament?</a></li>
</ul>
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<ul>
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</ul>
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<h3>Streit in der Erbengemeinschaft und Teilungsversteigerung</h3>
<div id="attachment_342895" style="width: 157px" class="wp-caption alignright"><img loading="lazy" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-342895" class=" wp-image-27810" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2024/11/erbschaft-vererben-geschwister-bruder-schwester-beraten-pflichtteil-erbengemeinschaft-flurplan-grundriss.jpg" alt="" width="147" height="98" /><p id="caption-attachment-342895" class="wp-caption-text"><a href="https://lukinski.de/erbengemeinschaft-kommunikation-einigung/">Erbengemeinschaft</a></p></div>
<p>Zum Thema Streit in der <a href="https://lukinski.de/erbengemeinschaft-kommunikation-einigung/" data-type="post" data-id="271">Erbengemeinschaft</a> haben wir auch schon im Blog berichtet. Wenn ein Verstorbener mehrere Erben hinterlässt und die Aufteilung des Nachlasses unter den Erben nicht einvernehmlich vonstatten geht wird die Aufteilung durch das Gesetz bestimmt. Da es sich beim Nachlass um ein gemeinschaftliches Vermögen handelt, können die Miterben nur gemeinschaftlich über das Erbe verfügen.</p>
<p>Wenn diese gemeinschaftliche Verfügung nicht funktioniert, kann jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen und eigenständig betreiben. Hierbei kann der einzelne Miterbe über seinen Anteil im Nachlass als Ganzes, jedoch aber nicht über seinen Anteil an einzelnen Vermögenswerten verfügen.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/auseinandersetzung-erbengemeinschaft-nachlass-rechte-pflichten-hausverkauf/" data-type="post" data-id="4372">Streit in der Erbengemeinschaft</a></li>
</ul>
<p>Streiten sich die Erben, kommt es mitunter auch zur <a href="https://lukinski.de/teilungsversteigerung-erbengemeinschaft-ablauf-kosten-letzte-ausweg/" data-type="post" data-id="6447">Teilungsversteigerung</a>, eine spezifische Form der <a href="https://lukinski.de/zwangsversteigerung-verhindern-haus-wohnung-versteigert-was-kann-ich-tun/" data-type="post" data-id="5804">Zwangsversteigerung</a>. Das Ziel der Teilungsversteigerung ist es, das Vermögen in einen teilbaren Geldbetrag umzuwandeln und unter den Miteigentümern aufzuteilen.</p>
<p>Ein Auszug vom Montag, 25. April 2022, 22:00 bis 22:45 Uhr mit unserem TV-Experten Jan Rickel.</p>
<div id="attachment_145036" style="width: 1210px" class="wp-caption alignnone"><img loading="lazy" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-145036" class="size-full wp-image-27810" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2019/06/berliner-testament-schreiben-erben-kinder-enkel-geschwister-hilfe-tipps-immobilie-nachlass-regeln-ohne-streit-papier-schreiben-nachts.jpg" alt="" width="1200" height="675" /><p id="caption-attachment-145036" class="wp-caption-text">Bildquelle: 45 Min Reportage / NDR</p></div>
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 Bildquelle: 45 Min Reportage / NDR
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 Bildquelle: 45 Min Reportage / NDR
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 Bildquelle: 45 Min Reportage / NDR
<p>Lesen Sie hier noch mehr zum Thema:</p>
<div class="mceTemp"></div>
<h2>Testament, Haus und Pflichtanteil</h2>
