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		<title>Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gründen, Haftung, Rechtsform, Geschäftsführung, Steuern</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Feb 2021 12:21:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste Personengesellschaft im deutschen Recht und für viele Immobilien-Investoren der Einstieg in die gemeinsame Vermögensverwaltung. Sie wird formlos gegründet, braucht kein Mindestkapital und entsteht oft sogar unbewusst — überall dort, wo zwei oder mehr Personen einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Mit dem MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) wurde [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)</strong> ist die einfachste Personengesellschaft im deutschen Recht und für viele Immobilien-Investoren der Einstieg in die gemeinsame Vermögensverwaltung. Sie wird formlos gegründet, braucht kein Mindestkapital und entsteht oft sogar unbewusst — überall dort, wo zwei oder mehr Personen einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Mit dem <strong>MoPeG</strong> (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) wurde das GbR-Recht grundlegend reformiert: Die rechtsfähige GbR ist nun gesetzlich anerkannt, das neue <strong>Gesellschaftsregister (eGbR)</strong> wurde eingeführt, und für Immobilien-GbRs gilt seitdem ein strikter <strong>Voreintragungsgrundsatz</strong>. Bei der Gründung helfen <a href="https://lukinski.de/steuerberater-unternehmen-aufgaben-kosten-steuern-risiken-tipps-kanzlei-finden/">Steuerberater</a>, ebenso bei allen <a href="https://lukinski.de/steuern-deutschland-einkommensteuer-koerperschaftsteuer-kapitalertragsteuer-gewerbesteuer-liste/">Steuern in Deutschland</a>. Zurück zum Überblick: <a href="https://lukinski.de/rechtsformen-firma-unternehmen-immobilien-gbr-kg-gmbh-ag-co-vergleich-vorteile-steuern/">Rechtsformen</a>.</p>
<h2>Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Gründung, Vorteile und Nachteile</h2>
<p>Die GbR ist die wichtigste Personengesellschaft des bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB). Sie eignet sich für Privatpersonen, Freiberufler, Kaufleute und insbesondere für Immobilien-Investoren, die gemeinsam ein Mehrfamilienhaus, ein Grundstück oder ein Bauträger-Projekt realisieren wollen. Im Folgenden findest du alle relevanten Informationen — von der Gründung über die Haftung bis zur steuerlichen Behandlung im Immobilienbereich.</p>
<blockquote><p>Vermeide steuerliche Stolpersteine! Erfahre, wie du mit unserem maßgeschneiderten Steuer-Coaching deine Immobilieninvestitionen optimierst und profitabler machen kannst. Jetzt mehr erfahren: <a href="https://lukinski.de/steuercoaching-alex-fischer-erfahrungen-steuern-foerderungen-wissen-vermoegen/">Steuer Coaching</a>.</p></blockquote>
<h3>Die sieben zentralen Gründungskriterien im Überblick</h3>
<ol>
<li><strong>Anzahl der Gesellschafter</strong> — Mindestens zwei (natürliche oder juristische Personen)</li>
<li><strong>Geschäftsführung</strong> — Grundsätzlich gemeinschaftlich, abweichend regelbar</li>
<li><strong>Gründung</strong> — Formfrei (mündlich, schriftlich, konkludent)</li>
<li><strong>Firmierung</strong> — Keine echte Firma, nur Namensbezeichnung</li>
<li><strong>Finanzierung</strong> — Kein Mindestkapital, Beiträge frei verhandelbar</li>
<li><strong>Haftung</strong> — Persönlich, unbeschränkt, gesamtschuldnerisch (mit Privatvermögen)</li>
