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	<title>Verwandte Archives - ℄ Immobilien</title>
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		<title>Pflichtteil Erbe: Geschwister, Enkel, Kinder trotz Testament</title>
		<link>https://lukinski.de/pflichtteil-erbe-hoehe-kind-geschwister-enkel-berliner-testament/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Aug 2024 12:40:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Pflichtteil ist eine gesetzlich festgelegte Mindestbeteiligung, die bestimmten Angehörigen auch im Falle einer Enterbung zusteht. Diese Regelung schützt die nächsten Verwandten des Erblassers und sichert ihnen finanzielle Ansprüche, selbst wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden. Zurück zur Übersicht: Erbe. Was ist der Pflichtteil? Rechte und Grundlagen Der Pflichtteil (§§ 2305 ff. BGB) sichert [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://lukinski.de/pflichtteil-erbe-hoehe-kind-geschwister-enkel-berliner-testament/">Pflichtteil Erbe: Geschwister, Enkel, Kinder trotz Testament</a> erschien zuerst auf <a href="https://lukinski.de">℄ Immobilien</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Pflichtteil ist eine gesetzlich festgelegte Mindestbeteiligung, die bestimmten Angehörigen auch im Falle einer <a href="https://lukinski.de/rechner/tools/enterben-muster/">Enterbung</a> zusteht. Diese Regelung schützt die nächsten Verwandten des Erblassers und sichert ihnen finanzielle Ansprüche, selbst wenn sie im <a href="https://lukinski.de/testament-zur-festlegung-der-vermoegensverteilung/">Testament</a> nicht berücksichtigt wurden. Zurück zur Übersicht: <a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe</a>.</p>
<h2>Was ist der Pflichtteil? Rechte und Grundlagen</h2>
<p>Der Pflichtteil (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2305.html" target="_blank" rel="noopener">§§ 2305 ff. BGB</a>) sichert enterbten Angehörigen einen Zahlungsanspruch gegen die Erben. Dabei handelt es sich nicht um eine direkte Beteiligung am Nachlass, sondern um eine finanzielle Kompensation in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Folgende Personen haben <a href="https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/erbrecht-nachfolge/erbrecht-erbschaft-testament/pflichtteil-enterbung-beratung-und-vertretung.html" target="_blank" rel="noopener">Anspruch</a> auf den Pflichtteil:</p>
<ol>
<li>Eigene Kinder (auch adoptierte und uneheliche)</li>
<li>Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner</li>
<li>Enkel, wenn deren Eltern vorverstorben sind</li>
<li>Eltern, wenn keine Kinder des Erblassers existieren</li>
</ol>
<p>Genau heißt es in Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 2305 Zusatzpflichtteil:</p>
<blockquote><p>Ist einem Pflichtteilsberechtigten ein Erbteil hinterlassen, der geringer ist als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, so kann der Pflichtteilsberechtigte von den Miterben als Pflichtteil den Wert des an der Hälfte fehlenden Teils verlangen. Bei der Berechnung des Wertes bleiben Beschränkungen und Beschwerungen der in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2306.html" target="_blank" rel="noopener">§ 2306</a> bezeichneten Art außer Betracht.</p></blockquote>
<h3>Beispielrechnung</h3>
<table style="width: 100%; border-collapse: collapse;" border="1">
<thead>
<tr>
<th>Nachlassbestand</th>
<th>Betrag</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Wert der Immobilie</td>
<td>600.000 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td>Barvermögen</td>
<td>150.000 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td>Schulden</td>
<td>-50.000 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Gesamtwert</strong></td>
<td><strong>700.000 Euro</strong></td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Pflichtteil (z. B. 1/8)</strong></td>
<td><strong>87.500 Euro</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h2>Wie wird der Pflichtteil geltend gemacht?</h2>
<div id="attachment_342895" style="width: 157px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-342895" class=" wp-image-342895" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2024/11/erbschaft-vererben-geschwister-bruder-schwester-beraten-pflichtteil-erbengemeinschaft-flurplan-grundriss.jpg" alt="" width="147" height="98" /><p id="caption-attachment-342895" class="wp-caption-text"><a href="https://lukinski.de/erbengemeinschaft-kommunikation-einigung/">Erbengemeinschaft</a></p></div>
<p>Der Pflichtteil muss aktiv vom Anspruchsberechtigten eingefordert werden. Der Erbe ist verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, das die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Erblassers enthält. Bei Unstimmigkeiten kann der Pflichtteilsberechtigte auf die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses bestehen.</p>
<ul>
<li>Pflichtteil schriftlich einfordern.</li>
