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	<title>gesetzliche Erbfolge Archives - ℄ Immobilien</title>
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		<title>Richtig Erben: Was beim Erben und Vererben zu beachten ist</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Nov 2020 12:08:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Richtig Erben &#8211; Das Erbrecht erweist sich immer wieder als äußerst komplexes Themengebilde, das von vielen Betroffenen mit großen Unsicherheiten und Unwissen verbunden ist. Wird das Thema Erben akut ist es daher immer ratsam, sich an Experten wie den Notar, Steuerberater, Immobilienmakler und den Anwalt zu wenden. Dennoch ist es sinnvoll, sich selbst ebenfalls zu [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Richtig Erben &#8211; Das Erbrecht erweist sich immer wieder als äußerst komplexes Themengebilde, das von vielen Betroffenen mit großen Unsicherheiten und Unwissen verbunden ist. Wird das Thema Erben akut ist es daher immer ratsam, sich an Experten wie den Notar, Steuerberater, Immobilienmakler und den Anwalt zu wenden. Dennoch ist es sinnvoll, sich selbst ebenfalls zu belesen, um Kosten und Zeit sparen zu können. Wer mit einem gewissen Grundverständnis an das Thema Erben herangeht, versteht die Fachsprache der Experten besser und geht mit weniger Angst in die Erbangelegenheit. Nach unserem Extra zum Thema <a href="https://lukinski.de/richtig-vererben-lebzeiten-immobilie-haus-wohnung-testament-vermoegen-checkliste/" data-type="post" data-id="6423">richtig Vererben</a> folgt jetzt das Spezial zu richtig Erben. Zurück zur Übersicht: <a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe &amp; Nachlass</a>.</p>
<h2>Dem Erblasser steht frei, wie viel er wem vererben möchte</h2>
<p>Dem Erblasser steht es vollkommen frei, was mit seinem Vermögen nach seinem Tode geschehen soll. Damit ein Testament jedoch wirklich Gültigkeit hat ist es wichtig, dass der Erblasser mit den Besonderheiten der Erstellung des Testaments vertraut ist. Kleine Fehler in der Formulierung können bereits dazu führen, dass Teile des Testaments nicht richtig ausgelegt oder erst gar nicht gültig sind. Aus diesem Grund ist es von absoluter Notwendigkeit, dass das Testament juristisch unmissverständlich ist.</p>
<h3>Fakten rund um den Pflichtteil</h3>
<p>Nahe Verwandtschaft kann vom Erbe des Erblassers nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Selbst im Falle einer Enterbung, die im Testament vereinbart wurde, kann der oder die Verwandte den gesetzlichen Pflichtteil einklagen. Die Enterbung kann übrigens ohne Angaben von Gründen erfolgen.</p>
<p>Für den Erblasser ist es daher nicht sinnvoll bei einer Person, die ein Anrecht auf den Pflichtteil hat, diese zu enterben. Dies führt lediglich zu Streitigkeiten. Geerbt wird dennoch.</p>
<p>Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wird dem Erben nicht automatisch vom Nachlassgericht zugesprochen. Auch im Erbschein wird der Pflichtteil nicht vermerkt. Dies bedeutet, dass der Pflichtteil vom Pflichtteilsberechtigten von den weiteren Erben erst eingefordert werden.</p>
<p>Es existieren jedoch besondere Umstände, in denen der Erblasser dazu befugt ist, das Kind derart zu enterben, dass dieses auch nicht den Pflichtteil erben kann. Dies ist dann der Fall, wenn das Kind aufgrund einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde.</p>
<p>Soll einem Kind auch der Pflichtteil entzogen werden, müssen die Beweggründe im <a href="https://lukinski.de/testament-zur-festlegung-der-vermoegensverteilung/" data-type="post" data-id="23025">Testament</a> vom Erblasser festgehalten werden. Eine weiterer rechtlich gültiger Grund liegt vor, wenn der Pflichtteilsberechtigte nach dem Leben des Erblassers oder einer anderen nahestehenden Person trachtet. Hat der Pflichtteilsberechtigte sich eines Verbrechens wie Diebstahl oder Körperverletzung gegenüber dem Erblasser schuldig gemacht, kann ihm ebenfalls der Anspruch auf den Pflichtteil entzogen werden.</p>
<h2>Anspruch auf einen Pflichtteil?</h2>