<p>Die Verteilung des Vermögens einer verstorbenen Person kann noch vor dem Tod in einer schriftlichen Erklärung festgehalten werden, welche das Testament ist. Jede Person ist ab dem 16. Lebensjahr testierfähig und benötigt bei einem eigenhändigen Testament keinen Notar, da der Erblasser dieses selbst handschriftlich erstellt.</p>
<p>Möchte man jedoch ein notarielles Testament, muss dies von einem Notar beurkundet werden, wo sich die Kosten dafür nach dem Wert des Nachlasses richten. Zur Klarstellung sollte das Schriftstück mit „Testament“ oder „Letzter Wille“ beschriftet und am Ende mit der Unterschrift des Erblassers und einem Datum versehen werden. Gibt es mehrere Testamente, so ist das Testament mit dem jüngsten Datum maßgebend.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/testament-zur-festlegung-der-vermoegensverteilung/" data-type="post" data-id="23025">Testament</a></li>
<li><a href="https://lukinski.de/pflichtteil-erbe-hoehe-kind-geschwister-enkel-berliner-testament/" data-type="post" data-id="6436">Pflichtanteil</a></li>
</ul>
<h3>Erben ohne Testament?</h3>
<p>Das Erbrecht tritt in Kraft, wenn kein Testament vorhanden ist. Dieses regelt, wer nach einem Todesfall das Vermögen des Verstorbenen erhält und wie dies geschieht. Es kann zur Bildung von Erbengemeinschaften bei mehreren Erben kommen und der Nachlass geht in den Besitz dieser über.</p>
<p><a href="https://lukinski.de/erbengemeinschaft-kommunikation-einigung/" data-type="post" data-id="271">Erbengemeinschaften</a> bilden sich automatisch nach dem Tod des <a href="https://lukinski.de/teilungsanordnung-im-nachlass-eines-erblassers/" data-type="post" data-id="23019">Erblassers</a>, wenn mehrere Erben vorhanden sind. Diese müssen den Nachlass anschließend untereinander Aufteilen und gemeinsam Entscheidungen über Erbgegenstände, wie Immobilien treffen. Wer selber entscheiden möchte, welche Angehörigen welche Besitzgegenstände erben, sollte ein <a href="https://lukinski.de/testament-zur-festlegung-der-vermoegensverteilung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-type="post" data-id="23025">Testament</a> aufsetzen und alles genau regeln.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/erben-ohne-testament-fakten-tipps-ehepartner-erbrecht/" data-type="post" data-id="6429">Erben ohne Testament</a></li>
</ul>
<h2>Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</h2>
<p><a href="https://lukinski.de/richtig-vererben-lebzeiten-immobilie-haus-wohnung-testament-vermoegen-checkliste/">Richtig vererben</a>, <a href="https://lukinski.de/richtig-erben-was-beim-erben-und-vererben-zu-beachten-ist/">richtig erben</a>, im Fall des Falles kommt es auf diskrete, schnelle Hilfe an. Hier finden Sie meine Ratgeber für Erbe und Nachlass, kostenlos, online und jederzeit anonym für Sie erreichbar. Nutzen Sie meine Checklisten und strategische Anlagetipps, um Ihr Vermögen zu schützen und zu vermehren.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</a></li>
</ul>
<p>Das könnte Sie auch interessieren:</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/erbe-anlegen-investieren-tipps-investment-experten/">Erbe anlegen &amp; investieren</a></li>
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</ul>
<p><a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-27810" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2024/09/erbschaft-erbe-gewinn-geldanlage-spezial-diskret-anonym-tipps-sprechen-erfahrungen-gesschwisterpaar-berlin.jpg" alt="" width="1200" height="800" /></a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Richtig Vererben zu Lebzeiten: Immobilie (Haus/Wohnung) &#8211; Testament, Vermögen + Checkliste</title>
