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	<title>Immobilenwert | Lukinski</title>
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		<title>Geerbtes Haus verkaufen: Erben &#8211; Wie Ihre Immobilie zu Geld wird!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Nov 2023 11:08:29 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Geerbtes Haus verkaufen — kaum eine Lebenssituation kombiniert so viele Themen wie eine Immobilien-Erbschaft: Trauer, Familienkonflikte, juristische Fristen, Steuerfallen und oft sechsstellige Beträge, die auf dem Spiel stehen. Die häufigsten Fragen, die uns von Erben erreichen: &#8222;Wann darf ich überhaupt verkaufen?&#8220;, &#8222;Wie hoch ist die Erbschaftssteuer auf ein Haus?&#8220;, &#8222;Wann fällt zusätzlich Spekulationssteuer an?&#8220; und [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Geerbtes Haus verkaufen — kaum eine Lebenssituation kombiniert so viele Themen wie eine Immobilien-Erbschaft: Trauer, Familienkonflikte, juristische Fristen, Steuerfallen und oft sechsstellige Beträge, die auf dem Spiel stehen. Die häufigsten Fragen, die uns von Erben erreichen: &#8222;Wann darf ich überhaupt verkaufen?&#8220;, &#8222;Wie hoch ist die Erbschaftssteuer auf ein Haus?&#8220;, &#8222;Wann fällt zusätzlich Spekulationssteuer an?&#8220; und &#8222;Was tun, wenn die Erbengemeinschaft sich nicht einig ist?&#8220;. In diesem Ratgeber bekommen Sie konkrete Zahlen, Rechenbeispiele, eine vollständige Erbschaftssteuer-Tabelle und die wichtigsten steuerlichen Hebel — inklusive der oft übersehenen Familienheim-Befreiung nach § 13 ErbStG. Vorab: Alle <a href="https://lukinski.de/immobilie-steuern-haus-wohnung-steuer-liste-tipps-und-tricks/">Steuertipps beim Immobilienverkauf</a> finden Sie in unserem Steuer-Hub. Zurück zur Übersicht: <a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe &amp; Nachlass</a>.</p>
<h2>Geerbtes Haus verkaufen: Die ersten Schritte im Überblick</h2>
<div id="attachment_343021" style="width: 151px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-343021" class=" wp-image-18861" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2024/11/erbschaft-vererben-beratung-kostenlos-diskret-online-manager-zeigt-v-zeichen.jpg" alt="" width="141" height="94" /><p id="caption-attachment-343021" class="wp-caption-text"><a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe &amp; Nachlass</a></p></div>
<p>Bevor Sie eine geerbte Immobilie verkaufen können, müssen Sie das Erbe formal annehmen — und das hat Konsequenzen, die viele Erben unterschätzen. Ein Erbe wird in Deutschland nur als Ganzes angenommen (&#8222;Universalsukzession&#8220;, § 1922 BGB). Sie übernehmen damit nicht nur Grundstück und Haus, sondern auch laufende Hypotheken, rückständige Grundsteuern, Sanierungsstaus und sämtliche Schulden des Erblassers — und haften dafür mit Ihrem Privatvermögen, wenn Sie keine Haftungsbeschränkung beantragen.</p>
<p>Sie haben sechs Wochen Zeit, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen — diese Frist beginnt mit Kenntnis vom Erbfall. Lebt ein Miterbe im Ausland, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.</p>
<p><strong>Quick-Check vor der Annahme:</strong></p>
<ul>
<li>Grundbuchauszug einsehen — Grundschulden, Reallasten, Wegerechte</li>