<p>Doch welche Personen zählen zur nächsten Verwandtschaft und haben damit Anspruch auf einen Pflichtteil? Hierzu zählen Kinder. Es spielt hierbei keine Rolle, ob es sich um leibliche oder adoptierte Kinder handelt. Befand sich zum Zeitpunkt des Todesfalls der Erblasser in einer Ehe, zählen auch Ehepartner zur nahen Verwandtschaft. Gleiches gilt für eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Hat der Erblasser keine Kinder, zählen die Eltern zur nahen Verwandtschaft. Geschwister des Erblassers haben hingegen keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.</p>
<p>Der Pflichtteil des Erben kann sich erhöhen, wenn der Erblasser bis zu zehn Jahre vor seinem Tod Schenkungen an andere Verwandte gegeben hat. Es handelt sich um den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dies ist etwa der Fall, wenn der Erblasser fünf Jahre vor seinem Tod ein Grundstück verschenkt hat. Der Pflichtteilsberechtigte kann einfordern, dass der Pflichtteil nun so berechnet wird, wie es der Fall wäre, hätte die Schenkung nicht stattgefunden. Sein Pflichtteil erhöht sich dadurch.</p>
<p>Beachtet werden muss, dass der Pflichtteilsberechtigte nicht Eigentümer des Nachlasses ist. Er hat somit keinerlei Mitspracherecht bezüglich dessen, was mit dem Nachlass geschehen soll.</p>
<p>Die <a href="https://lukinski.de/gesetzliche-erbfolge-gesetz-erbengemeinschaft-todesfall/" data-type="post" data-id="6532">gesetzliche Erbfolge</a> muss im Testament ebenfalls beachtet werden, wenn dieses seine Gültigkeit nicht verlieren soll. Wurde die Erfolge vom Erblasser nicht eingehalten, kann der Betroffene seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen.</p>
<p>Wird der Anspruch auf den Pflichtteil nicht innerhalb von 3 Jahren nach dem Tode des Erblassers geltend gemacht, verliert der Anspruch seine Gültigkeit. Zudem wird der Anspruch auf den Pflichtteil erst dann gültig, wenn der Erblasser verstorben ist. Zu Lebzeiten des Erblassers kann der Pflichtteil nicht eingefordert werden.</p>
<h3>Pflichtteil berechnen &#8211; Anleitung</h3>
<div class='avia-iframe-wrap'><iframe title="Pflichtteil berechnen beim Erbe" width="1500" height="844" src="https://www.youtube.com/embed/8fM4qsH0J-Q?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen loading="lazy"></iframe></div>
<h2>Gesetzliche Erbfolge beim Erben</h2>
<p>Die gesetzliche Erbfolge greift immer dann, wenn der Erblasser kein Testament erlassen hat. Existiert keinerlei Verwandtschaft, geht das Erbe an den Staat über. Dies ist in Deutschland jedoch kaum der Fall.</p>
<p>Beim Erbrecht wird die Verwandtschaft in verschiedene Ordnungsgrade eingeteilt.</p>
<blockquote><p>Existieren Erben des Ordnungsgrades I, werden Erben des Ordnungsgrades II komplett ausgeschlossen.</p></blockquote>
<p>Zum Ordnungsgrad I zählen die Kinder des Erblassers sowie die Enkel. Die Kinder erben hierbei zu gleichen Teilen. Ist eines der Kinder bereits verstorben, erben dessen Kindeskinder.</p>
<h3>Verwandten zweiten Grades</h3>
<p>Stirbt ein Erblasser, der weder Kinder noch Enkel hinterlässt, erben die Verwandten zweiten Grades. Hierzu zählen die Eltern des Erblassers sowie die Geschwister. Ist ein Geschwisterteil bereits verstorben, geht das Erbe an dessen Kinder über, die Nichten und Neffen. Gibt es keine Verwandtschaft zweiter Ordnung, sind die Verwandten der dritten Ordnung die Großeltern sowie deren Kinder. Hierbei handelt es sich dann um die Tanten und Onkel sowie die Cousinen und Cousins.</p>
<h3>Ehegatte/in</h3>
<p>Der Ehegatte des Erblassers erhält, wenn kein Ehevertrag vereinbart wurde und das Prinzip der <a href="https://lukinski.de/zugewinngemeinschaft-als-gesetzlicher-gueterstand/" data-type="post" data-id="4850">Zugewinngemeinschaft</a> zum Tragen kommt, neben den Kindern die Hälfte des Erbes. Neben den Eltern und Geschwistern erhält der Ehegatte sogar drei Viertel des Erbes.</p>
<p>Gefährlich kann dies dann werden, wenn beispielsweise eine Immobilie vererbt wird. Denn der Ehegatte hat in diesem Fall keinen alleingültigen Anspruch auf diese. Um dieser Problematik vorzugehen, entscheiden sich viele Ehegatten für das Berliner Testament.</p>
<h3>Berliner Testament</h3>
<p>Beim Berliner Testament erbt der länger lebende Ehegatte alles. Die Kinder werden als Erben ausgeschlossen. Erst nach dem Tod des zweiten Ehegatten geht das Erbe an die Kinder über. Auf diese Weise geht die Immobilie ohne einen Erbstreit an den Ehegatten über. Doch auch in diesem Fall können sich Kinder über den letzten Willen des Erblassers hinwegsetzen und den Pflichtteil einfordern.</p>