<li><strong>Gewinnverteilung</strong> — Nach Köpfen, sofern nicht abweichend vereinbart (§ 709 BGB n.F.)</li>
</ol>
<p>Tipps zum <a href="https://lukinski.de/firma-gruenden-immobilien-ablauf-kosten-voraussetzungen-rechtsformen-schritte-checkliste/">Firma gründen</a> findest du im Detail-Ratgeber, auch im Spezialfall <a href="https://lukinski.de/immobilien-gmbh-vermoegensverwaltende-gmbh-vorteile-nachteile-kosten-immobilienkauf/">Immobilien GmbH</a>, Familienstiftung &amp; Co.</p>
<h3>BGB-Gesellschaften im Überblick — die drei klassischen Erscheinungsformen</h3>
<p>Das deutsche Gesellschaftsrecht unterscheidet zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Die GbR zählt zu den Personengesellschaften und unterliegt — anders als OHG, KG oder GmbH — primär dem BGB statt dem HGB. Seit der MoPeG-Reform wird zudem zwischen der <strong>nicht rechtsfähigen Innen-GbR</strong> (reine Innengesellschaft, etwa Tippgemeinschaft) und der <strong>rechtsfähigen Außen-GbR</strong> (tritt am Rechtsverkehr teil) unterschieden.</p>
<h4>GbR unter Privatleuten</h4>
<p>Die meisten Menschen waren bereits unwissentlich Teil einer GbR: Eine Fahrgemeinschaft, eine gemeinsame Urlaubskasse oder eine Wohngemeinschaft mit gemeinsamen Anschaffungen begründen rechtlich eine Innen-GbR. Sobald zwei oder mehr Personen einen gemeinsamen Zweck verfolgen und Beiträge dafür leisten, entsteht eine GbR — auch ohne Vertrag, auch ohne Bewusstsein.</p>
<h4>GbR unter Freiberuflern</h4>
<p>Im Gesundheitssektor (Ärzte, Therapeuten), im juristischen Bereich (Anwälte) und unter Steuerberatern ist die GbR die Standard-Rechtsform für Sozietäten und Gemeinschaftspraxen. Vorteil: Keine Gewerbesteuerpflicht, keine Pflicht zum Gewerbeamt, keine doppelte Buchführung. Nachteil: Volle persönliche Haftung — bei Berufshaftpflichtfällen relevant.</p>
<h4>GbR unter Kaufleuten &amp; Bankenkonsortium</h4>
<p>Handwerker, die für ein Bauvorhaben kooperieren (Arbeitsgemeinschaft, ARGE), oder Banken, die gemeinsam einen Börsengang organisieren (Bankenkonsortium), nutzen die GbR projektbezogen. Wichtig: Sobald der Geschäftsbetrieb einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 HGB), wandelt sich die GbR rechtlich automatisch in eine <strong>OHG</strong> — unabhängig von der Umsatzhöhe.</p>
<ul>
<li>GbR unter Privatleuten (Bagatell-Innen-GbR)</li>
<li>GbR unter Freiberuflern (Sozietät)</li>
<li>GbR unter Kaufleuten (ARGE, Bankenkonsortium)</li>
<li>Immobilien-GbR (vermögensverwaltend) — eigene Sonderform</li>
</ul>
<h3>MoPeG-Reform: Was sich für die GbR fundamental geändert hat</h3>
<p>Die <strong>Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)</strong> hat das GbR-Recht in Deutschland von Grund auf neu strukturiert. Wer heute eine GbR gründen oder umstrukturieren will — insbesondere im Immobilienbereich — muss diese Änderungen kennen:</p>
<ul>
<li><strong>Rechtsfähigkeit kodifiziert:</strong> Die rechtsfähige Außen-GbR ist nun ausdrücklich im BGB verankert (§ 705 Abs. 2 BGB n.F.). Sie kann selbst Eigentümer, Vermieter, Kläger und Beklagte sein.</li>
<li><strong>Gesellschaftsregister (eGbR):</strong> Neu eingeführtes öffentliches Register beim Amtsgericht. Eintragung ist freiwillig, aber faktisch Pflicht, sobald die GbR Immobilien, GmbH-Anteile oder Schiffe halten will.</li>
