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	<title>Anspruch | Lukinski</title>
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		<title>Pflichtteil Erbe: Geschwister, Enkel, Kinder trotz Testament</title>
		<link>https://lukinski.de/pflichtteil-erbe-hoehe-kind-geschwister-enkel-berliner-testament/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Aug 2024 12:40:10 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Der Pflichtteil ist eine gesetzlich festgelegte Mindestbeteiligung, die bestimmten Angehörigen auch im Falle einer Enterbung zusteht. Diese Regelung schützt die nächsten Verwandten des Erblassers und sichert ihnen finanzielle Ansprüche, selbst wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden. Zurück zur Übersicht: Erbe. Was ist der Pflichtteil? Rechte und Grundlagen Der Pflichtteil (§§ 2305 ff. BGB) sichert [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Pflichtteil ist eine gesetzlich festgelegte Mindestbeteiligung, die bestimmten Angehörigen auch im Falle einer <a href="https://lukinski.de/rechner/tools/enterben-muster/">Enterbung</a> zusteht. Diese Regelung schützt die nächsten Verwandten des Erblassers und sichert ihnen finanzielle Ansprüche, selbst wenn sie im <a href="https://lukinski.de/testament-zur-festlegung-der-vermoegensverteilung/">Testament</a> nicht berücksichtigt wurden. Zurück zur Übersicht: <a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe</a>.</p>
<h2>Was ist der Pflichtteil? Rechte und Grundlagen</h2>
<p>Der Pflichtteil (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2305.html" target="_blank" rel="noopener">§§ 2305 ff. BGB</a>) sichert enterbten Angehörigen einen Zahlungsanspruch gegen die Erben. Dabei handelt es sich nicht um eine direkte Beteiligung am Nachlass, sondern um eine finanzielle Kompensation in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Folgende Personen haben <a href="https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/erbrecht-nachfolge/erbrecht-erbschaft-testament/pflichtteil-enterbung-beratung-und-vertretung.html" target="_blank" rel="noopener">Anspruch</a> auf den Pflichtteil:</p>
<ol>
<li>Eigene Kinder (auch adoptierte und uneheliche)</li>
<li>Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner</li>
<li>Enkel, wenn deren Eltern vorverstorben sind</li>
<li>Eltern, wenn keine Kinder des Erblassers existieren</li>
</ol>
<p>Genau heißt es in Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 2305 Zusatzpflichtteil:</p>
<blockquote><p>Ist einem Pflichtteilsberechtigten ein Erbteil hinterlassen, der geringer ist als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, so kann der Pflichtteilsberechtigte von den Miterben als Pflichtteil den Wert des an der Hälfte fehlenden Teils verlangen. Bei der Berechnung des Wertes bleiben Beschränkungen und Beschwerungen der in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2306.html" target="_blank" rel="noopener">§ 2306</a> bezeichneten Art außer Betracht.</p></blockquote>
<h3>Beispielrechnung</h3>
<table style="width: 100%; border-collapse: collapse;" border="1">
<thead>
<tr>
<th>Nachlassbestand</th>
<th>Betrag</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Wert der Immobilie</td>
<td>600.000 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td>Barvermögen</td>
<td>150.000 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td>Schulden</td>
<td>-50.000 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Gesamtwert</strong></td>
<td><strong>700.000 Euro</strong></td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Pflichtteil (z. B. 1/8)</strong></td>
<td><strong>87.500 Euro</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h2>Wie wird der Pflichtteil geltend gemacht?</h2>
<div id="attachment_342895" style="width: 157px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-342895" class=" wp-image-342895" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2024/11/erbschaft-vererben-geschwister-bruder-schwester-beraten-pflichtteil-erbengemeinschaft-flurplan-grundriss.jpg" alt="" width="147" height="98" /><p id="caption-attachment-342895" class="wp-caption-text"><a href="https://lukinski.de/erbengemeinschaft-kommunikation-einigung/">Erbengemeinschaft</a></p></div>
