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	<title>Versorgungsausgleich | Lukinski</title>
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		<title>Versorgungsausgleich: Fakten zur Rente nach der Ehe</title>
		<link>https://lukinski.de/versorgungsausgleich-fakten-rente-nach-ehe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Jul 2019 09:00:46 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Versorgungsausgleich &#8211; Der Versorgungsausgleich ist bei den meisten Scheidungen von den Familiengerichten durchzuführen. Wenn eine Trennung ansteht: Scheidungsimmobilie – was zu beachten ist. Dieser regelt die Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit, die die Eheleute während der Ehe erworben haben. Ehen von bis zu drei Jahren müssen den Versorgungsausgleich beantragen, [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Versorgungsausgleich &#8211; Der Versorgungsausgleich ist bei den meisten Scheidungen von den Familiengerichten durchzuführen. Wenn eine Trennung ansteht: <a href="https://lukinski.de/immobilie-verkaufen-scheidung-fragen-antworten-tipps-ablauf-trennung/">Scheidungsimmobilie</a> – was zu beachten ist. Dieser regelt die Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit, die die Eheleute während der Ehe erworben haben. Ehen von bis zu drei Jahren müssen den Versorgungsausgleich beantragen, alle anderen können diesen vor dem Notar ausschließen oder näher gestalten. Zurück zum Ratgeber: <a href="https://lukinski.de/getrennt-lebend-unterhalt-steuerklasse-kinder-haus-ratgeber/" data-type="post" data-id="3042">Scheidung &amp; Immobilie</a>.</p>
<h2>Scheidung und Rente &#8211; die Fakten zum Versorgungsausgleich</h2>
<p>Bei einer Scheidung gibt es viele Dinge zu regeln. Vom Sorgerecht über die Aufteilung der Vermögensgegenstände bis hin zu dem Versorgungsausgleich. Der letztere beschäftigt sich vor allem mit der Rente, die während der Ehezeit erworben wurde und wie diese gerecht unter den Eheleuten aufgeteilt wird.</p>
<h3>Das Wichtigste in Kürze:</h3>
<ul>
<li>Eheleute erwerben in den meisten Fällen unterschiedlich hohe Rentenanwartschaften während der Ehezeit</li>
<li>Das Ziel des Versorgungsausgleichs: beide Ehepartner gleich gut für das Alter abzusichern</li>
<li>Nur die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften zählen in den Versorgungsausgleich ein</li>
<li>Die Ehezeit bestimmt die Höhe des Versorgungsausgleichs</li>
<li>Je länger die Ehezeit, desto höher der Versorgungsausgleich</li>
<li>Der Versorgungsausgleich wird bei Ehen, die länger als drei Jahre gedauert haben automatisch bei der Scheidung geregelt. Ehen mit einer Ehezeit von unter drei Jahren müssen den Versorgungsausgleich beantragen.</li>
<li>Die Eheleute füllen ein Formular aus, indem sie Angaben über die erworbenen Anwartschaften machen</li>
<li>Das Gericht prüft die Zahlen bei den Versorgungsträgern nach</li>
<li>Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich kann in einigen Fällen sinnvoll für beide Ehepartner sein</li>
</ul>
<h2><span class="s1">Das Prinzip &#8211; Rentenanwartschaften aufteilen</span></h2>
<p>Die Rentenanwartschaften sind bei den meisten Ehepaaren unterschiedlich hoch. Diese Tatsache ist darauf zurückzuführen, dass einer der Ehepartner wegen der Kindererziehung eine gewisse Zeit nicht gearbeitet hat, arbeitslos war oder im öffentlichen Dienst beschäftigt war. Um diesen Unterschied auszugleichen, gibt es den Versorgungsausgleich, der dafür sorgen soll, dass beide Eheleute eine gute Altersabsicherung haben. Dabei wird jedoch nur die Rente beachtet, die während der Ehezeit erworben wurde. Die erwirtschaftete Altersversorgung wird bei der Scheidung so aufgeteilt, dass beide Ehepartner mit dem gleichen Betrag aus der Ehe gehen.</p>
<ul>
<li>Eheleute erwerben in den meisten Fällen unterschiedlich hohe Rentenanwartschaften während der Ehezeit</li>
<li>Der Versorgungsausgleich sorgt für gleich gute Rentenabsicherung</li>
</ul>
<h2>Die Ehezeit &#8211; relevant für die Höhe des Versorgungsausgleichs</h2>
<p>Da nur die Rentenanwartschaften in den Versorgungsausgleich einfließen, die während der Ehe erworben wurden, ist die Ehezeit maßgeblich für die Höhe des Ausgleiches. Die Ehezeit gilt vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum Ende des Monats, der der Zustellung des Scheidungsantrags vorausgeht. Beträgt die Ehezeit weniger als drei Jahre, muss kein Versorgungsausgleich bei der Scheidung durchgeführt werden, es sei denn, einer der Eheleute besteht darauf.</p>
