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	<title>erbfolge | Lukinski</title>
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		<title>Richtig Vererben zu Lebzeiten: Immobilie (Haus/Wohnung) &#8211; Testament, Vermögen + Checkliste</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Nov 2020 13:50:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbe]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
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					<description><![CDATA[Vererben zu Lebzeiten &#8211; Ein Todesfall in der Familie ist oft der Auslöser für einen erbitterten Streit um den Nachlass. Speziell zum Thema Erbe Immobilie verkaufen haben wir alle wichtigen Schritte zusammengefasst.in Testament kann bei diesem Problem Abhilfe schaffen, indem schon zu Lebzeiten Klarheit über den Nachlass geschaffen wird. Was dabei beachtet werden muss und [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Vererben zu Lebzeiten &#8211; Ein Todesfall in der Familie ist oft der Auslöser für einen erbitterten Streit um den Nachlass. Speziell zum Thema <a href="https://lukinski.de/geerbtes-haus-verkaufen-erbe-wie-immobilie-zu-geld-wird/">Erbe Immobilie verkaufen</a> haben wir alle wichtigen Schritte zusammengefasst.in Testament kann bei diesem Problem Abhilfe schaffen, indem schon zu Lebzeiten Klarheit über den Nachlass geschaffen wird. Was dabei beachtet werden muss und wie Immobilien in einem Testament mit einbezogen werden können, erfahren Sie hier. Zurück zur Übersicht: <a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe &amp; Nachlass</a>.</p>
<h2>Testament: Vermögen richtig vererben</h2>
<p>Ohne ein <a href="https://lukinski.de/testament-zur-festlegung-der-vermoegensverteilung/" data-type="post" data-id="23025">Testament</a> wird der Nachlass nach den Vorschriften der <a href="https://lukinski.de/gesetzliche-erbfolge-gesetz-erbengemeinschaft-todesfall/" data-type="post" data-id="6532">gesetzlichen Erbfolge</a> verteilt. Diese ist jedoch nicht immer im Interesse des Erblassers. Existiert ein Testament, kann das Vermögen anders verteilt werden, als es das Gesetz vorsieht und auch nicht blutsverwandte Personen können erben. Das Erstellen eines Testamentes ist also nicht nur wichtig um den letzten Willen genau zu regeln, sondern auch um Streitigkeiten in der Familie zu vermeiden.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/freibetraege-erbschaftssteuer-fakten-tipps/" data-type="post" data-id="6624">Freibeträge und Erbschaftssteuer</a></li>
</ul>
<p>Sorgen Sie Streitigkeiten in der Familie vor.</p>
<h2>Inhalt: Was kann in einem Testament geregelt werden?</h2>
<p>Ein Testament setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft und kann somit eine neue Erbfolge festlegen. Wer das Erbe antreten soll, wird vom Erblasser bestimmt. Werden mehrere Personen benannt, wird das Vermögen meist nach Quoten aufgeteilt. Das Schreiben eines Testamentes ermöglicht dem Erblasser zudem zusätzlich die Möglichkeit, einzelne Dinge bestimmten Personen zu hinterlassen beispielsweise ein Auto, Schmuck oder eine Immobilie. Diese werden aber juristisch nicht als Erbe, sondern als Vermächtnis angesehen. Um Streit um den Nachlass zu vermeiden, kann in einem Testament der Nachlass so verteilt werden, dass keine Streitpunkte entstehen können.</p>
<h3>Aufsetzen: Der Notar hilft</h3>
<p>Testamente können sowohl mit als auch ohne Notar verfasst werden. Wird ein Testament ohne Notar verfasst, müssen einige Dinge beachtet werden. Der Verfasser muss mindestens 16 Jahre alt und &#8222;testierfähig&#8220; sein, also im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte. Das Testament muss handschriftlich verfasst werden, denn am Computer geschriebene Ausdrucke reichen als gültiges Testament nicht aus. Ist das Testament mehrere Seiten lang, sollte jede Seite nummeriert, zusammengeheftet und jede Seite einheitlich datiert und unterschrieben werden. Eine eindeutige Überschrift, wie &#8222;Testament&#8220; oder &#8222;Mein Letzter Wille&#8220; ist empfehlenswert um den Zweck des Schreibens eindeutig zu machen.</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-31752" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2020/11/richtig-erben-vererben-alter-mann-eigentumer-immobilie-terasse-weisser-marmor-luxusimmobilie-verkauf-vermieten-kinder-streit-schutz.jpg" alt="" width="1280" height="852" /></p>
<p>Wird ein Testament jedoch mithilfe eines Notars verfasst, bedeutet dies, dass der Erblasser seinen letzten Willen einem Notar mündlich zu Protokoll gegeben hat. Dies ist besonders wichtig, wenn Immobilien zum Nachlass gehören, denn für die Übertragung ins Grundbuch ist entweder ein Erbschein oder ein notarielles Testament erforderlich. Existiert ein notarielles Testament, werden den Erben das kostenpflichtige und zeitaufwendige Erbscheinverfahren erspart.</p>
<h2>Immobilien im Testament vererben</h2>
<p>Ist kein Testament vorhanden und eine Immobilie gehört zum Nachlass, wird diese Eigentum der Erben. Meist bildet sich dann eine Erbengemeinschaft, in der niemand alleine über das Erbe verfügen kann.</p>
<h3>Erbengemeinschaft und Streitigkeiten vermeiden</h3>
<p>Beim Verkauf einer solchen Immobilie müssen alle Erben zustimmen. Diese Tatsache kann oft zu Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft führen. Zudem sind die Kosten, die für ein notarielles Testament entstehen, meist nur halb so gering, wie die Kosten für ein Erbscheinverfahren, dass den Erben bevorsteht, falls kein Testament existiert. Im Testament kann der letzte Will über die Immobilie genau geregelt werden und Streitigkeiten und überflüssige Kosten bleiben allen beteiligten erspart.</p>
<h3>Richtig vererben &#8211; Testament in drei Schritten gestalten</h3>
<div class='avia-iframe-wrap'><iframe title="Richtig vererben - So gestalten Sie Ihr Testament in drei Schritten | RA Klinger" width="1500" height="844" src="https://www.youtube.com/embed/5IMOhx1KS9o?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen loading="lazy"></iframe></div>
<h3>Schulden im Nachlass: Schützen Sie Ihr Privatvermögen</h3>