		<link>https://lukinski.de/richtig-vererben-lebzeiten-immobilie-haus-wohnung-testament-vermoegen-checkliste/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Nov 2020 13:50:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbe]]></category>
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					<description><![CDATA[Vererben zu Lebzeiten &#8211; Ein Todesfall in der Familie ist oft der Auslöser für einen erbitterten Streit um den Nachlass. Speziell zum Thema Erbe Immobilie verkaufen haben wir alle wichtigen Schritte zusammengefasst.in Testament kann bei diesem Problem Abhilfe schaffen, indem schon zu Lebzeiten Klarheit über den Nachlass geschaffen wird. Was dabei beachtet werden muss und [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Vererben zu Lebzeiten &#8211; Ein Todesfall in der Familie ist oft der Auslöser für einen erbitterten Streit um den Nachlass. Speziell zum Thema <a href="https://lukinski.de/geerbtes-haus-verkaufen-erbe-wie-immobilie-zu-geld-wird/">Erbe Immobilie verkaufen</a> haben wir alle wichtigen Schritte zusammengefasst.in Testament kann bei diesem Problem Abhilfe schaffen, indem schon zu Lebzeiten Klarheit über den Nachlass geschaffen wird. Was dabei beachtet werden muss und wie Immobilien in einem Testament mit einbezogen werden können, erfahren Sie hier. Zurück zur Übersicht: <a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe &amp; Nachlass</a>.</p>
<h2>Testament: Vermögen richtig vererben</h2>
<p>Ohne ein <a href="https://lukinski.de/testament-zur-festlegung-der-vermoegensverteilung/" data-type="post" data-id="23025">Testament</a> wird der Nachlass nach den Vorschriften der <a href="https://lukinski.de/gesetzliche-erbfolge-gesetz-erbengemeinschaft-todesfall/" data-type="post" data-id="6532">gesetzlichen Erbfolge</a> verteilt. Diese ist jedoch nicht immer im Interesse des Erblassers. Existiert ein Testament, kann das Vermögen anders verteilt werden, als es das Gesetz vorsieht und auch nicht blutsverwandte Personen können erben. Das Erstellen eines Testamentes ist also nicht nur wichtig um den letzten Willen genau zu regeln, sondern auch um Streitigkeiten in der Familie zu vermeiden.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/freibetraege-erbschaftssteuer-fakten-tipps/" data-type="post" data-id="6624">Freibeträge und Erbschaftssteuer</a></li>
</ul>
<p>Sorgen Sie Streitigkeiten in der Familie vor.</p>
<h2>Inhalt: Was kann in einem Testament geregelt werden?</h2>
<p>Ein Testament setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft und kann somit eine neue Erbfolge festlegen. Wer das Erbe antreten soll, wird vom Erblasser bestimmt. Werden mehrere Personen benannt, wird das Vermögen meist nach Quoten aufgeteilt. Das Schreiben eines Testamentes ermöglicht dem Erblasser zudem zusätzlich die Möglichkeit, einzelne Dinge bestimmten Personen zu hinterlassen beispielsweise ein Auto, Schmuck oder eine Immobilie. Diese werden aber juristisch nicht als Erbe, sondern als Vermächtnis angesehen. Um Streit um den Nachlass zu vermeiden, kann in einem Testament der Nachlass so verteilt werden, dass keine Streitpunkte entstehen können.</p>
<h3>Aufsetzen: Der Notar hilft</h3>