<p>Auch die in der Trennungszeit erworbenen Rentenanwartschaften fallen mit in den Versorgungsausgleich. Sollte die Trennungszeit jedoch ungewöhnlich lange dauern, kann es unter Umständen gerechtfertigt sein, den Versorgungsausgleich nur für den Zeitraum von der Eheschließung bis zur Trennung zu berechnen. Kein Versorgungsausgleich kann nur bei Scheidungen mit besonderem Fehlverhalten vom Gericht genehmigt werden. Dieser Fall liegt vor, wenn ein Ehepartner den anderen massiv bedroht oder verletzt hat.</p>
<ul>
<li>Die Ehezeit bestimmt die Höhe des Versorgungsausgleichs</li>
<li>Je länger die Ehezeit, desto höher der Versorgungsausgleich</li>
<li>Nur die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften zählen in den Versorgungsausgleich ein</li>
</ul>
<h2>Die Praxis &#8211; Schritt für Schritt zum Versorgungsausgleich</h2>
<p>Der Versorgungsausgleich wird bei Scheidungen, dessen Ehezeit mehr als drei Jahre gedauert hat, automatisch mit geregelt. Die Eheleute bekommen vorab einen Fragebogen, in dem sie Angaben über bestehende Versicherungen und Anwartschaften machen, Versicherungsnummern angeben und Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich offen legen müssen. Diese Fragebögen werden dem Gericht anschließend zurückgeschickt, damit diese die Angaben bei dem Versorgungsträger prüfen lassen kann. Die verschiedenen Versorgungsträger müssen dem Familiengericht die jeweiligen Rentenanwartschaften mitteilen. Die Zahlen werden anschließend vom Gericht wieder an die Eheleute weitergeleitet, damit diese die Zahlen prüfen und zur Not Stellung zu den Angaben beziehen können. Der Versorgungsausgleich wird dann beim Scheidungstermin im Gericht bestimmt.</p>
<ul>
<li>Der Versorgungsausgleich wird bei Ehen, die länger als drei Jahre gedauert haben automatisch bei der Scheidung geregelt</li>
<li>Die Eheleute füllen ein Formular aus, indem sie Angaben über die erworbenen Anwartschaften machen</li>
<li>Das Gericht prüft die Zahlen bei den Versorgungsträgern nach</li>
</ul>
<h3>Versorgungsausgleich &#8211; Aufteilung der Rente bei Scheidung</h3>
<div class='avia-iframe-wrap'><iframe title="Versorgungsausgleich - die Aufteilung der Rente bei Scheidung - Scheidung4u - #2018-V.2" width="1500" height="844" src="https://www.youtube.com/embed/Hk6R-TTGaGM?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen loading="lazy"></iframe></div>
<h3>Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich &#8211; in manchen Fällen sinnvoll</h3>
<p>Je nach individueller Situation, kann es sinnvoll sein, den Versorgungsausgleich nicht vom Gericht regeln zu lassen. Sind beispielsweise die Teilungskosten zu hoch oder würde der Ausgleich zu einem unfairen Ergebnis kommen, ist es den Eheleuten möglich den Ausgleich unter sich zu regeln. Sind beide Partner damit einverstanden, kann anstatt der Übertragung der Anwartschaften ein Ausgleichsbetrag gezahlt werden oder eine Gegenleistung vereinbart sein. Bei Ehen mit Ehevertrag, hat sich die Frage meist von Anfang an geregelt, da der Versorgungsausgleich in solchen Verträgen von Anfang an festgehalten ist.</p>
<ul>
<li>Der Verzicht kann in einigen Fällen sinnvoll für beide Ehepartner sein</li>
<li>Ehen die kürzer als drei Jahre gingen, müssen den Versorgungsausgleich bei der Scheidung beantragen</li>
</ul>
<h2>Die wichtigsten Fragen &#8211; alles zum Thema Versorgungsausgleich</h2>
<p>Das Thema Scheidung und besonders der Versorgungsausgleich wirft häufig viele Fragen auf. Damit Sie genau Bescheid wissen und keine Fragen mehr offen bleiben, beantworten die Experten von Lukinski die wichtigsten Fragen zum Thema Versorgungsausgleich bei der Scheidung.</p>
<h3>Was bedeutet Rentenausgleich bei Scheidung?</h3>
<p>Dabei geht es um nichts anderes als um den Versorgungsausgleich. Dieser Regelt, wie nach der Ehe mit den in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften verfahren wird. Das Ziel des Versorgungsausgleichs ist eine gesicherte Altersvorsorge für beide Ehepartner.</p>
<h3>Was kostet eine Scheidung ohne Streit?</h3>
<p>Die Kosten einer Scheidung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Einige Scheidungen sind im Allgemeinen günstiger als Streitige, einfach weil sie weniger Zeit in Anspruch nehmen. Weitere Faktoren sind jedoch auch die Vermögensgegenstände der Eheleute, wodurch die individuellen Kosten je Fall entschieden werden müssen.</p>
<h3>Was braucht man für die Scheidung?</h3>