<li><strong>Voreintragungsgrundsatz:</strong> Eine GbR kann nur dann als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen werden, wenn sie zuvor als <strong>eGbR</strong> im Gesellschaftsregister steht. Ohne eGbR-Eintrag — kein Grundbucheintrag, kein Immobilien-Erwerb.</li>
<li><strong>Sitzwahl:</strong> Vertragssitz und Verwaltungssitz können auseinanderfallen.</li>
<li><strong>Beschlussfassung:</strong> Modernere Regeln zu Mehrheitsbeschlüssen und Beschlussmängelrecht.</li>
<li><strong>Stimm- und Gewinnverteilung:</strong> Ohne abweichende Regelung erfolgt Gewinnverteilung nun nach Beteiligungsverhältnissen, nicht mehr strikt nach Köpfen — wichtige Änderung gegenüber dem alten Recht.</li>
</ul>
<p>Für Immobilien-Investoren ist die <strong>eGbR</strong> de facto die einzige praxistaugliche GbR-Form. Mehr zum <a href="https://lukinski.de/grundbucheintrag-zahlungsabwicklung-ablauf-uebersicht/">Grundbucheintrag</a> und seinen Anforderungen findest du im separaten Ratgeber.</p>
<h3>Gründungsprozess der GbR: Schritt für Schritt</h3>
<p>Der Gründungsprozess unterscheidet sich je nach geplantem Geschäftszweck. Wer eine reine Freiberufler-Sozietät plant, hat deutlich weniger Aufwand als bei einer gewerblichen oder einer Immobilien-GbR.</p>
<h4>Schritt 1: Gesellschaftsvertrag aufsetzen</h4>
<p>Auch wenn eine GbR formfrei gegründet werden kann — ohne schriftlichen Gesellschaftsvertrag drohen Streit, Steuernachteile und Haftungsrisiken. Mindestinhalt eines belastbaren Vertrags:</p>
<ul>
<li>Name und Sitz der Gesellschaft</li>
<li>Gesellschaftszweck (so präzise wie möglich)</li>
<li>Beiträge der Gesellschafter (Geld, Sacheinlagen, Arbeitsleistung)</li>
<li>Beteiligungsverhältnisse und Stimmrechte</li>
<li>Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse</li>
<li>Gewinn- und Verlustverteilung</li>
<li>Regelungen zur Aufnahme/Ausschluss von Gesellschaftern</li>
<li>Kündigung, Auflösung, Abfindungsregelung</li>
<li>Wettbewerbsverbot</li>
<li>Nachfolgeklauseln (für Erbfall — siehe <a href="https://lukinski.de/erbschaftssteuer-immobilien-freibetraege-steuersaetze-strategien/">Erbschaftssteuer Immobilien</a>)</li>
</ul>
<h4>Schritt 2: Steuerliche Erfassung</h4>
<p>Beim Finanzamt muss der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einer Personengesellschaft&#8220; eingereicht werden. Die GbR erhält eine eigene Steuernummer für die einheitliche und gesonderte Feststellung — die Einkommensteuer zahlen die Gesellschafter weiterhin individuell.</p>
<h4>Schritt 3: Gewerbeanmeldung (nur bei gewerblicher GbR)</h4>
<p>Bei einer gewerblichen GbR muss <strong>jeder Gesellschafter</strong> beim Gewerbeamt einzeln angemeldet werden. Kosten: 10 bis 65 Euro pro Person. Eine Freiberufler-GbR ist davon befreit.</p>
<h4>Schritt 4: Eintragung ins Gesellschaftsregister (eGbR) — bei Immobilien-GbR Pflicht</h4>
<p>Die Eintragung erfolgt beim Amtsgericht (Registergericht) und muss notariell beglaubigt werden. Notarkosten je nach Gegenstandswert. Die <a href="https://lukinski.de/notarkosten/">Notarkosten</a> kannst du vorab kalkulieren.</p>
<h4>Schritt 5: Geschäftskonto eröffnen</h4>
<p>Trotz formfreier Gründung verlangen Banken bei einer GbR fast immer einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag, eine Legitimation aller Gesellschafter und — bei Immobilien-GbR — den Auszug aus dem Gesellschaftsregister.</p>
<h4>Unternehmenskennzeichnung: Voller Name + GbR</h4>
