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	<title>Entscheidungen Archives - ℄ Immobilien</title>
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		<title>Beschlussfassung (WEG) der Wohnungseigentümerversammlung</title>
		<link>https://lukinski.de/beschlussfassung-weg-wohnungseigentuemerversammlung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 May 2019 07:00:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
		<category><![CDATA[Wiki]]></category>
		<category><![CDATA[Angelegenheiten]]></category>
		<category><![CDATA[Beschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Entscheidung]]></category>
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		<category><![CDATA[Wohnungseigentümerversammlung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Beschlussfassung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist die formelle Entscheidung der Eigentümergemeinschaft über eine konkrete Angelegenheit des gemeinschaftlichen Eigentums – getroffen per Mehrheitsabstimmung in der Eigentümerversammlung und protokolliert nach § 24 Abs. 6 WEG. Sie bindet alle Wohnungseigentümer rechtlich, auch jene, die dagegen gestimmt oder gar nicht teilgenommen haben. Wer eine Eigentumswohnung besitzt oder kaufen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>Beschlussfassung</strong> nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist die formelle Entscheidung der Eigentümergemeinschaft über eine konkrete Angelegenheit des gemeinschaftlichen Eigentums – getroffen per Mehrheitsabstimmung in der Eigentümerversammlung und protokolliert nach § 24 Abs. 6 WEG. Sie bindet alle Wohnungseigentümer rechtlich, auch jene, die dagegen gestimmt oder gar nicht teilgenommen haben. Wer eine Eigentumswohnung besitzt oder kaufen will, sollte das Prinzip verstehen, denn ein einziger Beschluss kann fünfstellige Sonderumlagen, neue Hausordnungen oder bauliche Veränderungen verbindlich festlegen.</p>
<h2>Was ist eine Beschlussfassung im WEG-Recht?</h2>
<p>Rechtsgrundlage ist § 23 WEG: Beschlüsse werden in der Versammlung der Wohnungseigentümer gefasst, seit der WEG-Reform 2020 ist dabei keine Mindestbeteiligung mehr erforderlich – die Versammlung ist immer beschlussfähig, unabhängig davon, wie viele Eigentümer erschienen sind. Damit wurde das frühere Problem gelöst, dass Versammlungen bei geringer Anwesenheit handlungsunfähig waren.</p>
<p>Ein gültiger Beschluss benötigt drei Elemente: ordnungsgemäße Einladung (mindestens 3 Wochen vorher mit Tagesordnung), Abstimmung in der Versammlung und Aufnahme ins Protokoll. Fehlt eines dieser Elemente, ist der Beschluss anfechtbar oder nichtig.</p>
<h2>Welche Mehrheiten gelten bei der Abstimmung?</h2>
<p>Die erforderliche Mehrheit richtet sich nach Art und Tragweite der Entscheidung. Vor der WEG-Reform brauchten viele Maßnahmen Einstimmigkeit – heute reicht meistens die einfache Mehrheit. Das hat die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft deutlich gestärkt, gleichzeitig aber die Position der einzelnen Eigentümer geschwächt.</p>
<table>
<tr>
<th>Beschlussart</th>
<th>Mehrheit</th>
<th>Beispiel</th>
</tr>
<tr>
<td>Einfache Mehrheit</td>
<td>&gt;50 % der abgegebenen Stimmen</td>
<td>Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Verwalterbestellung</td>
</tr>
<tr>
<td>Bauliche Veränderung</td>
<td>Einfache Mehrheit (§ 20 WEG)</td>
<td>Aufzugseinbau, Balkonverglasung, E-Ladesäule</td>
</tr>
<tr>
<td>Qualifizierte Mehrheit</td>
<td>2/3 der Stimmen + &gt;50 % Miteigentumsanteile</td>
<td>Modernisierende Instandsetzung mit hohen Kosten</td>
</tr>
<tr>
<td>Allstimmigkeit</td>
<td>100 % aller Eigentümer</td>
<td>Änderung der Teilungserklärung, Aufhebung Sondereigentum</td>
</tr>
</table>
<h2>Typische Beschlüsse in der Praxis – mit Zahlen</h2>