<p>Egal, ob die Scheidung einig oder streitig ist, es werden immer einige Unterlagen benötigt. Zu diesen Unterlagen, zählt die Heiratsurkunde oder auch das Stammbuch im Original oder einer beglaubigten Kopie, je nach Fall die Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern und falls vorhanden der Ehevertrag oder die Scheidungsfolgenvereinbarung.</p>
<h3>Was kostet eine Scheidung und wer zahlt?</h3>
<p>Die Höhe der Kosten ist von Scheidung zu Scheidung unterschiedlich. Die Kosten werden im Allgemeinen gegeneinander aufgehoben. Jede Partei zahlt also die eigenen Anwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten. Die genaue Höhe der Verfahrenskosten wird vom Gericht entschieden und hängt von verschiedenen Faktoren ab.</p>
<h2>Scheidung: Ratgeber, Hilfe und Tipps</h2>
<p>Eine Scheidung ist komplex, das stimmt. Sie sind aber nicht allein! Viele lassen sich Trennen und tatsächlich, ein Großteil findet immer eine gute Lösung. Nur einer kleiner Teil endet im Streit. Damit Sie sich gut vorbereiten können, finden Sie hier unsere kleinen Ratgeber und Tipps zur Scheidung, zu Familie, Geld und Immobilie.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/immobilien/scheidung/" data-type="page" data-id="26199">Scheidung: Ratgeber</a></li>
</ul>
<p><a href="https://lukinski.de/immobilien/scheidung/" data-type="page" data-id="26199"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-24617" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2020/01/blog-scheidung-trennung-streit-laut-mann-fau-wohnzimmer-haus-immobilien-was-tun-checkliste-lukinski-immobilienmakler.jpg" alt="" width="1200" height="600" /></a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Rentenanspruch Scheidung: Betriebsrente, Wiederheirat und Vorsorgeausgleich &#8211; ist die Hälfte weg?</title>
		<link>https://lukinski.de/rentenanspruch-scheidung-betriebsrente-wiederheirat-vorsorgeausgleich-haelfte-weg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Jul 2019 08:48:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
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					<description><![CDATA[Rentenanspruch nach Scheidung &#8211; Wer die Scheidung will, steht vor vielen offenen Fragen. Zum speziellen Fall Immobilie verkaufen bei Scheidung finden Sie alle Tipps und den Ablauf in unserem Ratgeber. Eine davon, ist die Rente und wie diese bei der Scheidung behandelt wird. In diesem Zusammenhang werden Paare mit dem Wort Versorgungsausgleich konfrontiert, was nichts [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Rentenanspruch nach Scheidung &#8211; Wer die Scheidung will, steht vor vielen offenen Fragen. Zum speziellen Fall <a href="https://lukinski.de/immobilie-verkaufen-scheidung-fragen-antworten-tipps-ablauf-trennung/">Immobilie verkaufen bei Scheidung</a> finden Sie alle Tipps und den Ablauf in unserem Ratgeber. Eine davon, ist die Rente und wie diese bei der Scheidung behandelt wird. In diesem Zusammenhang werden Paare mit dem Wort Versorgungsausgleich konfrontiert, was nichts anderes bedeutet, als das die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden. Zurück zum Ratgeber: <a href="https://lukinski.de/getrennt-lebend-unterhalt-steuerklasse-kinder-haus-ratgeber/" data-type="post" data-id="3042">Scheidung &#038; Immobilie</a>.</p>
<h2>Der Versorgungsausgleich &#8211; das passiert mit der Rente bei der Scheidung</h2>
<p>Der Versorgungsausgleich wird erst bei der Scheidung zum Thema, denn beide Partner wollen auch nach der Scheidung für das Alter abgesichert sein. Wie wird dieser Versorgungsausgleich jedoch verteilt, wer profitiert davon und wie gerecht ist er wirklich?</p>
<h2>Die Fakten &#8211; wer profitiert vom Versorgungsausgleich?</h2>
<p>Wer arbeitet, erwirbt Versorgungsansprüche für das Alter und das auf unterschiedliche Weisen. Während Angestellte meist bei der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben Beamte einen Anspruch auf Beamtenversorgung und Selbstständige sorgen im Idealfall eigenverantwortlich für das Alter vor.</p>
<p>Im Falle einer Scheidung sorgt der <a href="https://lukinski.de/versorgungsausgleich-fakten-rente-nach-ehe/" data-type="post" data-id="7014">Versorgungsausgleich</a> dafür, dass der dadurch begünstigte Ehepartner eine eigenen und vom anderen Partner unabhängige Versorgung ermöglicht wird. Ursprünglich hatte der Gesetzgeber bei diesem Anspruch die Hausfrauenehe im Auge, bei der die Frau die gemeinsamen Kinder betreut und deswegen auf ein eigenes Einkommen und Ansparungen für das Alter verzichtet. Beim Versorgungsausgleich werden daher die in der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte jeweils hälftig untereinander aufgeteilt. Für nicht verheiratete und nicht eheliche Lebenspartner gilt dieser Anspruch jedoch nicht, da in diesen Beziehungen jeder für sich alleine verantwortlich bleibt.</p>