<li>Anspruch innerhalb von drei Jahren geltend machen (Verjährungsfrist).</li>
<li>Bei Streitigkeiten gerichtliche Klärung durch eine Stufenklage.</li>
</ul>
<h2>Pflichtteilsteuer: Steuerliche Behandlung</h2>
<p>Auch der Pflichtteil unterliegt der <a href="https://lukinski.de/erbschaftssteuer-wichtigsten-regelungen/">Erbschaftssteuer</a>. Die Steuerpflicht entsteht jedoch erst, wenn der Anspruch geltend gemacht wird. Für Pflichtteilsberechtigte gelten dieselben <a href="https://lukinski.de/freibetraege-erbschaftssteuer-fakten-tipps/">Freibeträge</a> und Steuerklassen wie für Erben.</p>
<ul>
<li>Freibeträge: Ehepartner 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro.</li>
<li>Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung ist steuerpflichtig.</li>
</ul>
<blockquote><p>Hinweis: Wird der Pflichtteil zunächst eingefordert, später jedoch nicht durchgesetzt, kann dies als Schenkung steuerlich relevant werden.</p></blockquote>
<h2>Pflichtteil reduzieren: Gestaltungsmöglichkeiten</h2>
<p>Erblasser können zu Lebzeiten Maßnahmen ergreifen, um Pflichtteilsansprüche zu reduzieren:</p>
<ol>
<li>Schenkungen &#8211; Reduzierung des Nachlasses durch lebzeitige Übertragungen, beachten Sie jedoch Pflichtteilsergänzungsansprüche</li>
<li>Pflichtteilsverzicht &#8211; Einvernehmlicher Verzicht gegen Abfindung</li>
<li>Stiftungsgründung &#8211; Vermögensschutz durch Übertragung auf eine Stiftung</li>
</ol>
<h2>Warum gibt es das Pflichtteilsrecht?</h2>
<p>Das Pflichtteilsrecht ist verfassungsrechtlich verankert und soll den Fürsorgeanspruch zwischen nahen Angehörigen sichern. Es schützt insbesondere Kinder und Ehepartner vor vollständiger Enterbung und stellt sicher, dass der Nachlass nicht willkürlich verteilt wird.</p>
<h2>Die wichtigsten Fragen zum Pflichtteil</h2>
<p>Hier noch die wichtigsten Fragen zum Pflichtteil</p>
<h3>Wie hoch ist der Pflichtteil?</h3>
<p>Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Seine genaue Höhe hängt vom Wert des Nachlasses und der <a href="https://www.erbrecht.de/service/abc-des-erbrechts/erbquote/#:~:text=bezeichnet%20den%20Anteil%20an%20einer,und%20Mitglied%20der%20Erbengemeinschaft." target="_blank" rel="noopener">Erbquote</a> ab.</p>
<h3>Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?</h3>
<p>Pflichtteilberechtigt sind Kinder, Ehepartner und Eltern des Erblassers, sofern keine anderen Abkömmlinge vorhanden sind.</p>
<h3>Wie wird der Pflichtteil berechnet?</h3>
<p>Pflichtteilsquote x Nachlasswert = Pflichtteilsanspruch. Maßgeblich ist der Netto-Nachlasswert (<a href="https://www.erbrecht-papenmeier.de/pflichtteil/index.php" target="_blank" rel="noopener">Quelle</a>).</p>
<h3>Kann der Pflichtteil verjähren?</h3>
<p>Ja, die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.</p>
<h3>Ist der Pflichtteil steuerpflichtig?</h3>
<p>Ja, der Pflichtteil unterliegt der Erbschaftssteuer. Die Freibeträge und Steuerklassen des Erbschaftsteuergesetzes gelten auch hier.</p>
<p>Erfahren Sie mehr zu Themen wie <a href="https://lukinski.de/freibetraege-erbschaftssteuer-fakten-tipps/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-type="post" data-id="6624">Freibeträge und Erbschaftssteuer</a>.</p>
<h2>Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</h2>
<p><a href="https://lukinski.de/richtig-vererben-lebzeiten-immobilie-haus-wohnung-testament-vermoegen-checkliste/">Richtig vererben</a>, <a href="https://lukinski.de/richtig-erben-was-beim-erben-und-vererben-zu-beachten-ist/">richtig erben</a>, im Fall des Falles kommt es auf diskrete, schnelle Hilfe an. Hier finden Sie meine Ratgeber für Erbe und Nachlass, kostenlos, online und jederzeit anonym für Sie erreichbar. Nutzen Sie meine Checklisten und strategische Anlagetipps, um Ihr Vermögen zu schützen und zu vermehren.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</a></li>
</ul>
<p>Das könnte Sie auch interessieren:</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/erbe-anlegen-investieren-tipps-investment-experten/">Erbe anlegen &amp; investieren</a></li>
<li><a href="https://lukinski.de/immobilie-kaufen-wohnung-haus-villa-mehrfamilienhaus-ablauf-kosten-tipps/">Immobilien kaufen</a></li>
<li><a href="https://lukinski.de/familienstiftung-vermoegen-sichern-und-steuern-sparen-ein-kompakter-guide/">Familienstiftung</a> und Vermögenssicherung</li>
</ul>
<p><a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-342644" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2024/09/erbschaft-erbe-gewinn-geldanlage-spezial-diskret-anonym-tipps-sprechen-erfahrungen-gesschwisterpaar-berlin.jpg" alt="" width="1200" height="800" /></a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Freibeträge und Erbschaftssteuer: Fakten und Tipps </title>
		<link>https://lukinski.de/freibetraege-erbschaftssteuer-fakten-tipps/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Jun 2024 13:23:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbe]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