<p>Der Pflichtteil muss aktiv vom Anspruchsberechtigten eingefordert werden. Der Erbe ist verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, das die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Erblassers enthält. Bei Unstimmigkeiten kann der Pflichtteilsberechtigte auf die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses bestehen.</p>
<ul>
<li>Pflichtteil schriftlich einfordern.</li>
<li>Anspruch innerhalb von drei Jahren geltend machen (Verjährungsfrist).</li>
<li>Bei Streitigkeiten gerichtliche Klärung durch eine Stufenklage.</li>
</ul>
<h2>Pflichtteilsteuer: Steuerliche Behandlung</h2>
<p>Auch der Pflichtteil unterliegt der <a href="https://lukinski.de/erbschaftssteuer-wichtigsten-regelungen/">Erbschaftssteuer</a>. Die Steuerpflicht entsteht jedoch erst, wenn der Anspruch geltend gemacht wird. Für Pflichtteilsberechtigte gelten dieselben <a href="https://lukinski.de/freibetraege-erbschaftssteuer-fakten-tipps/">Freibeträge</a> und Steuerklassen wie für Erben.</p>
<ul>
<li>Freibeträge: Ehepartner 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro.</li>
<li>Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung ist steuerpflichtig.</li>
</ul>
<blockquote><p>Hinweis: Wird der Pflichtteil zunächst eingefordert, später jedoch nicht durchgesetzt, kann dies als Schenkung steuerlich relevant werden.</p></blockquote>
<h2>Pflichtteil reduzieren: Gestaltungsmöglichkeiten</h2>
<p>Erblasser können zu Lebzeiten Maßnahmen ergreifen, um Pflichtteilsansprüche zu reduzieren:</p>
<ol>
<li>Schenkungen &#8211; Reduzierung des Nachlasses durch lebzeitige Übertragungen, beachten Sie jedoch Pflichtteilsergänzungsansprüche</li>
<li>Pflichtteilsverzicht &#8211; Einvernehmlicher Verzicht gegen Abfindung</li>
<li>Stiftungsgründung &#8211; Vermögensschutz durch Übertragung auf eine Stiftung</li>
</ol>
<h2>Warum gibt es das Pflichtteilsrecht?</h2>
<p>Das Pflichtteilsrecht ist verfassungsrechtlich verankert und soll den Fürsorgeanspruch zwischen nahen Angehörigen sichern. Es schützt insbesondere Kinder und Ehepartner vor vollständiger Enterbung und stellt sicher, dass der Nachlass nicht willkürlich verteilt wird.</p>
<h2>Die wichtigsten Fragen zum Pflichtteil</h2>
<p>Hier noch die wichtigsten Fragen zum Pflichtteil</p>
<h3>Wie hoch ist der Pflichtteil?</h3>
<p>Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Seine genaue Höhe hängt vom Wert des Nachlasses und der <a href="https://www.erbrecht.de/service/abc-des-erbrechts/erbquote/#:~:text=bezeichnet%20den%20Anteil%20an%20einer,und%20Mitglied%20der%20Erbengemeinschaft." target="_blank" rel="noopener">Erbquote</a> ab.</p>
<h3>Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?</h3>
<p>Pflichtteilberechtigt sind Kinder, Ehepartner und Eltern des Erblassers, sofern keine anderen Abkömmlinge vorhanden sind.</p>
<h3>Wie wird der Pflichtteil berechnet?</h3>
<p>Pflichtteilsquote x Nachlasswert = Pflichtteilsanspruch. Maßgeblich ist der Netto-Nachlasswert (<a href="https://www.erbrecht-papenmeier.de/pflichtteil/index.php" target="_blank" rel="noopener">Quelle</a>).</p>
<h3>Kann der Pflichtteil verjähren?</h3>
<p>Ja, die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.</p>
<h3>Ist der Pflichtteil steuerpflichtig?</h3>
<p>Ja, der Pflichtteil unterliegt der Erbschaftssteuer. Die Freibeträge und Steuerklassen des Erbschaftsteuergesetzes gelten auch hier.</p>
<p>Erfahren Sie mehr zu Themen wie <a href="https://lukinski.de/freibetraege-erbschaftssteuer-fakten-tipps/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-type="post" data-id="6624">Freibeträge und Erbschaftssteuer</a>.</p>
<h2>Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</h2>
<p><a href="https://lukinski.de/richtig-vererben-lebzeiten-immobilie-haus-wohnung-testament-vermoegen-checkliste/">Richtig vererben</a>, <a href="https://lukinski.de/richtig-erben-was-beim-erben-und-vererben-zu-beachten-ist/">richtig erben</a>, im Fall des Falles kommt es auf diskrete, schnelle Hilfe an. Hier finden Sie meine Ratgeber für Erbe und Nachlass, kostenlos, online und jederzeit anonym für Sie erreichbar. Nutzen Sie meine Checklisten und strategische Anlagetipps, um Ihr Vermögen zu schützen und zu vermehren.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</a></li>
</ul>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Unterhalt Scheidung: Kinder, Dauer, Berechnen und Steuer &#8211; Wie lange zahle ich?</title>