<p>Damit das Thema greifbar wird: In einer durchschnittlichen Eigentümerversammlung mit 12 Wohneinheiten werden pro Jahr typischerweise 8–15 Beschlüsse gefasst. Die finanzielle Tragweite ist dabei oft enorm – ein einziger Beschluss kann pro Wohnung 5.000 € bis 30.000 € Sonderumlage bedeuten.</p>
<ul>
<li><strong>Jahresabrechnung</strong> — Genehmigung der Hausgeld-Abrechnung des Vorjahres</li>
<li><strong>Wirtschaftsplan</strong> — Festlegung des Hausgelds für das kommende Jahr</li>
<li><strong>Verwalterbestellung</strong> — Bestellung/Abberufung, max. 5 Jahre Laufzeit</li>
<li><strong>Sonderumlage</strong> — z. B. 240.000 € Dachsanierung auf 12 Einheiten</li>
<li><strong>Instandhaltungsrücklage</strong> — jährliche Zuführung, meist 0,8–1,2 % des Gebäudewerts</li>
<li><strong>Hausordnung</strong> — Ruhezeiten, Grillregeln, Tierhaltung</li>
<li><strong>Bauliche Veränderung</strong> — Aufzug, Photovoltaik, Wallbox</li>
<li><strong>Versicherungen</strong> — Wechsel der Gebäudeversicherung</li>
</ul>
<h2>Praxisbeispiel: Sonderumlage für die Fassadensanierung</h2>
<p>Eine WEG mit 20 Einheiten beschließt mit 14:6 Stimmen die energetische Fassadensanierung für 480.000 €. Die <a href="https://lukinski.de/instandhaltungsrucklage/">Instandhaltungsrücklage</a> deckt 180.000 €, die restlichen 300.000 € werden als Sonderumlage erhoben. Bei gleichen Miteigentumsanteilen zahlt jeder Eigentümer 15.000 € – fällig binnen 4 Wochen. Der Beschluss bindet auch die 6 Gegenstimmen, sofern er nicht innerhalb eines Monats vor dem Amtsgericht angefochten wird (§ 45 WEG).</p>
<p>Wer eine Wohnung kauft, übernimmt zwar nicht rückwirkend Beschlüsse aus früheren Versammlungen automatisch – aber bereits beschlossene, noch nicht umgesetzte Maßnahmen wie diese Sanierung gehen mit über. Wie im Ratgeber zur <a href="https://lukinski.de/erste-immobilie-kaufen-haus-wohnung-kapitalanlage-eigennutzer/">erste Immobilie kaufen</a> beschrieben, gehört die Einsicht in die letzten 3 Versammlungsprotokolle deshalb zwingend zur Due Diligence.</p>
<h2>Anfechtung und häufige Fehler</h2>
<p>Beschlüsse sind nicht in Stein gemeißelt: Jeder Eigentümer kann innerhalb eines Monats nach der Versammlung Anfechtungsklage beim Amtsgericht einreichen (§ 45 WEG). Häufige Anfechtungsgründe sind Formfehler bei der Einladung, fehlerhafte Tagesordnung oder Verstöße gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung.</p>
<blockquote><p>Wichtig: Wer eine Wohnung erwirbt, sollte vor dem Notartermin zwingend die Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen prüfen – beschlossene Sonderumlagen können den Kaufpreis faktisch um 5–10 % erhöhen.</p></blockquote>
<p>Die häufigsten Missverständnisse in der Praxis:</p>
<ul>
<li><strong>&#8222;Wer nicht da war, ist nicht gebunden&#8220;</strong> — falsch, Beschlüsse binden alle</li>
<li><strong>&#8222;Mündliche Zusagen reichen&#8220;</strong> — nein, ohne Protokoll kein Beschluss</li>
<li><strong>&#8222;Einstimmigkeit nötig&#8220;</strong> — seit 2020 fast überall einfache Mehrheit</li>
<li><strong>&#8222;Anfechtung jederzeit möglich&#8220;</strong> — nein, harte Monatsfrist</li>
</ul>
<h2>Abgrenzung: Beschluss, Vereinbarung, Umlaufbeschluss</h2>
<p>Drei Begriffe werden in der Praxis oft verwechselt, bedeuten aber rechtlich Unterschiedliches und haben jeweils eigene Folgen für Käufer und Eigentümer.</p>
<ul>
<li><strong>Beschluss</strong> — Mehrheitsentscheidung in der Versammlung</li>
<li><strong>Vereinbarung</strong> — Allstimmigkeit, oft in Teilungserklärung verankert</li>
<li><strong>Umlaufbeschluss</strong> — schriftliche Abstimmung außerhalb der Versammlung</li>
<li><strong>Beschlusssammlung</strong> — chronologische Liste aller Beschlüsse beim Verwalter</li>
</ul>