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		<category><![CDATA[Ehepartner]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Erbschaftssteuer wurde bereits 1906 im Deutschen Reich eingeführt und hat sich seither in einigen Punkten verändert, bleibt jedoch in ihrer Grundidee gleich: Der Erbfall wird als Vermögenszuwachs betrachtet und muss wie jedes andere Einkommen versteuert werden. Diese Regelung hat sich besonders durch die Gleichstellung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften weiterentwickelt. Zurück zur Übersicht: Erbe. [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Erbschaftssteuer wurde bereits 1906 im Deutschen Reich eingeführt und hat sich seither in einigen Punkten verändert, bleibt jedoch in ihrer Grundidee gleich: Der Erbfall wird als Vermögenszuwachs betrachtet und muss wie jedes andere Einkommen versteuert werden. Diese Regelung hat sich besonders durch die Gleichstellung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften weiterentwickelt. Zurück zur Übersicht: <a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe</a>.</p>
<h2>Freibeträge bei der Erbschaft: Was wird versteuert, was bleibt steuerfrei?</h2>
<p>Um Erben vor einer hohen finanziellen Belastung zu schützen, gibt es je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Freibeträge. Nur der Betrag, der über den Freibeträgen liegt, wird versteuert. Hier finden Sie eine <a href="https://www.vr.de/privatkunden/ihre-ziele/erbschaft/erbschaftssteuer.html" target="_blank" rel="noopener">Übersicht der gängigen Freibeträge</a> (Stand 2024):</p>
<table style="width: 100%; border-collapse: collapse;" border="1">
<thead>
<tr>
<th>Verwandtschaftsgrad</th>
<th>Freibetrag</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Ehegatten und Lebenspartner</td>
<td>500.000 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td>Kinder und Enkel (wenn Eltern verstorben sind)</td>
<td>400.000 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td>Enkel (wenn Eltern noch leben)</td>
<td>200.000 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td>Eltern und Großeltern</td>
<td>100.000 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td>Geschwister und entfernte Verwandte</td>
<td>20.000 Euro</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<ul>
<li>Freibeträge sind abhängig vom Verwandtschaftsgrad.</li>
<li>Nur der Betrag über dem Freibetrag ist steuerpflichtig.</li>
</ul>
<p><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-343021" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2024/11/erbschaft-vererben-beratung-kostenlos-diskret-online-manager-zeigt-v-zeichen.jpg" alt="" width="1200" height="800" /></p>
<h2>Versorgungsfreibeträge: Schutz für Ehepartner und Kinder</h2>
<p>Versorgungsfreibeträge kommen dann zum Tragen, wenn Ehepartner oder Kinder auf die finanzielle Unterstützung des Verstorbenen angewiesen waren. Diese Beträge sind zusätzlich zu den allgemeinen Freibeträgen anwendbar:</p>
<ul>
<li>Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 256.000 Euro, reduziert durch eventuelle Witwen- oder Betriebsrenten.</li>
<li>Kinder: Bis zu 52.000 Euro, gestaffelt nach Alter (z. B. 42.000 Euro für ein zehnjähriges Kind).</li>
</ul>
<blockquote><p>Beispiel: Ein Ehepartner ohne Rente erhält den vollen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro, während ein Kind bis zu 42.000 Euro geltend machen kann.</p></blockquote>
<p>Mehr Schutz? Wie wäre es mit einer <a href="https://lukinski.de/familienstiftung-vermoegen-sichern-und-steuern-sparen-ein-kompakter-guide/">Familienstiftung</a>.</p>
<h2>Schenkungen: Freibeträge und Steuervorteile</h2>
<p>Schenkungen zu Lebzeiten bieten eine Möglichkeit, die Steuerlast zu verringern. Die gleichen Freibeträge wie bei der Erbschaft gelten, können jedoch alle zehn Jahre erneut genutzt werden. So können Erblasser durch frühzeitige Schenkungen ihre Nachlasssteuer reduzieren.</p>
<ul>
<li>Schenkungsfreibeträge gelten alle zehn Jahre.</li>
<li>Adoptionen in Patchworkfamilien können Freibeträge erweitern.</li>
</ul>
<h2>Steuerfreie Güter: Kunst, Hausrat und eigengenutzte Immobilien</h2>
<p>Einige <a href="https://www.rosepartner.de/freibetrag-erbschaftssteuer.html" target="_blank" rel="noopener">Güter sind steuerfrei</a> oder teilweise steuerfrei:</p>
<ul>
<li>Hausrat bis 42.000 Euro (für Steuerklasse I), sonst bis 12.000 Euro.</li>
<li>Kunstgegenstände, Archive und Bibliotheken: 60 % steuerfrei.</li>
<li>Eigengenutzte Immobilien: Steuerfrei, wenn ein Erbe sie bewohnt.</li>
</ul>
<blockquote><p>Beispiel: Eine Bibliothek mit einem Wert von 100.000 Euro wird zu 60 % steuerfrei, sodass nur 40.000 Euro versteuert werden müssen.</p></blockquote>
<h2>Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer und Freibeträgen</h2>
<p>Hier noch ein paar der häufigen Fragen zur Erbschaftssteuer und Freibeträgen für Sie.</p>