<p>Der Erbe eines Nachlasses übernimmt nicht nur das Vermögen, sondern auch die Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Im Allgemeinen gilt, dass ein Erbe ein Schuldenerbe innerhalb von sechs Wochen ausschlagen muss, sonst haftet dieser mit seinem Privatvermögen für die Schulden. Wenn von Anfang an ersichtlich ist, dass es sich um ein Schuldenerbe handelt, kann das Erbe innerhalb der Sechs-Woche-Frist ausgeschlagen werden. Wird erst später ersichtlich, dass der Nachlass mit Schulden belastet ist, kann ein Antrag auf Nachlassinsolvenz gestellt werden. Das Privatvermögen des Erben wird somit geschützt und die Schulden müssen nur aus der Erbmasse zurückgezahlt werden.</p>
<h2>Fallen: Darauf müssen Sie achten<span class="Apple-converted-space"> &#8211; Checkliste</span></h2>
<p>Besonders bei der Frage, wie der Nachlass am besten vererbt werden soll, treten in der richtigen Umsetzung häufig Fehler auf, die den letzten Willen beschränken.</p>
<ol>
<li>Kein Testament</li>
<li>Kein Ersatzerbe</li>
<li>Nicht eheliche Partner</li>
<li>Keine Kinder</li>
<li>Keine Klarheit</li>
</ol>
<h3>Kein Testament</h3>
<p>Ohne Testament tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese kann nicht nur zu Streitigkeiten innerhalb der Familie führen, sondern auch dazu, dass geliebte Menschen leer ausgehen</p>
<h3>Kein Ersatzerbe</h3>
<p>Ist der benannte Erbe zum Zeitpunkt des Todesfalles bereits verstorben, greift die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer zugunsten des Erblassers ist. Die Benennung eines Ersatzerben ist also sehr wichtig, um die gesetzliche Erbfolge zu vermeiden.</p>
<h3>Nicht eheliche Partner</h3>
<p>Nicht eheliche Lebenspartner müssen im Testament eindeutig benannt werden, da diese laut der gesetzlichen Erbfolge leer ausgehen</p>
<h3>Keine Kinder</h3>
<p>Kinderlose Ehepaare ohne Testament erben nicht etwa vollständig an den verbliebenen Ehepartner, sondern ebenfalls an Eltern oder Geschwister. Soll der Ehepartner den Nachlass verwalten, muss dies genau benannt werden.</p>
<h3>Keine Klarheit</h3>
<p>Ein Testament sollte stets klar und für jeden ersichtlich darlegen, was der letzte Wille ist. Ist nicht klar ersichtlich, wie der Nachlass behandelt werden kann, können unter Umständen Fehler auftreten.</p>
<h2>Gesetzliche Erbfolge: Das passiert ohne ein Testament</h2>
<div id="attachment_342895" style="width: 157px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-342895" class=" wp-image-31752" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2024/11/erbschaft-vererben-geschwister-bruder-schwester-beraten-pflichtteil-erbengemeinschaft-flurplan-grundriss.jpg" alt="" width="147" height="98" /><p id="caption-attachment-342895" class="wp-caption-text"><a href="https://lukinski.de/erbengemeinschaft-kommunikation-einigung/">Erbengemeinschaft</a></p></div>
<p>Hinterlässt der Verstorbene Kinder und einen Ehepartner, erhält der Gatte laut gesetzlicher Erbfolge die Hälfte des Vermögens. Die andere Hälfte wird zwischen den Kindern aufgeteilt. Hat der Verstorbene keine Kinder, bekommt der Ehepartner 75 Prozent des Vermögens und Verwandte zweiter Ordnung, wie Geschwister oder Eltern erhalten den restlichen Teil des Erbes.</p>
<p>Allgemein gilt, dass der Ehepartner immer erbt. Außer diesem können immer nur Erben einer Ordnung erben, also beispielsweise die Kinder. Ist also ein Erbe der ersten Ordnung vorhanden, wie beispielsweise ein Kind, so erbt aus der zweiten und dritten Ordnung niemand.</p>
<p>Informieren Sie sich auch über das Thema: <a href="https://lukinski.de/pflichtteil-erbe-hoehe-kind-geschwister-enkel-berliner-testament/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-type="post" data-id="6436">Pflichtteil im Erbe</a>!</p>
<h2>Statistik: Erbe in Deutschland</h2>
<p>Mehr Zahlen und Fakten zum Thema finden Sie auf: <a href="https://lukinski.de/erbe-und-erbschaft-in-deutschland-immobilien-statistik-studien/" data-type="post" data-id="10775">Statistik Erbe</a>.</p>
<h3>Erbe und Schenkungen</h3>
<p>Hier sehen Sie Erbschaften und Schenkungen in Deutschland. Die Erhebung reicht von 2008 bis 2018 und zeigt, dass jährlich über 110.000 Erbschaften verteilt werden. Großes Potenzial für Streit, wenn sich die <a href="https://lukinski.de/erbengemeinschaft-aufloesen-streitigkeiten-erfolgreich-beiseitelegen/" data-type="post" data-id="3130">Erbengemeinschaft</a> nicht einig wird.</p>
<p><a href="https://de.statista.com/statistik/daten/studie/217175/umfrage/anzahl-erbschaften-schenkungen-in-deutschland/" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer"><img decoding="async" style="width: 100%;height: auto !important;max-width: 1000px" src="https://de.statista.com/graphic/1/217175/anzahl-erbschaften-schenkungen-in-deutschland.jpg" alt="Statistik: Anzahl der steuerpflichtigen Erbschaften und Schenkungen in Deutschland von 2008 bis 2018 | Statista" /></a></p>
<p>Mehr Statistiken finden Sie bei <a href="https://de.statista.com" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">Statista</a></p>
<h3>Wie viel Geld wird vererbt?</h3>
<p>Seit 2014 ist vor allem Hamburg an der Spitze in Deutschland. Hamburg steht derzeit mit 167,80 Euro an der Spitze. In keiner anderen Stadt wird so viel vererbt. Mit einem Bevölkerungsanteil 2,19% von Gesamt-Deutschland (1,82 Millionen von 82,79 Millionen) wird jährlich ein Gesamtvolumen von 305.731.600 Euro vererbt.</p>
<ul>
<li>Bevölkerungsanteil Hamburg 2.19%</li>
<li>Erbe in Deutschland (Vergleichsjahr) 109.635; statistisch 2.401 Erbschaften in Hamburg</li>
<li>Gesamt-Erbschaft (Hamburg / Jahr) 305.731.600 Euro</li>
</ul>
<p><a href="https://de.statista.com/statistik/daten/studie/216825/umfrage/erbschaftsteueraufkomen-pro-kopf-nach-bundeslaendern/" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer"><img decoding="async" style="width: 100%;height: auto !important;max-width: 1000px" src="https://de.statista.com/graphic/1/216825/erbschaftsteueraufkomen-pro-kopf-nach-bundeslaendern.jpg" alt="Statistik: Erbschaftsteueraufkommen pro Kopf in Deutschland im Jahr 2014 nach Bundesländern | Statista" /></a></p>
<h3>Erbschaft verkaufen? Wohnungspreise in Deutschland</h3>
<p>Hier sehen Sie die Städte mit den höchsten Quadratmeterpreisen für Eigentumswohnungen im Vergleich der Jahre 2010 und 2018* (in Euro pro Quadratmeter).</p>
<ol>
<li><a href="https://immoao.de/immobilien-hausbewertung-muenchen-kostenlos-schaetzen-immo-ao/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">München</a> (Bayern) mit 8.342 Euro pro Quadratmeter; von 6.737 Euro je qm² 2014; Steigerung 1.695 Euro je qm² in 4 Jahren</li>
<li><a href="https://immoao.de/stuttgart-bewerten-verkehrswert-haus-kostenlos-scheidung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Stuttgart</a> (Baden-Württemberg) mit 5.925 Euro pro Quadratmeter; von 4744 Euro je qm² 2014; Steigerung 1.181 Euro je qm²</li>