		<link>https://lukinski.de/unterhalt-scheidung-kinder-dauer-berechnen-steuer-wie-lange-zahle-ich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Jun 2019 09:21:18 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Unterhalt nach der Scheidung &#8211; Laut dem statistischen Bundesamt, wurden in Deutschland 153.500 Ehen geschieden. Mehr dazu: Immobilien-Teilverkauf als Lösung Zum speziellen Fall Immobilie bei Trennung finden Sie alle Tipps und den Ablauf in unserem Ratgeber. Bei jeder Scheidung taucht auch das Thema Unterhalt auf und wird zum wichtigen Punkt bei den Verhandlungen. Besonders bei [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Unterhalt nach der Scheidung &#8211; Laut dem statistischen Bundesamt, wurden in Deutschland 153.500 Ehen geschieden. Mehr dazu: <a href="https://teilverkauf.one" target="_blank" rel="noopener">Immobilien-Teilverkauf als Lösung</a> Zum speziellen Fall <a href="https://lukinski.de/immobilie-verkaufen-scheidung-fragen-antworten-tipps-ablauf-trennung/">Immobilie bei Trennung</a> finden Sie alle Tipps und den Ablauf in unserem Ratgeber. Bei jeder Scheidung taucht auch das Thema Unterhalt auf und wird zum wichtigen Punkt bei den Verhandlungen. Besonders bei gemeinsamen Konten und geteiltem Einkommen steht die Frage nach der finanziellen Zukunft häufig ungeklärt im Raum. Die Experten von Lukinski beantworten daher alle wichtigen Fragen rund um das Thema Unterhalt nach der <a href="https://lukinski.de/immobilie-scheidung-immobilie-verkaufen-vermieten-verwalten/" data-type="post" data-id="27744">Scheidung</a>.</p>
<h2>Unterhalt für Kinder und Ehegatten &#8211; die Regelungen laut Gesetz</h2>
<p>Die Unterhaltsfrage nach einer Scheidung ist häufig nicht einfach zu klären, besonders dann nicht, wenn gemeinsame Kinder zur Ehe gehören. Unterhaltsansprüche für die Kinder, kann das Elternteil geltend machen, dass die Kinder betreut, wie sieht es aber mit den eigenen Unterhaltsansprüchen aus? Wann können Ansprüche auf Unterhalt geltend gemacht werden und wann müssen diese gezahlt werden und wann nicht?</p>
<h3>Die Voraussetzungen &#8211; strenge Regelungen nach der Scheidung</h3>
<p>In der Zeit zwischen Trennung und offizieller Scheidung, gibt es einen <a href="https://lukinski.de/scheidungsrecht-vermoegensaufteilung-unterhalt-trennungsjahr-wer-bekommt-was/" data-type="post" data-id="23093">Trennungsunterhalt</a>. Dieser kann von dem Ehegatten rechtens gemacht werden, der weniger verdient. Ist die Scheidung jedoch rechtskräftig, gelten andere Regelungen. Grundsätzlich sollten sich nach der Scheidung beide Ehegatten selbst versorgen können, dies ist in der Praxis jedoch eher selten der Fall. In bestimmten Fällen fällt ein Unterhaltsanspruch an. Hierzu zählen die Betreuung der gemeinsamen Kinder, Ansprüche, die aus Alter, Krankheit / Gebrechen oder Erwerbslosigkeit entstehen, aber auch Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt und Unterhalt aus Billigkeitsgründen.</p>
<p>Eine weitere Voraussetzung die sich nach dem Gesetz ergibt ist, dass der Ehepartner, der Unterhalt verlangt bedürftig sein und einen Grund für das Verlangen des Unterhalts haben muss. Der Ehepartner der Unterhalt zahlen soll, muss aber ebenfalls leistungsfähig sein, also auch in der Lage, den Unterhaltsanspruch aufzubringen. Zusätzlich gilt, je länger die Ehe gedauert hat, desto eher besteht ein Unterhaltsanspruch.</p>
<ul>
<li>Der unterhaltverlangende Ehepartner muss bedürftig und der unterhaltzahlende leistungsfähig sein</li>
<li>Ein Unterhaltsgrund muss vorhanden sein, sonst kann kein Unterhalt geltend gemacht werden</li>
</ul>
<h3>Wer bekommt Unterhalt und wer muss ihn zahlen?</h3>
<p>Unterhalt erhält nur derjenige, der bedürftig ist. Dies bedeutet, sich nicht aus eigenen Einkünften und Vermögen selbst unterhalten zu können. Der bedürftige Ehepartner muss jedoch aktiv versuchen eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden, um den Unterhalt geltend zu machen. Als angemessen gilt sie dann, wenn sie der Ausbildung, dem Lebensalter, den Fähigkeiten und den Gesundheitszuständen entspricht. Zieht der Unterhalt beziehende Ehepartner mit einem neuen Lebenspartner zusammen, kann der Unterhaltsanspruch laut § 1579 Nr. 2 BGB entfallen.</p>
<p>Unterhalt zahlt nur derjenige, der leistungsfähig ist. Dies bedeutet, Unterhalt zahlen zu können, ohne seinen eigenen angemessenen Lebensunterhalt zu gefährden. Der Unterhalt zahlende Ehepartner muss also stets einen Selbstbehalt verbleiben. Laut Düsseldorfer Tabelle beläuft sich der monatliche Eigenbedarf ohne Selbstbedarf auf 1.200 Euro.</p>