<h3>Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer?</h3>
<p>Die Freibeträge variieren nach Verwandtschaftsgrad. Ehegatten haben 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro und Eltern oder Großeltern 100.000 Euro.</p>
<h3>Wie kann man die Erbschaftssteuer umgehen?</h3>
<p>Durch Schenkungen zu Lebzeiten können Freibeträge mehrfach genutzt werden. Wichtig ist, dass Schenkungen mindestens zehn Jahre vor dem Tod erfolgen.</p>
<h3>Wann zahlt man Erbschaftssteuer?</h3>
<p>Erbschaftssteuer wird nur auf den Betrag erhoben, der über dem Freibetrag liegt. Die Höhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Nachlasswert.</p>
<h3>Ist eine Schenkung zu versteuern?</h3>
<p>Schenkungen unterliegen denselben Freibeträgen und Regeln wie die Erbschaftssteuer. Durch kluge Planung können Erblasser so die Steuerlast für ihre Nachkommen verringern.</p>
<h3>Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?</h3>
<p>Die Steuerhöhe hängt von der Steuerklasse des Erben, dem Wert des Nachlasses und den geltenden <a href="https://lukinski.de/freibetraege-erbschaftssteuer-fakten-tipps/">Freibeträgen</a> ab. Eine individuelle Berechnung ist oft erforderlich.</p>
<h2>Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</h2>
<p><a href="https://lukinski.de/richtig-vererben-lebzeiten-immobilie-haus-wohnung-testament-vermoegen-checkliste/">Richtig vererben</a>, <a href="https://lukinski.de/richtig-erben-was-beim-erben-und-vererben-zu-beachten-ist/">richtig erben</a>, im Fall des Falles kommt es auf diskrete, schnelle Hilfe an. Hier finden Sie meine Ratgeber für Erbe und Nachlass, kostenlos, online und jederzeit anonym für Sie erreichbar. Nutzen Sie meine Checklisten und strategische Anlagetipps, um Ihr Vermögen zu schützen und zu vermehren.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</a></li>
</ul>
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<p><a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-342644" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2024/09/erbschaft-erbe-gewinn-geldanlage-spezial-diskret-anonym-tipps-sprechen-erfahrungen-gesschwisterpaar-berlin.jpg" alt="" width="1200" height="800" /></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://lukinski.de/freibetraege-erbschaftssteuer-fakten-tipps/">Freibeträge und Erbschaftssteuer: Fakten und Tipps </a> erschien zuerst auf <a href="https://lukinski.de">℄ Immobilien</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Teilverkauf Immobilie privat: Haus, Wohnung und Grundstück</title>
		<link>https://lukinski.de/teilverkauf-immobilie-privat-haus-wohnung-und-grundstueck/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[L_kinski]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Sep 2023 13:08:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Teilverkauf Immobilie, privat &#8211; Kann man Teile eines Hauses verkaufen? Ja. Der private Teilverkauf einer Immobilie ist selbstverständlich möglich. Beim Teilverkauf einer Immobilie sind Sie nicht mehr alleiniger Eigentümer, sondern werden zum Teileigentümer, in einer zwei Parteien Eigentümergemeinschaft. Lernen Sie hier, warum sich ein privater Teilverkauf Ihrer Immobilie lohnt. Alles Weitere hierzu finden Sie auch [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://lukinski.de/teilverkauf-immobilie-privat-haus-wohnung-und-grundstueck/">Teilverkauf Immobilie privat: Haus, Wohnung und Grundstück</a> erschien zuerst auf <a href="https://lukinski.de">℄ Immobilien</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Teilverkauf Immobilie, privat &#8211; Kann man Teile eines Hauses verkaufen? Ja. Der private Teilverkauf einer Immobilie ist selbstverständlich möglich. Beim <a href="https://lukinski.de/teilverkauf-immobilie-vorteile-nachteile-steuer-scheidung-erbe-teilkauf/" data-type="post" data-id="50011">Teilverkauf einer Immobilie</a> sind Sie nicht mehr alleiniger Eigentümer, sondern werden zum Teileigentümer, in einer <a href="https://lukinski.de/eigentuemergemeinschaft-zwei-parteien-zustimmung-vermietung-stimmrecht-steuererklaerung/" data-type="post" data-id="10809">zwei Parteien Eigentümergemeinschaft</a>. Lernen Sie hier, warum sich ein privater Teilverkauf Ihrer Immobilie lohnt. Alles Weitere hierzu finden Sie auch auf Immobilien-Erfahrung.de: <a href="https://www.immobilien-erfahrung.de/teilverkauf-immobilie-privat-haus-und-wohnung-konditionen-risiken/" target="_blank" rel="noopener">Teilverkauf Immobilie privat</a>. Wer zahlt wie viel? Hier finden Sie alle <a href="https://lukinski.de/teilverkauf-anbieter-vergleich-haus-wohnung-teilkauf-testsieger/">Teilverkauf Anbieter im Vergleich</a>.</p>
<h2>Was ist der Vorteil vom Teilverkauf?</h2>
<p>Sie denken über den Teilverkauf Ihrer Immobilie nach? In unserem Ratgeber haben wir schon sehr viel über den Teilverkauf von Immobilien berichtet und natürlich auch die Frage beantwortet, ist ein <a href="https://lukinski.de/teilverkauf-immobilie-vorteile-nachteile-steuer-scheidung-erbe-teilkauf/" data-type="post" data-id="50011">Teilverkauf von Immobilien sinnvoll?</a> Verkaufen an die eigenen Kinder, Enkelkinder &#8211; wie funktioniert das?</p>