<p>Wer als Kapitalanleger eine Wohnung kauft, sollte die Beschlusssammlung beim Verwalter anfordern – sie zeigt sämtliche bindenden Entscheidungen der Gemeinschaft. Mehr zu diesem Thema im Ratgeber <a href="https://lukinski.de/immobilie-als-kapitalanlage-worauf-muss-ich-achten-interview-experten/">Immobilie als Kapitalanlage</a>, ergänzend lohnt der Blick auf <a href="https://lukinski.de/mehrfamilienhaus-kaufen-immobilie-bewerten-ablauf-kosten-steuern-mieter/">Mehrfamilienhaus kaufen</a> für Investoren mit größerem Volumen. Auch die <a href="https://lukinski.de/kaufnebenkosten/">Kaufnebenkosten berechnen</a> spielen bei der Gesamtkalkulation eine Rolle, ebenso wie eine fundierte <a href="https://lukinski.de/immobilie-bewerten-faktoren-online-kostenlos-wohnung-haus-mehrfamilienhaus/">Immobilie bewerten</a> vor dem Kauf.</p>
<h2>Häufige Fragen zur Beschlussfassung (FAQ)</h2>
<h3>Bin ich an einen Beschluss gebunden, wenn ich nicht zur Versammlung erschienen bin?</h3>
<p>Ja, ausnahmslos. Ein ordnungsgemäß gefasster Beschluss bindet jeden Wohnungseigentümer – unabhängig davon, ob er anwesend war, sich vertreten ließ oder gar nichts wusste. Die einzige Möglichkeit, sich zu wehren, ist die Anfechtungsklage innerhalb eines Monats nach der Versammlung beim zuständigen Amtsgericht. Wer regelmäßig fehlt, verliert faktisch sein Mitspracherecht und sollte zumindest eine Vollmacht an einen anderen Eigentümer oder den Verwalter erteilen.</p>
<h3>Was passiert, wenn ich eine Sonderumlage nicht bezahlen kann?</h3>
<p>Eine wirksam beschlossene Sonderumlage ist eine vollstreckbare Forderung der Gemeinschaft. Zahlt ein Eigentümer nicht, kann der Verwalter zunächst mahnen, dann Klage erheben und schließlich die Zwangsvollstreckung in die Wohnung betreiben. Im Extremfall droht nach § 17 WEG sogar der Entzug des Wohnungseigentums. Wer absehbar nicht zahlen kann, sollte vor der Versammlung mit dem Verwalter über Ratenzahlung sprechen – nach dem Beschluss ist der Spielraum deutlich kleiner.</p>
<h3>Können Beschlüsse nachträglich geändert oder aufgehoben werden?</h3>
<p>Grundsätzlich ja: Die Eigentümergemeinschaft kann jeden früheren Beschluss durch einen neuen Beschluss aufheben oder ändern, sofern die erforderliche Mehrheit zustande kommt. Ausnahme sind Beschlüsse, die in Vereinbarungen oder der Teilungserklärung verankert wurden – hier ist Allstimmigkeit nötig. Bereits umgesetzte Beschlüsse, etwa eine bezahlte Sanierung, lassen sich faktisch natürlich nicht mehr rückgängig machen, was die strategische Bedeutung jeder einzelnen Versammlung unterstreicht.</p>
<p>Zurück zum Wiki: <a href="https://lukinski.de/immobilien-lexikon-wiki/">Immobilien Lexikon</a></p>
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		<title>Haus mieten oder kaufen? Immobilienkauf als Investition und Sicherheit</title>
		<link>https://lukinski.de/haus-mieten-kaufen-immobilienkauf-investition-sicherheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Oct 2018 15:01:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Haus mieten oder kaufen &#8211; Die jetzige Immobilie ist einfach zu klein und Sie entschließen umzuziehen. Ein großer Schritt bei dem viele Fragen aufkommen. Für viele stellt sich zuerst einmal die Frage: Mieten oder Kaufen? Diese Frage ist nicht so leicht zu beantworten und viele Umstände können eine Rolle bei der Entscheidung spielen. Es gibt [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Haus mieten oder kaufen &#8211; Die jetzige Immobilie ist einfach zu klein und Sie entschließen umzuziehen. Ein großer Schritt bei dem viele Fragen aufkommen. Für viele stellt sich zuerst einmal die Frage: Mieten oder Kaufen? Diese Frage ist nicht so leicht zu beantworten und viele Umstände können eine Rolle bei der Entscheidung spielen. Es gibt für beide Alternativen viele Vor- und Nachteile aber im Endeffekt müssen Sie entscheiden, welche Variante die richtige für Ihre Lebenssituation ist.</p>
