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	<title>Vermögensgegenstände | Lukinski</title>
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		<title>Vorerbe und Nacherbe: Definition und Tipps</title>
		<link>https://lukinski.de/vorerbe-nacherbe-definition-tipps/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Nov 2019 08:15:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbe]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
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					<description><![CDATA[Vorerbe und Nacherbe — wer absolut sicher gehen will, dass sein Vermögen, insbesondere Immobilien, innerhalb eines klar definierten Familienkreises bleibt, regelt das per Testament über die Konstruktion &#8222;Vor- und Nacherbschaft&#8220;. Gerade beim Vererben von Immobilien bietet dieses Modell entscheidende Vorteile — birgt aber auch erhebliche Stolperfallen: doppelte Erbschaftssteuer, Verfügungsbeschränkungen, Nacherbenvermerk im Grundbuch. Was Sie als [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Vorerbe und Nacherbe — wer absolut sicher gehen will, dass sein Vermögen, insbesondere Immobilien, innerhalb eines klar definierten Familienkreises bleibt, regelt das per Testament über die Konstruktion &#8222;Vor- und Nacherbschaft&#8220;. Gerade beim Vererben von <a href="https://lukinski.de/immobilie-kaufen-wohnung-haus-villa-mehrfamilienhaus-ablauf-kosten-tipps/">Immobilien</a> bietet dieses Modell entscheidende Vorteile — birgt aber auch erhebliche Stolperfallen: doppelte Erbschaftssteuer, Verfügungsbeschränkungen, Nacherbenvermerk im Grundbuch. Was Sie als Vorerbe, Nacherbe oder Käufer einer Erbschaftsimmobilie wissen müssen, mit Rechenbeispielen, Vergleichstabellen und Checklisten — hier kompakt erklärt. Zurück zur Übersicht: <a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe &amp; Nachlass</a>.</p>
<h2>Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament</h2>
<p>Das Thema &#8222;Erbe und Nachlass&#8220; gehört in die Hand eines Fachanwalts für Erbrecht. Die Konstruktion aus Vor- und Nacherbe ist juristisch komplex, steuerlich heikel und im Immobilienkontext besonders folgenreich. Dennoch gibt es Grundsätze, die jeder Immobilienbesitzer kennen sollte — bevor er testiert oder eine Erbschaftsimmobilie übernimmt.</p>
<p>Die zentralen Fragen, die wir im Folgenden beantworten:</p>
<ul>
<li>Vor- und Nacherbe — was bedeutet das rechtlich genau?</li>
<li>Darf die Vorerbin (z. B. Mutter) ihren Hausteil ohne Zustimmung verkaufen?</li>
<li>Wie unterscheidet sich der &#8222;befreite&#8220; vom &#8222;nicht-befreiten&#8220; Vorerben?</li>
<li>Was ist der Nacherbenvermerk im Grundbuch?</li>
<li>Fällt Erbschaftssteuer doppelt an?</li>
<li>Hausverkauf trotz Nacherbfolge — wie gelingt er?</li>
<li>Was unterscheidet Nacherbe und Ersatzerbe?</li>
</ul>
<h3>Vorerbe und Nacherbe — Definition</h3>
<div id="attachment_342895" style="width: 157px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-342895" class=" wp-image-31495" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2024/11/erbschaft-vererben-geschwister-bruder-schwester-beraten-pflichtteil-erbengemeinschaft-flurplan-grundriss.jpg" alt="" width="147" height="98" /><p id="caption-attachment-342895" class="wp-caption-text"><a href="https://lukinski.de/auseinandersetzung-erbengemeinschaft-nachlass-rechte-pflichten-hausverkauf/">Erbengemeinschaft</a></p></div>
<p>Wer etwas vererben will, ist in der Festlegung der Erben grundsätzlich frei (Testierfreiheit) und kann sein Erbe zeitlich gestaffelt an mehrere Personen übertragen. Der **Vorerbe** erbt zuerst und wird dadurch tatsächlich Eigentümer — allerdings nur &#8222;auf Zeit&#8220;. Der **Nacherbe** erhält das Erbe erst, sobald der vom Erblasser bestimmte Nacherbfall eintritt.</p>
<p>Typische Auslöser für den Nacherbfall:</p>
<ul>
<li>Tod des Vorerben (Standardfall)</li>
<li>Volljährigkeit des Nacherben</li>
<li>Bestehen einer bestimmten Prüfung (z. B. Studium, Meisterprüfung)</li>
<li>Wiederheirat des überlebenden Ehegatten</li>
<li>Erreichen eines festen Datums</li>
</ul>
<p>Vor- und Nacherbe sind beide Rechtsnachfolger des Erblassers — aber **keine Erbengemeinschaft**. Sie erben nicht gleichzeitig nebeneinander, sondern zeitlich nacheinander.</p>
<h3>Nacherbe vs. Ersatzerbe — der wichtige Unterschied</h3>
<p>Häufig verwechselt, juristisch aber grundverschieden:</p>
<ul>
<li><strong>Nacherbe:</strong> erbt definitiv — nur zeitlich nach dem Vorerben.</li>
<li><strong>Ersatzerbe:</strong> erbt nur, wenn der eigentlich vorgesehene Erbe wegfällt (Tod vor Erbfall, Ausschlagung).</li>
