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	<title>Geschwister | Lukinski</title>
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		<title>Pflichtteil Erbe: Geschwister, Enkel, Kinder trotz Testament</title>
		<link>https://lukinski.de/pflichtteil-erbe-hoehe-kind-geschwister-enkel-berliner-testament/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Aug 2024 12:40:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbe]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Pflichtteil ist eine gesetzlich festgelegte Mindestbeteiligung, die bestimmten Angehörigen auch im Falle einer Enterbung zusteht. Diese Regelung schützt die nächsten Verwandten des Erblassers und sichert ihnen finanzielle Ansprüche, selbst wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden. Zurück zur Übersicht: Erbe. Was ist der Pflichtteil? Rechte und Grundlagen Der Pflichtteil (§§ 2305 ff. BGB) sichert [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Pflichtteil ist eine gesetzlich festgelegte Mindestbeteiligung, die bestimmten Angehörigen auch im Falle einer <a href="https://lukinski.de/rechner/tools/enterben-muster/">Enterbung</a> zusteht. Diese Regelung schützt die nächsten Verwandten des Erblassers und sichert ihnen finanzielle Ansprüche, selbst wenn sie im <a href="https://lukinski.de/testament-zur-festlegung-der-vermoegensverteilung/">Testament</a> nicht berücksichtigt wurden. Zurück zur Übersicht: <a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe</a>.</p>
<h2>Was ist der Pflichtteil? Rechte und Grundlagen</h2>
<p>Der Pflichtteil (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2305.html" target="_blank" rel="noopener">§§ 2305 ff. BGB</a>) sichert enterbten Angehörigen einen Zahlungsanspruch gegen die Erben. Dabei handelt es sich nicht um eine direkte Beteiligung am Nachlass, sondern um eine finanzielle Kompensation in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Folgende Personen haben <a href="https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/erbrecht-nachfolge/erbrecht-erbschaft-testament/pflichtteil-enterbung-beratung-und-vertretung.html" target="_blank" rel="noopener">Anspruch</a> auf den Pflichtteil:</p>
<ol>
<li>Eigene Kinder (auch adoptierte und uneheliche)</li>
<li>Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner</li>
<li>Enkel, wenn deren Eltern vorverstorben sind</li>
<li>Eltern, wenn keine Kinder des Erblassers existieren</li>
</ol>
<p>Genau heißt es in Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 2305 Zusatzpflichtteil:</p>
<blockquote><p>Ist einem Pflichtteilsberechtigten ein Erbteil hinterlassen, der geringer ist als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, so kann der Pflichtteilsberechtigte von den Miterben als Pflichtteil den Wert des an der Hälfte fehlenden Teils verlangen. Bei der Berechnung des Wertes bleiben Beschränkungen und Beschwerungen der in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2306.html" target="_blank" rel="noopener">§ 2306</a> bezeichneten Art außer Betracht.</p></blockquote>
<h3>Beispielrechnung</h3>
<table style="width: 100%; border-collapse: collapse;" border="1">
<thead>
<tr>
<th>Nachlassbestand</th>
<th>Betrag</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Wert der Immobilie</td>
<td>600.000 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td>Barvermögen</td>
<td>150.000 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td>Schulden</td>
<td>-50.000 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Gesamtwert</strong></td>
<td><strong>700.000 Euro</strong></td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Pflichtteil (z. B. 1/8)</strong></td>
<td><strong>87.500 Euro</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h2>Wie wird der Pflichtteil geltend gemacht?</h2>
<div id="attachment_342895" style="width: 157px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-342895" class=" wp-image-342895" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2024/11/erbschaft-vererben-geschwister-bruder-schwester-beraten-pflichtteil-erbengemeinschaft-flurplan-grundriss.jpg" alt="" width="147" height="98" /><p id="caption-attachment-342895" class="wp-caption-text"><a href="https://lukinski.de/erbengemeinschaft-kommunikation-einigung/">Erbengemeinschaft</a></p></div>
