Vollmachtsurkunde (Lexikon) für Immobilienkaufverträge
Eine Vollmachtsurkunde ist die schriftliche, vom Vollmachtgeber unterzeichnete Beurkundung einer Vertretungsmacht — sie weist gegenüber Dritten nach, dass der Bevollmächtigte berechtigt ist, im Namen des Ausstellers rechtsgeschäftlich zu handeln. Beim Immobilienkauf reicht eine einfache schriftliche Vollmacht jedoch nicht: Weil der Kaufvertrag selbst nach § 311b BGB notariell beurkundet werden muss, muss auch die Vollmacht entweder […]

