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	<title>Mietkaution | Lukinski</title>
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		<title>Mietkaution (Lexikon) als Sicherheitsleistung</title>
		<link>https://lukinski.de/mietkaution-als-sicherheitsleistung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Feb 2019 07:04:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
		<category><![CDATA[Wiki]]></category>
		<category><![CDATA[Lexikon]]></category>
		<category><![CDATA[Mieter]]></category>
		<category><![CDATA[Mietkaution]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Mietkaution ist für Vermieter und Immobilien-Investoren das wichtigste Sicherungsinstrument im laufenden Mietverhältnis — und gleichzeitig eines der am häufigsten falsch gehandhabten Themen im deutschen Mietrecht. Wer die Kaution nicht korrekt vereinnahmt, getrennt anlegt und am Ende rechtssicher abrechnet, riskiert Schadensersatzforderungen, Verzugszinsen und im schlimmsten Fall den Verlust der Sicherheit. Dieser Ratgeber zeigt dir als [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>Mietkaution</strong> ist für Vermieter und Immobilien-Investoren das wichtigste Sicherungsinstrument im laufenden Mietverhältnis — und gleichzeitig eines der am häufigsten falsch gehandhabten Themen im deutschen Mietrecht. Wer die Kaution nicht korrekt vereinnahmt, getrennt anlegt und am Ende rechtssicher abrechnet, riskiert Schadensersatzforderungen, Verzugszinsen und im schlimmsten Fall den Verlust der Sicherheit. Dieser Ratgeber zeigt dir als Investor: Wie hoch darf die Mietkaution maximal sein, welche Anlageform schützt dein Kapital, wie wirkt sich die Kaution steuerlich auf deinen Cashflow aus, was passiert beim Verkauf oder in der Insolvenz — und wann lohnt sich eine Bürgschaft statt Barkaution?</p>
<h2>Mietkaution: Definition und gesetzliche Grundlage nach § 551 BGB</h2>
<p>Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters, die den Vermieter gegen Mietausfall, Beschädigungen der Wohnung oder ausstehende Nebenkosten absichert. Geregelt ist sie zentral in <strong>§ 551 BGB</strong> für Wohnraum sowie ergänzend in <strong>§ 232 BGB</strong> (zulässige Sicherheitsformen). Bei Gewerbemietverhältnissen gilt die Höchstgrenze nicht — hier sind sechs oder mehr Monatsmieten üblich.</p>
<h3>Die wichtigsten Eckdaten im Überblick</h3>
<ul>
<li><strong>Maximalhöhe Wohnraum</strong> — drei Nettokaltmieten (§ 551 Abs. 1 BGB)</li>
<li><strong>Ratenzahlung</strong> — drei gleiche Monatsraten zulässig</li>
<li><strong>Erste Rate</strong> — fällig zu Mietbeginn</li>
<li><strong>Anlagepflicht</strong> — getrennt vom Vermögen des Vermieters</li>
<li><strong>Verzinsung</strong> — Sparbuchzins mit dreimonatiger Kündigungsfrist</li>
<li><strong>Rückgabefrist</strong> — i. d. R. drei bis sechs Monate nach Auszug</li>
<li><strong>Verjährung Vermieteransprüche</strong> — sechs Monate nach Rückgabe (§ 548 BGB)</li>
</ul>
<h3>Was passiert, wenn der Mieter die Kaution nicht zahlt?</h3>
<p>Ein Punkt, den viele private Vermieter unterschätzen: Gerät der Mieter mit einer Kautionsleistung in Höhe von <strong>zwei Nettokaltmieten</strong> in Verzug, kann der Vermieter nach <strong>§ 569 Abs. 2a BGB</strong> fristlos kündigen. Voraussetzung ist eine vorherige Mahnung mit Fristsetzung. Diese Vorschrift gilt unabhängig davon, ob die Kaution in Raten oder als Einmalzahlung vereinbart wurde — entscheidend ist die Höhe des Rückstands. Wer die Bonität künftiger Mieter sauber prüft, kommt selten in diese Situation; ein professioneller <a href="https://lukinski.de/mietvertrag-einer-immobilie/">Mietvertrag</a> sollte deshalb stets eine klare Fälligkeitsregelung zur ersten Rate enthalten.</p>