<p>Der Pflichtteil muss aktiv vom Anspruchsberechtigten eingefordert werden. Der Erbe ist verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, das die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Erblassers enthält. Bei Unstimmigkeiten kann der Pflichtteilsberechtigte auf die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses bestehen.</p>
<ul>
<li>Pflichtteil schriftlich einfordern.</li>
<li>Anspruch innerhalb von drei Jahren geltend machen (Verjährungsfrist).</li>
<li>Bei Streitigkeiten gerichtliche Klärung durch eine Stufenklage.</li>
</ul>
<h2>Pflichtteilsteuer: Steuerliche Behandlung</h2>
<p>Auch der Pflichtteil unterliegt der <a href="https://lukinski.de/erbschaftssteuer-wichtigsten-regelungen/">Erbschaftssteuer</a>. Die Steuerpflicht entsteht jedoch erst, wenn der Anspruch geltend gemacht wird. Für Pflichtteilsberechtigte gelten dieselben <a href="https://lukinski.de/freibetraege-erbschaftssteuer-fakten-tipps/">Freibeträge</a> und Steuerklassen wie für Erben.</p>
<ul>
<li>Freibeträge: Ehepartner 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro.</li>
<li>Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung ist steuerpflichtig.</li>
</ul>
<blockquote><p>Hinweis: Wird der Pflichtteil zunächst eingefordert, später jedoch nicht durchgesetzt, kann dies als Schenkung steuerlich relevant werden.</p></blockquote>
<h2>Pflichtteil reduzieren: Gestaltungsmöglichkeiten</h2>
<p>Erblasser können zu Lebzeiten Maßnahmen ergreifen, um Pflichtteilsansprüche zu reduzieren:</p>
<ol>
<li>Schenkungen &#8211; Reduzierung des Nachlasses durch lebzeitige Übertragungen, beachten Sie jedoch Pflichtteilsergänzungsansprüche</li>
<li>Pflichtteilsverzicht &#8211; Einvernehmlicher Verzicht gegen Abfindung</li>
<li>Stiftungsgründung &#8211; Vermögensschutz durch Übertragung auf eine Stiftung</li>
</ol>
<h2>Warum gibt es das Pflichtteilsrecht?</h2>
<p>Das Pflichtteilsrecht ist verfassungsrechtlich verankert und soll den Fürsorgeanspruch zwischen nahen Angehörigen sichern. Es schützt insbesondere Kinder und Ehepartner vor vollständiger Enterbung und stellt sicher, dass der Nachlass nicht willkürlich verteilt wird.</p>
<h2>Die wichtigsten Fragen zum Pflichtteil</h2>
<p>Hier noch die wichtigsten Fragen zum Pflichtteil</p>
<h3>Wie hoch ist der Pflichtteil?</h3>
<p>Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Seine genaue Höhe hängt vom Wert des Nachlasses und der <a href="https://www.erbrecht.de/service/abc-des-erbrechts/erbquote/#:~:text=bezeichnet%20den%20Anteil%20an%20einer,und%20Mitglied%20der%20Erbengemeinschaft." target="_blank" rel="noopener">Erbquote</a> ab.</p>
<h3>Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?</h3>
<p>Pflichtteilberechtigt sind Kinder, Ehepartner und Eltern des Erblassers, sofern keine anderen Abkömmlinge vorhanden sind.</p>
<h3>Wie wird der Pflichtteil berechnet?</h3>
<p>Pflichtteilsquote x Nachlasswert = Pflichtteilsanspruch. Maßgeblich ist der Netto-Nachlasswert (<a href="https://www.erbrecht-papenmeier.de/pflichtteil/index.php" target="_blank" rel="noopener">Quelle</a>).</p>
<h3>Kann der Pflichtteil verjähren?</h3>
<p>Ja, die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.</p>
<h3>Ist der Pflichtteil steuerpflichtig?</h3>
<p>Ja, der Pflichtteil unterliegt der Erbschaftssteuer. Die Freibeträge und Steuerklassen des Erbschaftsteuergesetzes gelten auch hier.</p>
<p>Erfahren Sie mehr zu Themen wie <a href="https://lukinski.de/freibetraege-erbschaftssteuer-fakten-tipps/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-type="post" data-id="6624">Freibeträge und Erbschaftssteuer</a>.</p>
<h2>Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</h2>
<p><a href="https://lukinski.de/richtig-vererben-lebzeiten-immobilie-haus-wohnung-testament-vermoegen-checkliste/">Richtig vererben</a>, <a href="https://lukinski.de/richtig-erben-was-beim-erben-und-vererben-zu-beachten-ist/">richtig erben</a>, im Fall des Falles kommt es auf diskrete, schnelle Hilfe an. Hier finden Sie meine Ratgeber für Erbe und Nachlass, kostenlos, online und jederzeit anonym für Sie erreichbar. Nutzen Sie meine Checklisten und strategische Anlagetipps, um Ihr Vermögen zu schützen und zu vermehren.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</a></li>