<h2>Entscheidungshilfe: Mieten, kaufen, wohnen</h2>
<p>Eine Immobilie zu kaufen ist eine große Entscheidung, die man nicht leichtfertig treffen sollte. Es gibt verschiedene Vor- und Nachteile und für manche ist es die richtige Entscheidung, während es für andere die falsche ist. Die Lebenssituation ist ein wichtiges Merkmal bei der Entscheidung und kann als Entscheidungshilfe dienen.</p>
<h3>Vorteile: Geldanlage, Investition und Eigentum</h3>
<p>Ein Haus zu kaufen bietet viele Vorteile. Die Investition in ein Haus ist eine Geldanlage, die einen hohen Wert hat. Das Haus wird durch mögliche Renovierungsarbeiten Ihrerseits sogar an Wert wachsen und Sie haben Ihr Geld sinnvoll investiert. Auch wenn Sie einen Kredit aufnehmen, haben Sie nach Abbezahlung einen Gegenstand mit hohem Wert, der für Sie im Alter oder in anderen Lebenslagen von Nutzen sein kann.</p>
<p>Wenn Sie ein Haus kaufen haben Sie völlige Selbstbestimmung über dieses. Bei Renovierungsarbeiten liegt es in Ihrem Ermessen, was geändert werden soll, wie es aus zu sehen hat und wer es durchführt. Auch das Grundstück gehört Ihnen, sollten Sie also hier Änderungen vornehmen wollen liegt es ebenfalls in Ihrem Ermessen. Sie sind also sehr frei in Ihren Entscheidungen über den Besitz und sind unabhängig von anderen.</p>
<h3>Immobilie als Kapitalanlage: Spezial</h3>
<ol>
<li>Teil: <a href="https://lukinski.de/klassisch-exotisch-immobilie-kapitalanlage-geldanlage-interview/" data-type="post" data-id="10866">Klassisch oder exotisch investieren</a> &#8211; Welche Immobilie taugt als Kapitalanlage?</li>
<li>Teil: <a href="https://lukinski.de/immobilie-als-kapitalanlage-worauf-muss-ich-achten-interview-experten/" data-type="post" data-id="10824">Immobilie als Kapitalanlage</a> &#8211; Worauf muss ich achten?</li>
</ol>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-31762" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2020/11/mann-fenster-nach-trennung-ehe-scheidung-von-frau-checkliste-aufgaben-ablauf-unterhalt-hausrat-immobilie-verkaufen-vermieten-tipps-privat.jpg" alt="" width="1280" height="787" /></p>
<p>Ein weiterer Vorteil bei einem Hauskauf ist, dass Sie eine gewisse Sicherheit haben, da die Immobilie Ihr Eigentum ist. Alles zum Kauf einer Ferienimmobilie: <a href="https://lukinski.de/ferienhaus/">Ferienhaus Ratgeber</a>. Sie laufen also nicht Gefahr gekündigt zu werden oder aufgrund von Umbauten die der Vermieter vornehmen will Unannehmlichkeiten zu ertragen. Sie sind Ihr eigener Herr in Ihrem eigenen Haus und dieses Gefühl bekommen Sie wohl nur bei einem Hauskauf oder -bau.</p>
<h3>Nachteile: Verantwortung, Verschuldung und Rücklagen</h3>
<p>Ein Haus zu kaufen kann aber auch Nachteile mit sich bringen. Um ein Haus zu kaufen müssen Sie meistens einen Kredit aufnehmen. Das heißt Sie müssen sich verschulden und sind somit an das Abbezahlen von diesem Kredit gebunden. Zusätzlich sollten Sie Rücklagen bilden, da Sie für alle nötigen Reparaturen aufkommen müssen. Sie sind alleine verantwortlich für ihr Heim und sitzen auf allen Kosten, die das Haus verursacht.</p>
<p>Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass Sie monatlich höhere Kosten haben werden, als wenn Sie Mieten. Nicht nur die Nebenkosten, die auf Sie zukommen, sondern auch den Kredit den Sie bezahlen müssen und die Rücklagen die Sie bilden sollten. Der letzte Nachteil ist, dass Sie unflexibler sind. Sollten Sie berufsbedingt an einen anderen Ort ziehen müssen, wollen Sie sich vergrößern oder verkleinern, muss das Haus erst einmal verkauft oder vermietet werden. Sie sind schließlich für das Haus verantwortlich und müssen dafür sorgen. Dies kann sich schnell schwieriger gestalten als gedacht und Sie haben ein Risiko, für dass Sie verantwortlich sind am Hals.</p>