<h2>Höhe der Mietkaution: Rechenbeispiel mit realen Zahlen</h2>
<p>Die Berechnungsbasis ist immer die <strong>Nettokaltmiete</strong> — also Miete ohne Betriebskosten, Heizkosten und Stellplatz. Genau hier passieren die häufigsten Fehler bei privaten Vermietern. Was als Bezugsgröße zählt, erklärt der Beitrag zur <a href="https://lukinski.de/kaltmiete/">Kaltmiete</a> ausführlich. Stellplätze, Garagen oder möblierte Aufschläge bleiben außen vor — selbst wenn sie im selben Mietvertrag stehen.</p>
<h3>Beispielrechnung nach Objekttyp</h3>
<table border="1" cellpadding="8" cellspacing="0">
<thead>
<tr>
<th>Mietobjekt</th>
<th>Nettokaltmiete</th>
<th>Max. Kaution (3 NKM)</th>
<th>Ratenzahlung pro Monat</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>2-Zi-Wohnung Leipzig</td>
<td>650 €</td>
<td>1.950 €</td>
<td>650 €</td>
</tr>
<tr>
<td>3-Zi-Wohnung Köln</td>
<td>1.200 €</td>
<td>3.600 €</td>
<td>1.200 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Penthouse München</td>
<td>3.800 €</td>
<td>11.400 €</td>
<td>3.800 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Luxus-Villa Hamburg</td>
<td>8.500 €</td>
<td>25.500 €</td>
<td>8.500 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Wichtig: Eine im Mietvertrag vereinbarte Kaution über drei Nettokaltmieten ist <strong>nur in Höhe der Überschreitung unwirksam</strong> — der Mieter kann den Mehrbetrag jederzeit zurückfordern, das Mietverhältnis bleibt bestehen. Wer eine <a href="https://lukinski.de/wohnung-kaufen-kosten-makler-vermietung-eigentumswohnung/">Wohnung kaufen</a> und vermieten will, sollte die maximale Kautionshöhe direkt in seine Standard-Vertragsvorlage übernehmen.</p>
<h3>Sonderfälle: Möbliert, Untermiete, WG, Staffelmiete</h3>
<ul>
<li><strong>Möblierte Wohnung</strong> — Möblierungszuschlag zählt in die Nettokaltmiete, Kautionsbasis steigt entsprechend</li>
<li><strong>Untermiete</strong> — Hauptmieter darf eigene Kaution vom Untermieter verlangen, gleiche Grenzen</li>
<li><strong>WG mit Hauptmieter-Modell</strong> — eine Kaution pro Mietvertrag, nicht pro Person</li>
<li><strong>WG mit Einzelmietverträgen</strong> — jede Person zahlt anteilig, Limit pro Vertrag</li>
<li><strong>Staffel- oder Indexmiete</strong> — Kaution darf <strong>nicht</strong> nachträglich erhöht werden, auch wenn die Miete steigt (BGH VIII ZR 36/12)</li>
</ul>
<h2>Anlageformen der Mietkaution: Welche schützt dein Investment?</h2>
<p>Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Privatvermögen anzulegen — das schützt den Mieter im Insolvenzfall des Vermieters. Verstößt du gegen diese Trennungspflicht, kann der Mieter sogar laufende Mietzahlungen zurückbehalten, bis die korrekte Anlage nachgewiesen ist (BGH VIII ZR 98/10).</p>
<h3>Vergleich der gängigen Anlageformen</h3>
<table border="1" cellpadding="8" cellspacing="0">
<thead>
<tr>
<th>Anlageform</th>
<th>Aufwand Vermieter</th>
<th>Verzinsung</th>
<th>Eignung Profi-Investor</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Mietkautionssparbuch</td>
<td>Niedrig</td>
<td>Sparbuchzins (sehr niedrig)</td>
<td>Standard, sicher</td>
</tr>
<tr>
<td>Verpfändetes Tagesgeld</td>
<td>Mittel</td>
<td>Marktzins Tagesgeld</td>
<td>Empfohlen</td>
</tr>
<tr>
<td>Mietkautionsbürgschaft (Bank/Versicherung)</td>
<td>Sehr niedrig</td>
<td>—</td>
<td>Sehr gut bei Hochpreis-Mietern</td>
</tr>
<tr>