</ul>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Geerbtes Haus verkaufen: Erben &#8211; Wie Ihre Immobilie zu Geld wird!</title>
		<link>https://lukinski.de/geerbtes-haus-verkaufen-erbe-wie-immobilie-zu-geld-wird/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Nov 2023 11:08:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbe]]></category>
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					<description><![CDATA[Geerbtes Haus verkaufen — kaum eine Lebenssituation kombiniert so viele Themen wie eine Immobilien-Erbschaft: Trauer, Familienkonflikte, juristische Fristen, Steuerfallen und oft sechsstellige Beträge, die auf dem Spiel stehen. Die häufigsten Fragen, die uns von Erben erreichen: &#8222;Wann darf ich überhaupt verkaufen?&#8220;, &#8222;Wie hoch ist die Erbschaftssteuer auf ein Haus?&#8220;, &#8222;Wann fällt zusätzlich Spekulationssteuer an?&#8220; und [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Geerbtes Haus verkaufen — kaum eine Lebenssituation kombiniert so viele Themen wie eine Immobilien-Erbschaft: Trauer, Familienkonflikte, juristische Fristen, Steuerfallen und oft sechsstellige Beträge, die auf dem Spiel stehen. Die häufigsten Fragen, die uns von Erben erreichen: &#8222;Wann darf ich überhaupt verkaufen?&#8220;, &#8222;Wie hoch ist die Erbschaftssteuer auf ein Haus?&#8220;, &#8222;Wann fällt zusätzlich Spekulationssteuer an?&#8220; und &#8222;Was tun, wenn die Erbengemeinschaft sich nicht einig ist?&#8220;. In diesem Ratgeber bekommen Sie konkrete Zahlen, Rechenbeispiele, eine vollständige Erbschaftssteuer-Tabelle und die wichtigsten steuerlichen Hebel — inklusive der oft übersehenen Familienheim-Befreiung nach § 13 ErbStG. Vorab: Alle <a href="https://lukinski.de/immobilie-steuern-haus-wohnung-steuer-liste-tipps-und-tricks/">Steuertipps beim Immobilienverkauf</a> finden Sie in unserem Steuer-Hub. Zurück zur Übersicht: <a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe &amp; Nachlass</a>.</p>
<h2>Geerbtes Haus verkaufen: Die ersten Schritte im Überblick</h2>
<div id="attachment_343021" style="width: 151px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-343021" class=" wp-image-18861" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2024/11/erbschaft-vererben-beratung-kostenlos-diskret-online-manager-zeigt-v-zeichen.jpg" alt="" width="141" height="94" /><p id="caption-attachment-343021" class="wp-caption-text"><a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe &amp; Nachlass</a></p></div>
<p>Bevor Sie eine geerbte Immobilie verkaufen können, müssen Sie das Erbe formal annehmen — und das hat Konsequenzen, die viele Erben unterschätzen. Ein Erbe wird in Deutschland nur als Ganzes angenommen (&#8222;Universalsukzession&#8220;, § 1922 BGB). Sie übernehmen damit nicht nur Grundstück und Haus, sondern auch laufende Hypotheken, rückständige Grundsteuern, Sanierungsstaus und sämtliche Schulden des Erblassers — und haften dafür mit Ihrem Privatvermögen, wenn Sie keine Haftungsbeschränkung beantragen.</p>
<p>Sie haben sechs Wochen Zeit, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen — diese Frist beginnt mit Kenntnis vom Erbfall. Lebt ein Miterbe im Ausland, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.</p>
<p><strong>Quick-Check vor der Annahme:</strong></p>
<ul>
<li>Grundbuchauszug einsehen — Grundschulden, Reallasten, Wegerechte</li>
<li><a href="https://lukinski.de/verkehrswert-ermitteln-marktwert-bestimmen-verkaufspreis-berechnen/">Verkehrswert ermitteln</a> lassen (idealerweise durch Makler oder Gutachter)</li>
<li>Bankkonten und Kreditverbindlichkeiten des Erblassers prüfen</li>
<li>Mögliche Pflegeheim-Regressforderungen vom Sozialamt</li>
<li>Steuerschulden beim Finanzamt erfragen</li>
</ul>
<blockquote><p>Faustregel: Liegen die Schulden über dem Verkehrswert der Aktiva, ist Ausschlagung oder Nachlassinsolvenz die bessere Wahl.</p></blockquote>