<ul>
<li>Jeder der Arbeitet, erwirbt Versorgungsansprüche für das Alter</li>
<li>Bei einer Scheidung muss die Versorgung im Alter für beide Partner geregelt sein, was der Versorgungsausgleich regelt</li>
</ul>
<h2>Welche Anwartschaften gehören dazu? &#8211; Rente &#038; Co.</h2>
<p>Die Zahlen verdeutlichen, wie wichtig der Versorgungsausgleich ist, denn im Jahre 2011 profitierten mehr als 716.000 Menschen im Ruhestand von dem Versorgungsausgleich und ergänzten die Rente mit durchschnittlich 210 Euro im Monat durch die Übertragung der Rentenanwartschaften des Ex-Partners. Welche Anwartschaften fallen aber überhaupt in den Versorgungsausgleich? Das Gesetz schreibt vor, dass alle Versorgungen, die ein Ehepartner durch Berufstätigkeit während der Ehe erworben hat, in den Versorgungsausgleich einfließen. Nicht ausgleichsfähig sind dagegen Leistungen, die Entschädigungscharakter haben, wie beispielsweise Renten aus Unfallversicherungen oder Lebensversicherungen.</p>
<ul>
<li>Die Rente gehört zu den Anwartschaften die im Rahmen des Versorgungsausgleichs geregelt wird</li>
<li>Nicht ausgleichsfähig sind Leistungen die einen Entschädigungscharakter haben</li>
</ul>
<h2>Versorgungsausgleich vermeiden &#8211; ist dies möglich?</h2>
<p>Ein Versorgungsausgleich ist nicht immer gerecht und wird daher in bestimmten Fällen nicht angewandt. Dauert die Ehe kürzer als drei Jahre, ist der Ausgleichswert niedriger als 50 Euro im Monat oder beträgt der Rentenunterschied nur ca. 25 Euro pro Monat oder weniger, so wird ein Versorgungsausgleich als nicht nötig angesehen.</p>
<p>Treffen jedoch keine der genannten Punkte zu, kann ein Versorgungsausgleich auch anders verhindert werden. Wer in einem notariell beglaubigten Ehevertrag den Versorgungsausgleich ausgeschlossen hat, vermeidet das Versorgungsausgleichsverfahren bei der Scheidung. Eine solche Vereinbarung kann allerdings auch während der Scheidung noch geschlossen werden, solange die Ehegatten beide finanziell für das Alter abgesichert und mit der Vereinbarung einverstanden sind. Ein Versorgungsausgleich kann jedoch auch vermieden werden, indem dieser mit dem bei der Scheidung anstehenden Zugewinnausgleich verbunden wird. Hier kann beispielsweise eine <a href="https://lukinski.de/immobilien/kapitalanlage/" data-type="page" data-id="26197">Immobilie für die Altersvorsorge</a> übertragen werden, sofern das Familiengericht diese Vereinbarung als angemessen hält.</p>
<ul>
<li>Ein Versorgungsausgleich ist in bestimmten Fällen nicht nötig</li>
<li>Durch eine notariell beurkundete Vereinbarung kann der Versorgungsausgleich auch ausgeschlossen werden</li>
</ul>
<div class='avia-iframe-wrap'><iframe title="Versorgungsausgleich - die Aufteilung der Rente bei Scheidung - Scheidung4u - #2018-V.2" width="1500" height="844" src="https://www.youtube.com/embed/Hk6R-TTGaGM?start=46&#038;feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen loading="lazy"></iframe></div>
<h2>Fazit zum Versorgungsausgleich &#8211; so wichtig ist die Regelung für Ehepaare</h2>
<p>Der Versorgungsausgleich ist auf den ersten Blick zwar gerecht für beide Parteien, zeigt in der Praxis jedoch einzige Probleme auf, mit denen die Ehepartner zu kämpfen haben. Besonders problematisch wird es für Ehepaare, die sich erst im hohen Alter scheiden lassen. Wo beide Partner zusammen gut für das Alter abgesichert waren, finden sich nach der Scheidung häufig nur noch zwei ärmliche Haushalte wieder. Wird eine Scheidung in jungen Jahren vollzogen, so haben beide Parteien noch die Möglichkeit, die Rente im weiteren Arbeitsleben aufzustocken, während ältere Paare häufig vor dem finanziellen Ruin stehen. Statt einer schematischen Teilung kann es für ältere Paare also häufig günstiger sein, wenn eine Partei die Rentenansprüche behält und gegen andere Vermögenswerte, wie eine Immobilie tauscht. Ganz optimal ist die Gesetzgebung hier also nicht, da sie nicht jedem die gleichen Chancen bietet und zwangsweise besonders für ältere Paare schwierig werden kann.</p>
<ul>