</ul>
<p>Wer im Testament unklar formuliert, riskiert, dass das Nachlassgericht eine Auslegung trifft, die nicht dem Willen des Erblassers entspricht.</p>
<h3>Vor- und Nacherben bei Eheleuten — das Berliner Testament</h3>
<p>Die Vor- und Nacherbschaft ist die häufigste Konstruktion im **Berliner Testament** — und zwar in der sogenannten &#8222;Trennungslösung&#8220;:</p>
<ul>
<li><strong>Einheitslösung:</strong> Der überlebende Ehegatte wird Vollerbe, die Kinder erben erst beim zweiten Erbfall (Schlusserben). Der Ehegatte kann frei verfügen.</li>
<li><strong>Trennungslösung (Vor-/Nacherbschaft):</strong> Der überlebende Ehegatte ist Vorerbe, die Kinder sind Nacherben. Das Vermögen bleibt rechtlich getrennt — der Ehegatte kann nicht alles &#8222;verfrühstücken&#8220;.</li>
</ul>
<p>Selbst bei einer Wiederheirat des überlebenden Partners fällt das Vermögen nicht an den neuen Ehegatten oder dessen Kinder — der Schutz der eigenen Familie bleibt bestehen. Bei größeren Vermögen mit Immobilien ist die Trennungslösung oft die strategisch sinnvollere Wahl.</p>
<h2>Vorerbe — Rechte, Pflichten und Verfügungsbeschränkungen</h2>
<p>Der Vorerbe wird als &#8222;Erbe auf Zeit&#8220; bezeichnet und hat eine eingeschränkte Verfügungsgewalt — besonders bei Immobilien. Im Nacherbfall soll das Vermögen dem Nacherben **ungeschmälert** zufallen (§ 2100 ff. BGB).</p>
<h3>Pflichten des Vorerben im Überblick</h3>
<ul>
<li><strong>Erbschaftssteuer:</strong> Trägt zunächst der Vorerbe — aus den Mitteln der Vorerbschaft.</li>
<li><strong>Erhaltungspflicht:</strong> Immobilien müssen ordnungsgemäß instand gehalten werden (§§ 2124, 2127 BGB). Mittel für gewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen trägt der Vorerbe selbst.</li>
<li><strong>Nutzungen ja, Substanz nein:</strong> Mieterträge stehen dem Vorerben zu — die Immobilien-Substanz bleibt unangetastet.</li>
<li><strong>Auskunftspflicht:</strong> Der Nacherbe kann ein Nachlassverzeichnis verlangen (§ 2121 BGB).</li>
<li><strong>Surrogationsprinzip (§ 2111 BGB):</strong> Was mit Mitteln der Erbschaft erworben wird, fällt automatisch in die Erbmasse. Beispiel: Vorerbe verkauft Mietshaus, kauft mit dem Erlös eine andere Immobilie — diese gehört rechtlich zur Vorerbschaft.</li>
</ul>
<h3>Steuerfreie Selbstnutzung — die 200-qm-Regel</h3>
<p>Wird die geerbte Immobilie selbst bewohnt, kann die <a href="https://lukinski.de/erbschaftssteuer-immobilien-freibetraege-steuersaetze-strategien/">Erbschaftssteuer auf Immobilien</a> komplett entfallen. Voraussetzungen (Familienheim-Privileg, § 13 Abs. 1 Nr. 4b/c ErbStG):</p>
<ul>
<li>Eigennutzung als Hauptwohnsitz unverzüglich nach dem Erbfall</li>
<li>Mindestens 10 Jahre Eigennutzung</li>
<li>Wohnfläche maximal 200 qm (für Kinder; bei Ehegatten unbegrenzt)</li>
<li>Bei vorzeitigem Auszug: rückwirkende Besteuerung</li>
</ul>
<p>Die <a href="https://lukinski.de/erbschaftssteuer/">Erbschaftssteuer kostenlos berechnen</a> Sie hier mit unserem Rechner.</p>
<h3>Befreiter vs. nicht-befreiter Vorerbe — Vergleichstabelle</h3>
<p>Der Erblasser kann den Vorerben von vielen Beschränkungen befreien (§ 2136 BGB) — der entscheidende Unterschied bei Immobilien:</p>
<table>
<thead>
<tr>
<th>Handlung</th>
<th>Nicht-befreiter Vorerbe</th>
<th>Befreiter Vorerbe</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Immobilie selbst bewohnen</td>
<td>✓</td>
<td>✓</td>
</tr>
<tr>
<td>Mieterträge vereinnahmen</td>
<td>✓</td>
<td>✓</td>
</tr>
<tr>
<td>Immobilie vermieten</td>
<td>✓</td>
<td>✓</td>
</tr>
<tr>
<td>Immobilie verkaufen</td>
<td>✗ (nur mit Zustimmung Nacherbe)</td>
<td>✓ (allein)</td>
</tr>
<tr>
<td>Immobilie verschenken</td>
<td>✗</td>
<td>✗ (auch befreit nicht!)</td>
</tr>
<tr>
<td>Immobilie belasten (Hypothek)</td>
<td>✗ (nur mit Zustimmung)</td>
<td>✓</td>
</tr>
<tr>
<td>Surrogation greift</td>
<td>✓</td>
<td>✓</td>
</tr>
<tr>
<td>Wertersatzpflicht</td>
<td>Streng</td>
<td>Stark reduziert</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>**Wichtig:** Auch der befreite Vorerbe darf **nicht unentgeltlich verfügen** — Schenkungen an Dritte bleiben unwirksam (§ 2113 Abs. 2 BGB). Diese Schutzlücke schließt das Gesetz auch beim befreiten Vorerben.</p>
<h2>Der Nacherbenvermerk im Grundbuch</h2>
<p>Bei vererbten Immobilien wird im <a href="https://lukinski.de/grundbucheintrag-zahlungsabwicklung-ablauf-uebersicht/">Grundbuch ein Nacherbenvermerk</a> in Abteilung II eingetragen. Dieser Vermerk ist von entscheidender Bedeutung — sowohl für Vor-/Nacherbe als auch für jeden Kaufinteressenten.</p>