<p>Um diesem Fall vorzubeugen, kann das Testament um eine Strafklausel bei Einforderung des Pflichtteils vereinbart werden. Diese hat meist jedoch nicht die gewünschte Wirkung des Erblassers. Kinder können dennoch nach dem Tod des einen Elternteils ihren Pflichtteil einfordern. Dies wird jedoch wirtschaftlich unattraktiver, da das Erbe nach Ableben des zweiten Elternteils höher ausfällt.</p>
<blockquote><p>Eltern sind nicht dazu verpflichtet, ihre Kinder im Testament gleich zu behandeln</p></blockquote>
<p>Eltern sind nicht dazu verpflichtet, ihre Kinder im Testament gleich zu behandeln, auch wenn dadurch Streitigkeiten nach dem Tod vermieden werden könnten. Allerdings ist es nicht möglich, bestimmte Gegenstände des Nachlasses nur an bestimmte Kinder zu vererben. So etwa, dass das erste Kind ausschließlich die Immobilie erbt, während das zweite Kind Erbe der Wertpapiere werden soll. Stattdessen kann nur bestimmt werden, mit welcher Quote das einzelne Kind wie viel des Gesamterbes erhält.</p>
<div class='avia-iframe-wrap'><iframe title="Gesetzliche Erbfolge – so funktionierts! – Rechtsanwältin Ulrike Specht" width="1500" height="844" src="https://www.youtube.com/embed/cteoGNc0y2c?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen loading="lazy"></iframe></div>
<h2>Testament und Aufbewahrung</h2>
<p>Damit das Testament des Erblassers gültig ist, muss dieses handschriftlich verfasst sein und natürlich unterschrieben werden. Es ist absolut fatal, aus Gründen der besseren Lesbarkeit das Testament am Computer zu tippen. Selbst wenn dieses unterschrieben wird, hat es keine Gültigkeit.</p>
<p>Die meisten Erblasser entscheiden sich dafür, das Testament zuhause zu verwahren. Dies birgt jedoch die Gefahr, dass dieses verloren geht, nach dem Tode nicht auffindbar ist oder einer der Erben dieses verschwinden lässt, wenn es ihm in die Hände fällt und ihn benachteiligt.</p>
<p>Ratsamer ist es daher, das Testament in Obhut des Nachlassgerichts zu geben. So wird sichergestellt, dass nach dem Tode des Erblassers das Testament auf jeden Fall zu Tragen kommt. Wer sich gegen diese Form der Aufbewahrung entscheidet tut gut daran, eine vertrauenswürdige Person über die Existenz und den Aufbewahrungsort des Testaments zu unterrichten.</p>
<h2>Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</h2>
<p><a href="https://lukinski.de/richtig-vererben-lebzeiten-immobilie-haus-wohnung-testament-vermoegen-checkliste/">Richtig vererben</a>, <a href="https://lukinski.de/richtig-erben-was-beim-erben-und-vererben-zu-beachten-ist/">richtig erben</a>, im Fall des Falles kommt es auf diskrete, schnelle Hilfe an. Hier finden Sie meine Ratgeber für Erbe und Nachlass, kostenlos, online und jederzeit anonym für Sie erreichbar. Nutzen Sie meine Checklisten und strategische Anlagetipps, um Ihr Vermögen zu schützen und zu vermehren.</p>
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		<title>Erben ohne Testament: Fakten, Tipps, Ehepartner und Erbrecht</title>
		<link>https://lukinski.de/erben-ohne-testament-fakten-tipps-ehepartner-erbrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Jun 2019 09:25:21 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Erben ohne Testament &#8211; Das Erbrecht tritt in Kraft, wenn kein Testament vorhanden ist. Wie Sie eine geerbte Immobilie verkaufen und was dabei steuerlich zu beachten ist. Dieses regelt, wer nach einem Todesfall das Vermögen des Verstorbenen erhält und wie dies geschieht. Es kann zur Bildung von Erbengemeinschaften bei mehreren Erben kommen und der Nachlass [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Erben ohne Testament &#8211; Das Erbrecht tritt in Kraft, wenn kein Testament vorhanden ist. Wie Sie eine <a href="https://lukinski.de/geerbtes-haus-verkaufen-erbe-wie-immobilie-zu-geld-wird/">geerbte Immobilie verkaufen</a> und was dabei steuerlich zu beachten ist. Dieses regelt, wer nach einem Todesfall das Vermögen des Verstorbenen erhält und wie dies geschieht. Es kann zur Bildung von Erbengemeinschaften bei mehreren Erben kommen und der Nachlass