<ul>
<li>Der bedürftige Ehepartner kann Unterhalt bekommen, wenn er sich selbst nicht unterhalten kann</li>
<li>Der leistungsfähige Ehepartner muss den anderen durch den Unterhalt unterstützen, falls es ihm möglich ist</li>
</ul>
<h3>Tipps vom Anwalt &#8211; Video</h3>
<div class='avia-iframe-wrap'><iframe title="Voraussetzungen und Verwirkungen des nachehelichen Unterhalts – Kanzlei Hasselbach" width="1500" height="844" src="https://www.youtube.com/embed/pxfIfyVwTVw?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen loading="lazy"></iframe></div>
<h3>Die Unterhaltsgründe &#8211; Betreuungs-, Aufstockung- und Altersunterhalt</h3>
<p>Unterhalt kann nach der Scheidung nur geltend gemacht werden, wenn einer der Unterhaltsgründe zum Zeitpunkt der Scheidung vorliegt. Entsteht dieser erst später, kann kein Unterhalt geltend gemacht werden.</p>
<h4>Der Betreuungsunterhalt</h4>
<p>Der Betreuungsunterhalt kann von dem Elternteil erhoben werden, der nach der Scheidung Kinder im Alter unter drei Jahren betreuen muss. In diesem Rahmen ist es laut Gesetz nicht zumutbar arbeiten zu gehen. Auch wenn eine Krabbelstube oder Großeltern zur Verfügung stehen, um die Betreuung teilweise zu übernehmen, kann das Elternteil sich dazu entscheiden zu Hause zu bleiben. Sind die Kinder älter als drei Jahre, kann von dem Elternteil verlangt werden, wieder arbeiten zu gehen. Eine Arbeit in Teilzeit ist hier absolut zulässig um die ausreichende Betreuung der Kinder zu sichern.<br />
In bestimmten Fällen besteht aber auch hier nach dem Alter von drei Jahren noch ein Anspruch. Bei Problemen in der Schule oder Krankheiten des Kindes kann auch später noch ein Betreuungsunterhalt geltend gemacht werden. Hier wird meist je nach Einzelfall entschieden.</p>
<h4>Unterhalt aufgrund von Krankheit</h4>
<p>Sollte einer der Ex-Ehepartner aufgrund einer Krankheit nicht mehr fähig sein, eine Erwerbstätigkeit auszuführen, so kann er von dem Partner Unterhalt wegen Krankheit erheben. Der genaue Umfang ist im einzelnen von Art und Umfang der gesundheitlichen Beeinträchtigung abhängig. Die Leiden müssen jedoch in jedem Falle anhand eines Attestes belegt werden.</p>
<h4>Aufstockungsunterhalt</h4>
<p>Hat der unterhaltspflichtige Ehepartner ein höheres und für die Ehe prägendes Einkommen, kann vom Partner ein sogenanntes Aufstockungsunterhalt fällig werden. Um dieses geltend zu machen, dürfen die eigenen Einkünfte nicht ausreichen, um die Lebensverhältnisse zu erhalten. Der Aufstockungsunterhalt wird so geregelt, dass er ergänzend zu weiteren Ansprüchen auf nachehelichem Unterhalt hinzutritt, also die Differenz von dem besser verdienenden Partner ausgeglichen wird.</p>
<h4>Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit</h4>
<p>Ein Ehegatte, der nach der Scheidung keine angemessene Erwerbstätigkeit findet, kann Unterhalt geltend machen. Ein solcher Anspruch kann aber nur geltend gemacht werden, wenn kein Betreuungsunterhalt oder Unterhalt wegen Krankheit oder Alter gefordert wird. Zudem muss nachgewiesen werden, dass sich der betroffene ernsthaft um eine Stelle bemüht hat.</p>
<h4>Altersunterhalt</h4>
<p>Wenn ein Ex-Ehepartner aufgrund des Alters keine Arbeitsstelle findet, kann Unterhalt geltend machen. Welches Alter hierfür als angemessen gilt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich, beläuft sich im Regelfall jedoch auf die Regelaltersgrenzen für gesetzliche Renten. Auch jüngere Menschen können diesen Unterhalt geltend machen, indem sie nachweisen, dass sie in den möglichen Berufsfeldern altersbedingt keine angemessene Arbeit finden können.</p>
<h4>Unterhalt aus Billigkeitsgründen</h4>
<p>Laut dem Gesetz ist es ebenfalls möglich Unterhalt zu verlangen, falls schwerwiegende Gründe vorliegen, eine Erwerbstätigkeit nicht ausführen zu können und es grob unbillig wäre, keinen Unterhalt zu erhalten. Genaue Vorgaben, wann ein solcher Fall eintritt, sind nicht gegeben und wird von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden.</p>
<h4>Ausbildungsunterhalt</h4>