<h3>Was bewirkt der Nacherbenvermerk?</h3>
<ul>
<li>Er warnt Dritte: Die Immobilie unterliegt einer Nacherbfolge.</li>
<li>Verkauf nur mit Zustimmung aller Nacherben (oder bei befreitem Vorerben: nur entgeltlich, dann mit Surrogation).</li>
<li>Schutz des Nacherben vor &#8222;gutgläubigem Erwerb&#8220; durch Dritte.</li>
<li>Löschung erst nach Nachweis des Eintritts des Nacherbfalls oder nach Zustimmung aller Nacherben.</li>
</ul>
<h3>Insider-Tipp für Käufer von Erbschaftsimmobilien</h3>
<p>Wer eine Immobilie aus einem Nachlass kauft, sollte **immer** in das aktuelle Grundbuch sehen lassen. Steht dort ein Nacherbenvermerk, gilt:</p>
<ul>
<li>Kaufvertrag nur mit notariell beglaubigter Zustimmung **aller** Nacherben.</li>
<li>Bei minderjährigen Nacherben: Ergänzungspfleger und Familiengericht erforderlich — kann Monate dauern.</li>
<li>Vorsicht bei &#8222;schnellen Schnäppchen&#8220; aus Erbschaften — der Vermerk wird oft übersehen.</li>
</ul>
<h2>Steuer-Falle: Erbschaftssteuer fällt zweimal an</h2>
<p>Der vielleicht wichtigste Punkt für vermögende Familien: Beim Eintritt des Nacherbfalls erbt der Nacherbe **nicht direkt vom ursprünglichen Erblasser**, sondern formell **vom Vorerben** (§ 6 ErbStG). Das bedeutet:</p>
<h3>Rechenbeispiel — doppelte Erbschaftssteuer</h3>
<p>Vater (verwitwet) vererbt Mehrfamilienhaus im Wert von 1.500.000 Euro an seine Tochter (Vorerbin), Enkel als Nacherben. Tochter wird 20 Jahre später Vorerbin, dann Nacherbfall.</p>
<table>
<thead>
<tr>
<th>Phase</th>
<th>Erbe</th>
<th>Wert</th>
<th>Freibetrag</th>
<th>Steuersatz</th>
<th>Steuer</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>1. Erbfall</td>
<td>Vater → Tochter</td>
<td>1.500.000 €</td>
<td>400.000 € (Kind)</td>
<td>19 %</td>
<td>~209.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Nacherbfall</td>
<td>Tochter → Enkel</td>
<td>1.500.000 €</td>
<td>200.000 € (Enkel)</td>
<td>19 %</td>
<td>~247.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="5"><strong>Gesamtbelastung</strong></td>
<td><strong>~456.000 €</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h3>Antragsrecht des Nacherben (§ 6 Abs. 2 ErbStG)</h3>
<p>Der Nacherbe kann **auf Antrag** wählen, ob die Versteuerung im Nacherbfall:</p>
<ul>
<li>nach dem Verhältnis zum **Vorerben** (Standardfall) oder</li>
<li>nach dem Verhältnis zum **ursprünglichen Erblasser** erfolgen soll.</li>
</ul>
<p>Im Beispiel oben: Wäre der Enkel &#8222;Verhältnis zum Großvater&#8220; (Freibetrag 200.000 €, gleiche Steuerklasse), bringt der Antrag wenig. Bei einem nicht-verwandten Vorerben (z. B. Lebensgefährte) kann der Antrag jedoch hunderttausende Euro sparen. **Hier ist Steuerberatung Pflicht.**</p>
<h2>Hausverkauf trotz Nacherbfolge — drei Szenarien</h2>
<h3>Szenario 1: Befreiter Vorerbe verkauft</h3>
<p>Mutter (befreite Vorerbin) verkauft das geerbte <a href="https://lukinski.de/mehrfamilienhaus-verkaufen-preis-ermitteln-steuern-mieter-spekulationssteuer/">Mehrfamilienhaus</a> für 1,2 Mio. Euro. Erlös fällt durch Surrogation in die Vorerbschaft. Der Nacherbenvermerk wandert quasi auf den Geldbetrag. Beim Nacherbfall müssen die 1,2 Mio. Euro (oder das, was damit erworben wurde) an den Nacherben herausgegeben werden.</p>
<h3>Szenario 2: Nicht-befreiter Vorerbe — mit Zustimmung</h3>
<p>Alle Nacherben stimmen notariell beglaubigt dem Verkauf zu. Praktisch: Vorerbe und Nacherben einigen sich oft auf eine Erlös-Aufteilung **bereits jetzt** (vorzeitige Auseinandersetzung) — dann wird der Nacherbenvermerk gelöscht und die Immobilie ist frei verkäuflich.</p>
<h3>Szenario 3: Verkauf ohne Zustimmung</h3>
<p>Möglich, aber: Der Vertrag bleibt nur **bis zum Nacherbfall** wirksam. Tritt der Nacherbfall ein, kann der Nacherbe den Käufer zur Herausgabe der Immobilie zwingen (§ 2113 BGB). Käufer haben dann nur einen Schadensersatzanspruch gegen die Erben des Vorerben — wirtschaftlich oft wertlos.</p>
<h2>Checkliste — Was tun als frischgebackener Vorerbe?</h2>
<ul>
<li>☐ Testament und Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts genau prüfen lassen — befreit oder nicht?</li>
<li>☐ Erbschein bzw. Testamentsvollstreckerzeugnis beantragen</li>
<li>☐ Grundbuch berichtigen lassen (Nacherbenvermerk wird automatisch eingetragen)</li>
<li>☐ Nachlassverzeichnis erstellen — auch im eigenen Interesse als Beweissicherung</li>
<li>☐ <a href="https://lukinski.de/immobilie-bewerten-faktoren-online-kostenlos-wohnung-haus-mehrfamilienhaus/">Immobilie professionell bewerten</a> lassen — Stichtagswert dokumentieren</li>