<p>Eine nicht eingetragene GbR darf keine echte Firma führen. Die Bezeichnung muss alle Vor- und Zunamen der Gesellschafter sowie den Zusatz „GbR&#8220; enthalten — etwa „Müller &amp; Schmidt GbR&#8220;. Eine eingetragene <strong>eGbR</strong> hingegen darf einen Phantasienamen plus Rechtsformzusatz „eGbR&#8220; führen — ein wesentlicher praktischer Vorteil für Immobiliengesellschaften.</p>
<h4>Finanzierung, Haftung &amp; Gewinn</h4>
<p>Die Finanzierung liegt im Ermessen der Gesellschafter — kein Mindestkapital. Aber: Banken verlangen bei der <a href="https://lukinski.de/immobilienfinanzierung-kredit-arten-zinsen-vergleich-kostenlose-rechner/">Immobilienfinanzierung</a> einer GbR die Bonitätsprüfung jedes einzelnen Gesellschafters und meist gesamtschuldnerische Haftung. Ein bonitätsschwacher Mitgesellschafter kann die Finanzierung komplett kippen. Plane deinen <a href="https://lukinski.de/eigenkapital/">Eigenkapitalbedarf</a> daher gemeinsam und realistisch.</p>
<p>Das Unternehmensrisiko tragen alle Gesellschafter <strong>persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch</strong>: Ein Gläubiger kann sich aussuchen, von welchem Gesellschafter er die volle Schuld einfordert — auch aus dem Privatvermögen. Im Innenverhältnis besteht dann ein Ausgleichsanspruch.</p>
<h3>Vorteile der GbR auf einen Blick</h3>
<ul>
<li>Schnelle, formfreie und kostengünstige Gründung</li>
<li>Kein Mindestkapital nötig</li>
<li>Keine doppelte Buchführung (bei Freiberuflern und Kleingewerbe — Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht)</li>
<li>Keine Veröffentlichungspflicht der Geschäftszahlen</li>
<li>Transparente Besteuerung — Verluste direkt mit anderen Einkünften verrechenbar</li>
<li>Bei Freiberufler-GbR: Keine Gewerbesteuerpflicht</li>
<li>Flexibilität bei Vertragsgestaltung</li>
<li>Geeignet für Family-Investments und Erbnachfolge</li>
</ul>
<h3>Nachteile der GbR — die kritischen Punkte</h3>
<ul>
<li><strong>Volle persönliche Haftung</strong> — auch mit Privatvermögen, auch für Fehler der Mitgesellschafter</li>
<li>Keine alleinige Entscheidungsgewalt — Mehrheitsentscheidungen oder Einstimmigkeit nötig</li>
<li>Bonität der Mitgesellschafter beeinflusst die Finanzierung</li>
<li>Bei gewerblicher GbR: Automatische Umwandlung in OHG bei kaufmännischem Geschäftsbetrieb</li>
<li>Hohe Steuerbelastung bei thesaurierten Gewinnen (Spitzensteuersatz 42–45 % statt 15 % KSt + GewSt bei GmbH)</li>
<li>Eintragung ins eGbR-Register faktisch zwingend bei Immobilienkäufen</li>
<li>Auflösung bei Ausscheiden eines Gesellschafters möglich (ohne Fortsetzungsklausel)</li>
<li>Schwierige Übertragung von Gesellschaftsanteilen</li>
</ul>
<h3>Vergleich: GbR vs. OHG vs. KG vs. GmbH (Immobilien-Perspektive)</h3>
<table border="1" cellpadding="6">
<tr>
<th>Kriterium</th>
<th>GbR / eGbR</th>
<th>OHG</th>
<th>KG</th>
<th>GmbH</th>
</tr>
<tr>
<td>Mindestkapital</td>
<td>0 €</td>
<td>0 €</td>
<td>0 €</td>
<td>25.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Haftung</td>
<td>Voll, persönlich</td>
<td>Voll, persönlich</td>
<td>Komplementär voll, Kommanditist beschränkt</td>
<td>Beschrän</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Namensänderung nach der Scheidung: Kinder, Führerschein &#038; Fakten</title>
		<link>https://lukinski.de/namensaenderung-nach-der-scheidung-kinder-fuehrerschein-fakten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 20 Jul 2019 08:52:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