<p>Testamente können sowohl mit als auch ohne Notar verfasst werden. Wird ein Testament ohne Notar verfasst, müssen einige Dinge beachtet werden. Der Verfasser muss mindestens 16 Jahre alt und &#8222;testierfähig&#8220; sein, also im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte. Das Testament muss handschriftlich verfasst werden, denn am Computer geschriebene Ausdrucke reichen als gültiges Testament nicht aus. Ist das Testament mehrere Seiten lang, sollte jede Seite nummeriert, zusammengeheftet und jede Seite einheitlich datiert und unterschrieben werden. Eine eindeutige Überschrift, wie &#8222;Testament&#8220; oder &#8222;Mein Letzter Wille&#8220; ist empfehlenswert um den Zweck des Schreibens eindeutig zu machen.</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-31752" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2020/11/richtig-erben-vererben-alter-mann-eigentumer-immobilie-terasse-weisser-marmor-luxusimmobilie-verkauf-vermieten-kinder-streit-schutz.jpg" alt="" width="1280" height="852" /></p>
<p>Wird ein Testament jedoch mithilfe eines Notars verfasst, bedeutet dies, dass der Erblasser seinen letzten Willen einem Notar mündlich zu Protokoll gegeben hat. Dies ist besonders wichtig, wenn Immobilien zum Nachlass gehören, denn für die Übertragung ins Grundbuch ist entweder ein Erbschein oder ein notarielles Testament erforderlich. Existiert ein notarielles Testament, werden den Erben das kostenpflichtige und zeitaufwendige Erbscheinverfahren erspart.</p>
<h2>Immobilien im Testament vererben</h2>
<p>Ist kein Testament vorhanden und eine Immobilie gehört zum Nachlass, wird diese Eigentum der Erben. Meist bildet sich dann eine Erbengemeinschaft, in der niemand alleine über das Erbe verfügen kann.</p>
<h3>Erbengemeinschaft und Streitigkeiten vermeiden</h3>
<p>Beim Verkauf einer solchen Immobilie müssen alle Erben zustimmen. Diese Tatsache kann oft zu Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft führen. Zudem sind die Kosten, die für ein notarielles Testament entstehen, meist nur halb so gering, wie die Kosten für ein Erbscheinverfahren, dass den Erben bevorsteht, falls kein Testament existiert. Im Testament kann der letzte Will über die Immobilie genau geregelt werden und Streitigkeiten und überflüssige Kosten bleiben allen beteiligten erspart.</p>
<h3>Richtig vererben &#8211; Testament in drei Schritten gestalten</h3>
<div class='avia-iframe-wrap'><iframe loading="lazy" title="Richtig vererben - So gestalten Sie Ihr Testament in drei Schritten | RA Klinger" width="1500" height="844" src="https://www.youtube.com/embed/5IMOhx1KS9o?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen loading="lazy"></iframe></div>
<h3>Schulden im Nachlass: Schützen Sie Ihr Privatvermögen</h3>
<p>Der Erbe eines Nachlasses übernimmt nicht nur das Vermögen, sondern auch die Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Im Allgemeinen gilt, dass ein Erbe ein Schuldenerbe innerhalb von sechs Wochen ausschlagen muss, sonst haftet dieser mit seinem Privatvermögen für die Schulden. Wenn von Anfang an ersichtlich ist, dass es sich um ein Schuldenerbe handelt, kann das Erbe innerhalb der Sechs-Woche-Frist ausgeschlagen werden. Wird erst später ersichtlich, dass der Nachlass mit Schulden belastet ist, kann ein Antrag auf Nachlassinsolvenz gestellt werden. Das Privatvermögen des Erben wird somit geschützt und die Schulden müssen nur aus der Erbmasse zurückgezahlt werden.</p>
<h2>Fallen: Darauf müssen Sie achten<span class="Apple-converted-space"> &#8211; Checkliste</span></h2>
<p>Besonders bei der Frage, wie der Nachlass am besten vererbt werden soll, treten in der richtigen Umsetzung häufig Fehler auf, die den letzten Willen beschränken.</p>
<ol>
<li>Kein Testament</li>
<li>Kein Ersatzerbe</li>
<li>Nicht eheliche Partner</li>
<li>Keine Kinder</li>
<li>Keine Klarheit</li>
</ol>
<h3>Kein Testament</h3>