<li>☐ <a href="https://lukinski.de/verkehrswert-ermitteln-marktwert-bestimmen-verkaufspreis-berechnen/">Verkehrswert ermitteln</a> für die Erbschaftssteuer-Erklärung</li>
<li>☐ Erbschaftssteuer-Erklärung innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt anzeigen</li>
<li>☐ Selbstnutzung prüfen: 200-qm-Regel und 10-Jahres-Frist anwendbar?</li>
<li>☐ Bei geplantem Verkauf: <a href="https://lukinski.de/spekulationssteuer-immobilie-verkauf-grundstueck- 
<br />
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Scheidungsfolgenvereinbarung: Grenzen, Inhalte und die richtige Form</title>
		<link>https://lukinski.de/scheidungsfolgenvereinbarung-grenzen-inhalte-richtige-form/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Jul 2019 08:36:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
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					<description><![CDATA[Scheidungsfolgenvereinbarung &#8211; Ist eine Scheidung nicht mehr zu vermeiden, sollte diese wenigstens Einvernehmlich zwischen den beiden Ehepartnern geregelt werden. Eine einvernehmliche Scheidung ist für alle Beteiligten am einfachsten und am kostengünstigsten. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung hilft einvernehmliche Scheidungen so unkompliziert wie möglich zu gestalten und regelt alle wichtigen zu einer Scheidung gehörenden Fragen im Vorhinein. Hierzu zählen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Scheidungsfolgenvereinbarung &#8211; Ist eine Scheidung nicht mehr zu vermeiden, sollte diese wenigstens Einvernehmlich zwischen den beiden Ehepartnern geregelt werden. Eine einvernehmliche Scheidung ist für alle Beteiligten am einfachsten und am kostengünstigsten. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung hilft einvernehmliche Scheidungen so unkompliziert wie möglich zu gestalten und regelt alle wichtigen zu einer Scheidung gehörenden Fragen im Vorhinein. Hierzu zählen meist die Unterhaltsansprüche, die Aufteilung der Vermögensgegenstände und das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Zurück zum Ratgeber: <a href="https://lukinski.de/getrennt-lebend-unterhalt-steuerklasse-kinder-haus-ratgeber/" data-type="post" data-id="3042">Scheidung &amp; Immobilie</a>.</p>
<h2>Einvernehmliche Scheidungen &#8211; die Scheidungsfolgenvereinbarung macht es möglich</h2>
<p>Streitige Scheidungen führen häufig zu ungewollten Ergebnissen und zu Problemen in Familien. Besonders wenn gemeinsame Kinder involviert sind, ist es wohl für alle Vorteilhaft das unschöne Thema Scheidung schnell und unkompliziert zu regeln. Einvernehmliche Scheidungen mit Scheidungsfolgenvereinbarung helfen dabei und regeln vorab alle wichtigen Fragen. Welche Grenzen haben aber diese Vereinbarungen, was können sie Regeln und welcher Form bedürfen sie?</p>
<ul>
<li>Tipp! Unser Ratgeber für Haus und Wohnung: Immobilien <a href="https://lukinski.de/immobilie-verkaufen-scheidung-fragen-antworten-tipps-ablauf-trennung/" data-type="post" data-id="3406">verkaufen nach Scheidung</a>.</li>
</ul>
<h3>Das wichtigste auf einen Blick:</h3>
<ul>
<li>Die Scheidungsfolgenvereinbarung versucht im Vorfeld der Scheidung alle möglichen Streitpunkte zu regeln, um die Scheidung so einfach wie möglich zu gestalten. Dazu zählen beispielsweise der Unterhalt, das Sorgerecht der gemeinsamen Kinder, das Verfahren mit gemeinsamen Vermögensgegenständen oder aber auch die Fortführung des gemeinsamen Familiennamens</li>
<li>Eine Scheidungsfolgenvereinbarung bedarf grundlegend keiner gewissen Form, jedoch ist es empfehlenswert die Beurkundung durch einen Notar oder die gerichtliche Protokollierung zu wählen, da beide im Streitfall als Beweisstück herangezogen werden können</li>
<li>Die Vorteile können vor allem von Paaren genutzt werden, die eine einvernehmliche Scheidung wünsche. Scheidungsfolgenvereinbarung eignen sich jedoch nicht für streitige Scheidungen oder Scheidungen, die nur von einem Ehepartner aus gewünscht sind</li>
<li>Die Scheidungsfolgenvereinbarung darf keinen Ehegatten unangemessen benachteiligen und unterliegt einer gerichtlichen Inhaltskontrolle, die solche Regelungen als unwirksam erklärt können</li>
</ul>
<h2>Der Inhalt &#8211; das kann in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden</h2>