<li>Der Versorgungsausgleich regelt die Versorgung im Alter eigentlich gerecht, beachtet jedoch nicht den Nachteil, den manche Gruppen daraus ziehen</li>
<li>Besonders ältere Ehepartner werden durch den Versorgungsausgleich nicht begünstigt</li>
</ul>
<h2>Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Rente nach der Scheidung</h2>
<p>Beim Thema Scheidung und Rente kommen viele Fragen auf. Der Versorgungsausgleich und die gerechte Versorgung im Alter für beide Parteien ist ein wichtiges Thema. Damit für Sie keine Fragen mehr offen bleiben, beantworten die Experten von Lukinski alle wichtigen Fragen zum Thema Scheidung und Rente.</p>
<h3>Was ist der Versorgungsausgleich bei Scheidung?</h3>
<p>Der Versorgungsausgleich beschäftigt sich mit allen während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf eine Versorgung im Alter. Es handelt sich also um die Rente und wie diese zwischen den Eheleuten aufgeteilt wird.</p>
<h3>Wie schnell ist eine Scheidung?</h3>
<p>Die Dauer einer Scheidung hängt zuerst einmal davon ab, ob die Scheidung streitig oder einvernehmlich ist. Einvernehmliche Scheidungen dauern im Normalfall zwischen drei und sechs Monaten, während sich streitige Scheidungen auf bis zu einem Jahr verzögern können.</p>
<h3>Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung?</h3>
<p>Die Kosten für eine Scheidung sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Das Gericht bestimmt über einen Großteil der Kosten, die auch davon abhängig sind, wie viele Anwälte benötigt werden und wie lange die Scheidung dauert.</p>
<h3>Wer zahlt die Scheidung?</h3>
<p>Im Normalfall werden die Kosten gegeneinander aufgehoben. Das bedeutet, jede Partei zahlt den eignen Anwalt und die Hälfte der anfallenden Gerichtskosten.</p>
<h3>Was ist Zugewinn in der Ehe?</h3>
<p>Ein Zugewinn beschreibt einen Vermögenszuwachs, der während der Ehe eingetreten ist. Bei Beendigung der Ehe ist dieser für den gegenseitigen Zugewinnausgleich zu berechnen.</p>
<h3>Wie lange dauert die Bearbeitung des Versorgungsausgleichs?</h3>
<p>Eine Scheidung bei der der Versorgungsausgleich entfällt, dauert in der Regel nicht länger als vier Monate. Bei Scheidungen, wo der Versorgungsausgleich beachtet wird, dauern die Scheidungen zwischen fünf und neun Monaten.</p>
<h3>Kann die Scheidung verweigert werden?</h3>
<p>Die Scheidung kann vom Ehepartner grundsätzlich verweigert werden. Dauerhaft, ist dies jedoch nicht möglich, da spätestens nach drei Jahren eine zwangsweise Scheidung vom Gericht beschlossen werden kann.</p>
<h2>Scheidung: Ratgeber, Hilfe und Tipps</h2>
<p>Eine Scheidung ist komplex, das stimmt. Sie sind aber nicht allein! Viele lassen sich Trennen und tatsächlich, ein Großteil findet immer eine gute Lösung. Nur einer kleiner Teil endet im Streit. Damit Sie sich gut vorbereiten können, finden Sie hier unsere kleinen Ratgeber und Tipps zur Scheidung, zu Familie, Geld und Immobilie.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/immobilien/scheidung/" data-type="page" data-id="26199">Scheidung: Ratgeber</a></li>
</ul>
<p><a href="https://lukinski.de/immobilien/scheidung/" data-type="page" data-id="26199"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-24617" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2020/01/blog-scheidung-trennung-streit-laut-mann-fau-wohnzimmer-haus-immobilien-was-tun-checkliste-lukinski-immobilienmakler.jpg" alt="" width="1200" height="600"/></a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Scheidungsablauf: Scheidungsantrag, Versorgungsausgleich und Scheidungstermin</title>
		<link>https://lukinski.de/scheidungsablauf-scheidungsantrag-versorgungsausgleich-scheidungstermin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Jul 2019 09:16:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
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					<description><![CDATA[Scheidungsablauf — Antrag, Versorgungsausgleich und Termine im Detail. Der Ablauf einer Scheidung ist maßgeblich davon abhängig, ob sie streitig oder einvernehmlich ist. Einvernehmliche Scheidungen können innerhalb von Minuten beim Familiengericht rechtskräftig sein, während streitige Scheidungen sich häufig über viele Monate, manchmal Jahre hinziehen. Besonders heikel: Wenn eine gemeinsame Immobilie im Spiel ist, entscheidet der Scheidungsablauf [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Scheidungsablauf — Antrag, Versorgungsausgleich und Termine im Detail. Der Ablauf einer Scheidung ist maßgeblich davon abhängig, ob sie streitig oder einvernehmlich ist. Einvernehmliche Scheidungen können innerhalb von Minuten beim Familiengericht rechtskräftig sein, während streitige Scheidungen sich häufig über viele Monate, manchmal Jahre hinziehen. Besonders heikel: Wenn eine gemeinsame Immobilie im Spiel ist, entscheidet der Scheidungsablauf direkt über Verkauf, Auszahlung des Partners oder Teilverkauf. Welche Schritte zu beachten sind, welche Kosten realistisch entstehen und wie die Scheidung möglichst reibungslos verläuft, erfahren Sie hier. Zurück zum Ratgeber: <a href="https://lukinski.de/getrennt-lebend-unterhalt-steuerklasse-kinder-haus-ratgeber/">Scheidung &amp; Immobilie</a>.