<p>Wurde eine Ausbildung in Erwartung der Ehe abgebrochen oder nicht aufgenommen, hat der Ehepartner die Möglichkeit die Ausbildung nach der Ehe erneut aufzunehmen oder anzufangen und während der Ausbildung Unterhalt zu verlangen. Die Ausbildung sollte in diesem Falle jedoch notwendig sein, um eine angemessene Arbeitsstelle zu erlangen. Die Dauer des Unterhalts ist jedoch auf die durchschnittliche Dauer der Ausbildung begrenzt.</p>
<h3>Die Höhe &#8211; so viel Unterhalt steht dem Ehepartner zu</h3>
<p>Die Höhe des nachehelichen Unterhalts wird immer gleich von beiden Ehepartnern ermittelt. Zunächst wird das unterhaltsrelevante Einkommen berechnet. Vom Bruttoeinkommen werden Steuern, Sozialabgaben, angemessene, berufliche Anwendungen von pauschal 5% und tatsächliche Aufwendungen für die Altersvorsorge von bis zu 23% des Bruttoeinkommens abgesetzt. Zahlt der Ehepartner Kindesunterhalt, ist dieser auch abzuziehen. Von diesem Wert sind pauschal drei Siebtel, also knapp 43 % als nachehelicher Unterhalt angemacht, wenn der andere nicht erwerbstätig ist. Ein Mindestbetrag von 1200 Euro als Selbstbehalt muss der Unterhaltsverpflichtende jedoch behalten dürfen.</p>
<ul>
<li>Die Höhe berechnet sich sowohl beim Trennungs- als auch beim Ehegattenunterhalt immer gleich</li>
<li>Gewisse Verbindlichkeiten werden dem Nettoeinkommen abgezogen und daraus entsteht der Anspruch</li>
</ul>
<h3>Die Dauer &#8211; so lange muss Unterhalt gezahlt werden</h3>
<p>Eine exakte Regelung, wie lange nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss, gibt es im Gesetz nicht. Ein lebenslanger Unterhaltsanspruch besteht grundsätzlich aber nicht. Nach der Scheidung ist es möglich, die Zahlungen zeitlich zu begrenzen oder auf null herabzusetzen, jedoch nur, wenn es gerecht und billig ist, was vom Familiengericht im Zweifel geprüft wird. Für die zeitliche Begrenzung des Unterhalts ist es entscheidend, ob der unterhaltsberechtigte Partner Nachteile durch die Ehe erlitten hat, wie Beispielsweise ein Karriereknick durch die Betreuung der gemeinsamen Kinder oder eine geringe Rente. Ehen, die länger als 20 Jahren gehalten haben, erhalten häufig einen unbefristeten Unterhaltsanspruch.</p>
<ul>
<li>Die Dauer ist im Gesetz nicht klar geregelt</li>
<li>Je nach Dauer und Verlauf der Ehe, gibt es verschiedene Regelungen</li>
</ul>
<h2>Die wichtigsten Fragen zum Thema Unterhalt nach der Scheidung</h2>
<p>Die Frage nach der finanziellen Lage nach einer Scheidung ist immer ein Gesprächsthema. Damit aus dieser Angelegenheit keine Streitigkeiten entstehen, ist es wichtig die Gesetzeslage und die Rechte zu kennen. Die Experten von Lukinski beantworten daher alle wichtigen Fragen rund um das Thema Unterhalt nach der Scheidung.</p>
<h3>Wie berechnet sich der nacheheliche Unterhalt?</h3>
<p>Der nacheheliche Unterhalt berechnet sich aus dem Bruttoeinkommen beider Ehegatten unter Berücksichtigung bestimmter Verbindlichkeiten. Je nach Unterhaltsgrund fällt ein unterschiedlicher Unterhaltsanspruch an. Die genauen Summen, müssen in jedem Fall einzeln berechnet werden.</p>
<h3>Wann muss ich meiner Frau Unterhalt zahlen?</h3>
<p>Bei kurzen Ehen (in der Regel von zwei Jahren oder weniger) entsteht kein Unterhaltsanspruch für die Frau. Bei längeren Ehen, muss dann Unterhalt gezahlt werden, wenn einer oder mehrere der Unterhaltsgründe geltend gemacht werden können. Dies ist von Fall zu Fall jedoch sehr verschieden.</p>
<h3>Wie lange kann sich eine Scheidung hinziehen?</h3>
<p>Einvernehmliche Scheidungen mit Versorgungsausgleich sind auf einen Zeitraum zwischen vier und sechs Monate angesetzt. Ohne Versorgungsausgleich verkürzt sich eine einvernehmliche Scheidung auf ein bis drei Monate. Sind sich die Ehepartner jedoch nicht einig, können die Scheidungen sich auf ein Jahr oder länger hinziehen, je nachdem wie schnell eine Einigung erzielt wird.</p>
<h3>Wie lange muss man Trennungsunterhalt zahlen?</h3>
<p>Der Trennungsunterhalt muss nur solange gezahlt werden, bis die Scheidung offiziell ist. Der Trennungsunterhalt beschränkt sich also auf einen Zeitraum zwischen Trennung und Scheidung.</p>
<h3>Was ist ein Ehegattenunterhalt?</h3>
<p>Der Ehegattenunterhalt ist eine Transferleistung, die von dem besser verdienenden Ehepartner während der Trennung und über den Ablauf der Ehezeit hinaus gezahlt werden muss. Der Ehegattenunterhalt ist im BGB geregelt.</p>
<h3>Familienrecht: Scheidung, Trennungsjahr, Anwalt und Kosten &#8211; Video</h3>