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<h2>Immobilien mieten: Flexibilität</h2>
<p>Eine Immobilie zu mieten gestaltete sich leichter, als ein Haus zu kaufen. Jedoch gibt es auch hier viele Vor- und Nachteile, gegenüber einem Hauskauf die beachtet werden sollten. Natürlich kommt es auch hier auf die spezifische Lebenssituation an, welche Entscheidung die Richtige ist, jedoch gibt es einige Entscheidungshilfen.</p>
<h3>Vorteile: Flexibilität und geringe Kosten</h3>
<p>Ein Haus zu mieten kann viele Vorteile mit sich bringen. Zu aller erst hat man geringere monatliche Kosten, da man keinen Kredit oder ähnliches abzahlen muss, sondern lediglich die Warmmiete monatlich trägt. Dieser Punkt beinhaltet direkt den zweiten Vorteil, denn man muss sich nicht verschulden um ein Haus zu mieten. Es muss kein Kredit aufgenommen werden und man ist nicht abhängig von einer Bank. Zudem, kann ein großes, modernes Haus in der Miete erschwinglich sein, der Kaufpreis liegt aber außerhalb ihrer Möglichkeiten. Sie bekommen also gegebenenfalls mehr für Ihr Geld. Sollten Reparaturen anfallen, oder Unglücke, wie ein Wasserschaden entstehen, bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen, denn diese trägt ihr Vermieter, da er für die Immobilie verantwortlich sind.</p>
<p>Der letzte Vorteil ein Haus lieber zu mieten ist die große Flexibilität. Sollten sich die Lebensumstände ändern, und Sie benötigen mehr oder weniger platz, einen größeren Garten oder Sie an einen anderen Ort ziehen, können Sie einfach ihren Mietvertrag kündigen und müssen sich nicht um Weitervermietung oder ähnliches kümmern. Ihre Flexibilität erhalten Sie sich mit einer gemieteten Immobilie sehr viel mehr als mit einer gekauften, und besonders in jungen Jahren ist die Flexibilität nicht zu unterschätzen.</p>
<h3>Nachteile: Eingeschränkt und nicht gesichert</h3>
<p>Leider gibt es aber auch hier einige Nachteile, die Sie bedenken sollten. Natürlich sind Sie mit einem gemieteten Haus flexibler, leider aber dennoch in einigen Dingen eingeschränkt.</p>
<p>Sie haben beispielsweise keine Selbstbestimmung über das Haus, wollen Sie also Änderungen vornehmen, liegt diese Entscheidung nicht bei ihnen, auch wenn diese ihr Zuhause betreffen. Dies kann sowohl die Haltung von Haustieren betreffen aber auch Umbauten am Haus selbst, wie das Einbauen eines Kamins oder die Umgestaltung des Gartens. Das letzte Wort über Veränderungen am Haus oder Grundstück trägt letztendlich immer der Vermieter, auch wenn Sie damit nicht einverstanden sind. Oft verstehen sich Mieter und Vermieter gut und es können einfache Lösungen gefunden werden, jedoch ist auch oft das Gegenteil der Fall und der Vermieter entscheidet über ihren Kopf hinweg.</p>
<p>Ein weiterer Nachteil ist, dass sie keine Geldanlage haben, wenn Sie ein Haus mieten. Sollten Sie beabsichtigen ein Haus länger als 10 Jahre zu mieten, geben Sie wahrscheinlich monatlich mehr Geld für Miete aus, als dass Sie für die Tilgung eines Kredites benötigt hätten.</p>
<p>Über einen langen Zeitraum hinweg gedacht, ist es also durchaus sinnvoll eine Geldanlage in Form einer Immobilie in Betracht zu ziehen um auch im Alter noch eine Rücklage zu haben. Der letzte Nachteil an einem Mietshaus, ist die dauerhafte Gefahr gekündigt zu werden. Natürlich kommt es auch oft vor, dass Mieter und Vermieter sich gut verstehen aber auch dann besteht die Gefahr, dass der Vermieter die Immobilie zum Selbstgebrauch benötigt. Ganz schnell kann ihr Heim ihnen genommen werden, was ein durchaus zu beachtendes Risiko ist.</p>

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