<p>Ohne Testament tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese kann nicht nur zu Streitigkeiten innerhalb der Familie führen, sondern auch dazu, dass geliebte Menschen leer ausgehen</p>
<h3>Kein Ersatzerbe</h3>
<p>Ist der benannte Erbe zum Zeitpunkt des Todesfalles bereits verstorben, greift die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer zugunsten des Erblassers ist. Die Benennung eines Ersatzerben ist also sehr wichtig, um die gesetzliche Erbfolge zu vermeiden.</p>
<h3>Nicht eheliche Partner</h3>
<p>Nicht eheliche Lebenspartner müssen im Testament eindeutig benannt werden, da diese laut der gesetzlichen Erbfolge leer ausgehen</p>
<h3>Keine Kinder</h3>
<p>Kinderlose Ehepaare ohne Testament erben nicht etwa vollständig an den verbliebenen Ehepartner, sondern ebenfalls an Eltern oder Geschwister. Soll der Ehepartner den Nachlass verwalten, muss dies genau benannt werden.</p>
<h3>Keine Klarheit</h3>
<p>Ein Testament sollte stets klar und für jeden ersichtlich darlegen, was der letzte Wille ist. Ist nicht klar ersichtlich, wie der Nachlass behandelt werden kann, können unter Umständen Fehler auftreten.</p>
<h2>Gesetzliche Erbfolge: Das passiert ohne ein Testament</h2>
<div id="attachment_342895" style="width: 157px" class="wp-caption alignright"><img loading="lazy" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-342895" class=" wp-image-31752" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2024/11/erbschaft-vererben-geschwister-bruder-schwester-beraten-pflichtteil-erbengemeinschaft-flurplan-grundriss.jpg" alt="" width="147" height="98" /><p id="caption-attachment-342895" class="wp-caption-text"><a href="https://lukinski.de/erbengemeinschaft-kommunikation-einigung/">Erbengemeinschaft</a></p></div>
<p>Hinterlässt der Verstorbene Kinder und einen Ehepartner, erhält der Gatte laut gesetzlicher Erbfolge die Hälfte des Vermögens. Die andere Hälfte wird zwischen den Kindern aufgeteilt. Hat der Verstorbene keine Kinder, bekommt der Ehepartner 75 Prozent des Vermögens und Verwandte zweiter Ordnung, wie Geschwister oder Eltern erhalten den restlichen Teil des Erbes.</p>
<p>Allgemein gilt, dass der Ehepartner immer erbt. Außer diesem können immer nur Erben einer Ordnung erben, also beispielsweise die Kinder. Ist also ein Erbe der ersten Ordnung vorhanden, wie beispielsweise ein Kind, so erbt aus der zweiten und dritten Ordnung niemand.</p>
<p>Informieren Sie sich auch über das Thema: <a href="https://lukinski.de/pflichtteil-erbe-hoehe-kind-geschwister-enkel-berliner-testament/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-type="post" data-id="6436">Pflichtteil im Erbe</a>!</p>
<h2>Statistik: Erbe in Deutschland</h2>
<p>Mehr Zahlen und Fakten zum Thema finden Sie auf: <a href="https://lukinski.de/erbe-und-erbschaft-in-deutschland-immobilien-statistik-studien/" data-type="post" data-id="10775">Statistik Erbe</a>.</p>
<h3>Erbe und Schenkungen</h3>
<p>Hier sehen Sie Erbschaften und Schenkungen in Deutschland. Die Erhebung reicht von 2008 bis 2018 und zeigt, dass jährlich über 110.000 Erbschaften verteilt werden. Großes Potenzial für Streit, wenn sich die <a href="https://lukinski.de/erbengemeinschaft-aufloesen-streitigkeiten-erfolgreich-beiseitelegen/" data-type="post" data-id="3130">Erbengemeinschaft</a> nicht einig wird.</p>