<div class='avia-iframe-wrap'><iframe loading="lazy" title="Die Scheidung - Trennung - Trennungsjahr - Antrag - Anwalt - Kosten | Familienrecht | Herr Anwalt" width="1500" height="844" src="https://www.youtube.com/embed/e-zfAxw7Nf4?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen loading="lazy"></iframe></div>
<h3>Scheidung: Kinder, Haus und Ablauf &#8211; Ratgeber</h3>
<p>Fakten: Kinder, Ablauf und Unterhalt</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/haertefallscheidung-scheidung-ohne-trennungsjahr-gesetz-ausnahmefaelle/" data-type="post" data-id="9903">Härtefallscheidung</a></li>
<li><a href="https://lukinski.de/immobilie-verwalten-trotz-trennungsschmerz/">Immobilie verwalten</a></li>
<li>Rentenanspruch </li>
<li><a href="https://lukinski.de/wp-admin/post.php?post=3042&amp;action=edit&amp;lang=de">Scheidung mit Kind</a></li>
<li><a href="https://lukinski.de/scheidungsablauf-scheidungsantrag-versorgungsausgleich-scheidungstermin/" data-type="post" data-id="23052">Scheidungsablauf</a></li>
<li><a href="https://lukinski.de/scheidungsfolgenvereinbarung-grenzen-inhalte-richtige-form/" data-type="post" data-id="7387">Scheidungsfolgenvereinbarung </a></li>
<li>Scheidungsrecht</li>
<li>Unterhalt</li>
</ul>
<p>Leben: Gründe, Trennungsjahr und Namensänderung</p>
<ul>
<li>Getrennt leben</li>
<li>Namensänderung </li>
<li><a href="https://lukinski.de/scheidungsgruende-untreue-streitigkeiten-fakten/" data-type="post" data-id="9906">Scheidungsgründe</a></li>
<li>Trennungsjahr</li>
</ul>
<p>Verkaufen von Haus, Mehrfamilienhaus und Eigentumswohnung:</p>
<ul>
<li>Wohnung verkaufen</li>
<li><a href="https://lukinski.de/haus-verkaufen-ohne-makler-unterlagen-steuern-kosten-was-beachten/" data-type="post" data-id="3373">Haus verkaufen</a></li>
<li>Mitten in der Scheidung? <a href="https://lukinski.de/haus-schnell-verkaufen-ablauf-rechtliche-grundlagen-tipps/" data-type="post" data-id="8573">Haus schnell verkaufen</a></li>
</ul>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Löschungsbewilligung (Lexikon) zur Löschung eines Grundbuchrechts</title>
		<link>https://lukinski.de/loschungsbewilligung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jan 2019 08:00:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
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		<category><![CDATA[Löschungsbewilligung]]></category>
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					<description><![CDATA[Löschungsbewilligung (Definition, Bedeutung) &#8211; Bevor ein im Grundbuch eingetragenes Recht entfernt werden kann, muss die Person, der dieses Recht zusteht, eine Löschungsbewilligung erteilen. Diese Löschungsbewilligung kann von dem Verkäufer oder dem beauftragten Notar eingeholt werden, wenn der dritten Person zustehende Anspruch beglichen wurde. Löschungsbewilligung im Überblick: Nach beglichenem Anspruch einer Person auf ein Recht Ein [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Löschungsbewilligung (Definition, Bedeutung) &#8211; Bevor ein im Grundbuch eingetragenes Recht entfernt werden kann, muss die Person, der dieses Recht zusteht, eine Löschungsbewilligung erteilen. Diese Löschungsbewilligung kann von dem Verkäufer oder dem beauftragten Notar eingeholt werden, wenn der dritten Person zustehende Anspruch beglichen wurde.</p>
<h2>Löschungsbewilligung im Überblick: Nach beglichenem Anspruch einer Person auf ein Recht</h2>
<ul>
<li>Ein im Grundbuch eingetragenes Recht kann entfernt werden, wenn die Person, der dieses Recht zusteht, eine Löschungsbewilligung erteilt</li>
<li>Löschungsbewilligung kann von Verkäufer oder Notar eingeholt werden, wenn der Anspruch der dritten Person beglichen wurde</li>
</ul>
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			</item>
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		<title>Mieterhöhung &#8211; Ihre Rechte, Ansprüche und die Indexmiete</title>
		<link>https://lukinski.de/mieterhohung-rechte-anspruche-indexmiete/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 Oct 2018 07:00:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Agentur]]></category>
		<category><![CDATA[Anspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Haus]]></category>