<li><a href="https://immoao.de/frankfurt-main-verkehrswert-online-rechner-kosten-eigentumswohnung-kostenlos/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Frankfurt am Main</a> (Hessen) mit 6.060 Euro pro Quadratmeter; von 4.373 Euro je qm² 2014; Steigerung 1.687 Euro je qm²</li>
<li><a href="https://immoao.de/freiburg-breisgau-hauswert-haus-verkehrswert-online-rechner-kosten-eigentumswohnung-ohne-anmeldung-programm-selbst-berechnen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Freiburg im Breisgau</a> (Bayern) mit 4.943 Euro pro Quadratmeter; von 4.740 Euro je qm² 2014; Steigerung 203 Euro je qm²</li>
<li><a href="https://immoao.de/ingolstadt-immobilienbewertung-online-rechner/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ingolstadt</a> (Bayern) mit 4.969 Euro pro Quadratmeter; von 4.287 Euro je qm² 2014; Steigerung 682 Euro je qm²</li>
</ol>
<p><a href="https://de.statista.com/statistik/daten/studie/6654/umfrage/immobilienpreise-fuer-eigentumswohnungen-in-deutschen-staedten-2008/" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer"><img decoding="async" style="width: 100%;height: auto !important;max-width: 1000px" src="https://de.statista.com/graphic/1/6654/immobilienpreise-fuer-eigentumswohnungen-in-deutschen-staedten-2008.jpg" alt="Statistik: Städte mit den höchsten Quadratmeterpreisen für Eigentumswohnungen im Vergleich der Jahre 2010 und 2018* (in Euro pro Quadratmeter) | Statista" /></a></p>
<p>Mehr Zahlen und Fakten zum Thema finden Sie auf: <a href="https://lukinski.de/erbe-und-erbschaft-in-deutschland-immobilien-statistik-studien/" data-type="post" data-id="10775">Statistik Erbe</a>.</p>
<h2>D Wie Sie Ihr <a href="https://lukinski.de/haus-bewerten-kaufpreis-grob-bewerten-schaetzen-lassen-wertermittlung/">Hauswert ermitteln</a> können, zeigt unser Ratgeber mit verschiedenen Methoden.ie wichtigsten Fragen: Testament und richtig vererben</h2>
<p>Um die Streitigkeiten in der Familie und Unwissen über den Nachlass zu vermeiden, ist es wichtig das Erbe schon zu Lebzeiten zu regeln. Alle wichtigen Fragen zu dem Thema haben unsere Experten für Sie beantwortet.</p>
<h3>Wann ist eine Schenkung steuerfrei?</h3>
<p>Eltern können Ihren Kindern etwas aus dem Erbe schenken und dies Steuerfrei. Diese Möglichkeit erleichtert die Erbsteuern, die auf das Erbe anfallen. Eltern dürfen hierfür einen Freibetrag von 500.000 Euro an Ihre Kinder schenken, während es umgekehrt auf einen Betrag von lediglich 20.000 Euro beschränkt ist.</p>
<h3>Kann ich mein Kind mein Haus überschreiben?</h3>
<p>Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind, oder eines Ihrer Kinder Ihre Immobilie erhält, können Sie diese bereits zu Lebzeiten überschreiben. Dies gilt jedoch als Schenkung, weshalb mit jedem Jahr, das Sie nach der Schenkung leben, Ihrem Nachkommen zehn Prozent der Immobilie gehören.</p>
<h3>Wie wird ein Erbe aufgeteilt ohne Testament?</h3>
<p>Ohne ein Testament, wird das Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. In erster Linie werden bei dieser Erbfolge die Ehegatten und Kinder berücksichtigt. Weitere Verwandte, werden meist nicht berücksichtigt.</p>
<h3>Was kostet die Übertragung eines Hauses?</h3>
<p>Die Kosten für die Übermittlung eines Hauses hängen von dem Wert der Immobilie ab. In der Regel wird der Wert nach dem Vergleichswertverfahren bestimmt.</p>
<h3>Ist eine Schenkung zu versteuern?</h3>
<p>Eine Schenkung muss genauso wie eine Erbschaft versteuert werden, jedoch gelten auch bei Schenkungen die gleichen Freibeträge, wie bei der Erbschaft.</p>
<h3>Was versteht man unter Schenkung?</h3>
<p>Die Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen jemand anderen bereichert, ohne dafür eine geldliche Zuwendung zu verlangen.</p>
<h2>Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</h2>
<p><a href="https://lukinski.de/richtig-vererben-lebzeiten-immobilie-haus-wohnung-testament-vermoegen-checkliste/">Richtig vererben</a>, <a href="https://lukinski.de/richtig-erben-was-beim-erben-und-vererben-zu-beachten-ist/">richtig erben</a>, im Fall des Falles kommt es auf diskrete, schnelle Hilfe an. Hier finden Sie meine Ratgeber für Erbe und Nachlass, kostenlos, online und jederzeit anonym für Sie erreichbar. Nutzen Sie meine Checklisten und strategische Anlagetipps, um Ihr Vermögen zu schützen und zu vermehren.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</a></li>
</ul>
<p>Das könnte Sie auch interessieren:</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/erbe-anlegen-investieren-tipps-investment-experten/">Erbe anlegen &amp; investieren</a></li>
<li><a href="https://lukinski.de/immobilie-kaufen-wohnung-haus-villa-mehrfamilienhaus-ablauf-kosten-tipps/">Immobilien kaufen</a></li>
<li><a href="https://lukinski.de/familienstiftung-vermoegen-sichern-und-steuern-sparen-ein-kompakter-guide/">Familienstiftung</a> und Vermögenssicherung</li>
</ul>
<p><a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-31752" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2024/09/erbschaft-erbe-gewinn-geldanlage-spezial-diskret-anonym-tipps-sprechen-erfahrungen-gesschwisterpaar-berlin.jpg" alt="" width="1200" height="800" /></a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Richtig Erben: Was beim Erben und Vererben zu beachten ist</title>
		<link>https://lukinski.de/richtig-erben-was-beim-erben-und-vererben-zu-beachten-ist/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Nov 2020 12:08:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbe]]></category>
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					<description><![CDATA[Richtig Erben &#8211; Das Erbrecht erweist sich immer wieder als äußerst komplexes Themengebilde, das von vielen Betroffenen mit großen Unsicherheiten und Unwissen verbunden ist. Wird das Thema Erben akut ist es daher immer ratsam, sich an Experten wie den Notar, Steuerberater, Immobilienmakler und den Anwalt zu wenden. Dennoch ist es sinnvoll, sich selbst ebenfalls zu [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Richtig Erben &#8211; Das Erbrecht erweist sich immer wieder als äußerst komplexes Themengebilde, das von vielen Betroffenen mit großen Unsicherheiten und Unwissen verbunden ist. Wird das Thema Erben akut ist es daher immer ratsam, sich an Experten wie den Notar, Steuerberater, Immobilienmakler und den Anwalt zu wenden. Dennoch ist es sinnvoll, sich selbst ebenfalls zu belesen, um Kosten und Zeit sparen zu können. Wer mit einem gewissen Grundverständnis an das Thema Erben herangeht, versteht die Fachsprache der Experten besser und geht mit weniger Angst in die Erbangelegenheit. Nach unserem Extra zum Thema <a href="https://lukinski.de/richtig-vererben-lebzeiten-immobilie-haus-wohnung-testament-vermoegen-checkliste/" data-type="post" data-id="6423">richtig Vererben</a> folgt jetzt das Spezial zu richtig Erben. Zurück zur Übersicht: <a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe &amp; Nachlass</a>.</p>