<p>In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können alle Dinge, die die Ehe und die Scheidung betreffen geregelt werden. Im Allgemeinen wird in dieser Vereinbarung geregelt, wie mit gemeinsamen Vermögen, den gemeinsamen Kindern oder ähnlichem nach der Scheidung verfahren wird. Es wird versucht alle Punkte, die Normalerweise während der Scheidung geregelt werden, bereits vorab zu klären, um die Scheidung so einfach wie möglich zu gestalten. Zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung gehören also im einzelnen Dinge, wie der Unterhalt. Hier kann sowohl der Trennungsunterhalt für den Zeitraum von der Trennung bis zur Scheidung als auch der nacheheliche Ehegattenunterhalt für den Zeitraum nach der Scheidung geregelt werden.</p>
<p>In der Scheidungsfolgenvereinbarung wird zudem das Sorgerecht für gemeinsame Kinder sowie deren Unterhalt und wenn nötig das Umgangsrecht für das nicht betreuende Elternteil geregelt. Zudem wird in der Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten, wie mit gemeinsamen Vermögensgegenständen, wie der gemeinsamen Wohnung oder dem Hausrat umgegangen wird. Weitere mögliche Punkte einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind die Vereinbarungen zum Zugewinnsausgleich, Ausschluss des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft und Vereinbarung von Gütertrennung, der Verzicht auf das Erb- und Pflichtteilsrecht und die Fortführung des gemeinsamen Familiennamens.</p>
<ul>
<li>Die Scheidungsfolgenvereinbarung versucht im Vorfeld der Scheidung alle möglichen Streitpunkte zu regeln, um die Scheidung so einfach wie möglich zu gestalten</li>
<li>Zu den möglichen Aspekten einer Scheidungsfolgenvereinbarung zählen beispielsweise der Unterhalt, das Sorgerecht der gemeinsamen Kinder, das Verfahren mit gemeinsamen Vermögensgegenständen oder aber auch die Fortführung des gemeinsamen Familiennamens</li>
</ul>
<h2>Die Form &#8211; das muss beachtet werden</h2>
<p>Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist nur dann rechtens gültig und verbindlich, wenn Sie eine bestimmte Form vorweisen kann. Eine mündliche oder privatschriftliche Scheidungsfolgenvereinbarung hat nur solange bestand, solange es nicht zum Streit kommt. Gleichen die Aussagen bei der Scheidung nicht mit dem Dokument überein, so kann dies nicht als solches verwendet werden. Sollten Sie sich für eine Scheidungsfolgenvereinbarung entscheiden ist es immer Ratsam diese notariell beurkunden zu lassen. Dies bewirkt, dass die Vereinbarung für beide Parteien rechtlich verbindlich wird und bei Streit als Beweisstück herangezogen werden kann. Eine notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung ist also der Grundstein für eine schnelle und einvernehmliche Scheidung.</p>
<p>Alternativ kann die Scheidungsfolgenvereinbarung in einem Termin mündlich gerichtlich protokolliert werden. Diese Alternative ist ebenfalls rechtlich verbindlich und garantiert die gerichtliche Gültigkeit. Mit beiden Urkunden kann im Zweifelsfall gegen den Ehegatten zwangsweise vollstreckt werden also beispielsweise Ehegattenunterhalt eingetrieben werden.</p>
<ul>
<li>Eine Scheidungsfolgenvereinbarung bedarf grundlegend keiner gewissen Form und kann sowohl mündlich, privatschriftlich, notariell beurkundet oder aber mündlich gerichtlich protokolliert werden</li>
<li>Empfehlenswert ist die Beurkundung durch einen Notar oder die gerichtliche Protokollierung, da beide im Streitfall als Beweisstück herangezogen werden können</li>
</ul>
<h2>Die Vor- und Nachteile &#8211; eine Scheidung im Einvernehmen</h2>
<p>Die Vorteile einer Scheidungsfolgenvereinbarung liegen auf der Hand. Das Gesetz lässt Eheleuten bei diesen Vereinbarungen großen Spielraum, um alle mit der Scheidung verbundenen Fragen einvernehmlich untereinander zu regeln. So ist es möglich die Vermögensgegenstände möglichst fair untereinander aufzuteilen, den Unterhaltsanspruch oder auch das Sorgerecht selbst zu bestimmen und somit den Weg für einen spannungsfreien und möglichst sachlichen Umgang miteinander zu ebnen. Dies ist besonders für gemeinsame Kinder wichtig, die bei streitigen Scheidungen häufig in einen Loyalitätskonflikt geraten, was häufig zu Spannungen in der Familie führt. Der Vorteil einer einvernehmlichen Scheidung ist zudem die geringen Gerichts- und Anwaltsgebühren. Streitige Scheidungen benötigen mehr Zeit, mehr Anwälte und somit auch mehr Kosten. Um dies zu vermeiden und unangenehme Auseinandersetzungen mit dem Ehegatten aus dem Weg zu gehen, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung die einvernehmliche Scheidung einfach und unkompliziert gestalten.</p>