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					<description><![CDATA[Für viele Mieter ein Albtraum und doch passiert es in Deutschland regelmäßig. Die Mieterhöhung. Doch nicht immer ist diese zulässig, denn Mieterhöhungen bedürfen bestimmten formalen und inhaltlichen Regeln. Wie Sie sich schützen können und welche einfachen Regeln es zu beachten gibt, erfahren Sie hier. Mieterhöhungsmöglichkeiten &#8211; was darf der Vermieter und was nicht? Mieterhöhungen sind [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Für viele Mieter ein Albtraum und doch passiert es in Deutschland regelmäßig. Die Mieterhöhung. Doch nicht immer ist diese zulässig, denn Mieterhöhungen bedürfen bestimmten formalen und inhaltlichen Regeln. Wie Sie sich schützen können und welche einfachen Regeln es zu beachten gibt, erfahren Sie hier.</p>
<h2>Mieterhöhungsmöglichkeiten &#8211; was darf der Vermieter und was nicht?</h2>
<p>Mieterhöhungen sind durch das Gesetz geregelt. Um genauer zu sein ist das Bürgerliche Gesetzbuch, das BGB dafür zuständig. Mieterhöhungen können also nicht willkürlich erfolgen, sondern bedürfen eines von drei Gründen. Darunter die ortsübliche Vergleichsmiete, die Staffelmiete oder auch die Indexmiete.</p>
<h3>Ortsübliche Vergleichsmiete &#8211; Vergleichsobjekte als Grundlage</h3>
<p>Die ortsübliche Vergleichsmiete bezeichnet die Höhe der Miete, die für vergleichbare Immobilien in einer Region in den letzten vier Jahren im Durchschnitt bezahlt wurde. Die ortsübliche Vergleichsmiete könnte also ein Grund für eine Mieterhöhung sein. Der Vermieter gibt im Schreiben dann beispielsweise Mietspiegel, Gutachten eines Sachverständigen, Mietdatenbank, mindestens drei Vergleichswohnungen als Grund für die Erhöhung an. Bei letzterem müssen die Vergleichswohnungen sehr konkret beschrieben werden inklusive Lage, Art, Größe, Beschaffenheit und Quadratmeterpreis. Die verwendeten Mietdatenbanken, die zur Erhebung der Daten verwendet wurden, müssen dabei frei zugänglich sein. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann vom Vermieter alle fünfzehn Monate erhöht werden, da festgelegt ist, dass die Miete mindestens ein Jahr konstant sein muss. Erfolgt nach fünfzehn Monaten eine weitere Mieterhöhung hat der Mieter zwei Monate Zeit, um dieser zuzustimmen. Tut er das nicht, kann der Vermieter gerichtlich gegen den Mieter vorgehen und die Mieterhöhung, falls diese rechtens ist durchsetzen.</p>
<h3>Staffelmiete &#8211; geplante Mieterhöhung</h3>
<p>Die Staffelmiete ist für den Vermieter eine plan sichere Variante, die aber strengen Regeln unterliegt. Bei der Staffelmiete wird die Mieterhöhung vorab festgelegt und ist oft Bestandteil des Mietvertrages. Damit diese Staffelmiete wirksam wird, müssen folgende Regeln beachtet werden:</p>
<ul>
<li>Die Staffelmiete muss schriftlich festgehalten werden</li>
<li>Die Anhebungen der Miete müssen immer mindestens ein Jahr konstant sein</li>
<li>Zusätzliche Erhöhungen, wie die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete oder aufgrund von Modernisierungen sind nicht zulässig (abgesehen von Nebenkosten). Tipps zur Modernisierung in unserem Ratgeber <a href="https://lukinski.de/sanierung/">Haus sanieren</a>.</li>
<li>Zeitpunkt und Endbetrag der Mieterhöhung müssen eindeutig genannt werden (in der schriftlichen Ausführung), dabei sind prozentuale Angaben unzulässig</li>
<li>Ein Kündigungsausschluss darf im Mietvertrag auf maximal vier Jahre festgelegt worden sein</li>
<li>übersteigt die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 10 Prozent oder mehr, ist die Erhöhung unzulässig und kann vom Mieter abgelehnt werden.</li>
</ul>
<p>Sind diese Punkte gegeben, ist die Staffelmiete rechtens und kann im Mietvertrag festgehalten werden.</p>
<h3>Indexmiete &#8211; vom Markt abhängig</h3>
<p>Die Indexmiete orientiert sich am Preisindex für Lebenshaltungskosten sämtlicher privater Haushalte in Deutschland und ist deshalb eine variable Miete. Die zahlen zur Erhebung werden vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Vermieter, die Ihre Objekte nach ortsüblichen Vergleichsmieten anbieten, nutzen diese Chance, da Sie Ihre Miete anders kaum erhöhen könnten. Auch hier werden wieder einige Regeln beachtet. Die Mieterhöhung muss dem Mieter schriftlich mitgeteilt werden und muss danach ein Jahr konstant bleiben. Zudem muss der Vermieter dem Mieter seine Berechnungen transparent vorlegen können. Wird die Miete mithilfe der Indexmiete erhöht, sind Erhöhungen für Modernisierung nicht zulässig, solange keine gesetzlichen Auflagen dagegen vorliegen. Weitere Erhöhungen der Miete aufgrund von ortsübliche Vergleichsmieten sind ebenfalls nicht zulässig. Für Vermieter wird diese Methode so attraktiv, da sie das Einverständnis Ihres Mieters nicht benötigen. Sobald ein Mieter einen Bescheid für eine Mieterhöhung erhält, ist die erhöhte Miete zum übernächsten Monat nach Zustellung des Bescheides zu zahlen. Der Mieter kann dann nicht mehr viel tun, solange die Formalien eingehalten worden sind.</p>