<p>Der große Vorteil vom Teilverkauf ist die schnelle Überweisung des Kaufpreises. Schließlich sparen Sie sich sehr viele Schritte im Immobilienverkauf, zum Beispiel ein Großteil der Kommunikation mit möglichen Interessenten, sowie die darauf folgenden <a href="https://lukinski.de/bonitaetspruefung-wirtschaftliche-kreditwuerdigkeit-interessenten-pruefen/">Bonitätsprüfungen</a>, damit Sie einen seriösen Käufer finden.</p>
<h2>Teilverkauf an Privatpersonen möglich?</h2>
<p>Grundsätzlich ist der private Teilverkauf von Immobilien durchaus möglich. Jeder kann Anteile an Ihrer Immobilie erwerben und so zum Teileigentümer werden. Haben Sie einen direkten Ansprechpartner für den Teilverkauf gefunden, können Sie sich Ihre Zeit für die typische Käufersuche, wie beim kompletten Immobilienverkauf, sparen.</p>
<h2>Privat verkaufen über Portal?</h2>
<p>Nicht jeder hat Familie, meist Kinder, die ein Teil der Immobilie abkaufen. Was gibt es für Alternativen?</p>
<p>Die meisten privaten Käufer, die über Immobilienportale nach Angeboten suchen, werden keinen Teilverkauf akzeptieren, sondern wollen die gesamte Immobilie kaufen. Wenn Sie eine Immobilie zum Teil verkaufen wollen, sollten Sie sich Personen im näheren Umfeld suchen, die an einer Beteiligung interessiert sein könnten. In diesem Fall sollten Sie einen der <a href="https://lukinski.de/teilverkauf-anbieter-vergleich-haus-wohnung-teilkauf-testsieger/" data-type="post" data-id="49781">Teilverkauf Anbieter</a> kontaktieren.</p>
<h3>Tipp! Die besten Teilverkauf Anbieter</h3>
<p>In dieser Übersicht habe ich für Sie die wichtigsten Teilverkauf Anbieter, deren Vorteile, Nachteile und Konditionen verglichen! Einfach, verständlich und übersichtlich.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/teilverkauf-anbieter-vergleich-haus-wohnung-teilkauf-testsieger/" data-type="post" data-id="49781">Teilverkauf Anbieter Vergleich</a></li>
</ul>
<p><a href="https://lukinski.de/teilverkauf-anbieter-vergleich-haus-wohnung-teilkauf-testsieger/"><img decoding="async" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2021/12/teilverkauf-teilkauf-haus-einfamilienhaus-reihenhaus-doppelhaus-anbieter-vergleich-beispiel-20-prozent-verkaufen.jpg" /></a></p>
<p>Teilverkauf Wohnung, Haus, Grundstück &#8211; alles möglich.</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-15688" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2020/01/luxus-pur-berghotel-villa-privatweg-kitzbuhel-alps-alpen-realtor-luxusmakler-makler-immobilie-haus-wohnung.jpg" alt="" width="1200" height="798" /></p>
<p>Beispiel: Anteil von 20% verkauft an Kinder:</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-15688" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2021/12/teilverkauf-beispiel-reihenhaus-altes-haus-innenstadt-bewertung-danach-50-prozent-verkauft-an-anbieter-vorher-nachher-foto.jpg" alt="" width="1200" height="798" /></p>
<h2>Wohnrecht und Nutzungsrecht: Kosten?</h2>
<p>Nach dem <a href="https://lukinski.de/teilverkauf-haus-verkauf-alter-nachteile-vorteile-erfahrungen/">Teilverkauf Ihres Hauses</a> muss man sich nur über die Nutzung der Immobilie einig werden.</p>
<h3>Welche Kosten entstehen durch den Teilverkauf?</h3>
<p>Wenn Sie das alleinige Recht auf Wohnen und Nutzen behalten wollen, wird der Teilkäufer eine Nutzungsgebühr von Ihnen verlangen, das sogenannte Nutzungsentgelt. Natürlich können Sie bei einem privaten Teilverkauf, zum Beispiel beim Teilverkauf an Ihre Kinder, vereinbaren, dass kein Nutzungsentgelt gezahlt werden muss.</p>
<p>Das Nutzungsentgelt ist zwar frei verhandelbar. Doch mit wie viel sollten Sie gegebenenfalls rechnen?</p>
<h3>Anbieter verlangen meist 3-5% p.a.</h3>
<p>Auch im Ratgeber zum Thema <a href="https://lukinski.de/teilverkauf-anbieter-vergleich-haus-wohnung-teilkauf-testsieger/" data-type="post" data-id="49781">Teilverkauf Anbieter im Vergleich</a> haben wir bereits die verschiedenen Nutzungsentgelte der größeren Anbieter (Finanzunternehmen) berechnet. Wenn Sie Ihre Immobilie zum Teil an ein Unternehmen verkaufen, wie ein solches Finanzunternehmen, dann liegt das Nutzungsentgelt in der Regel zwischen 3% und 5% (vom verkauften Anteil) pro Jahr.</p>
<p>Bedeutet einfach gesagt, wenn Sie 100.000 Euro Ihrer Immobilie zum Teil verkaufen, zahlen Sie eine jährliche Nutzungsgebühr von 3.000 bis 5000 Euro.</p>
<h3>Tipp! Sichern Sie sich ab mit dem Nießbrauchrecht</h3>
<p>In allen Fällen sollten Sie sich aber absichern, insbesondere was Ihr lebenslanges Wohnrecht und Nutzungsrecht angeht. Der Fachbegriff hierfür ist der sogenannte Nießbrauch. Das Nießbrauchrecht legt fest, dass Sie bis zum Tag Ihres Todes ein vollständiges Wohnrecht und Nutzungsrecht der Immobilie haben. Dementsprechend sind Sie unabhängig von allen Entscheidungen, die Ihre zukünftigen Miteigentümer treffen. Selbst, wenn es Ihre Kinder oder Enkelkinder sind.</p>
