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Teilrechtsfähigkeit WEG (Lexikon) der Wohnungseigentümergemeinschaft

Teilrechtsfähigkeit WEG (Definition, Bedeutung) – Teilrechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, der Träger von Rechten und Pflichten zu sein, als Rechtssubjekt aktiv am Rechtsverkehr teilnehmen und im gerichtlichen Verfahren klagen und verklagt werden zu können. Die Teilrechtsfähigkeit bedeutet auch, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht alle Rechte besitzt, die eine rechtsfähige Person oder Institution besitzt. Die Fähigkeit ist gesetzlich […]