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					<description><![CDATA[Namensänderung nach der Scheidung &#8211; Häufig wünschen Eheleute nach einer Scheidung die Änderung des Nachnamens, um mit der Scheidung abzuschließen, oder einfach, um den Geburtsnamen wieder anzunehmen. Hierbei müssen jedoch einige Dinge beachtet werden, die im bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten sind. Um Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fakten zu geben, erklären die Experten von Lukinski [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Namensänderung nach der Scheidung &#8211; Häufig wünschen Eheleute nach einer Scheidung die Änderung des Nachnamens, um mit der Scheidung abzuschließen, oder einfach, um den Geburtsnamen wieder anzunehmen. Hierbei müssen jedoch einige Dinge beachtet werden, die im bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten sind. Um Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fakten zu geben, erklären die Experten von Lukinski das Thema Namensänderung nach der Scheidung ausführlich. Zurück zum Ratgeber: <a href="https://lukinski.de/getrennt-lebend-unterhalt-steuerklasse-kinder-haus-ratgeber/" data-type="post" data-id="3042">Scheidung &amp; Immobilie</a>.</p>
<h2>Die Namensänderung &#8211; Voraussetzungen, Verfahren und die Kinder</h2>
<p>Bei einer Scheidung wird der Ehename zunächst unverändert von beiden Eheleuten fortgeführt. Eine Scheidung kann auf Wunsch aber auch zum Anlass genutzt werden, um eine Namensänderung anzustreben. Dies wird besonders häufig bei streitigen Scheidungen gewünscht. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Nachnamen zu ändern. Es kann der Geburtsname wieder angenommen werden, ein Doppelname aus Ehenamen und Geburtsnamen entsteht oder aber der Ehename aus erster Ehe wird wieder angenommen. Welche Voraussetzungen und Verfahren gibt es hierbei, was muss beachtet werden und wie sieht es mit dem Namen der gemeinsamen Kinder aus?</p>
<ul>
<li>Tipp! Unser Ratgeber für Haus und Wohnung: Immobilien <a href="https://lukinski.de/immobilie-verkaufen-scheidung-fragen-antworten-tipps-ablauf-trennung/" data-type="post" data-id="3406">verkaufen nach Scheidung</a>.</li>
</ul>
<h3>Das Wichtigste auf einen Blick:</h3>
<ul>
<li>Eine Namensänderung kann nach einer Scheidung nur vorgenommen werden, wenn diese rechtskräftig ist, also wenn keine Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss mehr möglich sind</li>
<li>Eine Namensänderung kann nur bei einem Standesamt gemacht werden, welches das Familienbuch führt. Hierfür sind gewisse Unterlagen nötig, wie der Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk und ein Personalausweis oder Reisepass</li>
<li>Kinder können nur unter gewissen Umständen den Nachnamen nach einer Scheidung ändern</li>
<li>Das Standesamt berechnet für eine Namensänderung eine Beglaubigungs- und Beurkundungsgebühr von 25 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Änderung von wichtigen Dokumenten, wie dem Ausweis</li>
</ul>
<h2>Die Voraussetzungen &#8211; rechtskräftige Scheidung</h2>