<p>Nachteile gibt es bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung kaum. Man sollte jedoch immer beachten, dass auch beim Aufstellen einer Scheidungsfolgenvereinbarung Streitigkeiten und Unstimmigkeiten entstehen können. Besonders bei Ehen die unglücklich auseinander gehen oder nur von einer Partei eine Scheidung gewünscht ist, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung oft auch nicht helfen. Diese Vereinbarungen setzten voraus, dass beide Partner bereit sind im Einvernehmen über Scheidungsfragen zu diskutieren und nicht nur bereit sind zu nehmen, sondern auch Zugeständnisse zu machen können.</p>
<ul>
<li>Die Vorteile können vor allem von Paaren genutzt werden, die eine einvernehmliche Scheidung wünschen</li>
<li>Durch die Scheidungsfolgenvereinbarung können alle mit einer Scheidung verbundenen Fragen privat geklärt werden</li>
<li>Scheidungsfolgenvereinbarung eignen sich jedoch nicht für streitige Scheidungen oder Scheidungen, die nur von einem Ehepartner aus gewünscht sind</li>
</ul>
<h2>Die Grenzen &#8211; unangemessene Benachteiligung eines Ehegatten</h2>
<p>Auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung hat Grenzen. Sie darf zwar alles, was mit der Scheidung zusammenhängt regeln, jedoch darf sie keinen der Ehegatten unangemessen benachteiligen. Die Vereinbarung unterliegt also einer gerichtlichen Inhaltskontrolle und kann bei unangemessenen Regelungen als unwirksam erklärt werden. Welche Regelungen unwirksam sind, wird im individuellen Fall vom Gericht bestimmt. Eine unangemessene Benachteiligung eines Ehegatten wird beispielsweise angenommen, wenn dieser infolge der Vereinbarung vorhersehbar auf Sozialhilfe angewiesen sein wird, oder beispielsweise die elterliche Sorge- und Umgangsrechte kommerzialisiert werden, also die Umgangsrechte von finanziellen Vorteilen abhängig gemacht werden würden. Bei diesen Grenzen gibt es keinen genauen Leitfaden, welche Szenarien zu einer unwirksamen Vereinbarung führen könnten, da diese immer von der jeweiligen Situation abhängig sind und vom jeweilig zuständigen Gericht entschieden werden.</p>
<ul>
<li>Die <a href="https://lukinski.de/scheidungsfolgenvereinbarung-grenzen-inhalte-richtige-form/" data-type="post" data-id="7387">Scheidungsfolgenvereinbarung </a>darf keinen Ehegatten unangemessen Benachteiligen</li>
<li>Solche Regelungen können vom Gericht als unwirksam erklärt werden</li>
<li>Die Scheidungsfolgenvereinbarung unterliegt einer gerichtlichen Inhaltskontrolle</li>
</ul>
<h2>Scheidung: Ratgeber, Hilfe und Tipps</h2>
<p>Eine Scheidung ist komplex, das stimmt. Sie sind aber nicht allein! Viele lassen sich Trennen und tatsächlich, ein Großteil findet immer eine gute Lösung. Nur einer kleiner Teil endet im Streit. Damit Sie sich gut vorbereiten können, finden Sie hier unsere kleinen Ratgeber und Tipps zur Scheidung, zu Familie, Geld und Immobilie.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/immobilien/scheidung/" data-type="page" data-id="26199">Scheidung: Ratgeber</a></li>
</ul>
<p><a href="https://lukinski.de/immobilien/scheidung/" data-type="page" data-id="26199"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-30247" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2020/09/free-assange-reporter-ohne-grenzen-petition.jpg" alt="" width="1280" height="762" /></a></p>
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		<title>Namensänderung nach der Scheidung: Kinder, Führerschein &#038; Fakten</title>
		<link>https://lukinski.de/namensaenderung-nach-der-scheidung-kinder-fuehrerschein-fakten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 20 Jul 2019 08:52:07 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Namensänderung nach der Scheidung &#8211; Häufig wünschen Eheleute nach einer Scheidung die Änderung des Nachnamens, um mit der Scheidung abzuschließen, oder einfach, um den Geburtsnamen wieder anzunehmen. Hierbei müssen jedoch einige Dinge beachtet werden, die im bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten sind. Um Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fakten zu geben, erklären die Experten von Lukinski [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Namensänderung nach der Scheidung &#8211; Häufig wünschen Eheleute nach einer Scheidung die Änderung des Nachnamens, um mit der Scheidung abzuschließen, oder einfach, um den Geburtsnamen wieder anzunehmen. Hierbei müssen jedoch einige Dinge beachtet werden, die im bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten sind. Um Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fakten zu geben, erklären die Experten von Lukinski das Thema Namensänderung nach der Scheidung ausführlich. Zurück zum Ratgeber: <a href="https://lukinski.de/getrennt-lebend-unterhalt-steuerklasse-kinder-haus-ratgeber/" data-type="post" data-id="3042">Scheidung &amp; Immobilie</a>.</p>