<li><a href="https://lukinski.de/verkehrswert-ermitteln-marktwert-bestimmen-verkaufspreis-berechnen/">Verkehrswert ermitteln</a> lassen (idealerweise durch Makler oder Gutachter)</li>
<li>Bankkonten und Kreditverbindlichkeiten des Erblassers prüfen</li>
<li>Mögliche Pflegeheim-Regressforderungen vom Sozialamt</li>
<li>Steuerschulden beim Finanzamt erfragen</li>
</ul>
<blockquote><p>Faustregel: Liegen die Schulden über dem Verkehrswert der Aktiva, ist Ausschlagung oder Nachlassinsolvenz die bessere Wahl.</p></blockquote>
<p>Welche Art von Immobilie Sie nach der Erbschaft veräußern: Lage, Substanz und Ausstattung sind die drei zentralen Bewertungsfaktoren — egal ob <a href="https://lukinski.de/eigentumswohnung-verkaufen-was-muss-ich-beachten-checkliste/">Eigentumswohnung verkaufen</a>, <a href="https://lukinski.de/haus-verkaufen-ohne-makler-unterlagen-steuern-kosten-was-beachten/">Haus verkaufen</a>, <a href="https://lukinski.de/grundstueck-verkaufen-ablauf-baurecht-immobilienmakler-notar-kosten-steuern/">Grundstück verkaufen</a> oder <a href="https://lukinski.de/mehrfamilienhaus-verkaufen-preis-ermitteln-steuern-mieter-spekulationssteuer/">Mehrfamilienhaus verkaufen</a>. Eine <a href="https://lukinski.de/immobilie-privat-verkaufen-ablauf-risiken/">Immobilie privat zu verkaufen</a> heißt, Risiken in Kauf zu nehmen — von der <a href="https://lukinski.de/immobilie-bewerten-faktoren-online-kostenlos-wohnung-haus-mehrfamilienhaus/">Immobilienbewertung</a> über Verträge bis zu Steuern und Kosten.</p>
<h2>Amtsgericht, Erbschein und Grundbuch: Der formale Weg</h2>
<h3>Erbschein beantragen — Termin beim Nachlassgericht</h3>
<p>Nach Annahme des Erbes ist der erste formale Schritt der Gang zum Nachlassgericht — das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Der Erbschein weist Sie als rechtmäßigen Eigentümer aus und ist Voraussetzung für den Grundbucheintrag und den Verkauf.</p>
<p><strong>Diese Dokumente brauchen Sie zwingend:</strong></p>
<ul>
<li>Personalausweis oder Reisepass</li>
<li>Sterbeurkunde im Original</li>
<li>Testament oder Erbvertrag (falls vorhanden) — eröffnet durch das Nachlassgericht</li>
<li>Nachweis Verwandtschaftsverhältnis (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familienstammbuch)</li>
<li>Eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der Angaben (vor dem Rechtspfleger oder Notar)</li>
<li>Aufstellung der bekannten weiteren Erben</li>
</ul>
<h3>Allein-Erbschein, Gemeinschaftserbschein &amp; Teilerbschein</h3>
<div id="attachment_342895" style="width: 157px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-342895" class=" wp-image-18861" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2024/11/erbschaft-vererben-geschwister-bruder-schwester-beraten-pflichtteil-erbengemeinschaft-flurplan-grundriss.jpg" alt="" width="147" height="98" /><p id="caption-attachment-342895" class="wp-caption-text"><a href="https://lukinski.de/auseinandersetzung-erbengemeinschaft-nachlass-rechte-pflichten-hausverkauf/">Erbengemeinschaft</a></p></div>
<p>Je nach Konstellation stellt das Nachlassgericht eine andere Form aus:</p>
<ul>
<li><strong>Allein-Erbschein</strong> — bei nur einem Erben; ermöglicht alleinige Verfügung über den Nachlass</li>
<li><strong>Gemeinschaftserbschein</strong> — bei mehreren Miterben; weist alle Mitglieder der Erbengemeinschaft mit ihren Quoten aus</li>