<p>Damit eine Namensänderung des Nachnamens nach einer Scheidung erfolgen kann, muss die Ehe rechtskräftig geschieden sein. Eine rechtskräftige Scheidung liegt dann vor, wenn kein Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss mehr möglich ist. Um dies zu gewährleisten, müssen entweder beide Ehepartner beim Scheidungstermin auf Rechtsmittel verzichten oder keiner der Ehegatten innerhalb eines Monats gegen den Scheidungsbeschluss durch einen Anwalt Einspruch erheben. Auf dem Scheidungsbeschluss wird durch einen aufgebrachten Rechtskraftvermerk die Rechtskräftigkeit der Scheidung vom Gericht dokumentiert. Um diesen zu erhalten, muss der nach der Scheidung zugestellte Scheidungsbeschluss dem Gericht mit der Bitte um den Rechtskraftvermerk nochmals übersendet werden. Erst dann ist das Dokument als rechtskräftige Scheidung zu werten und für die Namensänderung verwendbar.</p>
<ul>
<li>Eine Namensänderung kann nach einer Scheidung nur vorgenommen werden, wenn diese Rechtskräftig ist</li>
<li>Eine Scheidung ist nur dann rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss mehr möglich sind</li>
</ul>
<h2>Das Verfahren &#8211; Namensänderung im Standesamt</h2>
<p>Die Namensänderung kann nach der Scheidung beim jeweils zuständigen Standesamt durchgeführt werden, da hier das Familienbuch geführt wird. Hierfür werden einige Unterlagen benötigt. Zum einen der Scheidungsbeschluss mit dem Rechtskraftvermerk, ein Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, wenn der Betroffene nach der Hochzeit umgezogen ist. Sind all diese Unterlagen vorhanden, kann die Namensänderung direkt vor Ort durchgeführt werden. Das Standesamt berechnet für die Beglaubigungs- und Beurkundungsgebühr einen Betrag von ca. 25 Euro. Hinzu kommen Kosten für die Ausstellung bzw. Änderung von wichtigen Dokumenten, wie beispielsweise dem Ausweis, dem Reisepass, Kreditkarten oder dem Führerschein.</p>
<ul>
<li>Eine Namensänderung kann nur bei einem Standesamt gemacht werden, welches das Familienbuch führt</li>
<li>Es werden gewisse Unterlagen, wie der Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk und ein Personalausweis oder Reisepass benötigt</li>
</ul>
<h3>Die Kinder &#8211; Namensänderung nur unter gewissen Voraussetzungen</h3>
<p>Die Scheidung einer Ehe hat zunächst keinen Einfluss auf den Namen von gemeinsamen Kindern. Heiratete jedoch das Elternteil, bei dem das Kind nach der Scheidung lebt, erneut und bekommt weitere Kinder aus zweiter Ehe, kann es vorkommen, dass das Kind aus erste Ehe einen anderen Namen als der Rest der Familie trägt und sich ausgeschlossen fühlt. In einem solchen Falle kann das Kind aus erster Ehe unter gewissen Voraussetzungen den Namen annehmen, den die Familie in zweiter Ehe als Ehenamen führt. Das Kind muss hierfür minderjährig und unverheiratet sein und bei dem Elternteil wohnen, dass die Namensänderung wünscht. Zudem muss das Elternteil das alleinige Sorgerecht haben, andernfalls muss das andere Elternteil der Namensänderung zustimmen. Trägt das Kind den Namen des anderen Elternteils, muss dieser bei einer Namensänderung ebenfalls zustimmen. Ist das betroffene Kind älter als fünf Jahre, muss auch dieses der Namensänderung zustimmen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, steht einer Namensänderung des Kindes nichts mehr im Wege.</p>
<ul>
<li>Kinder können den Nachnamen nach der Scheidung der Eltern ändern</li>
<li>Eine Namensänderung der Kinder ist jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen möglich</li>
</ul>
<h3>Scheidung &#8211; Voraussetzung, Trennungsjahr, Namensänderung</h3>
<div class='avia-iframe-wrap'><iframe title="Scheidung: Voraussetzung, Trennungsjahr, Namensänderung" width="1500" height="844" src="https://www.youtube.com/embed/8uEOaQqHxcU?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" allowfullscreen loading="lazy"></iframe></div>