<p>Welche Art von Immobilie Sie nach der Erbschaft veräußern: Lage, Substanz und Ausstattung sind die drei zentralen Bewertungsfaktoren — egal ob <a href="https://lukinski.de/eigentumswohnung-verkaufen-was-muss-ich-beachten-checkliste/">Eigentumswohnung verkaufen</a>, <a href="https://lukinski.de/haus-verkaufen-ohne-makler-unterlagen-steuern-kosten-was-beachten/">Haus verkaufen</a>, <a href="https://lukinski.de/grundstueck-verkaufen-ablauf-baurecht-immobilienmakler-notar-kosten-steuern/">Grundstück verkaufen</a> oder <a href="https://lukinski.de/mehrfamilienhaus-verkaufen-preis-ermitteln-steuern-mieter-spekulationssteuer/">Mehrfamilienhaus verkaufen</a>. Eine <a href="https://lukinski.de/immobilie-privat-verkaufen-ablauf-risiken/">Immobilie privat zu verkaufen</a> heißt, Risiken in Kauf zu nehmen — von der <a href="https://lukinski.de/immobilie-bewerten-faktoren-online-kostenlos-wohnung-haus-mehrfamilienhaus/">Immobilienbewertung</a> über Verträge bis zu Steuern und Kosten.</p>
<h2>Amtsgericht, Erbschein und Grundbuch: Der formale Weg</h2>
<h3>Erbschein beantragen — Termin beim Nachlassgericht</h3>
<p>Nach Annahme des Erbes ist der erste formale Schritt der Gang zum Nachlassgericht — das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Der Erbschein weist Sie als rechtmäßigen Eigentümer aus und ist Voraussetzung für den Grundbucheintrag und den Verkauf.</p>
<p><strong>Diese Dokumente brauchen Sie zwingend:</strong></p>
<ul>
<li>Personalausweis oder Reisepass</li>
<li>Sterbeurkunde im Original</li>
<li>Testament oder Erbvertrag (falls vorhanden) — eröffnet durch das Nachlassgericht</li>
<li>Nachweis Verwandtschaftsverhältnis (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familienstammbuch)</li>
<li>Eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der Angaben (vor dem Rechtspfleger oder Notar)</li>
<li>Aufstellung der bekannten weiteren Erben</li>
</ul>
<h3>Allein-Erbschein, Gemeinschaftserbschein &amp; Teilerbschein</h3>
<div id="attachment_342895" style="width: 157px" class="wp-caption alignright"><img loading="lazy" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-342895" class=" wp-image-18861" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2024/11/erbschaft-vererben-geschwister-bruder-schwester-beraten-pflichtteil-erbengemeinschaft-flurplan-grundriss.jpg" alt="" width="147" height="98" /><p id="caption-attachment-342895" class="wp-caption-text"><a href="https://lukinski.de/auseinandersetzung-erbengemeinschaft-nachlass-rechte-pflichten-hausverkauf/">Erbengemeinschaft</a></p></div>
<p>Je nach Konstellation stellt das Nachlassgericht eine andere Form aus:</p>
<ul>
<li><strong>Allein-Erbschein</strong> — bei nur einem Erben; ermöglicht alleinige Verfügung über den Nachlass</li>
<li><strong>Gemeinschaftserbschein</strong> — bei mehreren Miterben; weist alle Mitglieder der Erbengemeinschaft mit ihren Quoten aus</li>
<li><strong>Teilerbschein</strong> — bescheinigt nur den eigenen Anteil eines Miterben (sinnvoll, wenn die anderen nicht mitwirken)</li>
</ul>
<p>Erst mit dem Erbschein erhalten Sie Einblick ins Grundbuch und können prüfen, ob das geerbte Haus mit Grundschulden, Nießbrauchrechten oder Wohnrechten belastet ist.</p>
<h3>Kosten des Erbscheins — die echten Zahlen</h3>
<p>Die Kosten richten sich nach dem reinen Nachlasswert (Aktiva minus Verbindlichkeiten) gemäß GNotKG, Tabelle B. <strong>Achtung:</strong> Es fallen IMMER zwei Gebühren an — eine für die Erteilung des Erbscheins und eine für die eidesstattliche Versicherung. Beide haben dieselbe Höhe.</p>
<table border="1" cellpadding="6">
<tr>
<th>Nachlasswert (netto)</th>
<th>1,0-Gebühr</th>
<th>Erbschein gesamt (2,0-Gebühr)</th>
</tr>
<tr>
<td>50.000 €</td>
<td>165 €</td>
<td>ca. 330 €</td>
</tr>
<tr>
<td>110.000 €</td>
<td>273 €</td>
<td>ca. 546 €</td>
</tr>
<tr>
<td>250.000 €</td>
<td>535 €</td>
<td>ca. 1.070 €</td>
</tr>
<tr>
<td>500.000 €</td>
<td>935 €</td>
<td>ca. 1.870 €</td>
</tr>
<tr>
<td>1.000.000 €</td>
<td>1.735 €</td>
<td>ca. 3.470 €</td>
</tr>
<tr>
<td>2.500.000 €</td>
<td>4.135 €</td>
<td>ca. 8.270 €</td>
</tr>
</table>
<blockquote><p>Spar-Tipp: Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, ersetzt dieses zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts häufig den Erbschein — Sie sparen die komplette Gebühr.</p></blockquote>
<h3>Eintragung ins Grundbuch — die Zwei-Jahres-Regel</h3>