<td>Kautionsversicherung (Eurokaution, Plus Forte, Kautel)</td>
<td>Sehr niedrig</td>
<td>—</td>
<td>Gut bei Standard-Mietern</td>
</tr>
<tr>
<td>Mietkautionsdepot</td>
<td>Hoch</td>
<td>variabel</td>
<td>Selten praktikabel</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h3>Insolvenzschutz: Der eigentliche Sinn der Trennungspflicht</h3>
<p>Wird der Vermieter zahlungsunfähig, fällt sein gesamtes Privatvermögen in die Insolvenzmasse. Eine korrekt getrennt angelegte Kaution dagegen ist <strong>insolvenzfest</strong> — der Mieter hat ein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO. Vermischt der Vermieter die Kaution mit Eigenmitteln, wird sie zur normalen Insolvenzforderung — der Mieter sieht im Schnitt unter zehn Prozent wieder. Für institutionelle Investoren mit <a href="https://lukinski.de/mehrfamilienhaus-kaufen-immobilie-bewerten-ablauf-kosten-steuern-mieter/">Mehrfamilienhaus</a> oder ganzen Beständen empfiehlt sich ein gebündeltes Treuhandkonto bei der Hausbank — pro Mieter mit eigenem Unterkonto. So bleibt die Trennung sauber, der Verwaltungsaufwand minimal und die Insolvenzfestigkeit dokumentiert.</p>
<h3>Kautionsversicherer im Profi-Bereich</h3>
<p>Im professionellen Vermietungsgeschäft — etwa bei Family Offices oder Bestandshaltern mit dreistelligen Wohneinheiten-Portfolios — werden zunehmend zentrale Kautionsversicherer eingesetzt. Anbieter wie Eurokaution, Plus Forte oder Kautel verwalten die Sicherheiten, prüfen die Mieterbonität und zahlen im Schadensfall direkt aus. Die Kosten trägt in der Regel der Mieter (drei bis fünf Prozent p. a. der Bürgschaftssumme), der Vermieter spart sich Kontoführung und Zinsabrechnung. Für Bestandshaltungs-Strukturen über eine <a href="https://lukinski.de/immobilien-holding-schachtelprivileg-wenig-steuern-verkauf/">Immobilien Holding</a> ist diese Lösung administrativ deutlich überlegen.</p>
<h2>Steuerliche Behandlung: Warum die Kaution NICHT in deinen Cashflow gehört</h2>
<p>Die wichtigste Investor-Regel: Die Mietkaution ist <strong>kein Einnahmeposten</strong>. Sie taucht weder in der Einkommensteuererklärung noch in deiner Cashflow-Rechnung auf, solange das Mietverhältnis läuft. Erst wenn du die Kaution nach Mietende mit Forderungen verrechnest (z. B. Mietausfall, Schadensersatz), wird der einbehaltene Teil zu steuerpflichtigen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nach <strong>§ 21 EStG</strong>.</p>
<h3>Buchhalterische Behandlung Schritt für Schritt</h3>
<ul>
<li><strong>Eingang Kaution</strong> — durchlaufender Posten, keine Einnahme, Buchung gegen Verbindlichkeit</li>
<li><strong>Zinsen auf Kautionskonto</strong> — stehen dem Mieter zu, nicht steuerpflichtig beim Vermieter</li>
<li><strong>Einbehalt bei Auszug wegen Mietausfall</strong> — steuerpflichtige Einnahme im Jahr der Verrechnung</li>
<li><strong>Einbehalt für Schadensersatz</strong> — steuerpflichtig nur, soweit Reparatur sofort abzugsfähig ist (sonst aktivierungspflichtig)</li>
<li><strong>Rückzahlung an Mieter</strong> — kein steuerlicher Vorgang</li>
<li><strong>Nicht zurückgeforderte Kaution</strong> — nach Ablauf der dreijährigen Verjährung des Rückforderungsanspruchs steuerpflichtige Einnahme</li>
</ul>
<p>Wie im Ratgeber <a href="https://lukinski.de/cashflow/">Cashflow Rechner</a> beschrieben, solltest du die Kaution in deiner Investment-Kalkulation niemals als Liquiditätsreserve einplanen — sie ist treuhänderisch gebunden und für deine eigene Bonitäts- oder Tilgungsplanung nicht verfügbar. In der <a href="https://lukinski.de/bruttorendite/">Bruttorendite berechnen</a>-Kalkulation taucht sie deshalb auch nicht auf.</p>