</p>
<h2>Das Scheidungsverfahren — Schritt für Schritt zur rechtskräftigen Scheidung</h2>
<p>Eine Scheidung in Deutschland besteht aus klar definierten Phasen: Trennungsjahr, Scheidungsantrag, Zustellung an den Antragsgegner, Versorgungsausgleich, Scheidungstermin, Rechtskraft. Jeder dieser Schritte hat eigene Fristen, Formulare und Fallstricke. Wer hier strategisch vorgeht — insbesondere bei <a href="https://lukinski.de/immobilie-verkaufen-scheidung-fragen-antworten-tipps-ablauf-trennung/">Immobilien in Scheidung</a> — spart fünfstellige Summen.</p>
<h3>Die sechs Phasen im Überblick</h3>
<ol>
<li><strong>Trennungsjahr</strong> — getrennte Lebensführung, oft im selben Haus</li>
<li><strong>Scheidungsantrag</strong> — durch Anwalt beim Familiengericht</li>
<li><strong>Zustellung &amp; Stellungnahme</strong> — Antragsgegner reagiert</li>
<li><strong>Versorgungsausgleich</strong> — Rentenansprüche werden geklärt</li>
<li><strong>Scheidungstermin</strong> — mündliche Verhandlung</li>
<li><strong>Rechtskraft</strong> — nach Ablauf der Beschwerdefrist (1 Monat)</li>
</ol>
<ul>
<li>Tipp! Unser Ratgeber für Ihre Trennung: Haus und Wohnung verkaufen bei <a href="https://lukinski.de/immobilie-verkaufen-scheidung-fragen-antworten-tipps-ablauf-trennung/">Scheidung</a></li>
<li>Bewertung der Immobilie vorab: <a href="https://lukinski.de/immobilie-bewerten-faktoren-online-kostenlos-wohnung-haus-mehrfamilienhaus/">Immobilie bewerten</a> und <a href="https://lukinski.de/verkehrswert-ermitteln-marktwert-bestimmen-verkaufspreis-berechnen/">Verkehrswert ermitteln</a></li>
</ul>
<h2>Trennungsjahr — Voraussetzung jeder Scheidung</h2>
<p>Bevor überhaupt ein Scheidungsantrag eingereicht werden kann, schreibt § 1565 BGB das sogenannte Trennungsjahr vor. Die Eheleute müssen mindestens zwölf Monate getrennt leben, was nicht zwingend räumliche Trennung bedeutet. Auch innerhalb derselben Immobilie ist „Trennung von Tisch und Bett&#8220; möglich — getrennte Schlafzimmer, getrennte Haushaltsführung, getrennte Finanzen, kein gemeinsames Kochen oder Wäschewaschen.</p>
<h3>Trennung in der gemeinsamen Immobilie — was zählt?</h3>
<ul>
<li>Getrennte Schlafzimmer (Pflicht)</li>
<li>Getrennte Konten und Haushaltsführung</li>
<li>Keine gemeinsamen Mahlzeiten, kein Wäschewaschen füreinander</li>
<li>Keine sexuelle Beziehung</li>
<li>Datum der Trennung schriftlich festhalten (Brief, E-Mail an den Partner)</li>
</ul>
<p>Praxis-Hinweis: Wer im <a href="https://lukinski.de/haus-kaufen/">gemeinsamen Haus</a> bleibt, sollte die Trennung dokumentieren — denn das Trennungsdatum entscheidet über Steuerklasse, Unterhaltsansprüche und Zugewinnstichtag.</p>
<h2>Einvernehmlich oder streitig — die strategische Ausgangsfrage</h2>
<p>Das Familiengericht entscheidet im Allgemeinen darüber, ob eine Scheidung einvernehmlich oder streitig geführt wird. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Eheleute über die Scheidung selbst und alle Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung, Immobilie) einig. Ist das Trennungsjahr vollendet, muss nur noch die Scheidung und der meist von Amts wegen durchzuführende Versorgungsausgleich beschlossen werden. In einem solchen Fall genügt <strong>ein Anwalt für beide Ehepartner</strong> — formal vertritt dieser zwar nur einen Partner, der andere stimmt der Scheidung lediglich zu —, wodurch sich enorm Scheidungskosten einsparen lassen.</p>
<p>Häufig bietet sich sogar eine Online-Scheidung an: Antrag, Vollmacht und Kommunikation laufen digital, nur der Scheidungstermin selbst findet vor Ort statt. Eine einvernehmliche Scheidung kann durch eine notarielle <strong>Scheidungsfolgenvereinbarung</strong>, die bereits während des Trennungsjahres aufgesetzt wird, deutlich begünstigt werden — sie regelt Unterhalt, Zugewinn, Hausrat und vor allem die Immobilie.</p>