<blockquote><p>Das Nießbrauchrecht gewährt Ihnen lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht am Objekt</p></blockquote>
<h2>Steuern beim privaten Teilverkauf</h2>
<p>Der Name sagt alles, diese Steuer soll Spekulationen im Immobilienmarkt einschränken.</p>
<h3>Spekulationssteuer erklärt</h3>
<p>Mit der <a href="https://lukinski.de/spekulationssteuer-immobilie-verkauf-grundstueck-wohnung-haus-hoehe-frist/" data-type="post" data-id="50611">Spekulationssteuer</a> sagt der Gesetzgeber: Wer eine Immobilie kauft, darf diese erst nach X Jahren steuerfrei verkaufen &#8211; auch beim Teilverkauf. X = Jahre unterscheiden sich dabei, je nach dem, ob Sie die Immobilie als Kapitalanlage gekauft haben (vermieten) oder diese selbst bewohnen (Eigennutz).</p>
<p>Spekulationsfrist:</p>
<ul>
<li>Fremdnutzung &#8211; 10 Jahre</li>
<li>Eigennutz &#8211; 3 Jahre</li>
</ul>
<h3>Höhe der Spekulationssteuer</h3>
<p>Die Höhe der Spekulationssteuer richtet sich immer nach dem eigenen Steuersatz. Damit liegt die Spekulationssteuer schnell über 25% und für Gutverdiener auch schnell bei 40%.</p>
<h2>Teilverkauf Immobilie: Der Ratgeber</h2>
<p>Sie wollen mehr zum Thema Teilverkauf Immobilie erfahren? Dann schauen Sie sich hier meinen großen Ratgeber an, in denen ich wirklich alle Aspekte beleuchte, von den Vorteilen, über die Nachteile, bis hin zu möglichen Alternativen, wie dem Hypothekendarlehen oder auch der Immobilienrente. Natürlich auch alles zum Thema Steuern beim Teilverkauf. Alle Erfahrungen:</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/teilverkauf-immobilie-vorteile-nachteile-steuer-scheidung-erbe-teilkauf/" data-type="post" data-id="50011">Teilverkauf Immobilie</a></li>
</ul>
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		<title>Richtig Erben: Was beim Erben und Vererben zu beachten ist</title>
		<link>https://lukinski.de/richtig-erben-was-beim-erben-und-vererben-zu-beachten-ist/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Nov 2020 12:08:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbe]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Berechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Berliner Testament]]></category>
		<category><![CDATA[Ehegatte]]></category>
		<category><![CDATA[Enterbung]]></category>
		<category><![CDATA[Erben]]></category>
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		<category><![CDATA[Geschwister]]></category>
		<category><![CDATA[gesetzliche Erbfolge]]></category>
		<category><![CDATA[Hilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Mann]]></category>
		<category><![CDATA[Pflichtanteil]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verwandte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Richtig Erben &#8211; Das Erbrecht erweist sich immer wieder als äußerst komplexes Themengebilde, das von vielen Betroffenen mit großen Unsicherheiten und Unwissen verbunden ist. Wird das Thema Erben akut ist es daher immer ratsam, sich an Experten wie den Notar, Steuerberater, Immobilienmakler und den Anwalt zu wenden. Dennoch ist es sinnvoll, sich selbst ebenfalls zu [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Richtig Erben &#8211; Das Erbrecht erweist sich immer wieder als äußerst komplexes Themengebilde, das von vielen Betroffenen mit großen Unsicherheiten und Unwissen verbunden ist. Wird das Thema Erben akut ist es daher immer ratsam, sich an Experten wie den Notar, Steuerberater, Immobilienmakler und den Anwalt zu wenden. Dennoch ist es sinnvoll, sich selbst ebenfalls zu belesen, um Kosten und Zeit sparen zu können. Wer mit einem gewissen Grundverständnis an das Thema Erben herangeht, versteht die Fachsprache der Experten besser und geht mit weniger Angst in die Erbangelegenheit. Nach unserem Extra zum Thema <a href="https://lukinski.de/richtig-vererben-lebzeiten-immobilie-haus-wohnung-testament-vermoegen-checkliste/" data-type="post" data-id="6423">richtig Vererben</a> folgt jetzt das Spezial zu richtig Erben. Zurück zur Übersicht: <a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe &amp; Nachlass</a>.</p>
<h2>Dem Erblasser steht frei, wie viel er wem vererben möchte</h2>
<p>Dem Erblasser steht es vollkommen frei, was mit seinem Vermögen nach seinem Tode geschehen soll. Damit ein Testament jedoch wirklich Gültigkeit hat ist es wichtig, dass der Erblasser mit den Besonderheiten der Erstellung des Testaments vertraut ist. Kleine Fehler in der Formulierung können bereits dazu führen, dass Teile des Testaments nicht richtig ausgelegt oder erst gar nicht gültig sind. Aus diesem Grund ist es von absoluter Notwendigkeit, dass das Testament juristisch unmissverständlich ist.</p>
<h3>Fakten rund um den Pflichtteil</h3>