geht in den Besitz dieser über. Erbengemeinschaften bilden sich automatisch nach dem Tod des Erblassers, wenn mehrere Erben vorhanden sind. Diese müssen den Nachlass anschließend untereinander Aufteilen und gemeinsam Entscheidungen über Erbgegenstände, wie Immobilien treffen. Wer selber entscheiden möchte, welche Angehörigen welche Besitzgegenstände erben, sollte ein <a href="https://lukinski.de/testament-zur-festlegung-der-vermoegensverteilung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-type="post" data-id="23025">Testament</a> aufsetzen und alles genau regeln. Zurück zur Übersicht: <a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe &amp; Nachlass</a>.</p>
<h2>Die gesetzliche Erbfolge &#8211; so erben Sie laut dem Gesetz</h2>
<div id="attachment_342895" style="width: 157px" class="wp-caption alignright"><img loading="lazy" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-342895" class=" wp-image-342895" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2024/11/erbschaft-vererben-geschwister-bruder-schwester-beraten-pflichtteil-erbengemeinschaft-flurplan-grundriss.jpg" alt="" width="147" height="98" /><p id="caption-attachment-342895" class="wp-caption-text"><a href="https://lukinski.de/erbengemeinschaft-kommunikation-einigung/">Erbengemeinschaft</a></p></div>
<p>Die gesetzliche Erbfolge regelt sowohl die Reihenfolge der Erben, als auch die einzelnen Mengen, die geerbt werden. Zunächst erben die nächsten Verwandten, wie Kinder und Enkel und anschließend die weiter entfernten Verwandten, wie Neffen und Nichten. Nähere Verwandte schließen grundsätzlich die weiter entfernten Verwandten von der Erbfolge aus. Zu welcher Quote die einzelnen Erben erben, wird im Erbschein dokumentiert.</p>
<p>Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach dem Parentel &#8211; oder Ordnungssystem. Es teilt die Verwandten in verschiedene Ordnungen auf. Der ersten Ordnung gehören demnach Kinder und Enkelkinder des Erblassers an. Der zweiten Ordnung werden Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen des Erblassers zugeordnet. Zur dritten Ordnung werden Großeltern, Onkel und Tanten sowie Cousinen und Cousins des Erblassers gezählt. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner werden nicht als Verwandte angesehen, verfügen jedoch über das Ehegattenerbrecht. Dieses gibt ihnen eine besondere Stellung und schränkt das Erbrecht der Verwandten ein. Verwandte der vorhergehenden Ordnung schließen stets Verwandte einer nachfolgenden Ordnung aus der Erbfolge aus.</p>
<h2>Der Ehepartner &#8211; besondere Stellung im Erbrecht</h2>
<p>Der Ehepartner oder eingetragene Lebensgefährte wird in der gesetzlichen Erbfolge zwar nicht als Verwandter angesehen, besitzt jedoch eine besondere Stellung. Hinterlässt der Verstorbene sowohl Ehepartner als auch Kinder, erbt der Ehepartner die Hälfte des Nachlasses und die Kinder die andere Hälfte. Bei mehr als drei Kindern erhält der Ehepartner jedoch nur ein Viertel und die Kinder teilen den Rest untereinander auf. Gibt es nur Verwandte zweiter Ordnung oder Großeltern, erhält der Ehepartner die Hälfte des Nachlasses und die Verwandten der zweiten und dritten Ordnung teilen die andere Hälfte. Existieren keine Verwandten der ersten, zweiten oder dritten Ordnung, erbt der Ehegatte alles.</p>
<p>Hinterlässt der Verstorbene weder Verwandte noch Ehegatten, greift das Staatserbrecht. Das Bundesland, in dem der Erblasser zuletzt einen Wohnsitz hatte, erbt den Nachlass.</p>
<h3>Erben erster Ordnung &#8211; Kinder und Enkel</h3>
<p>Zur ersten Ordnung werden die Kinder und Enkelkinder des Erblassers gezählt. Auch nicht eheliche Kinder, die nach dem 1. Juli 1949 geboren wurden sind erbberechtigt. Lebt zum Todeszeitpunkt ein Kind des Erblassers und der Ehepartner, erben beide die Hälfte. Leben mehrere Kinder, teilt sich das Erbe unter diesen und dem Ehepartner auf. Sind Kinder des Erblassers bereits verstorben, erben die Enkelkinder.</p>