<h2>Dem Erblasser steht frei, wie viel er wem vererben möchte</h2>
<p>Dem Erblasser steht es vollkommen frei, was mit seinem Vermögen nach seinem Tode geschehen soll. Damit ein Testament jedoch wirklich Gültigkeit hat ist es wichtig, dass der Erblasser mit den Besonderheiten der Erstellung des Testaments vertraut ist. Kleine Fehler in der Formulierung können bereits dazu führen, dass Teile des Testaments nicht richtig ausgelegt oder erst gar nicht gültig sind. Aus diesem Grund ist es von absoluter Notwendigkeit, dass das Testament juristisch unmissverständlich ist.</p>
<h3>Fakten rund um den Pflichtteil</h3>
<p>Nahe Verwandtschaft kann vom Erbe des Erblassers nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Selbst im Falle einer Enterbung, die im Testament vereinbart wurde, kann der oder die Verwandte den gesetzlichen Pflichtteil einklagen. Die Enterbung kann übrigens ohne Angaben von Gründen erfolgen.</p>
<p>Für den Erblasser ist es daher nicht sinnvoll bei einer Person, die ein Anrecht auf den Pflichtteil hat, diese zu enterben. Dies führt lediglich zu Streitigkeiten. Geerbt wird dennoch.</p>
<p>Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wird dem Erben nicht automatisch vom Nachlassgericht zugesprochen. Auch im Erbschein wird der Pflichtteil nicht vermerkt. Dies bedeutet, dass der Pflichtteil vom Pflichtteilsberechtigten von den weiteren Erben erst eingefordert werden.</p>
<p>Es existieren jedoch besondere Umstände, in denen der Erblasser dazu befugt ist, das Kind derart zu enterben, dass dieses auch nicht den Pflichtteil erben kann. Dies ist dann der Fall, wenn das Kind aufgrund einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde.</p>
<p>Soll einem Kind auch der Pflichtteil entzogen werden, müssen die Beweggründe im <a href="https://lukinski.de/testament-zur-festlegung-der-vermoegensverteilung/" data-type="post" data-id="23025">Testament</a> vom Erblasser festgehalten werden. Eine weiterer rechtlich gültiger Grund liegt vor, wenn der Pflichtteilsberechtigte nach dem Leben des Erblassers oder einer anderen nahestehenden Person trachtet. Hat der Pflichtteilsberechtigte sich eines Verbrechens wie Diebstahl oder Körperverletzung gegenüber dem Erblasser schuldig gemacht, kann ihm ebenfalls der Anspruch auf den Pflichtteil entzogen werden.</p>
<h2>Anspruch auf einen Pflichtteil?</h2>
<p>Doch welche Personen zählen zur nächsten Verwandtschaft und haben damit Anspruch auf einen Pflichtteil? Hierzu zählen Kinder. Es spielt hierbei keine Rolle, ob es sich um leibliche oder adoptierte Kinder handelt. Befand sich zum Zeitpunkt des Todesfalls der Erblasser in einer Ehe, zählen auch Ehepartner zur nahen Verwandtschaft. Gleiches gilt für eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Hat der Erblasser keine Kinder, zählen die Eltern zur nahen Verwandtschaft. Geschwister des Erblassers haben hingegen keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.</p>
<p>Der Pflichtteil des Erben kann sich erhöhen, wenn der Erblasser bis zu zehn Jahre vor seinem Tod Schenkungen an andere Verwandte gegeben hat. Es handelt sich um den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dies ist etwa der Fall, wenn der Erblasser fünf Jahre vor seinem Tod ein Grundstück verschenkt hat. Der Pflichtteilsberechtigte kann einfordern, dass der Pflichtteil nun so berechnet wird, wie es der Fall wäre, hätte die Schenkung nicht stattgefunden. Sein Pflichtteil erhöht sich dadurch.</p>
<p>Beachtet werden muss, dass der Pflichtteilsberechtigte nicht Eigentümer des Nachlasses ist. Er hat somit keinerlei Mitspracherecht bezüglich dessen, was mit dem Nachlass geschehen soll.</p>
<p>Die <a href="https://lukinski.de/gesetzliche-erbfolge-gesetz-erbengemeinschaft-todesfall/" data-type="post" data-id="6532">gesetzliche Erbfolge</a> muss im Testament ebenfalls beachtet werden, wenn dieses seine Gültigkeit nicht verlieren soll. Wurde die Erfolge vom Erblasser nicht eingehalten, kann der Betroffene seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen.</p>
<p>Wird der Anspruch auf den Pflichtteil nicht innerhalb von 3 Jahren nach dem Tode des Erblassers geltend gemacht, verliert der Anspruch seine Gültigkeit. Zudem wird der Anspruch auf den Pflichtteil erst dann gültig, wenn der Erblasser verstorben ist. Zu Lebzeiten des Erblassers kann der Pflichtteil nicht eingefordert werden.</p>
<h3>Pflichtteil berechnen &#8211; Anleitung</h3>
<div class='avia-iframe-wrap'><iframe loading="lazy" title="Pflichtteil berechnen beim Erbe" width="1500" height="844" src="https://www.youtube.com/embed/8fM4qsH0J-Q?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen loading="lazy"></iframe></div>
<h2>Gesetzliche Erbfolge beim Erben</h2>
<p>Die gesetzliche Erbfolge greift immer dann, wenn der Erblasser kein Testament erlassen hat. Existiert keinerlei Verwandtschaft, geht das Erbe an den Staat über. Dies ist in Deutschland jedoch kaum der Fall.</p>
<p>Beim Erbrecht wird die Verwandtschaft in verschiedene Ordnungsgrade eingeteilt.</p>
<blockquote><p>Existieren Erben des Ordnungsgrades I, werden Erben des Ordnungsgrades II komplett ausgeschlossen.</p></blockquote>
<p>Zum Ordnungsgrad I zählen die Kinder des Erblassers sowie die Enkel. Die Kinder erben hierbei zu gleichen Teilen. Ist eines der Kinder bereits verstorben, erben dessen Kindeskinder.</p>
<h3>Verwandten zweiten Grades</h3>
<p>Stirbt ein Erblasser, der weder Kinder noch Enkel hinterlässt, erben die Verwandten zweiten Grades. Hierzu zählen die Eltern des Erblassers sowie die Geschwister. Ist ein Geschwisterteil bereits verstorben, geht das Erbe an dessen Kinder über, die Nichten und Neffen. Gibt es keine Verwandtschaft zweiter Ordnung, sind die Verwandten der dritten Ordnung die Großeltern sowie deren Kinder. Hierbei handelt es sich dann um die Tanten und Onkel sowie die Cousinen und Cousins.</p>
<h3>Ehegatte/in</h3>