<h2>Mietkaution im Investment-Szenario: Auswirkung auf die Rendite</h2>
<p>Viele Erstinvestoren überschätzen den Effekt der Kaution. Tatsächlich verändert sie deine <a href="https://lukinski.de/nettorendite/">Nettorendite berechnen</a>-Kalkulation kaum — sie sichert lediglich gegen Mietausfälle ab. Hier ein realistisches Szenario für eine Kapitalanlagewohnung in Leipzig mit Renditeauswirkung:</p>
<h3>Drei Szenarien mit Renditevergleich</h3>
<table border="1" cellpadding="8" cellspacing="0">
<thead>
<tr>
<th>Kennzahl</th>
<th>Szenario A: Solventer Mieter</th>
<th>Szenario B: Mietausfall 2 Monate</th>
<th>Szenario C: Schaden bei Auszug</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Kaufpreis</td>
<td>180.000 €</td>
<td>180.000 €</td>
<td>180.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Nettokaltmiete</td>
<td>720 €/Monat</td>
<td>720 €/Monat</td>
<td>720 €/Monat</td>
</tr>
<tr>
<td>Jahreskaltmiete (Soll)</td>
<td>8.640 €</td>
<td>8.640 €</td>
<td>8.640 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Kaution (3 NKM)</td>
<td>2.160 €</td>
<td>2.160 €</td>
<td>2.160 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Mietausfall</td>
<td>0 €</td>
<td>1.440 €</td>
<td>0 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Renovierungskosten</td>
<td>0 €</td>
<td>0 €</td>
<td>1.800 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Verrechnung mit Kaution</td>
<td>0 €</td>
<td>1.440 €</td>
<td>1.800 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Bruttorendite ohne Kautionsschutz</td>
<td>4,80 %</td>
<td>4,00 %</td>
<td>3,80 %</td>
</tr>
<tr>
<td>Bruttorendite mit Kautionsschutz</td>
<td>4,80 %</td>
<td>4,80 %</td>
<td>4,80 %</td>
</tr>
<tr>
<td>Renditeschutz durch Kaution</td>
<td>—</td>
<td>+0,80 PP</td>
<td>+1,00 PP</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Erkenntnis: Bei realistischen Schadensszenarien deckt die Kaution den Großteil ab — bei luxuriös ausgestatteten Objekten oder Penthouse-Mietern reicht sie oft nicht. Hier ist eine zusätzliche Vermögensschadenversicherung sinnvoll. Wer die Wirkung der Kaution auf den <a href="https://lukinski.de/kaufpreisfaktor/">Kaufpreisfaktor</a> oder den <a href="https://lukinski.de/rendite-vergleich/">Rendite Vergleich</a> mehrerer Objekte simulieren möchte, sollte die Kautionssumme als reine Risikodeckung — nicht als Eigenkapital — modellieren.</p>
<h2>Praxis-Fallen: Die fünf häufigsten Fehler bei der Mietkaution</h2>
<p>Diese Fehler kosten Vermieter jährlich Millionen — und sind in fast allen Fällen vermeidbar. Wer beim <a href="https://lukinski.de/immobilie-als-kapitalanlage-worauf-muss-ich-achten-interview-experten/">Immobilie als Kapitalanlage</a>-Setup professionell agiert, baut diese Punkte direkt in den Standard-Mietvertrag ein.</p>
<h3>Fehlerkatalog mit Konsequenzen</h3>
<ul>
<li><strong>Vermischung mit Privatvermögen</strong> — Mieter kann Mietzahlung zurückbehalten</li>
<li><strong>Kaution &gt; 3 NKM</strong> — Übersumme jederzeit rückforderbar</li>
<li><strong>Berechnung auf Warmmiete</strong> — formell unwirksam</li>
<li><strong>Keine Abrechnung nach 6 Monaten</strong> — Verzugszinsen nach § 288 BGB</li>
<li><strong>Schäden ohne Übergabeprotokoll</strong> — Beweislast beim Vermieter</li>
<li><strong>Versäumte Sechs-Monats-Frist nach § 548 BGB</strong> — Schadensersatzansprüche verjährt, auch wenn Kaution noch da ist</li>
</ul>
<h3>Übergabeprotokoll: Was wirklich rein muss</h3>