<p>Liegt eine streitige Scheidung vor, sind beide Ehepartner verpflichtet, sich durch eigene Anwälte vertreten zu lassen. Das Verfahren dauert länger, kostet mehr und ist nervenaufreibend.</p>
<h3>Vergleich: Einvernehmlich vs. streitig</h3>
<table>
<thead>
<tr>
<th>Kriterium</th>
<th>Einvernehmlich</th>
<th>Streitig</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Anwälte</td>
<td>1 (gemeinsam genutzt)</td>
<td>2 (je einer pro Partei)</td>
</tr>
<tr>
<td>Dauer ab Antrag</td>
<td>4–6 Monate</td>
<td>12–36 Monate</td>
</tr>
<tr>
<td>Kosten (Verfahrenswert 50.000 €)</td>
<td>ca. 2.000–2.500 €</td>
<td>ca. 4.500–6.000 €+</td>
</tr>
<tr>
<td>Folgesachen</td>
<td>außergerichtlich geregelt</td>
<td>im Verbund verhandelt</td>
</tr>
<tr>
<td>Online-Scheidung möglich</td>
<td>ja</td>
<td>nein</td>
</tr>
<tr>
<td>Emotionale Belastung</td>
<td>gering</td>
<td>hoch</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<ul>
<li>Einvernehmliche Scheidungen dauern kürzer und kosten oft 50–70 % weniger</li>
<li>Streitige Scheidungen ziehen sich häufig über Jahre und können sechsstellige Kosten erreichen, wenn Immobilien streitig sind</li>
</ul>
<h2>Scheidungsantrag — Einreichen, Unterlagen, Stellungnahme</h2>
<p>Egal ob einvernehmlich oder streitig: Der Antragsteller — also der scheidungswillige Ehepartner über seine Kanzlei — reicht nach Ablauf des Trennungsjahres den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Aus diesem Antrag ergibt sich, ob die Scheidung streitig oder einvernehmlich ist. Ist sie aufgrund von Folgesachen (außer Versorgungsausgleich) streitig, werden mit dem Scheidungsantrag auch weitere Anträge — etwa über Unterhalt, Zugewinn oder die Zuweisung der Ehewohnung — eingereicht.</p>
<h3>Checkliste: Unterlagen für den Scheidungsantrag</h3>
<ul>
<li>Heiratsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)</li>
<li>Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder</li>
<li>Einkommensnachweise der letzten 12 Monate beider Ehegatten</li>
<li>Rentenauskunft / Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung</li>
<li>Eheurkunde / Personalausweis</li>
<li>Bei Immobilien: Grundbuchauszug, <a href="https://lukinski.de/kaufvertrag-immobilie-notar-aufgaben-kosten-nebenkosten-ablauf/">Kaufvertrag</a>, Darlehensvertrag, aktuelle Restschuld</li>
<li>Ehevertrag (falls vorhanden)</li>
<li>Bei Selbstständigen: BWA, Steuerbescheide</li>
</ul>
<p>Das Gericht stellt im nächsten Schritt dem Antragsgegner den Scheidungsantrag förmlich zu. Bei einvernehmlichen Scheidungen genügt es, wenn der Antragsgegner dem Gericht erklärt, dass die Angaben korrekt sind und der Scheidung zugestimmt wird — ein eigener Anwalt ist hierfür <em>nicht</em> nötig. Bei streitigen Scheidungen bezieht der Anwalt des Antragsgegners Stellung zum Antrag und zu allen Folgesachen.</p>
<ul>
<li>Der Scheidungsantrag wird ausschließlich vom Anwalt des Antragstellers eingereicht (Anwaltszwang)</li>
<li>Bei streitigen Scheidungen werden mit dem Scheidungsantrag auch Folgesachen-Anträge gestellt</li>
<li>Zustellung erfolgt förmlich (Postzustellungsurkunde) — ab da läuft die Reaktionsfrist</li>
</ul>
<h2>Der Versorgungsausgleich — Rentenansprüche fair aufteilen</h2>
<p>Der Versorgungsausgleich ist bei den meisten Scheidungen von Amts wegen durchzuführen. Dieser regelt die Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit, die die Eheleute während der Ehe erworben haben — also gesetzliche Rente, Betriebsrenten, Riester, Rürup, private Rentenversicherungen. Konkret: Jede während der Ehe erworbene Rentenanwartschaft wird hälftig zwischen beiden Ehegatten geteilt (Halbteilungsgrundsatz).</p>
<p>Ehen von bis zu drei Jahren müssen den <a href="https://lukinski.de/versorgungsausgleich-fakten-rente-nach-ehe/">Versorgungsausgleich</a> aktiv beantragen, alle anderen werden ihn automatisch durchführen — können ihn aber notariell ausschließen oder modifizieren. Wird der Ausgleich durchgeführt, müssen die Eheleute die Formulare V10 (allgemein) sowie ggf. V20 / V30 / V31 (für unterschiedliche Versorgungsträger) ausfüllen, unterzeichnen und innerhalb von vier Wochen zurücksenden. Das Gericht leitet die Formulare an die Versorgungsträger weiter.</p>
<h3>Wann lohnt sich der Ausschluss des Versorgungsausgleichs?</h3>
<ul>
<li>Beide Ehegatten haben in etwa gleich hohe Rentenanwartschaften erworben</li>
<li>Kurze Ehe ohne nennenswerte Kinderbetreuungszeiten</li>