<p>Der Ehegatte des Erblassers erhält, wenn kein Ehevertrag vereinbart wurde und das Prinzip der <a href="https://lukinski.de/zugewinngemeinschaft-als-gesetzlicher-gueterstand/" data-type="post" data-id="4850">Zugewinngemeinschaft</a> zum Tragen kommt, neben den Kindern die Hälfte des Erbes. Neben den Eltern und Geschwistern erhält der Ehegatte sogar drei Viertel des Erbes.</p>
<p>Gefährlich kann dies dann werden, wenn beispielsweise eine Immobilie vererbt wird. Denn der Ehegatte hat in diesem Fall keinen alleingültigen Anspruch auf diese. Um dieser Problematik vorzugehen, entscheiden sich viele Ehegatten für das Berliner Testament.</p>
<h3>Berliner Testament</h3>
<p>Beim Berliner Testament erbt der länger lebende Ehegatte alles. Die Kinder werden als Erben ausgeschlossen. Erst nach dem Tod des zweiten Ehegatten geht das Erbe an die Kinder über. Auf diese Weise geht die Immobilie ohne einen Erbstreit an den Ehegatten über. Doch auch in diesem Fall können sich Kinder über den letzten Willen des Erblassers hinwegsetzen und den Pflichtteil einfordern.</p>
<p>Um diesem Fall vorzubeugen, kann das Testament um eine Strafklausel bei Einforderung des Pflichtteils vereinbart werden. Diese hat meist jedoch nicht die gewünschte Wirkung des Erblassers. Kinder können dennoch nach dem Tod des einen Elternteils ihren Pflichtteil einfordern. Dies wird jedoch wirtschaftlich unattraktiver, da das Erbe nach Ableben des zweiten Elternteils höher ausfällt.</p>
<blockquote><p>Eltern sind nicht dazu verpflichtet, ihre Kinder im Testament gleich zu behandeln</p></blockquote>
<p>Eltern sind nicht dazu verpflichtet, ihre Kinder im Testament gleich zu behandeln, auch wenn dadurch Streitigkeiten nach dem Tod vermieden werden könnten. Allerdings ist es nicht möglich, bestimmte Gegenstände des Nachlasses nur an bestimmte Kinder zu vererben. So etwa, dass das erste Kind ausschließlich die Immobilie erbt, während das zweite Kind Erbe der Wertpapiere werden soll. Stattdessen kann nur bestimmt werden, mit welcher Quote das einzelne Kind wie viel des Gesamterbes erhält.</p>
<div class='avia-iframe-wrap'><iframe loading="lazy" title="Gesetzliche Erbfolge – so funktionierts! – Rechtsanwältin Ulrike Specht" width="1500" height="844" src="https://www.youtube.com/embed/cteoGNc0y2c?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen loading="lazy"></iframe></div>
<h2>Testament und Aufbewahrung</h2>
<p>Damit das Testament des Erblassers gültig ist, muss dieses handschriftlich verfasst sein und natürlich unterschrieben werden. Es ist absolut fatal, aus Gründen der besseren Lesbarkeit das Testament am Computer zu tippen. Selbst wenn dieses unterschrieben wird, hat es keine Gültigkeit.</p>
<p>Die meisten Erblasser entscheiden sich dafür, das Testament zuhause zu verwahren. Dies birgt jedoch die Gefahr, dass dieses verloren geht, nach dem Tode nicht auffindbar ist oder einer der Erben dieses verschwinden lässt, wenn es ihm in die Hände fällt und ihn benachteiligt.</p>
<p>Ratsamer ist es daher, das Testament in Obhut des Nachlassgerichts zu geben. So wird sichergestellt, dass nach dem Tode des Erblassers das Testament auf jeden Fall zu Tragen kommt. Wer sich gegen diese Form der Aufbewahrung entscheidet tut gut daran, eine vertrauenswürdige Person über die Existenz und den Aufbewahrungsort des Testaments zu unterrichten.</p>
<h2>Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</h2>
<p><a href="https://lukinski.de/richtig-vererben-lebzeiten-immobilie-haus-wohnung-testament-vermoegen-checkliste/">Richtig vererben</a>, <a href="https://lukinski.de/richtig-erben-was-beim-erben-und-vererben-zu-beachten-ist/">richtig erben</a>, im Fall des Falles kommt es auf diskrete, schnelle Hilfe an. Hier finden Sie meine Ratgeber für Erbe und Nachlass, kostenlos, online und jederzeit anonym für Sie erreichbar. Nutzen Sie meine Checklisten und strategische Anlagetipps, um Ihr Vermögen zu schützen und zu vermehren.</p>
<ul>
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</ul>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Nachlassinsolvenz (Erbe): Ablauf, Verfahren &#038; Voraussetzungen</title>
		<link>https://lukinski.de/nachlassinsolvenz-erbe-ablauf-verfahren-voraussetzungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 04 Aug 2019 12:00:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbe]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Ablauf]]></category>
		<category><![CDATA[erbfolge]]></category>
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		<category><![CDATA[Voraussetzungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Nachlassinsolvenz — wenn Sie als Erbe entdecken, dass der Nachlass überschuldet ist, droht ohne schnelles Handeln die Haftung mit dem Eigenvermögen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die drei zentralen Schutzinstrumente (Ausschlagung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz), die entscheidenden Fristen, typische Kosten ab ca. 1.500–3.000 € sowie die Konsequenzen für eine geerbte Immobilie. Zurück zur Übersicht: Erbe &#38; Nachlass. Nachlassinsolvenz: [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Nachlassinsolvenz</strong> — wenn Sie als Erbe entdecken, dass der Nachlass überschuldet ist, droht ohne schnelles Handeln die Haftung mit dem Eigenvermögen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die drei zentralen Schutzinstrumente (Ausschlagung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz), die entscheidenden Fristen, typische Kosten ab ca. 1.500–3.000 € sowie die Konsequenzen für eine geerbte Immobilie. Zurück zur Übersicht: <a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe &amp; Nachlass</a>.</p>
<h2>Nachlassinsolvenz: Definition &amp; Zweck</h2>
<p>Die Nachlassinsolvenz ist ein Sonderinsolvenzverfahren nach §§ 315 ff. InsO, das ausschließlich den Nachlass eines Verstorbenen betrifft. Ihr zentraler Zweck: die Trennung des Nachlassvermögens vom Eigenvermögen des Erben. Wird das Verfahren eröffnet, beschränkt sich die Erbenhaftung gemäß § 1975 BGB auf die Erbmasse — Gläubiger des Erblassers können danach nicht mehr auf das Privatvermögen des Erben zugreifen.</p>
<h3>Wann wird Nachlassinsolvenz relevant?</h3>
<ul>
<li>Der Nachlass ist <strong>überschuldet</strong> (Verbindlichkeiten &gt; Aktiva)</li>
<li>Der Nachlass ist <strong>zahlungsunfähig</strong> (offene Forderungen können nicht bedient werden)</li>
<li>Erbe wurde bereits angenommen oder die 6-Wochen-Ausschlagungsfrist ist abgelaufen</li>