<p>Nahe Verwandtschaft kann vom Erbe des Erblassers nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Selbst im Falle einer Enterbung, die im Testament vereinbart wurde, kann der oder die Verwandte den gesetzlichen Pflichtteil einklagen. Die Enterbung kann übrigens ohne Angaben von Gründen erfolgen.</p>
<p>Für den Erblasser ist es daher nicht sinnvoll bei einer Person, die ein Anrecht auf den Pflichtteil hat, diese zu enterben. Dies führt lediglich zu Streitigkeiten. Geerbt wird dennoch.</p>
<p>Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wird dem Erben nicht automatisch vom Nachlassgericht zugesprochen. Auch im Erbschein wird der Pflichtteil nicht vermerkt. Dies bedeutet, dass der Pflichtteil vom Pflichtteilsberechtigten von den weiteren Erben erst eingefordert werden.</p>
<p>Es existieren jedoch besondere Umstände, in denen der Erblasser dazu befugt ist, das Kind derart zu enterben, dass dieses auch nicht den Pflichtteil erben kann. Dies ist dann der Fall, wenn das Kind aufgrund einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde.</p>
<p>Soll einem Kind auch der Pflichtteil entzogen werden, müssen die Beweggründe im <a href="https://lukinski.de/testament-zur-festlegung-der-vermoegensverteilung/" data-type="post" data-id="23025">Testament</a> vom Erblasser festgehalten werden. Eine weiterer rechtlich gültiger Grund liegt vor, wenn der Pflichtteilsberechtigte nach dem Leben des Erblassers oder einer anderen nahestehenden Person trachtet. Hat der Pflichtteilsberechtigte sich eines Verbrechens wie Diebstahl oder Körperverletzung gegenüber dem Erblasser schuldig gemacht, kann ihm ebenfalls der Anspruch auf den Pflichtteil entzogen werden.</p>
<h2>Anspruch auf einen Pflichtteil?</h2>
<p>Doch welche Personen zählen zur nächsten Verwandtschaft und haben damit Anspruch auf einen Pflichtteil? Hierzu zählen Kinder. Es spielt hierbei keine Rolle, ob es sich um leibliche oder adoptierte Kinder handelt. Befand sich zum Zeitpunkt des Todesfalls der Erblasser in einer Ehe, zählen auch Ehepartner zur nahen Verwandtschaft. Gleiches gilt für eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Hat der Erblasser keine Kinder, zählen die Eltern zur nahen Verwandtschaft. Geschwister des Erblassers haben hingegen keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.</p>
<p>Der Pflichtteil des Erben kann sich erhöhen, wenn der Erblasser bis zu zehn Jahre vor seinem Tod Schenkungen an andere Verwandte gegeben hat. Es handelt sich um den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dies ist etwa der Fall, wenn der Erblasser fünf Jahre vor seinem Tod ein Grundstück verschenkt hat. Der Pflichtteilsberechtigte kann einfordern, dass der Pflichtteil nun so berechnet wird, wie es der Fall wäre, hätte die Schenkung nicht stattgefunden. Sein Pflichtteil erhöht sich dadurch.</p>
<p>Beachtet werden muss, dass der Pflichtteilsberechtigte nicht Eigentümer des Nachlasses ist. Er hat somit keinerlei Mitspracherecht bezüglich dessen, was mit dem Nachlass geschehen soll.</p>
<p>Die <a href="https://lukinski.de/gesetzliche-erbfolge-gesetz-erbengemeinschaft-todesfall/" data-type="post" data-id="6532">gesetzliche Erbfolge</a> muss im Testament ebenfalls beachtet werden, wenn dieses seine Gültigkeit nicht verlieren soll. Wurde die Erfolge vom Erblasser nicht eingehalten, kann der Betroffene seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen.</p>
<p>Wird der Anspruch auf den Pflichtteil nicht innerhalb von 3 Jahren nach dem Tode des Erblassers geltend gemacht, verliert der Anspruch seine Gültigkeit. Zudem wird der Anspruch auf den Pflichtteil erst dann gültig, wenn der Erblasser verstorben ist. Zu Lebzeiten des Erblassers kann der Pflichtteil nicht eingefordert werden.</p>
<h3>Pflichtteil berechnen &#8211; Anleitung</h3>
<div class='avia-iframe-wrap'><iframe loading="lazy" title="Pflichtteil berechnen beim Erbe" width="1500" height="844" src="https://www.youtube.com/embed/8fM4qsH0J-Q?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen loading="lazy"></iframe></div>
<h2>Gesetzliche Erbfolge beim Erben</h2>
<p>Die gesetzliche Erbfolge greift immer dann, wenn der Erblasser kein Testament erlassen hat. Existiert keinerlei Verwandtschaft, geht das Erbe an den Staat über. Dies ist in Deutschland jedoch kaum der Fall.</p>
<p>Beim Erbrecht wird die Verwandtschaft in verschiedene Ordnungsgrade eingeteilt.</p>
<blockquote><p>Existieren Erben des Ordnungsgrades I, werden Erben des Ordnungsgrades II komplett ausgeschlossen.</p></blockquote>
<p>Zum Ordnungsgrad I zählen die Kinder des Erblassers sowie die Enkel. Die Kinder erben hierbei zu gleichen Teilen. Ist eines der Kinder bereits verstorben, erben dessen Kindeskinder.</p>
<h3>Verwandten zweiten Grades</h3>