<li>Beide Partner sind beruflich abgesichert (z. B. Beamte und Selbstständige mit Privatvorsorge)</li>
<li>Ein Partner verzichtet im Gegenzug auf andere Ausgleichsansprüche (z. B. höherer Anteil bei Immobilie)</li>
</ul>
<p>Der notarielle Ausschluss kostet je nach Gegenstandswert ca. 200–800 € und muss von einem Notar beurkundet werden. Achtung: Ein vollständiger einseitiger Verzicht ohne Gegenleistung wird vom Familiengericht oft als sittenwidrig zurückgewiesen.</p>
<p>Bei einvernehmlichen Scheidungen wird nach Eintreffen aller Formulare der Scheidungstermin angesetzt. Streitige Scheidungen müssen vorab die Folgesachen klären, sonst verschiebt sich der Termin immer weiter.</p>
<ul>
<li>Der Versorgungsausgleich teilt alle in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig</li>
<li>Notarieller Ausschluss möglich, aber nicht einseitig benachteiligend</li>
<li>Bearbeitungsdauer: 3–6 Monate, abhängig von der Anzahl der Versorgungsträger</li>
</ul>
<h2>Immobilie in der Scheidung — die teuerste Folgesache</h2>
<p>Bei vielen Scheidungen ist die gemeinsame Immobilie das größte Vermögensgut. Hier entscheidet die Strategie über fünf- bis sechsstellige Beträge. Es gibt im Wesentlichen vier Optionen:</p>
<h3>Die vier Verwertungs-Optionen</h3>
<ol>
<li><strong>Verkauf an Dritte</strong>: Der häufigste Weg. Der Erlös wird nach Abzug von Restschuld, <a href="https://lukinski.de/vorfaelligkeitsentschaedigung/">Vorfälligkeitsentschädigung</a> und <a href="https://lukinski.de/maklerprovision/">Maklerprovision</a> aufgeteilt. Den finalen <a href="https://lukinski.de/netto-erloes/">Netto-Erlös</a> sollten Sie vorab berechnen.</li>
<li><strong>Auszahlung des Partners</strong>: Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus. Voraussetzung: Bonität für Allein-Finanzierung gegeben. Vorab notwendig: <a href="https://lukinski.de/immobilienwert-berechnen-kostenlos-kauf-kapitalanlage-verkauf-vermietung/">Immobilienwert berechnen</a>.</li>
<li><strong>Teilverkauf</strong>: Ein <a href="https://lukinski.de/teilverkauf-immobilie-sinnvoll-vorteile-voraussetzungen/">Teilverkauf der Immobilie</a> kann sinnvoll sein, wenn ein Partner wohnen bleiben will, aber Liquidität für die Auszahlung benötigt.</li>
<li><strong>Realteilung</strong>: Bei Mehrfamilienhäusern denkbar — <a href="https://lukinski.de/wohnungen-einzeln-verkaufen-mehrfamilienhaus-aufteilen-ablauf-tipps/">Wohnungen einzeln verkaufen</a> nach Aufteilung.</li>
</ol>
<h3>Steuerliche Falle: Spekulationssteuer</h3>
<p>Wer die Immobilie innerhalb der zehnjährigen <a href="https://lukinski.de/spekulationssteuer-immobilie-verkauf-grundstueck-wohnung-haus-hoehe-frist/">Spekulationsfrist</a> verkauft, zahlt auf den Gewinn Einkommensteuer. Auch die Auszahlung des Ex-Partners kann als Veräußerung gewertet werden, wenn die Selbstnutzungsklausel nicht greift. Vorab prüfen mit dem <a href="https://lukinski.de/spekulationssteuer/">Spekulationssteuer-Rechner</a>.</p>
<h3>Laufender Kredit: Vorfälligkeitsentschädigung</h3>
<p>Wird die Immobilie verkauft, fordert die Bank meist eine <a href="https://lukinski.de/vorfaelligkeitsentschaedigung/">Vorfälligkeitsentschädigung</a> — schnell 5–10 % der Restschuld. Übernimmt ein Partner allein, ist eine Schuldhaftentlassung des anderen bei der Bank zwingend, sonst haftet der Ausgezogene weiter mit. Praxis: Vor jeder Scheidungsfolgenvereinbarung ein Bankgespräch zur <a href="https://lukinski.de/anschlussfinanzierung-guenstiger-immobilienkredit-zinsen-prognose-volltilgung-rechner/">Anschlussfinanzierung</a> oder Schuldhaftentlassung führen.</p>
<ul>
<li>Verkauf an Dritte ist meist die sauberste Lösung — Erlös wird hälftig nach Abzug aller Lasten geteilt</li>
<li>Bei Auszahlung: Wert per Sachverständigem ermitteln, nicht per Maklerschätzung</li>
<li>Schuldhaftentlassung beim ausziehenden Partner zwingend mit Bank klären</li>
</ul>
<h2>Der Scheidungstermin — so läuft die mündliche Verhandlung ab</h2>
<p>Ist der Scheidungstermin vom Familiengericht bestimmt, müssen die Ehegatten <strong>persönlich</strong> mit ihren Rechtsvertretern (streitig) oder mit dem gemeinsamen Anwalt (einvernehmlich) im Gericht erscheinen. Anwesenheitspflicht — Ausnahmen nur bei Auslandsaufenthalt oder schwerer Krankheit.</p>
<h3>Ablauf im Gerichtssaal — Schritt für Schritt</h3>
<ol>
<li><strong>Aufruf zur Sache</strong>: Parteien und Anwälte werden in den Saal gebeten, die Öffentlichkeit ist ausg<br />
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