<ul>
<li><strong>Datum, Adresse, Namen</strong> aller Beteiligten und Zeugen</li>
<li><strong>Zählerstände</strong> Strom, Gas, Wasser, Heizung mit Foto</li>
<li><strong>Schlüsselübergabe</strong> Anzahl je Schlosstyp dokumentiert</li>
<li><strong>Raum-für-Raum-Inventur</strong> mit Zustandsbeschreibung und Fotos</li>
<li><strong>Mängelliste</strong> mit Kennzeichnung „Mieter zu vertreten“ ja/nein<br />
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>8 Regeln zur Mietkaution &#8211; worauf Sie achten sollten</title>
		<link>https://lukinski.de/8-regeln-mietkaution-achten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 27 Oct 2018 07:00:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Agentur]]></category>
		<category><![CDATA[Abzüge]]></category>
		<category><![CDATA[Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Höhe]]></category>
		<category><![CDATA[Kaution]]></category>
		<category><![CDATA[Miete]]></category>
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		<category><![CDATA[Mietkaution]]></category>
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		<category><![CDATA[Übergabe]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungsübergabe]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Mietkaution beträgt in den meisten Fällen drei Kaltmieten und beläuft sich aus diesem Grunde auf eine zu beachtende Summe. Der Vermieter nimmt diese als Sicherheit, falls der Mieter die Miete nicht zahlt oder das Mietobjekt nicht so hinterlässt, wie es im Vertrag festgehalten wurde. Auch der Vermieter sollte sich schützen &#8211; hierbei ist ein [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Mietkaution beträgt in den meisten Fällen drei Kaltmieten und beläuft sich aus diesem Grunde auf eine zu beachtende Summe. Der Vermieter nimmt diese als Sicherheit, falls der Mieter die Miete nicht zahlt oder das Mietobjekt nicht so hinterlässt, wie es im Vertrag festgehalten wurde. Auch der Vermieter sollte sich schützen &#8211; hierbei ist ein Vergleich von <a href="https://lukinski.de/mietkaution-rechner-anbieter-vergleich-kostenloser-check/">Mietkautionsversicherungen</a> lohnenswert. Wenn alles gut läuft, sollte der Mieter die Kaution nach Auszug wieder vollständig zurückerhalten. Es ist also kein Verlust an Geld, sondern wie eine Art Anlage ohne Zinsen zu sehen.</p>
<h2>Mietkaution &#8211; Höhe, Übergabe und Abzüge</h2>
<p>Die Mietkaution ist besonders für den Mieter eine nicht unerhebliche Ausgabe und stellt für den Vermieter eine Sicherheit dar. Da es sich meist um große Mengen an Geld handelt, ist es wichtig genau zu sein und Streitigkeiten zu vermeiden. Zum Schutz von Vermieter und Mieter gibt es daher einige Regeln die Sie beachten können.</p>
<h3>Tipp 1 Wohnungsübergabeprotokoll &#8211; beim Einzug auf Mängel achten</h3>
<p>Der erste Schritt noch vor Einzug ist es, bei der Übergabe der Wohnung auf ein Wohnungsübergabeprotokoll zu bestehen. In der Regel gibt es so oder so eines, da es Sicherheit der beiden Partien gewährleistet. In diesem werden alle Mängel, die das Objekt aufweist festgehalten. Nehmen Sie sich bei der Übergabe also ruhig genug Zeit, um das Objekt genau unter die Lupe zu nehmen. So verhindern Sie, dass etwaige Mängel des Vormieters auf Sie zurückfallen und diese später Ihre Kaution senken könnten. Erfahren Sie mehr zum Thema Wohnungsübergabeprotokoll!</p>
<h3>Tipp 2 einzelne Konten &#8211; Kaution getrennt vom Vermögen</h3>