<h2>Die Namensänderung &#8211; Voraussetzungen, Verfahren und die Kinder</h2>
<p>Bei einer Scheidung wird der Ehename zunächst unverändert von beiden Eheleuten fortgeführt. Eine Scheidung kann auf Wunsch aber auch zum Anlass genutzt werden, um eine Namensänderung anzustreben. Dies wird besonders häufig bei streitigen Scheidungen gewünscht. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Nachnamen zu ändern. Es kann der Geburtsname wieder angenommen werden, ein Doppelname aus Ehenamen und Geburtsnamen entsteht oder aber der Ehename aus erster Ehe wird wieder angenommen. Welche Voraussetzungen und Verfahren gibt es hierbei, was muss beachtet werden und wie sieht es mit dem Namen der gemeinsamen Kinder aus?</p>
<ul>
<li>Tipp! Unser Ratgeber für Haus und Wohnung: Immobilien <a href="https://lukinski.de/immobilie-verkaufen-scheidung-fragen-antworten-tipps-ablauf-trennung/" data-type="post" data-id="3406">verkaufen nach Scheidung</a>.</li>
</ul>
<h3>Das Wichtigste auf einen Blick:</h3>
<ul>
<li>Eine Namensänderung kann nach einer Scheidung nur vorgenommen werden, wenn diese rechtskräftig ist, also wenn keine Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss mehr möglich sind</li>
<li>Eine Namensänderung kann nur bei einem Standesamt gemacht werden, welches das Familienbuch führt. Hierfür sind gewisse Unterlagen nötig, wie der Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk und ein Personalausweis oder Reisepass</li>
<li>Kinder können nur unter gewissen Umständen den Nachnamen nach einer Scheidung ändern</li>
<li>Das Standesamt berechnet für eine Namensänderung eine Beglaubigungs- und Beurkundungsgebühr von 25 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Änderung von wichtigen Dokumenten, wie dem Ausweis</li>
</ul>
<h2>Die Voraussetzungen &#8211; rechtskräftige Scheidung</h2>
<p>Damit eine Namensänderung des Nachnamens nach einer Scheidung erfolgen kann, muss die Ehe rechtskräftig geschieden sein. Eine rechtskräftige Scheidung liegt dann vor, wenn kein Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss mehr möglich ist. Um dies zu gewährleisten, müssen entweder beide Ehepartner beim Scheidungstermin auf Rechtsmittel verzichten oder keiner der Ehegatten innerhalb eines Monats gegen den Scheidungsbeschluss durch einen Anwalt Einspruch erheben. Auf dem Scheidungsbeschluss wird durch einen aufgebrachten Rechtskraftvermerk die Rechtskräftigkeit der Scheidung vom Gericht dokumentiert. Um diesen zu erhalten, muss der nach der Scheidung zugestellte Scheidungsbeschluss dem Gericht mit der Bitte um den Rechtskraftvermerk nochmals übersendet werden. Erst dann ist das Dokument als rechtskräftige Scheidung zu werten und für die Namensänderung verwendbar.</p>
<ul>
<li>Eine Namensänderung kann nach einer Scheidung nur vorgenommen werden, wenn diese Rechtskräftig ist</li>
<li>Eine Scheidung ist nur dann rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss mehr möglich sind</li>
</ul>
<h2>Das Verfahren &#8211; Namensänderung im Standesamt</h2>
<p>Die Namensänderung kann nach der Scheidung beim jeweils zuständigen Standesamt durchgeführt werden, da hier das Familienbuch geführt wird. Hierfür werden einige Unterlagen benötigt. Zum einen der Scheidungsbeschluss mit dem Rechtskraftvermerk, ein Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, wenn der Betroffene nach der Hochzeit umgezogen ist. Sind all diese Unterlagen vorhanden, kann die Namensänderung direkt vor Ort durchgeführt werden. Das Standesamt berechnet für die Beglaubigungs- und Beurkundungsgebühr einen Betrag von ca. 25 Euro. Hinzu kommen Kosten für die Ausstellung bzw. Änderung von wichtigen Dokumenten, wie beispielsweise dem Ausweis, dem Reisepass, Kreditkarten oder dem Führerschein.</p>
<ul>
<li>Eine Namensänderung kann nur bei einem Standesamt gemacht werden, welches das Familienbuch führt</li>
<li>Es werden gewisse Unterlagen, wie der Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk und ein Personalausweis oder Reisepass benötigt</li>
</ul>
<h3>Die Kinder &#8211; Namensänderung nur unter gewissen Voraussetzungen</h3>