<li>Schulden übersteigen den Wert geerbter Aktiva (z. B. Immobilie + Sparvermögen)</li>
</ul>
<h3>Abgrenzung: Privatinsolvenz vs. Nachlassinsolvenz</h3>
<p>Die Privatinsolvenz betrifft das gesamte Vermögen einer lebenden Person mit dem Ziel der Restschuldbefreiung nach 3 Jahren. Die Nachlassinsolvenz hingegen betrifft nur die Vermögensmasse des Verstorbenen — der Erbe selbst wird nicht &#8222;insolvent&#8220;, sondern haftet lediglich beschränkt auf den Nachlass.</p>
<h2>Die drei Schutzinstrumente im Vergleich</h2>
<p>Bevor Sie Nachlassinsolvenz anmelden, prüfen Sie alle drei Wege:</p>
<table border="1" cellpadding="8">
<thead>
<tr>
<th>Instrument</th>
<th>Frist</th>
<th>Voraussetzung</th>
<th>Wirkung</th>
<th>Kosten (ca.)</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td><strong>Erbausschlagung</strong></td>
<td>6 Wochen ab Kenntnis</td>
<td>Erbe noch nicht angenommen</td>
<td>Erbe gilt als nicht angefallen</td>
<td>30–100 € (Notar/Nachlassgericht)</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Nachlassverwaltung</strong></td>
<td>Keine starre Frist</td>
<td>Antrag des Erben, ausreichende Masse</td>
<td>Haftungsbeschränkung auf Nachlass</td>
<td>Verwaltergebühr (oft 4-stellig)</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Nachlassinsolvenz</strong></td>
<td>Unverzüglich bei Kenntnis Überschuldung</td>
<td>Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit</td>
<td>Haftungsbeschränkung + geordnete Verwertung</td>
<td>1.500–3.000 € Mindestkosten</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Dürftigkeitseinrede (§ 1990 BGB)</strong></td>
<td>Im Forderungsfall</td>
<td>Nachlass deckt Verfahrenskosten nicht</td>
<td>Beschränkung trotz fehlender Insolvenz</td>
<td>Keine direkten Verfahrenskosten</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h3>Praxis-Tipp: Die 6-Wochen-Falle</h3>
<p>Die häufigste teure Fehlentscheidung: Erben warten zu lange. Ab Kenntnis vom Erbfall <strong>und</strong> der eigenen Erbenstellung läuft die Frist. Wer länger als sechs Wochen schweigt oder sich am Nachlass bedient (z. B. Wertgegenstände entnimmt), gilt als Annehmender. Dann bleibt nur noch die Nachlassinsolvenz oder -verwaltung.</p>
<h2>Gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge — wer haftet überhaupt?</h2>
<p>Ob Sie Schutzbedarf haben, hängt zunächst davon ab, ob Sie Erbe geworden sind:</p>
<h3>Gewillkürte Erbfolge (Testament/Erbvertrag)</h3>
<ul>
<li>Verstorbener hat per <strong>Testament</strong> oder <strong>Erbvertrag</strong> festgelegt, wer was erbt</li>
<li>Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge</li>
<li>Pflichtteilsansprüche (½ des gesetzlichen Erbteils) bleiben gewahrt</li>
<li>Erben können Verwandte, Freunde, Stiftungen oder juristische Personen sein</li>
</ul>
<h3>Gesetzliche Erbfolge (BGB)</h3>
<ul>
<li>Greift bei fehlendem Testament</li>
<li>Drei Berufungsgründe: <strong>Verwandtschaft</strong>, <strong>Ehe/eingetragene Lebenspartnerschaft</strong>, <strong>Staatszugehörigkeit</strong> (bei erbenlosem Nachlass)</li>
<li>Ordnungssystem: 1. Ordnung (Kinder/Enkel) → 2. Ordnung (Eltern/Geschwister) → 3. Ordnung (Großeltern)</li>
<li>Ehegatten erben neben Verwandten 1. Ordnung ¼ + ¼ Zugewinnausgleich = ½</li>
</ul>
<h2>Vererbte Schulden — wann das Erbe zur Falle wird</h2>
<p>Erben treten gemäß § 1922 BGB in die <strong>gesamte Rechtsstellung</strong> des Erblassers ein — Vermögen wie Verbindlichkeiten. Ohne Schutzmaßnahme haftet der Erbe mit seinem Privatvermögen für:</p>
<ul>
<li>Bankdarlehen und ungetilgte <a href="https://lukinski.de/immobilienfinanzierung-kredit-arten-zinsen-vergleich-kostenlose-rechner/">Immobilienfinanzierungen</a></li>
<li>Steuerschulden des Erblassers (Einkommensteuer, evtl. <a href="https://lukinski.de/spekulationssteuer-immobilie-verkauf-grundstueck-wohnung-haus-hoehe-frist/">Spekulationssteuer</a>)</li>
<li>Bürgschaftsverpflichtungen</li>
<li>Pflegekosten, Unterhalt, Mietrückstände</li>
<li>Gewerbliche Verbindlichkeiten (Lieferanten, Sozialabgaben)</li>
<li>Pflichtteilsforderungen anderer Berechtigter</li>
</ul>
<h3>Beispielrechnung: Wann lohnt Nachlassinsolvenz?</h3>
<p><strong>Fall:</strong> Erblasser hinterlässt eine Eigentumswohnung (Verkehrswert 280.000 €) mit Restdarlehen 320.000 €, plus 25.000 € Konsumkredite und 12.000 € Steuerschulden.</p>
<table border="1" cellpadding="8">
<tr>
<td>Aktiva (Wohnung + Konto 5.000 €)</td>
<td>285.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Passiva (Darlehen + Kredite + Steuern)</td>
<td>357.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Überschuldung</strong></td>
<td><strong>– 72.000 €</strong></td>
</tr>
</table>
<p>Ohne Schutzmaßnahme müsste der Erbe 72.000 € aus dem Eigenvermögen ausgleichen. Mit Nachlassinsolvenz ist die Haftung auf die 285.000 € Aktiva beschränkt — der Rest fällt anteilig auf die Gläubiger. Wer den <a href="https://lukinski.de/verkehrswert-ermitteln-marktwert-bestimmen-verkaufspreis-berechnen/">Verkehrswert ermitteln</a> möchte, sollte vor jeder Entscheidung ein professionelles Gutachten einholen.</p>
<h2>Nachlassinsolvenz: Voraussetzungen, Ablauf &amp; Verfahren</h2>
<h3>Antragsberechtigte</h3>
<ul>
<li><strong>Erbe</strong> (auch jeder einzelne Miterbe einer <a href="https://lukinski.de/auseinandersetzung-erbengemeinschaft-nachlass-rechte-pflichten-hausverkauf/">Erbengemeinschaft</a>)</li>
<li><strong>Nachlassverwalter</strong> oder Testamentsvollstrecker</li>
<li><strong>Nachlassgläubiger</strong> (binnen 2 Jahren nach Erbfallannahme)</li>
</ul>
<h3>Antragspflicht des Erben (§ 1980 BGB)</h3>
<p>Sobald der Erbe Kenntnis von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit erhält, ist er <strong>verpflichtet, unverzüglich</strong> Nachlassinsolvenz zu beantragen. Verstöße führen zur Schadensersatzpflicht gegenüber Gläubigern — und zwar mit dem Eigenvermögen.</p>
<h3>Ablauf in 7 Schritten</h3>
<ol>
<li><strong>Bestandsaufnahme:</strong> Vermögen und Schulden erfassen, ggf. <a href="https://lukinski.de/immobilie-bewerten-faktoren-online-kostenlos-wohnung-haus-mehrfamilienhaus/">Immobilie bewerten</a> lassen</li>
<li><strong>Antrag</strong> beim zuständigen Insolvenzgericht (Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers)</li>
<li><strong>Vorprüfung</strong> durch das Gericht: Reicht die Masse für die Verfahrenskosten?</li>
<li><strong>Eröffnungsbeschluss</strong> oder Abweisung mangels Masse (§ 26 InsO)</li>