<p>Um für die Sicherheit Ihres Geldes zu sorgen, sind Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet die Mietkaution separat von dem übrigen Vermögen anzulegen (BGH, Beschluss v. 9.6.2015, VIII ZR 324/14). Wird die Kaution bar übergeben, erfolgt die Anlage meist auf einem Sparbuch, welches extra für diesen Zweck angelegt wird. Hier wird ebenfalls vermerkt, dass die hinterlegte Summe nur als Sicherheitsleistung für den Mietvertrag genutzt wird und vom Vermieter nicht anderweitig verwendet werden kann. So wird eine missbräuchliche Verwendung durch den Vermieter verhindert und Sie und Ihr Geld sind geschützt. Um Sicherheit zu haben, lassen Sie sich vom Vermieter eine Kopie der Kontounterlagen vorlegen lassen. Während des Mietverhältnisses darf der Vermieter Ihre Kaution auch nicht ohne weiteres antasten und für anderes verwenden (BGH, Urteil v. 7.5.2014, VIII ZR 234/13).</p>
<h3>Tipp 3 Raten &#8211; Zahlen Sie die Kaution in Raten</h3>
<p>Einige rechtliche Fakten über die Mietkaution, die Sie so sicher noch nicht kannten. Sie sind nicht verpflichtet dem Vermieter die gesamte Mietkaution auf einmal auszuhändigen, auch wenn dieser dies von ihnen verlangt. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass Sie die Mietkaution in drei gleichgroßen Monatsraten erbringen können. Hierfür muss die erste der drei Zahlungen zu Beginn des Mietverhältnisses erfolgen. Die anderen beiden Raten werden in den beiden nächsten Monaten gemeinsam mit den Mietzahlungen fällig (§ 551 Abs. 2 BGB). Auch darf ein Vermieter keine Kaution von ihnen verlangen, die höher ist als drei Monatskaltmieten (§ 551 Abs. 1 BGB). Diese Methode ist für viele einfacher, als die gesamte Kautionssumme auf einmal aufzubringen. Bestehen Sie nach Zahlung der Kaution, ob in Raten oder auf einmal auf jeden Fall auf einen Kontoauszug, wie in Tipp 2 erklärt. Damit Sie sicher sind, dass der Vermieter Ihre Kaution nicht anderweitig verwenden kann.</p>
<h3>Tipp 4 Bürgschaft &#8211; Kaution nicht vom Sparbuch</h3>
<p>Normalerweise ist es üblich die Kaution für den Vermieter von einem Sparbuch zu nehmen oder vom angesparten zu separieren. Das Geld ist schließlich nicht verloren, nur für Ihre Mietzeit nicht für Sie erreichbar. Diese Methode war lange die einzige, um die Kaution bei Einzug zu decken. Jedoch hat es sich in den letzten Jahren etabliert auch eine Mietkautionsbürgschaft in Betracht zu ziehen, falls das Geld beim Umzug doch mal knapper ausfällt. Hierfür gibt es Geldanlagen, die aufgrund von höheren Zinsen für den Mieter deutlich attraktiver sind, als die Variante vom Sparbuch. Dazu zählen beispielsweise Tagesgeld- oder Depotkonten bei einer Bank. Aber auch die Mietkautionsbürgschaften stellen eine passende Alternative dar. Bei einer solchen lässt sich die Mietsicherheit bargeldlos hinterlegen und im Gegenzug wird ein Jahresbeitrag von Ihnen fällig. Für diese Variante benötigen Sie zwar die Zustimmung des Vermieters, jedoch gibt diese Variante keine Nachteile für diesen, weshalb es kein Problem sein dürfte.</p>
<h3>Tipp 5 Abzüge &#8211; Achten Sie auf Mängel</h3>
<p>Abzüge von der Mietkaution sind für keinen Mieter gut. Aber achten Sie darauf, denn der Vermieter darf Ihnen bei Auszug nicht für jeden kleinen Makel etwas von der Kaution abziehen. So stellen nur bestimmte Mängel einen Grund für die Einhaltung der Kaution dar. Allgemein gilt, dass normale Gebrauchsspuren nicht von der Kaution abgezogen werden können, da diese mit der Miete abgegolten sind. Dazu zählen beispielsweise ein kleines Loch in der Wand oder ein kleiner Abrieb am Teppichboden. Mängel, die dagegen von ihnen verursacht wurden, können von der Kaution abgezogen werden. Darunter fallen beispielsweise Brandlöcher von Zigaretten im Teppichboden oder ein verstopftes Abflussrohr, dass durch unsachgemäßen Gebrauch in diesen Zustand gekommen ist. Bei solchen Fällen darf der Vermieter die fachgerechte Reparatur von Ihrer Mietkaution abziehen und diese dafür verwenden.</p>