<p>Anschließend wird das Grundbuch berichtigt. Anders als beim klassischen Immobilienkauf ist die <strong>Grundbuchberichtigung beim Erbe gebührenfrei</strong> — Voraussetzung: Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall. Wer länger wartet, zahlt die volle 1,0-Gebühr nach GNotKG. Mehr zum Ablauf: <a href="https://lukinski.de/grundbucheintrag-zahlungsabwicklung-ablauf-uebersicht/">Grundbucheintrag</a>.</p>
<h2>Erbengemeinschaft: Haus verkaufen mit mehreren Erben</h2>
<p>Bei mehreren Erben — etwa Geschwistern — entsteht automatisch eine <a href="https://lukinski.de/auseinandersetzung-erbengemeinschaft-nachlass-rechte-pflichten-hausverkauf/">Erbengemeinschaft</a>. Das geerbte Haus gehört dann ALLEN gemeinschaftlich (Gesamthandseigentum). Niemand kann allein über das Objekt entscheiden — jede Verfügung erfordert Einstimmigkeit.</p>
<p><strong>Vier Wege zur Auseinandersetzung:</strong></p>
<ol>
<li><strong>Gemeinsamer Verkauf</strong> — alle stimmen zu, der Erlös wird nach Quoten geteilt. Steuerlich und finanziell die sauberste Lösung.</li>
<li><strong>Erbteilskauf</strong> — ein Miterbe kauft die Anteile der anderen ab. Vorteil: keine Spekulationssteuer-Auslösung beim Verkäufer-Miterben (Erbteilsverkauf ist kein &#8222;privates Veräußerungsgeschäft&#8220; i. S. d. § 23 EStG, BFH-Rechtsprechung).</li>
<li><strong>Abschichtung</strong> — ein Miterbe scheidet gegen Abfindung aus, die übrigen führen die Gemeinschaft fort. Notariell, aber günstiger als Teilversteigerung.</li>
<li><strong>Teilungsversteigerung</strong> — der letzte Ausweg, wenn keine Einigung möglich ist. Realer Verkaufserlös meist 20–35 % unter Marktwert. Mehr dazu: <a href="https://lukinski.de/teilungsversteigerung-erbengemeinschaft-ablauf-kosten-letzte-ausweg/">Teilungsversteigerung</a>.</li>
</ol>
<blockquote><p>Praxis-Tipp: Schon vor dem Verkauf einen <strong>Erbauseinandersetzungsvertrag</strong> beim Notar aufsetzen. Er regelt verbindlich, wer welchen Anteil erhält, wer Zwischenkosten trägt und wie ein eventueller Gewinn aus Spekulationssteuer aufgeteilt wird.</p></blockquote>
<h2>Erbschaftssteuer: Freibeträge, Steuersätze und der Familienheim-Hebel</h2>
<h3>Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad</h3>
<table border="1" cellpadding="6">
<tr>
<th>Verhältnis zum Erblasser</th>
<th>Steuerklasse</th>
<th>Freibetrag</th>
</tr>
<tr>
<td>Ehegatte / eingetragener Lebenspartner</td>
<td>I</td>
<td>500.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Kinder, Stiefkinder, Enkel (wenn Eltern verstorben)</td>
<td>I</td>
<td>400.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Enkel (Eltern leben noch)</td>
<td>I</td>
<td>200.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Eltern, Großeltern (bei Erbschaft)</td>
<td>I</td>
<td>100.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, geschiedener Ehegatte</td>
<td>II</td>
<td>20.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Alle übrigen (Lebensgefährte, Freunde)</td>
<td>III</td>
<td>20.000 €</td>
</tr>
</table>
<h3>Steuersätze nach Steuerklasse</h3>
<table border="1" cellpadding="6">
<tr>
<th>Steuerpflichtiger Erwerb (nach Freibetrag)</th>
<th>Klasse I</th>
<th>Klasse II</th>
<th>Klasse III</th>
</tr>
<tr>
<td>bis 75.000 €</td>
<td>7 %</td>
<td>15 %</td>
<td>30 %</td>
</tr>
<tr>
<td>bis 300.000 €</td>
<td>11 %</td>
<td>20 %</td>
<td>30 %</td>
</tr>
<tr>
<td>bis 600.000 €</td>
<td>15 %</td>
<td>25 %</td>
<td>30 %</td>
</tr>
<tr>
<td>bis 6.000.000 €</td>
<td>19 %</td>
<td>30 %</td>
<td>30 %</td>
</tr>
<tr>
<td>bis 13.000.000 €</td>
<td>23 %</td>
<td>35 %</td>
<td>50 %</td>
</tr>
<tr>
<td>bis 26.000.000 €</td>
<td>27 %</td>
<td>40 %</td>
<td>50 %</td>
</tr>
<tr>
<td>über 26.000.000 €</td>
<td>30 %</td>
<td>43 %</td>
<td>50 %</td>
</tr>
</table>
<p>Den genauen Betrag berechnen Sie hier: <a href="https://lukinski.de/erbschaftssteuer/">Erbschaftssteuer Rechner</a>. Vertiefend: <a href="https://lukinski.de/erbschaftssteuer-immobilien-freibetraege-steuersaetze-strategien/">Erbschaftssteuer Immobilien</a>.</p>
<h3>Familienheim-Befreiung (§ 13 ErbStG) — der wichtigste Steuer-Hebel</h3>
<p>Was die meisten Erben nicht wissen: Das selbstgenutzte Familienheim kann komplett steuerfrei vererbt werden — unabhängig vom Wert.</p>