<li><strong>Bestellung des Insolvenzverwalters</strong>, der den Nachlass verwertet</li>
<li><strong>Forderungsanmeldung</strong> der Gläubiger; Prüfung und Tabelle</li>
<li><strong>Verteilung</strong> nach Insolvenzquote, Aufhebung des Verfahrens</li>
</ol>
<h3>Was passiert mit der geerbten Immobilie?</h3>
<p>Bei Eröffnung des Verfahrens fällt die Immobilie in die Insolvenzmasse. Der Verwalter prüft drei Verwertungswege:</p>
<ul>
<li><strong>Freihändiger Verkauf</strong> — meist höchster Erlös, häufig erste Wahl</li>
<li><strong>Zwangsversteigerung</strong> — falls Gläubiger blockieren oder Markt schwierig</li>
<li><strong>Übernahme durch den Erben</strong> — möglich, wenn Erbe den Verkehrswert ablöst</li>
</ul>
<p>Wer ein <a href="https://lukinski.de/elternhaus-geerbt-verkaufen-vermieten-selber-nutzen/">Elternhaus geerbt</a> hat und es behalten möchte, sollte vor Antragstellung mit dem Verwalter über eine Ablösung sprechen. Bei einer <a href="https://lukinski.de/wohnung-geerbt-verkauf-vermietung-eigennutzung/">geerbten Wohnung</a> oder einem <a href="https://lukinski.de/haus-geerbt-eigennutzung-vermietung-verkauf/">geerbten Haus</a> ist die Wertermittlung nach <a href="https://lukinski.de/ertragswertverfahren-wohnung-haus-mehrfamilienhaus-immobilienbewertung/">Ertragswertverfahren</a> oder <a href="https://lukinski.de/sachwertverfahren-wohnung-haus-mehrfamilienhaus-immobilienbewertung/">Sachwertverfahren</a> entscheidend.</p>
<h2>Kosten der Nachlassinsolvenz</h2>
<table border="1" cellpadding="8">
<thead>
<tr>
<th>Posten</th>
<th>Größenordnung</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Gerichtskosten</td>
<td>ca. 250–500 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Insolvenzverwalter (Mindestvergütung)</td>
<td>ab ca. 1.000–1.500 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Gutachterkosten Immobilie (optional)</td>
<td>1.500–4.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Veröffentlichungskosten, Auslagen</td>
<td>200–500 €</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Gesamt-Mindestaufwand</strong></td>
<td><strong>1.500–3.000 €</strong></td>
</tr>
<tr>
<td>Verwaltervergütung bei größerem Nachlass</td>
<td>3–5 % der Masse</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h3>Abweisung mangels Masse — und jetzt?</h3>
<p>Reicht der Nachlass nicht einmal für die Verfahrenskosten, weist das Gericht den Antrag ab. In diesem Fall greift die <strong>Dürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB</strong>: Der Erbe kann gegenüber jedem einzelnen Gläubiger einwenden, dass nichts mehr zu verteilen ist, und behält sein Privatvermögen. Diese Einrede muss aktiv geltend gemacht werden — sonst droht Vollstreckung.</p>
<h2>Nachlassinsolvenz und Erbschaftssteuer</h2>
<p>Auch wenn der Nachlass überschuldet ist, kann die <a href="https://lukinski.de/erbschaftssteuer-immobilien-freibetraege-steuersaetze-strategien/">Erbschaftssteuer</a> relevant werden — etwa wenn einzelne Vermächtnisse trotz Insolvenz erfüllt werden. Eine Berechnung mit dem <a href="https://lukinski.de/erbschaftssteuer/">Erbschaftssteuer Rechner</a> klärt schnell, ob ein steuerlicher Restbetrag offen bleibt. Wichtig: Steuerschulden des Erblassers gehen ebenfalls in die Insolvenzmasse ein.</p>
<h2>Erbengemeinschaft und Nachlassinsolvenz</h2>
<p>In einer Erbengemeinschaft kann <strong>jeder Miterbe einzeln</strong> den Antrag stellen — auch gegen den Willen der anderen. Sobald das Verfahren eröffnet ist, greift die Haftungsbeschränkung für <em>alle</em> Miterben. Vor dem Antrag empfiehlt sich der Versuch einer einvernehmlichen Lösung im Rahmen der <a href="https://lukinski.de/auseinandersetzung-erbengemeinschaft-nachlass-rechte-pflichten-hausverkauf/">Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft</a>, etwa durch Verkauf der Immobilie und Verteilung des Nettoerlöses.</p>
<h2>Checkliste: Sofortmaßnahmen für Erben</h2>
<ul>
<li>☐ Erbfall-Datum und Kenntnis-Datum schriftlich dokumentieren (für 6-Wochen-Frist)</li>
<li>☐ <strong>Keine</strong> Wertgegenstände aus dem Nachlass entnehmen (gilt als Annahme)</li>
<li>☐ Vollständige Vermögensaufstellung erstellen (Konten, Depots, Immobilien, Schulden)</li>
<li>☐ Schufa-Auskunft des Erblassers anfordern</li>
<li>☐ Bank- und Steuerunterlagen der letzten 3 Jahre sichten</li>
<li>☐ Verkehrswert der Immobilie schätzen lassen</li>
<li>☐ Fachanwalt für Erbrecht oder Insolvenzrecht konsultieren</li>
<li>☐ Bei Überschuldung: <strong>unverzüglich</strong> Antrag stellen (Pflicht!)</li>
</ul>
<h2>FAQ: Häufige Fragen zur Nachlassinsolvenz</h2>
<h3>Was kostet eine Nachlassinsolvenz?</h3>
<p>Die Mindestkosten liegen bei ca. 1.500–3.000 €, abhängig von Gerichtsgebühren und der Mindestvergütung des Insolvenzverwalters. Bei größerem Nachlass berechnet sich die Verwaltervergütung prozentual zur Masse (3–5 %).</p>
<ul>
<li>Gerichtskosten: 250–500 €</li>
<li>Verwalter Mindestvergütung: ab ca. 1.000 €</li>
<li>Optional Gutachten: 1.500–4.000 €</li>
</ul>
<h3>Wer zahlt die Kosten der Nachlassinsolvenz?</h
</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Erben ohne Testament: Fakten, Tipps, Ehepartner und Erbrecht</title>
		<link>https://lukinski.de/erben-ohne-testament-fakten-tipps-ehepartner-erbrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Jun 2019 09:25:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbe]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Adoptivkinder]]></category>
		<category><![CDATA[Antworten]]></category>
		<category><![CDATA[Dritte Ordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Ehepartner]]></category>
		<category><![CDATA[Erben]]></category>
		<category><![CDATA[erbfolge]]></category>
		<category><![CDATA[erblasser]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Erste Ordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Fragen]]></category>
		<category><![CDATA[gesetzliche Erbfolge]]></category>
		<category><![CDATA[nachlass]]></category>
		<category><![CDATA[Zweite Ordnung]]></category>