<p><a href="https://de.statista.com/statistik/daten/studie/217175/umfrage/anzahl-erbschaften-schenkungen-in-deutschland/" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer"><img decoding="async" style="width: 100%;height: auto !important;max-width: 1000px" src="https://de.statista.com/graphic/1/217175/anzahl-erbschaften-schenkungen-in-deutschland.jpg" alt="Statistik: Anzahl der steuerpflichtigen Erbschaften und Schenkungen in Deutschland von 2008 bis 2018 | Statista" /></a></p>
<p>Mehr Statistiken finden Sie bei <a href="https://de.statista.com" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">Statista</a></p>
<h3>Wie viel Geld wird vererbt?</h3>
<p>Seit 2014 ist vor allem Hamburg an der Spitze in Deutschland. Hamburg steht derzeit mit 167,80 Euro an der Spitze. In keiner anderen Stadt wird so viel vererbt. Mit einem Bevölkerungsanteil 2,19% von Gesamt-Deutschland (1,82 Millionen von 82,79 Millionen) wird jährlich ein Gesamtvolumen von 305.731.600 Euro vererbt.</p>
<ul>
<li>Bevölkerungsanteil Hamburg 2.19%</li>
<li>Erbe in Deutschland (Vergleichsjahr) 109.635; statistisch 2.401 Erbschaften in Hamburg</li>
<li>Gesamt-Erbschaft (Hamburg / Jahr) 305.731.600 Euro</li>
</ul>
<p><a href="https://de.statista.com/statistik/daten/studie/216825/umfrage/erbschaftsteueraufkomen-pro-kopf-nach-bundeslaendern/" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer"><img decoding="async" style="width: 100%;height: auto !important;max-width: 1000px" src="https://de.statista.com/graphic/1/216825/erbschaftsteueraufkomen-pro-kopf-nach-bundeslaendern.jpg" alt="Statistik: Erbschaftsteueraufkommen pro Kopf in Deutschland im Jahr 2014 nach Bundesländern | Statista" /></a></p>
<h3>Erbschaft verkaufen? Wohnungspreise in Deutschland</h3>
<p>Hier sehen Sie die Städte mit den höchsten Quadratmeterpreisen für Eigentumswohnungen im Vergleich der Jahre 2010 und 2018* (in Euro pro Quadratmeter).</p>
<ol>
<li><a href="https://immoao.de/immobilien-hausbewertung-muenchen-kostenlos-schaetzen-immo-ao/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">München</a> (Bayern) mit 8.342 Euro pro Quadratmeter; von 6.737 Euro je qm² 2014; Steigerung 1.695 Euro je qm² in 4 Jahren</li>
<li><a href="https://immoao.de/stuttgart-bewerten-verkehrswert-haus-kostenlos-scheidung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Stuttgart</a> (Baden-Württemberg) mit 5.925 Euro pro Quadratmeter; von 4744 Euro je qm² 2014; Steigerung 1.181 Euro je qm²</li>
<li><a href="https://immoao.de/frankfurt-main-verkehrswert-online-rechner-kosten-eigentumswohnung-kostenlos/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Frankfurt am Main</a> (Hessen) mit 6.060 Euro pro Quadratmeter; von 4.373 Euro je qm² 2014; Steigerung 1.687 Euro je qm²</li>
<li><a href="https://immoao.de/freiburg-breisgau-hauswert-haus-verkehrswert-online-rechner-kosten-eigentumswohnung-ohne-anmeldung-programm-selbst-berechnen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Freiburg im Breisgau</a> (Bayern) mit 4.943 Euro pro Quadratmeter; von 4.740 Euro je qm² 2014; Steigerung 203 Euro je qm²</li>
<li><a href="https://immoao.de/ingolstadt-immobilienbewertung-online-rechner/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ingolstadt</a> (Bayern) mit 4.969 Euro pro Quadratmeter; von 4.287 Euro je qm² 2014; Steigerung 682 Euro je qm²</li>
</ol>
<p><a href="https://de.statista.com/statistik/daten/studie/6654/umfrage/immobilienpreise-fuer-eigentumswohnungen-in-deutschen-staedten-2008/" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer"><img decoding="async" style="width: 100%;height: auto !important;max-width: 1000px" src="https://de.statista.com/graphic/1/6654/immobilienpreise-fuer-eigentumswohnungen-in-deutschen-staedten-2008.jpg" alt="Statistik: Städte mit den höchsten Quadratmeterpreisen für Eigentumswohnungen im Vergleich der Jahre 2010 und 2018* (in Euro pro Quadratmeter) | Statista" /></a></p>