<p>Am Beispiel erklärt: Hinterlässt der Erblasser seine Mutter, seinen Ehepartner, 2 Kinder mit jeweils zwei Enkeln und ein verstorbenes Kind mit einem Enkel, ergibt sich daraus folgende Erbfolge. Die Mutter ist nicht erbberechtigt, da sie zur zweiten Ordnung gehört und Erben der ersten Ordnung vorhanden sind. Der Ehepartner und die zwei lebenden Kinder erben zu gleichen Teile. Der Enkel des verstorbenen Kindes tritt an die Stelle des Elternteils in der Erbfolge und erbt somit zum gleichen Teil wie die beiden lebenden Kinder und der Ehepartner. Die Enkel der lebenden Kinder erben ebenfalls nicht.</p>
<h3>Erben zweiter Ordnung &#8211; Eltern und Geschwister</h3>
<p>Sind keine Kinder oder Enkelkinder vorhanden, Erben die Erben der zweiten Ordnung. Zu der zweiten Ordnung werden Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten gezählt. Leben zum Todeszeitpunkt beide Eltern des Verstorbenen, wird der Nachlass zur Hälfte aufgeteilt. Ist jedoch ein Elternteil bereits verstorben, treten an diese Stelle die Nachkommen dieses Elternteils, also Geschwister oder Nichten und Neffen des Erblassers.</p>
<p>Am Beispiel erklärt: Der Erblasser hinterlässt seine Mutter, eine Schwester mit zwei Kindern, einen Neffen des verstorbenen Bruders und eine Halbschwester aus der zweiten Ehe des Vaters. Das Erbe verteilt sich demnach wie folgt: Die eine Hälfte des Nachlasses fällt an die Linie der Mutter und die andere an die Linie des Vaters. Da die Mutter noch lebt, erhält sie die Hälfte des Erbes. Da der Vater bereits verstorben ist, fällt sein Erbe an seine Kinder. In diesem Fall an die Schwester, den verstorbenen Bruder und somit an den Neffen des Erblassers und an die Halbschwester aus zweiter Ehe. Diese drei teilen sich die andere Hälfte des Erbes auf. Die Kinder der noch lebenden Schwester erben nicht.</p>
<h3>Erben dritter Ordnung &#8211; Großeltern und Tanten / Onkel</h3>
<p>Hinterlässt der Verstorbene nur Erben der dritten Ordnung teilt sich das Erbe wie folgt auf. Die Großeltern und deren Nachkommen fällt das Erbe des Erblassers zu. Ist ein Großelternteil bereits verstorben, fällt das Erbe ebenfalls an die Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins des Erblassers.</p>
<p>Am Beispiel erklärt: Hinterlässt der Erblasser nur seine Großmutter und eine Tante mit zwei Kindern erben diese wie folgt. Die Großmutter erhält die Hälfte des Nachlasses. Da der Großvater bereits verstorben ist, erben seine Nachkommen seinen Anteil. In diesem Falle erbt somit die Tante die andere Hälfte des Nachlasses. Die zwei Kinder erben jedoch nicht.</p>
<h3>Gesetzliche Erbfolge im Überblick &#8211; Wer erbt, wenn es kein Testament gibt?</h3>
<div class='avia-iframe-wrap'><iframe loading="lazy" title="Wer erbt, wenn es kein Testament gibt? Gesetzliche Erbfolge im Überblick" width="1500" height="844" src="https://www.youtube.com/embed/gHC2TCGs_2Y?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen loading="lazy"></iframe></div>
<h2>Adoptierte Kinder &#8211; erbrechtliche Ansprüche gegenüber leiblichen- und Adoptiveltern</h2>
<p>Eine Adoption erteilt einem Kind die rechtliche Verwandtschaft. Ist das Kind bei der Adoption minderjährig, erlangt es die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes beider Ehegatten und gehört somit zu den Erben erster Ordnung. Somit erbt nicht nur das Adoptivkind von den Eltern, sondern auch umgekehrt. Mit der Adoption verliert das Kind jedoch jeden Anspruch, alle Rechten und Pflicht zu den Blutsverwandten und ist somit gegenüber den leiblichen Eltern nicht mehr erbberechtigt. Anders ist dieses bei adoptierten Kindern geregelt, die volljährig sind. Die verwandtschaftlichen Beziehungen zu den leiblichen Eltern erlischt nicht und so kann ein volljähriges adoptiertes Kind von bis zu vier Erbteilen erbberechtigt sein, den leiblichen- und den Adoptiveltern. Gegenüber den Verwandten der Adoptiveltern besteht jedoch kein gesetzliches Erbrecht.</p>
<p>Lesen Sie mehr zum Thema <a href="https://lukinski.de/schulden-vererben-erben-ohne-wissen-wer-zahlt-schulden-todesfall/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-type="post" data-id="6500">Schulden vererben</a>!</p>
<h2>Alle Fragen rund ums Thema Erben ohne Testament</h2>
<p>Das Erben ohne Testament kann häufig zu Streitigkeiten innerhalb der Familie führen, da der letzte Wille des Erblassers nicht klar deutlich wird. Um alle Fragen in einem solchen Fall zu klären und Streitigkeiten zu vermeiden, haben die Experten von Lukinski alle wichtigen Fragen rund ums Thema Erben ohne Testament beantwortet.</p>