<p>Stirbt ein Erblasser, der weder Kinder noch Enkel hinterlässt, erben die Verwandten zweiten Grades. Hierzu zählen die Eltern des Erblassers sowie die Geschwister. Ist ein Geschwisterteil bereits verstorben, geht das Erbe an dessen Kinder über, die Nichten und Neffen. Gibt es keine Verwandtschaft zweiter Ordnung, sind die Verwandten der dritten Ordnung die Großeltern sowie deren Kinder. Hierbei handelt es sich dann um die Tanten und Onkel sowie die Cousinen und Cousins.</p>
<h3>Ehegatte/in</h3>
<p>Der Ehegatte des Erblassers erhält, wenn kein Ehevertrag vereinbart wurde und das Prinzip der <a href="https://lukinski.de/zugewinngemeinschaft-als-gesetzlicher-gueterstand/" data-type="post" data-id="4850">Zugewinngemeinschaft</a> zum Tragen kommt, neben den Kindern die Hälfte des Erbes. Neben den Eltern und Geschwistern erhält der Ehegatte sogar drei Viertel des Erbes.</p>
<p>Gefährlich kann dies dann werden, wenn beispielsweise eine Immobilie vererbt wird. Denn der Ehegatte hat in diesem Fall keinen alleingültigen Anspruch auf diese. Um dieser Problematik vorzugehen, entscheiden sich viele Ehegatten für das Berliner Testament.</p>
<h3>Berliner Testament</h3>
<p>Beim Berliner Testament erbt der länger lebende Ehegatte alles. Die Kinder werden als Erben ausgeschlossen. Erst nach dem Tod des zweiten Ehegatten geht das Erbe an die Kinder über. Auf diese Weise geht die Immobilie ohne einen Erbstreit an den Ehegatten über. Doch auch in diesem Fall können sich Kinder über den letzten Willen des Erblassers hinwegsetzen und den Pflichtteil einfordern.</p>
<p>Um diesem Fall vorzubeugen, kann das Testament um eine Strafklausel bei Einforderung des Pflichtteils vereinbart werden. Diese hat meist jedoch nicht die gewünschte Wirkung des Erblassers. Kinder können dennoch nach dem Tod des einen Elternteils ihren Pflichtteil einfordern. Dies wird jedoch wirtschaftlich unattraktiver, da das Erbe nach Ableben des zweiten Elternteils höher ausfällt.</p>
<blockquote><p>Eltern sind nicht dazu verpflichtet, ihre Kinder im Testament gleich zu behandeln</p></blockquote>
<p>Eltern sind nicht dazu verpflichtet, ihre Kinder im Testament gleich zu behandeln, auch wenn dadurch Streitigkeiten nach dem Tod vermieden werden könnten. Allerdings ist es nicht möglich, bestimmte Gegenstände des Nachlasses nur an bestimmte Kinder zu vererben. So etwa, dass das erste Kind ausschließlich die Immobilie erbt, während das zweite Kind Erbe der Wertpapiere werden soll. Stattdessen kann nur bestimmt werden, mit welcher Quote das einzelne Kind wie viel des Gesamterbes erhält.</p>
<div class='avia-iframe-wrap'><iframe loading="lazy" title="Gesetzliche Erbfolge – so funktionierts! – Rechtsanwältin Ulrike Specht" width="1500" height="844" src="https://www.youtube.com/embed/cteoGNc0y2c?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen loading="lazy"></iframe></div>
<h2>Testament und Aufbewahrung</h2>
<p>Damit das Testament des Erblassers gültig ist, muss dieses handschriftlich verfasst sein und natürlich unterschrieben werden. Es ist absolut fatal, aus Gründen der besseren Lesbarkeit das Testament am Computer zu tippen. Selbst wenn dieses unterschrieben wird, hat es keine Gültigkeit.</p>
<p>Die meisten Erblasser entscheiden sich dafür, das Testament zuhause zu verwahren. Dies birgt jedoch die Gefahr, dass dieses verloren geht, nach dem Tode nicht auffindbar ist oder einer der Erben dieses verschwinden lässt, wenn es ihm in die Hände fällt und ihn benachteiligt.</p>
<p>Ratsamer ist es daher, das Testament in Obhut des Nachlassgerichts zu geben. So wird sichergestellt, dass nach dem Tode des Erblassers das Testament auf jeden Fall zu Tragen kommt. Wer sich gegen diese Form der Aufbewahrung entscheidet tut gut daran, eine vertrauenswürdige Person über die Existenz und den Aufbewahrungsort des Testaments zu unterrichten.</p>
<h2>Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</h2>
<p><a href="https://lukinski.de/richtig-vererben-lebzeiten-immobilie-haus-wohnung-testament-vermoegen-checkliste/">Richtig vererben</a>, <a href="https://lukinski.de/richtig-erben-was-beim-erben-und-vererben-zu-beachten-ist/">richtig erben</a>, im Fall des Falles kommt es auf diskrete, schnelle Hilfe an. Hier finden Sie meine Ratgeber für Erbe und Nachlass, kostenlos, online und jederzeit anonym für Sie erreichbar. Nutzen Sie meine Checklisten und strategische Anlagetipps, um Ihr Vermögen zu schützen und zu vermehren.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</a></li>
</ul>
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<p><a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-342644" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2024/09/erbschaft-erbe-gewinn-geldanlage-spezial-diskret-anonym-tipps-sprechen-erfahrungen-gesschwisterpaar-berlin.jpg" alt="" width="1200" height="800" /></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://lukinski.de/richtig-erben-was-beim-erben-und-vererben-zu-beachten-ist/">Richtig Erben: Was beim Erben und Vererben zu beachten ist</a> erschien zuerst auf <a href="https://lukinski.de">℄ Immobilien</a>.</p>
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