<p>Mehr Zahlen und Fakten zum Thema finden Sie auf: <a href="https://lukinski.de/erbe-und-erbschaft-in-deutschland-immobilien-statistik-studien/" data-type="post" data-id="10775">Statistik Erbe</a>.</p>
<h2>D Wie Sie Ihr <a href="https://lukinski.de/haus-bewerten-kaufpreis-grob-bewerten-schaetzen-lassen-wertermittlung/">Hauswert ermitteln</a> können, zeigt unser Ratgeber mit verschiedenen Methoden.ie wichtigsten Fragen: Testament und richtig vererben</h2>
<p>Um die Streitigkeiten in der Familie und Unwissen über den Nachlass zu vermeiden, ist es wichtig das Erbe schon zu Lebzeiten zu regeln. Alle wichtigen Fragen zu dem Thema haben unsere Experten für Sie beantwortet.</p>
<h3>Wann ist eine Schenkung steuerfrei?</h3>
<p>Eltern können Ihren Kindern etwas aus dem Erbe schenken und dies Steuerfrei. Diese Möglichkeit erleichtert die Erbsteuern, die auf das Erbe anfallen. Eltern dürfen hierfür einen Freibetrag von 500.000 Euro an Ihre Kinder schenken, während es umgekehrt auf einen Betrag von lediglich 20.000 Euro beschränkt ist.</p>
<h3>Kann ich mein Kind mein Haus überschreiben?</h3>
<p>Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind, oder eines Ihrer Kinder Ihre Immobilie erhält, können Sie diese bereits zu Lebzeiten überschreiben. Dies gilt jedoch als Schenkung, weshalb mit jedem Jahr, das Sie nach der Schenkung leben, Ihrem Nachkommen zehn Prozent der Immobilie gehören.</p>
<h3>Wie wird ein Erbe aufgeteilt ohne Testament?</h3>
<p>Ohne ein Testament, wird das Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. In erster Linie werden bei dieser Erbfolge die Ehegatten und Kinder berücksichtigt. Weitere Verwandte, werden meist nicht berücksichtigt.</p>
<h3>Was kostet die Übertragung eines Hauses?</h3>
<p>Die Kosten für die Übermittlung eines Hauses hängen von dem Wert der Immobilie ab. In der Regel wird der Wert nach dem Vergleichswertverfahren bestimmt.</p>
<h3>Ist eine Schenkung zu versteuern?</h3>
<p>Eine Schenkung muss genauso wie eine Erbschaft versteuert werden, jedoch gelten auch bei Schenkungen die gleichen Freibeträge, wie bei der Erbschaft.</p>
<h3>Was versteht man unter Schenkung?</h3>
<p>Die Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen jemand anderen bereichert, ohne dafür eine geldliche Zuwendung zu verlangen.</p>
<h2>Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</h2>
<p><a href="https://lukinski.de/richtig-vererben-lebzeiten-immobilie-haus-wohnung-testament-vermoegen-checkliste/">Richtig vererben</a>, <a href="https://lukinski.de/richtig-erben-was-beim-erben-und-vererben-zu-beachten-ist/">richtig erben</a>, im Fall des Falles kommt es auf diskrete, schnelle Hilfe an. Hier finden Sie meine Ratgeber für Erbe und Nachlass, kostenlos, online und jederzeit anonym für Sie erreichbar. Nutzen Sie meine Checklisten und strategische Anlagetipps, um Ihr Vermögen zu schützen und zu vermehren.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</a></li>
</ul>
<p>Das könnte Sie auch interessieren:</p>
<ul>
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</ul>
<p><a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-31752" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2024/09/erbschaft-erbe-gewinn-geldanlage-spezial-diskret-anonym-tipps-sprechen-erfahrungen-gesschwisterpaar-berlin.jpg" alt="" width="1200" height="800" /></a></p>
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