<h3>Wie lautet die gesetzliche Erbfolge?</h3>
<p>Ist kein Testament hinterlassen worden oder ist dieses als unwirksam befunden worden greift die gesetzliche Erbfolge. Diese richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem ehelichen Güterstand des Erblassers. Die Verwandten werden hierfür in drei Ordnungen aufgeteilt.</p>
<h3>Wann erbt der Ehepartner?</h3>
<p>Der Ehepartner erbt grundsätzlich immer. Wie viel er erbt, hängt jedoch von den verbliebenen Verwandten des Erblassers ab. Sind keine Verwandten vorhanden, erbt der Ehepartner den gesamten Nachlass alleine.</p>
<h3>Wann erbt der Staat?</h3>
<p>Der Staat erbt dann, wenn keine Verwandten oder andere angehörige, wie der Ehepartner oder Lebensgefährte vorhanden sind. Dies ist im Fiskalerbrecht nach § 1936 BGB festgelegt.</p>
<h3>Wann Erben Geschwister des Verstorbenen?</h3>
<p>Geschwister des Erblassers erben dann, wenn keine Erben erster Ordnung, also Kinder oder Enkelkinder des Verstorbenen vorhanden sind. Diese gehören zur zweiten Ordnung und erben erst dann, wenn mindestens ein Elternteil bereits verstorben ist, andernfalls erben die Eltern des Erblassers den Nachlass.</p>
<h3>Können Halbgeschwister erben?</h3>
<p>Halbgeschwister sind nach der gesetzlichen Erbfolge auf einer Stufe mit Vollgeschwistern. Sie gehören beide zur zweiten Ordnung und erben, wenn weder Kinder, Enkelkinder oder mindestens ein Elternteil des Erblassers noch am Leben sind.</p>
<h2>Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</h2>
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		<title>Schulden vererben / erben ohne Wissen: Wer zahlt Schulden im Todesfall?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Jun 2019 09:23:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbe]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Schulden vererben &#8211; Ein Erbe bedeutet nicht in erster Linie Reichtum und neue Besitztümer. Wie Sie eine geerbte Immobilie verkaufen und was dabei steuerlich zu beachten ist. Eine Erbschaft ist häufig mit Schulden belastet und bedeutet für die Erben eine hohe Verantwortung. Die Erben übernehmen nach dem Tod nicht nur das Vermögen, sondern auch die [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Schulden vererben &#8211; Ein Erbe bedeutet nicht in erster Linie Reichtum und neue Besitztümer.  Wie Sie eine <a href="https://lukinski.de/geerbtes-haus-verkaufen-erbe-wie-immobilie-zu-geld-wird/">geerbte Immobilie verkaufen</a> und was dabei steuerlich zu beachten ist. Eine Erbschaft ist häufig mit Schulden belastet und bedeutet für die Erben eine hohe Verantwortung. Die Erben übernehmen nach dem Tod nicht nur das Vermögen, sondern auch die Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Gehören hierzu Schulden, haften die Erben auch mit ihrem privaten Vermögen dafür. Kommt es zu einem Erbschaftsfall, sollte das Erbe genauestens geprüft und auf Schulden untersucht werden. Zurück zur Übersicht: <a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe &amp; Nachlass</a>.</p>
<h2>Das Erbe ausschlagen &#8211; wenn Schulden zum Nachlass gehören</h2>
<p>Die Erbschaft kann von jedem Erben ausgeschlagen werden. Dies wird besonders dann sinnvoll, wenn Schulden oder sanierungsbedürftige Immobilien zum Nachlass gehören. Welche Pflichten dabei eingehalten werden müssen, wie viel das Ausschlagen kostet und wie die Erbenhaftung beschränkt werden kann, erfahren Sie hier.</p>
<p><strong>Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:</strong></p>
<ul>
<li>Die richtige Form ist entscheidend, um das Ausschlagen des Erbes rechtskräftig zu machen</li>
<li>Der Inhalt der Erklärung muss genaue Gründe für das Ausschlagen des Erbes beinhalten</li>
<li>Erben werden vom Nachlassgericht nicht über ihre Rolle als Erben informiert, es sei denn es gibt einen Nachlass, oder sie rücken als Erbe nach</li>
<li>Ein überschuldetes Erbe kann zum finanziellen Ruin des Erben führen</li>
<li>Renovierfähige Immobilien können Teil des Erbes sein und den Wert von diesem senken</li>
<li>Die Kosten für das Ausschlagen eines Erbes bei Überschuldung sind sehr gering</li>
<li>Ein Erbe kann immer nur vollständig angetreten oder ausgeschlagen werden</li>
