Der Maklervertrag ist für viele Kaufinteressenten der erste verbindliche Schritt im Immobilienprozess — und gleichzeitig der am häufigsten unterschätzte. Wer per E-Mail, Telefon oder über ein Online-Exposé einen Makler beauftragt, schließt rechtlich gesehen einen Fernabsatzvertrag und hat damit ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen nach §§ 312g, 355 BGB. Wird die Widerrufsbelehrung jedoch fehlerhaft oder […]