<li><strong>Teilerbschein</strong> — bescheinigt nur den eigenen Anteil eines Miterben (sinnvoll, wenn die anderen nicht mitwirken)</li>
</ul>
<p>Erst mit dem Erbschein erhalten Sie Einblick ins Grundbuch und können prüfen, ob das geerbte Haus mit Grundschulden, Nießbrauchrechten oder Wohnrechten belastet ist.</p>
<h3>Kosten des Erbscheins — die echten Zahlen</h3>
<p>Die Kosten richten sich nach dem reinen Nachlasswert (Aktiva minus Verbindlichkeiten) gemäß GNotKG, Tabelle B. <strong>Achtung:</strong> Es fallen IMMER zwei Gebühren an — eine für die Erteilung des Erbscheins und eine für die eidesstattliche Versicherung. Beide haben dieselbe Höhe.</p>
<table border="1" cellpadding="6">
<tr>
<th>Nachlasswert (netto)</th>
<th>1,0-Gebühr</th>
<th>Erbschein gesamt (2,0-Gebühr)</th>
</tr>
<tr>
<td>50.000 €</td>
<td>165 €</td>
<td>ca. 330 €</td>
</tr>
<tr>
<td>110.000 €</td>
<td>273 €</td>
<td>ca. 546 €</td>
</tr>
<tr>
<td>250.000 €</td>
<td>535 €</td>
<td>ca. 1.070 €</td>
</tr>
<tr>
<td>500.000 €</td>
<td>935 €</td>
<td>ca. 1.870 €</td>
</tr>
<tr>
<td>1.000.000 €</td>
<td>1.735 €</td>
<td>ca. 3.470 €</td>
</tr>
<tr>
<td>2.500.000 €</td>
<td>4.135 €</td>
<td>ca. 8.270 €</td>
</tr>
</table>
<blockquote><p>Spar-Tipp: Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, ersetzt dieses zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts häufig den Erbschein — Sie sparen die komplette Gebühr.</p></blockquote>
<h3>Eintragung ins Grundbuch — die Zwei-Jahres-Regel</h3>
<p>Anschließend wird das Grundbuch berichtigt. Anders als beim klassischen Immobilienkauf ist die <strong>Grundbuchberichtigung beim Erbe gebührenfrei</strong> — Voraussetzung: Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall. Wer länger wartet, zahlt die volle 1,0-Gebühr nach GNotKG. Mehr zum Ablauf: <a href="https://lukinski.de/grundbucheintrag-zahlungsabwicklung-ablauf-uebersicht/">Grundbucheintrag</a>.</p>
<h2>Erbengemeinschaft: Haus verkaufen mit mehreren Erben</h2>
<p>Bei mehreren Erben — etwa Geschwistern — entsteht automatisch eine <a href="https://lukinski.de/auseinandersetzung-erbengemeinschaft-nachlass-rechte-pflichten-hausverkauf/">Erbengemeinschaft</a>. Das geerbte Haus gehört dann ALLEN gemeinschaftlich (Gesamthandseigentum). Niemand kann allein über das Objekt entscheiden — jede Verfügung erfordert Einstimmigkeit.</p>
<p><strong>Vier Wege zur Auseinandersetzung:</strong></p>
<ol>
<li><strong>Gemeinsamer Verkauf</strong> — alle stimmen zu, der Erlös wird nach Quoten geteilt. Steuerlich und finanziell die sauberste Lösung.</li>
<li><strong>Erbteilskauf</strong> — ein Miterbe kauft die Anteile der anderen ab. Vorteil: keine Spekulationssteuer-Auslösung beim Verkäufer-Miterben (Erbteilsverkauf ist kein &#8222;privates Veräußerungsgeschäft&#8220; i. S. d. § 23 EStG, BFH-Rechtsprechung).</li>
<li><strong>Abschichtung</strong> — ein Miterbe scheidet gegen Abfindung aus, die übrigen führen die Gemeinschaft fort. Notariell, aber günstiger als Teilversteigerung.</li>
<li><strong>Teilungsversteigerung</strong> — der letzte Ausweg, wenn keine Einigung möglich ist. Realer Verkaufserlös meist 20–35 % unter Marktwert. Mehr dazu: <a href="https://lukinski.de/teilungsversteigerung-erbengemeinschaft-ablauf-kosten-letzte-ausweg/">Teilungsversteigerung</a>.</li>
</ol>