<li>Je nach Fall ist eine nachträgliche <a href="https://lukinski.de/erbe-ausschlagen-kosten-fristen-und-die-wichtigsten-tipps/" data-type="post" data-id="6433">Ausschlagung des Erbes</a> möglich</li>
<li>Die Ausschlagung des Erbes kann aber ebenfalls im Nachhinein angefochten werden</li>
</ul>
<h2>Die Form &#8211; darauf müssen Sie achten</h2>
<p>Das Erbe auszuschlagen bedarf einiger Vorschriften. Eine einfache Mitteilung an die Familie oder einfach keine Reaktion auf das Erbe zu zeigen, reicht nicht aus. Die Form ist sehr entscheidend. Der Erbe muss eine Ausschlagungserklärung gegenüber dem <a href="https://lukinski.de/nachlassgericht-finden-alle-nachlassgerichte-nach-staedten/" data-type="post" data-id="3208">Nachlassgericht</a> entweder in Form einer Niederschrift oder in einer öffentlich beglaubigten Form abgeben. Ein einfacher Brief reicht jedoch nicht aus. Ein persönliches Erscheinen vor dem Nachlassgericht ist ebenfalls möglich. Dort erklärt der Erbe sein Anliegen und ein Rechtspfleger hält dieses schriftlich fest. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte.</p>
<p>Jedoch nicht nur die Form ist sehr entscheidend für den Erfolg der Ausschlagung, sondern auch der Inhalt und die Frist der Erklärung. Diese muss deutlich aufgeführt haben, wieso das Erbe nicht angetreten werden möchte. Die Gründe sollten deutlich aufgelistet sein. Hierzu kann beispielsweise zählen, dass der Nachlass überwiegend aus Schulden besteht.</p>
<h3><span class="Apple-converted-space">Erbschaft: Annehmen oder Ausschlagen? &#8211; Tipps eine [incomplete text]r Rechtsanwältin </span></h3>
<div class='avia-iframe-wrap'><iframe loading="lazy" title="Erbschaft: Annehmen oder Ausschlagen? - Rechtsanwältin Ulrike Specht" width="1500" height="844" src="https://www.youtube.com/embed/csJxmkScLOs?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen loading="lazy"></iframe></div>
<h3>Die Sechs-Wochen-Frist &#8211; die Zeit nicht aus dem Auge verlieren</h3>
<p>Die Erklärung unterliegt einer sogenannten Sechs-Wochen-Frist. Wenn das Erbe nicht angetreten werden will, muss die entsprechende Erklärung innerhalb von sechs Wochen beim zuständigen Nachlassgericht vorliegen, denn sonst gilt das Erbe als angenommen.</p>
<p>Allgemein gilt, dass das Nachlassgericht keine Bringschuld hat. Die Erben werden nur dann über das Erbe benachrichtigt, wenn es ein Testament gibt oder sie als Erbe nachrücken, weil beispielsweise jemand anderes das Erbe bereits ausgeschlagen hat. In allen anderen Fällen wird davon ausgegangen, dass die Erben wissen, ob sie etwas von einem verstorbenen Familienmitglied erben oder nicht.</p>
<h2>Erbenhaftung beschränken &#8211; Privatvermögen schützen</h2>
<p>Neben dem Erbverzicht ist es ebenfalls möglich, die Erbenhaftung zu beschränken und somit das private Vermögen davor zu bewahren, von den Nachlassschulden verschlungen zu werden. Dies kann durch eine Beschränkung der Erbenhaftung im Rahmen einer <a href="https://lukinski.de/nachlassinsolvenz-erbe-ablauf-verfahren-voraussetzungen/" data-type="post" data-id="23059">Nachlassinsolvenz</a> durchgesetzt werden. Die Erben haften dann nur noch mit dem geerbten Vermögen für die Schulden des Erblassers. Das Privatvermögen bleibt somit unangetastet, falls der Nachlass für die Tilgung der Schulden nicht ausreicht.</p>
<h2>Die Kosten &#8211; Erbe ausschlagen bei Überschuldung</h2>
<p>Ist das Erbe überschuldet fallen die Kosten sehr geringen aus. Die Gebühren für das Ausschlagen liegen beim Nachlassgericht bei pauschal 30 Euro. Falls ein nicht überschuldetes Erbe abgelehnt wird, fallen dafür die Kosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Das Verfahren wird hier umso teurer, je höher der Nachlasswert ist.</p>
<p>Ein Erbe kann immer nur vollständig ausgeschlagen werden. Die Vermögensgegenstände annehmen und die Schulden ausschlagen geht demnach nicht. Wird ein Erbe ausgeschlagen, steht der Pflichtteil, der normalerweise laut Gesetzt jedem Erben zusteht, diesem Erben nicht mehr zu. Wird der Nachlass von allen möglichen Erben ausgeschlagen, geht dieser in das Eigentum des Staates über. Dieser verwendet das Vermögen (sofern vorhanden) um einen Teil der Schulden zu tilgen. Die Gläubiger der überbleibenden Schulden gehen in einem solchen Fall leer aus.</p>