<h3>Tipp 6 Schönheitsreparatur &#8211; Abzug der Kaution</h3>
<p>Ein weiterer Grund, der zur Kürzung der Kaution führen kann sind Schönheitsreparaturen. Hier gelten aber auch einige Regeln. Die Schönheitsreparaturen zu denen der Vermieter den Mieter verpflichten kann belaufen sich auf Kleinigkeiten, wie beispielsweise eine frische Wandfarbe bei Auszug. Diese Verpflichtungen dürfen den Mieter aber nicht unangemessen benachteiligen oder den Vermietern von Instandhaltungsarbeiten befreien. Mehr zu Rücklagen und Hausgeld: <a href="https://lukinski.de/instandhaltung/">Instandhaltungsrücklage</a>. Diese fallen nach wie vor in den Aufgabenbereich des Vermieters. Solche Verpflichtungen für Schönheitsreparaturen sind aber nur zulässig, wenn diese ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt wurden. Sind sie dies nicht können nicht Einhaltung auch nicht zu einem Abzug der Kaution führen! Orientieren Sie sich bei Auszug also an Ihrem Mietvertrag und halten Sie die vorgegebenen Schönheitsreparaturen ein um eine Kürzung der Kaution zu umgehen.</p>
<h3>Tipp 7 Zurückzahlung &#8211; Übergabeprotokoll beim Auszug</h3>
<p>Wenn das Mietverhältnis beendet wurde, sollten Sie das Mietobjekt im „vereinbarungsgemäßen“ Zustand übergeben. Sind Schönheitsreparaturen im Mietvertrag vereinbart, sollten Sie diese durchführen. Sollten Schäden während der Mietzeit entstanden sein, die auf Sie zurückzuführen sind, sollten Sie diese beheben. Übergeben Sie die Wohnung am besten im gleichen Zustand, wie Sie sie erhalten haben, um die Rückzahlung der gesamten Mietkaution nicht zu gefährden.</p>
<p>Vergessen Sie auch bei Auszug das Übergabeprotokoll nicht, damit der Vermieter Sie nicht im Nachhinein für Schäden verantwortlich machen kann. Beide Parteien sollten unterschreiben und eine Kopie des Protokolls erhalten und somit den Zustand des Mietobjektes dokumentieren. Nachdem das Protokoll und die Übergabe erfolgt ist und alle vorhandenen oder auch nicht vorhandenen Mängel dokumentiert wurden steht der Auszahlung Ihrer Kaution nichts mehr im wegen die, wenn Sie alles richtig gemacht haben vollständig auf Ihr Konto kommen sollte.</p>
<h3>Tipp 8 Ende der Bürgschaft &#8211; Rückzahlung der Mietkaution</h3>
<p>Auch bei der Rückzahlung der Mietkaution kommt es oft zu Streitigkeiten. Der Vermieter hat das Recht auf eine sogenannte Prüfungs- und Überlegungsfrist, die er geltend machen kann. Das bedeutet, dass er die Mietkaution einbehalten kann um das Mietobjekt auf Mängel und Fehler zu untersuchen, bevor er die Kaution zurückzahlt. Diese Frist kann bis zu sechs Monate dauern, was für den Mieter zu Problemen führen kann. Sind die beiden Parteien sich bei der Übergabe aber einig, dass keine Mängel oder offene Forderungen vorliegen, muss die Zurückzahlung der Kaution zügig erfolgen. Laut Rechtssprechung geht man hier von wenigen Tagen aus. Der Mieter erhält in diesem Fall die gesamte Kaution plus Zinsen. Ein weiteres Recht hat der Vermieter aber auch hier. Er kann einen kleinen Teil der Mietkaution auch nach Beendigung des Mietverhältnisses einbehalten für eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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