Treppenhaus (Lexikon) in einem Mehrparteienhaus
Das Treppenhaus ist der vertikale Erschließungsbereich eines Gebäudes, der die einzelnen Geschosse über Treppenläufe und Podeste miteinander verbindet und in Mehrparteienhäusern als Gemeinschaftsfläche allen Bewohnern zur Nutzung dient. Rechtlich zählt es nach Wohnungseigentumsgesetz (§ 5 Abs. 2 WEG) zum Gemeinschaftseigentum — auch dann, wenn es ausschließlich von einer einzigen Wohnung genutzt wird. Damit ist es […]