<h2>Anfechtung der Ausschlagung &#8211; nur in bestimmen Fällen möglich</h2>
<p>Stellt sich im Nachhinein heraus, dass Wertpapiere oder Immobilien zum Nachlass gehören, von denen Sie bei der Ausschlagung keine Kenntnis hatten, ist eine Anfechtung sehr wohl möglich. Die Anfechtung muss innerhalb von sechs Wochen, nachdem der Irrtum erkannt worden ist, schriftlich und begründet dem Nachlassgericht gegenüber erklärt werden. Sollte die Erbschaft jedoch aufgrund von Überschuldung ausgeschlagen worden sein und im Nachhinein stellt sich heraus, dass der Nachlass doch nicht so viele Schulden enthält, wie zu Beginn angenommen, kann die Ausschlagung nicht angefochten werden.</p>
<h2>Erbe im Nachhinein ausschlagen &#8211; die Annahme der Erbschaft anfechten</h2>
<p>Ist ein Erbe angenommen oder die Ausschlagungsfrist überschritten, gibt es meist kein Zurück mehr. Jedoch bestätigen hier mal wieder Ausnahmen die Regel. In bestimmten Fällen ist es möglich, im Nachhinein vom Erbe zurückzutreten. Kommt nach Annahme der Erbschaft beispielsweise ans Licht, dass der Nachlass einen hohen Kredit des Verstorbenen enthält, von dem Sie bis dahin nichts wussten, kann die Annahme der Erbschaft angefochten werden. Als Voraussetzung gilt jedoch, dass Sie eine umfassende Kenntnis über die Vermögensgegenstände und Schulden des Nachlasses hatten. Will der Erbe die Annahmen jedoch anfechten, weil die Sechs-Wochen-Frist nicht bekannt war oder nicht klar war, wann diese beginnt, ist dieses mit einem guten Anwalt ebenfalls möglich.</p>
<p>Lesen Sie mehr zum Thema <a href="https://lukinski.de/erbe-ausschlagen-kosten-fristen-und-die-wichtigsten-tipps/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-type="post" data-id="6433">Erbe ausschlagen</a>!</p>
<h2>Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Schulden vererben</h2>
<p>Schulden im Nachlass sind für die Erben häufig ein Schock und eine neue Situation. Viele Fragen kommen auf und bleiben ungeklärt. Die Experten von Lukinski beantworten daher alle Fragen zum Thema Schulden vererben und das Erbe ausschlagen, damit Sie genauestens informiert sind.</p>
<h3>Was passiert mit Schulden nach dem Tod?</h3>
<p>Beim Tod des Erblassers geht der gesamte Besitz auf die Erben über. Hierzu zählen Vermögensgegenstände genauso wie Schulden. Die Schulden sind also ein Teil des Erbes.</p>
<h3>Kann man ein Erbe ausschlagen wenn man Schulden hat?</h3>
<p>Gehören Schulden zum Nachlass muss der Erbe ebenfalls mit seinem Privatvermögen für diese haften. Ist der Erbe selbst verschuldet, kann er das verschuldete Erbe innerhalb von sechs Wochen ausschlagen und muss somit nicht für den Nachlass haften.</p>
<h3>Wie lange dauert es ein Erbe auszuschlagen?</h3>
<p>Die Frist um das Erbe auszuschlagen beträgt sechs Wochen nachdem der Erbe Kenntnis über den Erbfall erlangt hat. Die Bearbeitung der Ausschlagung dauert beim Gericht nicht lange.</p>
<h3>Was kostet es ein Erbe auszuschlagen?</h3>
<p>Ist ein Erbe überschuldet, kostet die Erbausschlagung pauschal 30 Euro. Wird das Erbe ausgeschlagen, obwohl keine Schulden zum Erbe gehören, variiert der Betrag, je nach Nachlasshöhe.</p>
<h3>Werde ich benachrichtigt wenn ich erbe?</h3>
<p>Wenn kein Testament aufgesetzt ist und nach der gesetzlichen Erbfolge geerbt wird, werden Sie nur benachrichtigt, wenn Sie als Erbe nachrücken. Sind Sie allerdings Erbe erster Ordnung, also das Kind oder Ehepartner des Verstorbenen, werden Sie nicht über den Erbfall informiert.</p>
<h2>Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</h2>
<p><a href="https://lukinski.de/richtig-vererben-lebzeiten-immobilie-haus-wohnung-testament-vermoegen-checkliste/">Richtig vererben</a>, <a href="https://lukinski.de/richtig-erben-was-beim-erben-und-vererben-zu-beachten-ist/">richtig erben</a>, im Fall des Falles kommt es auf diskrete, schnelle Hilfe an. Hier finden Sie meine Ratgeber für Erbe und Nachlass, kostenlos, online und jederzeit anonym für Sie erreichbar. Nutzen Sie meine Checklisten und strategische Anlagetipps, um Ihr Vermögen zu schützen und zu vermehren.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</a></li>
</ul>
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