Instandhaltungsmaßnahme (Lexikon) Immobilie zum Erhalt der Bausubstanz
Eine Instandhaltungsmaßnahme ist jede Tätigkeit, die dazu dient, den bestimmungsgemäßen Zustand einer Immobilie zu bewahren, abgenutzte Bauteile zu erneuern oder Schäden vor ihrer Entstehung zu verhindern. Sie wird in der DIN 31051 in vier Grundmaßnahmen unterteilt: Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung. Anders als Modernisierungen erhöhen reine Instandhaltungen weder den Gebrauchswert noch die Wohnfläche — sie […]