<h3>Formalien bei der Mieterhöhung &#8211; was gehört dazu</h3>
<p>Wie schon beschrieben, muss die Mieterhöhung genauen Formalien folgen, da sie sonst unwirksam wird. Zu aller erst muss die Mieterhöhung schriftlich beim Mieter eingehen. Das Schreiben muss eine genau errechnete Gesamtmiete aufweisen inklusive aller Betriebskosten. Zudem muss das Schreiben eine genaue und ausführliche Begründung zu Erhöhung der Miete ausweisen. Das kann ein aktueller Mietspiegel sein aber auch eine Liste von Vergleichswohnungen oder die Kopie eines Gutachtens. Der Mieter muss einer solchen Mieterhöhung innerhalb einer gesetzten Frist zustimmen, sonst ist dies ungültig und kann nicht zum gesetzten Termin durchgeführt werden. Weigert sich der Mieter, hat der Vermieter drei Monate zeit die Erhöhung gerichtlich durchzusetzen, solange die Erhöhung rechtens ist.</p>
<h3>Modernisierungen zur nachhaltige Verbesserungen zulässig</h3>
<p>Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt auch hier wieder einige Regeln vor, die zur Erhöhung der Miete nötig sind. § 559 des BGB besagt nämlich, dass die Arbeiten an dem Objekt tatsächlich den Wert der Immobilie steigern müssen. Wörtlich heißt es: “Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 555b Nummer 1, 3, 4, 5 oder 6 durchgeführt, so kann er die jährliche Miete um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.″ Dazu gehören unterschiedlichste Dinge. Beispielsweise solche Modernisierungen, bei der nachhaltig Energie oder Wasser gespart wird aber auch bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert erhöhen oder allgemein zu verbesserten Wohnverhältnisse sorgen, gehören dazu. Wie Sie den Wert Ihrer Immobilie steigern, erfahren Sie unter Wertsteigerung Immobilie. Behördlich vorgeschriebene Modernisierungsarbeiten fallen ebenfalls darunter, wobei der Vermieter drei Monate vor Beginn der Baumaßnahmen dem Mieter informieren muss, die Erhöhung aber erst nach Vollendung erfolgen darf. Ist ein solcher Fall vorhanden, ist die Mieterhöhung mit dem Grund der Modernisierung durchaus zulässig und muss vom Mieter angenommen werden. Dies ist wohl noch der angenehmste Grund für Mieter, da die Lebensqualität steigt.</p>
<h3>Betriebskosten &#8211; Vorauszahlungen oder Pauschale?</h3>
<p>Auch eine Steigerung der Betriebskosten ist möglich. Sobald diese Steigen, hat der Vermieter das Recht die Steigung auf den Mieter umzulegen. Die Voraussetzung hierfür ist die schriftliche Vereinbarung beider Parteien bezüglich einer Betriebskostenpauschale oder Betriebskostenvorauszahlungen. Erhöhen sich die Kosten muss der Vermieter trotz dieser schriftlichen Abmachung den Mieter über die Erhöhung informieren. Eine Begründung für die Erhöhung ist allerdings gesetzlich nur bei einer Betriebskostenpauschale vorgeschrieben. Bei der Betriebskostenvorauszahlungen ist eine Begründung nicht zwingend nötig. Die Anpassung oder Erhöhung ergibt sich meist aus einer Betriebskostenabrechnung. Wenn die Vorauszahlung nicht gereicht hat und Nachzahlungen fällig werden, müssen diese an den angefallenen Jahreskosten angepasst werden.</p>
<h3>Kappungsgrenze &#8211; die Mietpreisbremse</h3>
<p>Natürlich sollen die Mieter auch vor einer Mieterhöhung geschützt werden, weshalb die Vermieter nicht wahllos die Mieten erhöhen können. Bestimmte Regeln sollen vor unzulässiger Erhöhung schützen. Dazu zählt, dass bei einem Mietverhältnis die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete maximal um zwanzig Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden darf. In Ländern mit Wohnungsknappheit ergibt sich die Möglichkeit die Kappungsgrenze auf maximal fünfzehn Prozent zu senken. Sollte Ihre Miete also erhöht werden überprüfen Sie vorab, ob alle wichtigen formalen und inhaltlichen Regeln eingehalten wurden und ob die Erhöhung wirklich rechtens ist.</p>
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