<ul>
<li><strong>Ehegatten / Lebenspartner</strong> — komplett steuerfrei, KEINE Wertobergrenze, wenn der Erbe das Haus mindestens 10 Jahre selbst bewohnt</li>
<li><strong>Kinder / Stiefkinder</strong> — steuerfrei bis maximal <strong>200 m² Wohnfläche</strong>, ebenfalls bei 10-jähriger Selbstnutzung; übersteigender Anteil wird anteilig besteuert</li>
<li><strong>Bedingung</strong>: Einzug &#8222;unverzüglich&#8220; (BFH: in der Regel innerhalb von 6 Monaten)</li>
<li><strong>Schädliche Verwendung</strong>: Verkauf oder Vermietung innerhalb der 10 Jahre löst rückwirkend die volle Erbschaftssteuer aus</li>
</ul>
<blockquote><p>Strategie-Tipp: Wer das Familienheim erbt und kurzfristig verkaufen will, verliert die Befreiung komplett. Bei großem Steuerpotenzial lohnt es sich, mindestens 10 Jahre selbst zu wohnen — oder gleich an einen Miterben zu übertragen, der einzieht.</p></blockquote>
<h3>R</p>
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		<item>
		<title>Richtig Erben: Was beim Erben und Vererben zu beachten ist</title>
		<link>https://lukinski.de/richtig-erben-was-beim-erben-und-vererben-zu-beachten-ist/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Nov 2020 12:08:24 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
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					<description><![CDATA[Richtig Erben &#8211; Das Erbrecht erweist sich immer wieder als äußerst komplexes Themengebilde, das von vielen Betroffenen mit großen Unsicherheiten und Unwissen verbunden ist. Wird das Thema Erben akut ist es daher immer ratsam, sich an Experten wie den Notar, Steuerberater, Immobilienmakler und den Anwalt zu wenden. Dennoch ist es sinnvoll, sich selbst ebenfalls zu [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Richtig Erben &#8211; Das Erbrecht erweist sich immer wieder als äußerst komplexes Themengebilde, das von vielen Betroffenen mit großen Unsicherheiten und Unwissen verbunden ist. Wird das Thema Erben akut ist es daher immer ratsam, sich an Experten wie den Notar, Steuerberater, Immobilienmakler und den Anwalt zu wenden. Dennoch ist es sinnvoll, sich selbst ebenfalls zu belesen, um Kosten und Zeit sparen zu können. Wer mit einem gewissen Grundverständnis an das Thema Erben herangeht, versteht die Fachsprache der Experten besser und geht mit weniger Angst in die Erbangelegenheit. Nach unserem Extra zum Thema <a href="https://lukinski.de/richtig-vererben-lebzeiten-immobilie-haus-wohnung-testament-vermoegen-checkliste/" data-type="post" data-id="6423">richtig Vererben</a> folgt jetzt das Spezial zu richtig Erben. Zurück zur Übersicht: <a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe &amp; Nachlass</a>.</p>
<h2>Dem Erblasser steht frei, wie viel er wem vererben möchte</h2>
<p>Dem Erblasser steht es vollkommen frei, was mit seinem Vermögen nach seinem Tode geschehen soll. Damit ein Testament jedoch wirklich Gültigkeit hat ist es wichtig, dass der Erblasser mit den Besonderheiten der Erstellung des Testaments vertraut ist. Kleine Fehler in der Formulierung können bereits dazu führen, dass Teile des Testaments nicht richtig ausgelegt oder erst gar nicht gültig sind. Aus diesem Grund ist es von absoluter Notwendigkeit, dass das Testament juristisch unmissverständlich ist.</p>
<h3>Fakten rund um den Pflichtteil</h3>
<p>Nahe Verwandtschaft kann vom Erbe des Erblassers nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Selbst im Falle einer Enterbung, die im Testament vereinbart wurde, kann der oder die Verwandte den gesetzlichen Pflichtteil einklagen. Die Enterbung kann übrigens ohne Angaben von Gründen erfolgen.</p>
<p>Für den Erblasser ist es daher nicht sinnvoll bei einer Person, die ein Anrecht auf den Pflichtteil hat, diese zu enterben. Dies führt lediglich zu Streitigkeiten. Geerbt wird dennoch.</p>
<p>Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wird dem Erben nicht automatisch vom Nachlassgericht zugesprochen. Auch im Erbschein wird der Pflichtteil nicht vermerkt. Dies bedeutet, dass der Pflichtteil vom Pflichtteilsberechtigten von den weiteren Erben erst eingefordert werden.</p>