<blockquote><p>Praxis-Tipp: Schon vor dem Verkauf einen <strong>Erbauseinandersetzungsvertrag</strong> beim Notar aufsetzen. Er regelt verbindlich, wer welchen Anteil erhält, wer Zwischenkosten trägt und wie ein eventueller Gewinn aus Spekulationssteuer aufgeteilt wird.</p></blockquote>
<h2>Erbschaftssteuer: Freibeträge, Steuersätze und der Familienheim-Hebel</h2>
<h3>Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad</h3>
<table border="1" cellpadding="6">
<tr>
<th>Verhältnis zum Erblasser</th>
<th>Steuerklasse</th>
<th>Freibetrag</th>
</tr>
<tr>
<td>Ehegatte / eingetragener Lebenspartner</td>
<td>I</td>
<td>500.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Kinder, Stiefkinder, Enkel (wenn Eltern verstorben)</td>
<td>I</td>
<td>400.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Enkel (Eltern leben noch)</td>
<td>I</td>
<td>200.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Eltern, Großeltern (bei Erbschaft)</td>
<td>I</td>
<td>100.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, geschiedener Ehegatte</td>
<td>II</td>
<td>20.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Alle übrigen (Lebensgefährte, Freunde)</td>
<td>III</td>
<td>20.000 €</td>
</tr>
</table>
<h3>Steuersätze nach Steuerklasse</h3>
<table border="1" cellpadding="6">
<tr>
<th>Steuerpflichtiger Erwerb (nach Freibetrag)</th>
<th>Klasse I</th>
<th>Klasse II</th>
<th>Klasse III</th>
</tr>
<tr>
<td>bis 75.000 €</td>
<td>7 %</td>
<td>15 %</td>
<td>30 %</td>
</tr>
<tr>
<td>bis 300.000 €</td>
<td>11 %</td>
<td>20 %</td>
<td>30 %</td>
</tr>
<tr>
<td>bis 600.000 €</td>
<td>15 %</td>
<td>25 %</td>
<td>30 %</td>
</tr>
<tr>
<td>bis 6.000.000 €</td>
<td>19 %</td>
<td>30 %</td>
<td>30 %</td>
</tr>
<tr>
<td>bis 13.000.000 €</td>
<td>23 %</td>
<td>35 %</td>
<td>50 %</td>
</tr>
<tr>
<td>bis 26.000.000 €</td>
<td>27 %</td>
<td>40 %</td>
<td>50 %</td>
</tr>
<tr>
<td>über 26.000.000 €</td>
<td>30 %</td>
<td>43 %</td>
<td>50 %</td>
</tr>
</table>
<p>Den genauen Betrag berechnen Sie hier: <a href="https://lukinski.de/erbschaftssteuer/">Erbschaftssteuer Rechner</a>. Vertiefend: <a href="https://lukinski.de/erbschaftssteuer-immobilien-freibetraege-steuersaetze-strategien/">Erbschaftssteuer Immobilien</a>.</p>
<h3>Familienheim-Befreiung (§ 13 ErbStG) — der wichtigste Steuer-Hebel</h3>
<p>Was die meisten Erben nicht wissen: Das selbstgenutzte Familienheim kann komplett steuerfrei vererbt werden — unabhängig vom Wert.</p>
<ul>
<li><strong>Ehegatten / Lebenspartner</strong> — komplett steuerfrei, KEINE Wertobergrenze, wenn der Erbe das Haus mindestens 10 Jahre selbst bewohnt</li>
<li><strong>Kinder / Stiefkinder</strong> — steuerfrei bis maximal <strong>200 m² Wohnfläche</strong>, ebenfalls bei 10-jähriger Selbstnutzung; übersteigender Anteil wird anteilig besteuert</li>
<li><strong>Bedingung</strong>: Einzug &#8222;unverzüglich&#8220; (BFH: in der Regel innerhalb von 6 Monaten)</li>
<li><strong>Schädliche Verwendung</strong>: Verkauf oder Vermietung innerhalb der 10 Jahre löst rückwirkend die volle Erbschaftssteuer aus</li>
</ul>
<blockquote><p>Strategie-Tipp: Wer das Familienheim erbt und kurzfristig verkaufen will, verliert die Befreiung komplett. Bei großem Steuerpotenzial lohnt es sich, mindestens 10 Jahre selbst zu wohnen — oder gleich an einen Miterben zu übertragen, der einzieht.</p></blockquote>
<h3>R</p>
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