<p>Die Scheidung einer Ehe hat zunächst keinen Einfluss auf den Namen von gemeinsamen Kindern. Heiratete jedoch das Elternteil, bei dem das Kind nach der Scheidung lebt, erneut und bekommt weitere Kinder aus zweiter Ehe, kann es vorkommen, dass das Kind aus erste Ehe einen anderen Namen als der Rest der Familie trägt und sich ausgeschlossen fühlt. In einem solchen Falle kann das Kind aus erster Ehe unter gewissen Voraussetzungen den Namen annehmen, den die Familie in zweiter Ehe als Ehenamen führt. Das Kind muss hierfür minderjährig und unverheiratet sein und bei dem Elternteil wohnen, dass die Namensänderung wünscht. Zudem muss das Elternteil das alleinige Sorgerecht haben, andernfalls muss das andere Elternteil der Namensänderung zustimmen. Trägt das Kind den Namen des anderen Elternteils, muss dieser bei einer Namensänderung ebenfalls zustimmen. Ist das betroffene Kind älter als fünf Jahre, muss auch dieses der Namensänderung zustimmen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, steht einer Namensänderung des Kindes nichts mehr im Wege.</p>
<ul>
<li>Kinder können den Nachnamen nach der Scheidung der Eltern ändern</li>
<li>Eine Namensänderung der Kinder ist jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen möglich</li>
</ul>
<h3>Scheidung &#8211; Voraussetzung, Trennungsjahr, Namensänderung</h3>
<div class='avia-iframe-wrap'><iframe title="Scheidung: Voraussetzung, Trennungsjahr, Namensänderung" width="1500" height="844" src="https://www.youtube.com/embed/8uEOaQqHxcU?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" allowfullscreen loading="lazy"></iframe></div>
<h2>Die wichtigsten Fragen zum Thema Namensänderung nach der Scheidung</h2>
<p>Das Thema Namensänderungen wirft häufig einige Fragen auf. Ist eine Namensänderung überhaupt nötig, welcher Name wäre am sinnvollsten und ist eine Namensänderung den Aufwand überhaupt wert? Damit Sie einfacher entscheiden können, ob eine Namensänderung das Richtige für Sie ist, beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema <a href="https://www.scheidung.org/neues-namensrecht-fuer-alle-gesetzentwurf-veroeffentlicht/" target="_blank" rel="noopener">Namensänderung nach der Scheidung</a> für Sie!</p>
<h3>Was kostet die Namensänderung nach der Scheidung?</h3>
<p>Für die Namensänderung beim Standesamt fallen Kosten für die Beglaubigungs- und Beurkundungsgebühr in Höhe von ca. 25 Euro an. Hinzu kommen Kosten für die Ausstellung bzw. Änderung von Dokumenten, wie dem Ausweis, dem Reisepass oder dem Führerschein.</p>
<h3>Wie kann man seinen Namen ändern?</h3>
<p>Der Name kann nach einer Scheidung im Standesamt geändert werden, welches das Familienbuch führt. Ist die Familie nach der Hochzeit umgezogen, ist dies jedoch auch bei dem Standesamt des neuen Wohnortes möglich, welches die Dokumente an das ursprüngliche Standesamt sendet.</p>
<h3>Können die Kinder den Namen der Mutter annehmen?</h3>
<p>Leben die gemeinsamen Kinder nach der Scheidung bei der Mutter und heiratet die Mutter erneut, so können die Kinder aus erster Ehe den Ehenamen der zweiten Ehe der Mutter annehmen.</p>
<h3>Kann ich nach der Scheidung meinen Geburtsnamen wieder annehmen?</h3>
<p>Ja, nach der Scheidung gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Nachnamen zu ändern. Eine von diesen ist es, den Geburtsnamen wieder anzunehmen oder aber einen Doppelnamen aus Ehenamen und Geburtsnamen zu wählen.</p>
<h3>Können Kinder Doppelnamen haben?</h3>
<p>Kinder können nach einer Scheidung keine Doppelnamen annehmen, nur weil eines der Elternteile sich für einen Doppelnamen entscheidet. Die Änderung des Namens der Kinder ist nur unter gewissen Voraussetzungen möglich.</p>
<h3>Was ist der Ehename?</h3>
<p>Ein Ehename ist ein von beiden Ehegatten bestimmter Familienname, den alle Mitglieder der Familie tragen. Bei einer Eheschließung muss kein Familienname bestimmt werden. Die Eheleute können die zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung behalten.</p>
<h2>Scheidung: Ratgeber, Hilfe und Tipps</h2>
<p>Eine Scheidung ist komplex, das stimmt. Sie sind aber nicht allein! Viele lassen sich trennen und tatsächlich, ein Großteil findet immer eine gute Lösung. Nur einer kleiner Teil endet im Streit. Damit Sie sich gut vorbereiten können, finden Sie hier unsere kleinen Ratgeber und Tipps zur Scheidung, zu Familie, Geld und Immobilie.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/immobilien/scheidung/" data-type="page" data-id="26199">Scheidung: Ratgeber</a></li>
</ul>
<p><a href="https://lukinski.de/immobilien/scheidung/" data-type="page" data-id="26199"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-24617" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2020/01/blog-scheidung-trennung-streit-laut-mann-fau-wohnzimmer-haus-immobilien-was-tun-checkliste-lukinski-immobilienmakler.jpg" alt="" width="1200" height="600" /></a></p>
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