<p>Es existieren jedoch besondere Umstände, in denen der Erblasser dazu befugt ist, das Kind derart zu enterben, dass dieses auch nicht den Pflichtteil erben kann. Dies ist dann der Fall, wenn das Kind aufgrund einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde.</p>
<p>Soll einem Kind auch der Pflichtteil entzogen werden, müssen die Beweggründe im <a href="https://lukinski.de/testament-zur-festlegung-der-vermoegensverteilung/" data-type="post" data-id="23025">Testament</a> vom Erblasser festgehalten werden. Eine weiterer rechtlich gültiger Grund liegt vor, wenn der Pflichtteilsberechtigte nach dem Leben des Erblassers oder einer anderen nahestehenden Person trachtet. Hat der Pflichtteilsberechtigte sich eines Verbrechens wie Diebstahl oder Körperverletzung gegenüber dem Erblasser schuldig gemacht, kann ihm ebenfalls der Anspruch auf den Pflichtteil entzogen werden.</p>
<h2>Anspruch auf einen Pflichtteil?</h2>
<p>Doch welche Personen zählen zur nächsten Verwandtschaft und haben damit Anspruch auf einen Pflichtteil? Hierzu zählen Kinder. Es spielt hierbei keine Rolle, ob es sich um leibliche oder adoptierte Kinder handelt. Befand sich zum Zeitpunkt des Todesfalls der Erblasser in einer Ehe, zählen auch Ehepartner zur nahen Verwandtschaft. Gleiches gilt für eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Hat der Erblasser keine Kinder, zählen die Eltern zur nahen Verwandtschaft. Geschwister des Erblassers haben hingegen keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.</p>
<p>Der Pflichtteil des Erben kann sich erhöhen, wenn der Erblasser bis zu zehn Jahre vor seinem Tod Schenkungen an andere Verwandte gegeben hat. Es handelt sich um den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dies ist etwa der Fall, wenn der Erblasser fünf Jahre vor seinem Tod ein Grundstück verschenkt hat. Der Pflichtteilsberechtigte kann einfordern, dass der Pflichtteil nun so berechnet wird, wie es der Fall wäre, hätte die Schenkung nicht stattgefunden. Sein Pflichtteil erhöht sich dadurch.</p>
<p>Beachtet werden muss, dass der Pflichtteilsberechtigte nicht Eigentümer des Nachlasses ist. Er hat somit keinerlei Mitspracherecht bezüglich dessen, was mit dem Nachlass geschehen soll.</p>
<p>Die <a href="https://lukinski.de/gesetzliche-erbfolge-gesetz-erbengemeinschaft-todesfall/" data-type="post" data-id="6532">gesetzliche Erbfolge</a> muss im Testament ebenfalls beachtet werden, wenn dieses seine Gültigkeit nicht verlieren soll. Wurde die Erfolge vom Erblasser nicht eingehalten, kann der Betroffene seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen.</p>
<p>Wird der Anspruch auf den Pflichtteil nicht innerhalb von 3 Jahren nach dem Tode des Erblassers geltend gemacht, verliert der Anspruch seine Gültigkeit. Zudem wird der Anspruch auf den Pflichtteil erst dann gültig, wenn der Erblasser verstorben ist. Zu Lebzeiten des Erblassers kann der Pflichtteil nicht eingefordert werden.</p>
<h3>Pflichtteil berechnen &#8211; Anleitung</h3>
<div class='avia-iframe-wrap'><iframe loading="lazy" title="Pflichtteil berechnen beim Erbe" width="1500" height="844" src="https://www.youtube.com/embed/8fM4qsH0J-Q?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen loading="lazy"></iframe></div>
<h2>Gesetzliche Erbfolge beim Erben</h2>
<p>Die gesetzliche Erbfolge greift immer dann, wenn der Erblasser kein Testament erlassen hat. Existiert keinerlei Verwandtschaft, geht das Erbe an den Staat über. Dies ist in Deutschland jedoch kaum der Fall.</p>
<p>Beim Erbrecht wird die Verwandtschaft in verschiedene Ordnungsgrade eingeteilt.</p>
<blockquote><p>Existieren Erben des Ordnungsgrades I, werden Erben des Ordnungsgrades II komplett ausgeschlossen.</p></blockquote>
<p>Zum Ordnungsgrad I zählen die Kinder des Erblassers sowie die Enkel. Die Kinder erben hierbei zu gleichen Teilen. Ist eines der Kinder bereits verstorben, erben dessen Kindeskinder.</p>
<h3>Verwandten zweiten Grades</h3>
<p>Stirbt ein Erblasser, der weder Kinder noch Enkel hinterlässt, erben die Verwandten zweiten Grades. Hierzu zählen die Eltern des Erblassers sowie die Geschwister. Ist ein Geschwisterteil bereits verstorben, geht das Erbe an dessen Kinder über, die Nichten und Neffen. Gibt es keine Verwandtschaft zweiter Ordnung, sind die Verwandten der dritten Ordnung die Großeltern sowie deren Kinder. Hierbei handelt es sich dann um die Tanten und Onkel sowie die Cousinen und Cousins.</p>