<h2>Die wichtigsten Fragen zum Thema Namensänderung nach der Scheidung</h2>
<p>Das Thema Namensänderungen wirft häufig einige Fragen auf. Ist eine Namensänderung überhaupt nötig, welcher Name wäre am sinnvollsten und ist eine Namensänderung den Aufwand überhaupt wert? Damit Sie einfacher entscheiden können, ob eine Namensänderung das Richtige für Sie ist, beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema <a href="https://www.scheidung.org/neues-namensrecht-fuer-alle-gesetzentwurf-veroeffentlicht/" target="_blank" rel="noopener">Namensänderung nach der Scheidung</a> für Sie!</p>
<h3>Was kostet die Namensänderung nach der Scheidung?</h3>
<p>Für die Namensänderung beim Standesamt fallen Kosten für die Beglaubigungs- und Beurkundungsgebühr in Höhe von ca. 25 Euro an. Hinzu kommen Kosten für die Ausstellung bzw. Änderung von Dokumenten, wie dem Ausweis, dem Reisepass oder dem Führerschein.</p>
<h3>Wie kann man seinen Namen ändern?</h3>
<p>Der Name kann nach einer Scheidung im Standesamt geändert werden, welches das Familienbuch führt. Ist die Familie nach der Hochzeit umgezogen, ist dies jedoch auch bei dem Standesamt des neuen Wohnortes möglich, welches die Dokumente an das ursprüngliche Standesamt sendet.</p>
<h3>Können die Kinder den Namen der Mutter annehmen?</h3>
<p>Leben die gemeinsamen Kinder nach der Scheidung bei der Mutter und heiratet die Mutter erneut, so können die Kinder aus erster Ehe den Ehenamen der zweiten Ehe der Mutter annehmen.</p>
<h3>Kann ich nach der Scheidung meinen Geburtsnamen wieder annehmen?</h3>
<p>Ja, nach der Scheidung gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Nachnamen zu ändern. Eine von diesen ist es, den Geburtsnamen wieder anzunehmen oder aber einen Doppelnamen aus Ehenamen und Geburtsnamen zu wählen.</p>
<h3>Können Kinder Doppelnamen haben?</h3>
<p>Kinder können nach einer Scheidung keine Doppelnamen annehmen, nur weil eines der Elternteile sich für einen Doppelnamen entscheidet. Die Änderung des Namens der Kinder ist nur unter gewissen Voraussetzungen möglich.</p>
<h3>Was ist der Ehename?</h3>
<p>Ein Ehename ist ein von beiden Ehegatten bestimmter Familienname, den alle Mitglieder der Familie tragen. Bei einer Eheschließung muss kein Familienname bestimmt werden. Die Eheleute können die zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung behalten.</p>
<h2>Scheidung: Ratgeber, Hilfe und Tipps</h2>
<p>Eine Scheidung ist komplex, das stimmt. Sie sind aber nicht allein! Viele lassen sich trennen und tatsächlich, ein Großteil findet immer eine gute Lösung. Nur einer kleiner Teil endet im Streit. Damit Sie sich gut vorbereiten können, finden Sie hier unsere kleinen Ratgeber und Tipps zur Scheidung, zu Familie, Geld und Immobilie.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/immobilien/scheidung/" data-type="page" data-id="26199">Scheidung: Ratgeber</a></li>
</ul>
<p><a href="https://lukinski.de/immobilien/scheidung/" data-type="page" data-id="26199"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-24617" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2020/01/blog-scheidung-trennung-streit-laut-mann-fau-wohnzimmer-haus-immobilien-was-tun-checkliste-lukinski-immobilienmakler.jpg" alt="" width="1200" height="600" /></a></p>
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