<h3>Ehegatte/in</h3>
<p>Der Ehegatte des Erblassers erhält, wenn kein Ehevertrag vereinbart wurde und das Prinzip der <a href="https://lukinski.de/zugewinngemeinschaft-als-gesetzlicher-gueterstand/" data-type="post" data-id="4850">Zugewinngemeinschaft</a> zum Tragen kommt, neben den Kindern die Hälfte des Erbes. Neben den Eltern und Geschwistern erhält der Ehegatte sogar drei Viertel des Erbes.</p>
<p>Gefährlich kann dies dann werden, wenn beispielsweise eine Immobilie vererbt wird. Denn der Ehegatte hat in diesem Fall keinen alleingültigen Anspruch auf diese. Um dieser Problematik vorzugehen, entscheiden sich viele Ehegatten für das Berliner Testament.</p>
<h3>Berliner Testament</h3>
<p>Beim Berliner Testament erbt der länger lebende Ehegatte alles. Die Kinder werden als Erben ausgeschlossen. Erst nach dem Tod des zweiten Ehegatten geht das Erbe an die Kinder über. Auf diese Weise geht die Immobilie ohne einen Erbstreit an den Ehegatten über. Doch auch in diesem Fall können sich Kinder über den letzten Willen des Erblassers hinwegsetzen und den Pflichtteil einfordern.</p>
<p>Um diesem Fall vorzubeugen, kann das Testament um eine Strafklausel bei Einforderung des Pflichtteils vereinbart werden. Diese hat meist jedoch nicht die gewünschte Wirkung des Erblassers. Kinder können dennoch nach dem Tod des einen Elternteils ihren Pflichtteil einfordern. Dies wird jedoch wirtschaftlich unattraktiver, da das Erbe nach Ableben des zweiten Elternteils höher ausfällt.</p>
<blockquote><p>Eltern sind nicht dazu verpflichtet, ihre Kinder im Testament gleich zu behandeln</p></blockquote>
<p>Eltern sind nicht dazu verpflichtet, ihre Kinder im Testament gleich zu behandeln, auch wenn dadurch Streitigkeiten nach dem Tod vermieden werden könnten. Allerdings ist es nicht möglich, bestimmte Gegenstände des Nachlasses nur an bestimmte Kinder zu vererben. So etwa, dass das erste Kind ausschließlich die Immobilie erbt, während das zweite Kind Erbe der Wertpapiere werden soll. Stattdessen kann nur bestimmt werden, mit welcher Quote das einzelne Kind wie viel des Gesamterbes erhält.</p>
<div class='avia-iframe-wrap'><iframe loading="lazy" title="Gesetzliche Erbfolge – so funktionierts! – Rechtsanwältin Ulrike Specht" width="1500" height="844" src="https://www.youtube.com/embed/cteoGNc0y2c?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen loading="lazy"></iframe></div>
<h2>Testament und Aufbewahrung</h2>
<p>Damit das Testament des Erblassers gültig ist, muss dieses handschriftlich verfasst sein und natürlich unterschrieben werden. Es ist absolut fatal, aus Gründen der besseren Lesbarkeit das Testament am Computer zu tippen. Selbst wenn dieses unterschrieben wird, hat es keine Gültigkeit.</p>
<p>Die meisten Erblasser entscheiden sich dafür, das Testament zuhause zu verwahren. Dies birgt jedoch die Gefahr, dass dieses verloren geht, nach dem Tode nicht auffindbar ist oder einer der Erben dieses verschwinden lässt, wenn es ihm in die Hände fällt und ihn benachteiligt.</p>
<p>Ratsamer ist es daher, das Testament in Obhut des Nachlassgerichts zu geben. So wird sichergestellt, dass nach dem Tode des Erblassers das Testament auf jeden Fall zu Tragen kommt. Wer sich gegen diese Form der Aufbewahrung entscheidet tut gut daran, eine vertrauenswürdige Person über die Existenz und den Aufbewahrungsort des Testaments zu unterrichten.</p>
<h2>Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</h2>
<p><a href="https://lukinski.de/richtig-vererben-lebzeiten-immobilie-haus-wohnung-testament-vermoegen-checkliste/">Richtig vererben</a>, <a href="https://lukinski.de/richtig-erben-was-beim-erben-und-vererben-zu-beachten-ist/">richtig erben</a>, im Fall des Falles kommt es auf diskrete, schnelle Hilfe an. Hier finden Sie meine Ratgeber für Erbe und Nachlass, kostenlos, online und jederzeit anonym für Sie erreichbar. Nutzen Sie meine Checklisten und strategische Anlagetipps, um Ihr Vermögen zu schützen und zu vermehren.</p>
<ul>
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