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					<description><![CDATA[Erben ohne Testament &#8211; Das Erbrecht tritt in Kraft, wenn kein Testament vorhanden ist. Wie Sie eine geerbte Immobilie verkaufen und was dabei steuerlich zu beachten ist. Dieses regelt, wer nach einem Todesfall das Vermögen des Verstorbenen erhält und wie dies geschieht. Es kann zur Bildung von Erbengemeinschaften bei mehreren Erben kommen und der Nachlass [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Erben ohne Testament &#8211; Das Erbrecht tritt in Kraft, wenn kein Testament vorhanden ist. Wie Sie eine <a href="https://lukinski.de/geerbtes-haus-verkaufen-erbe-wie-immobilie-zu-geld-wird/">geerbte Immobilie verkaufen</a> und was dabei steuerlich zu beachten ist. Dieses regelt, wer nach einem Todesfall das Vermögen des Verstorbenen erhält und wie dies geschieht. Es kann zur Bildung von Erbengemeinschaften bei mehreren Erben kommen und der Nachlass geht in den Besitz dieser über. Erbengemeinschaften bilden sich automatisch nach dem Tod des Erblassers, wenn mehrere Erben vorhanden sind. Diese müssen den Nachlass anschließend untereinander Aufteilen und gemeinsam Entscheidungen über Erbgegenstände, wie Immobilien treffen. Wer selber entscheiden möchte, welche Angehörigen welche Besitzgegenstände erben, sollte ein <a href="https://lukinski.de/testament-zur-festlegung-der-vermoegensverteilung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-type="post" data-id="23025">Testament</a> aufsetzen und alles genau regeln. Zurück zur Übersicht: <a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe &amp; Nachlass</a>.</p>
<h2>Die gesetzliche Erbfolge &#8211; so erben Sie laut dem Gesetz</h2>
<div id="attachment_342895" style="width: 157px" class="wp-caption alignright"><img loading="lazy" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-342895" class=" wp-image-342895" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2024/11/erbschaft-vererben-geschwister-bruder-schwester-beraten-pflichtteil-erbengemeinschaft-flurplan-grundriss.jpg" alt="" width="147" height="98" /><p id="caption-attachment-342895" class="wp-caption-text"><a href="https://lukinski.de/erbengemeinschaft-kommunikation-einigung/">Erbengemeinschaft</a></p></div>
<p>Die gesetzliche Erbfolge regelt sowohl die Reihenfolge der Erben, als auch die einzelnen Mengen, die geerbt werden. Zunächst erben die nächsten Verwandten, wie Kinder und Enkel und anschließend die weiter entfernten Verwandten, wie Neffen und Nichten. Nähere Verwandte schließen grundsätzlich die weiter entfernten Verwandten von der Erbfolge aus. Zu welcher Quote die einzelnen Erben erben, wird im Erbschein dokumentiert.</p>
<p>Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach dem Parentel &#8211; oder Ordnungssystem. Es teilt die Verwandten in verschiedene Ordnungen auf. Der ersten Ordnung gehören demnach Kinder und Enkelkinder des Erblassers an. Der zweiten Ordnung werden Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen des Erblassers zugeordnet. Zur dritten Ordnung werden Großeltern, Onkel und Tanten sowie Cousinen und Cousins des Erblassers gezählt. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner werden nicht als Verwandte angesehen, verfügen jedoch über das Ehegattenerbrecht. Dieses gibt ihnen eine besondere Stellung und schränkt das Erbrecht der Verwandten ein. Verwandte der vorhergehenden Ordnung schließen stets Verwandte einer nachfolgenden Ordnung aus der Erbfolge aus.</p>
<h2>Der Ehepartner &#8211; besondere Stellung im Erbrecht</h2>
<p>Der Ehepartner oder eingetragene Lebensgefährte wird in der gesetzlichen Erbfolge zwar nicht als Verwandter angesehen, besitzt jedoch eine besondere Stellung. Hinterlässt der Verstorbene sowohl Ehepartner als auch Kinder, erbt der Ehepartner die Hälfte des Nachlasses und die Kinder die andere Hälfte. Bei mehr als drei Kindern erhält der Ehepartner jedoch nur ein Viertel und die Kinder teilen den Rest untereinander auf. Gibt es nur Verwandte zweiter Ordnung oder Großeltern, erhält der Ehepartner die Hälfte des Nachlasses und die Verwandten der zweiten und dritten Ordnung teilen die andere Hälfte. Existieren keine Verwandten der ersten, zweiten oder dritten Ordnung, erbt der Ehegatte alles.</p>
<p>Hinterlässt der Verstorbene weder Verwandte noch Ehegatten, greift das Staatserbrecht. Das Bundesland, in dem der Erblasser zuletzt einen Wohnsitz hatte, erbt den Nachlass.</p>
<h3>Erben erster Ordnung &#8211; Kinder und Enkel</h3>
<p>Zur ersten Ordnung werden die Kinder und Enkelkinder des Erblassers gezählt. Auch nicht eheliche Kinder, die nach dem 1. Juli 1949 geboren wurden sind erbberechtigt. Lebt zum Todeszeitpunkt ein Kind des Erblassers und der Ehepartner, erben beide die Hälfte. Leben mehrere Kinder, teilt sich das Erbe unter diesen und dem Ehepartner auf. Sind Kinder des Erblassers bereits verstorben, erben die Enkelkinder.</p>
<p>Am Beispiel erklärt: Hinterlässt der Erblasser seine Mutter, seinen Ehepartner, 2 Kinder mit jeweils zwei Enkeln und ein verstorbenes Kind mit einem Enkel, ergibt sich daraus folgende Erbfolge. Die Mutter ist nicht erbberechtigt, da sie zur zweiten Ordnung gehört und Erben der ersten Ordnung vorhanden sind. Der Ehepartner und die zwei lebenden Kinder erben zu gleichen Teile. Der Enkel des verstorbenen Kindes tritt an die Stelle des Elternteils in der Erbfolge und erbt somit zum gleichen Teil wie die beiden lebenden Kinder und der Ehepartner. Die Enkel der lebenden Kinder erben ebenfalls nicht.</p>
<h3>Erben zweiter Ordnung &#8211; Eltern und Geschwister</h3>
<p>Sind keine Kinder oder Enkelkinder vorhanden, Erben die Erben der zweiten Ordnung. Zu der zweiten Ordnung werden Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten gezählt. Leben zum Todeszeitpunkt beide Eltern des Verstorbenen, wird der Nachlass zur Hälfte aufgeteilt. Ist jedoch ein Elternteil bereits verstorben, treten an diese Stelle die Nachkommen dieses Elternteils, also Geschwister oder Nichten und Neffen des Erblassers.</p>
<p>Am Beispiel erklärt: Der Erblasser hinterlässt seine Mutter, eine Schwester mit zwei Kindern, einen Neffen des verstorbenen Bruders und eine Halbschwester aus der zweiten Ehe des Vaters. Das Erbe verteilt sich demnach wie folgt: Die eine Hälfte des Nachlasses fällt an die Linie der Mutter und die andere an die Linie des Vaters. Da die Mutter noch lebt, erhält sie die Hälfte des Erbes. Da der Vater bereits verstorben ist, fällt sein Erbe an seine Kinder. In diesem Fall an die Schwester, den verstorbenen Bruder und somit an den Neffen des Erblassers und an die Halbschwester aus zweiter Ehe. Diese drei teilen sich die andere Hälfte des Erbes auf. Die Kinder der noch lebenden Schwester erben nicht.</p>
<h3>Erben dritter Ordnung &#8211; Großeltern und Tanten / Onkel</h3>
<p>Hinterlässt der Verstorbene nur Erben der dritten Ordnung teilt sich das Erbe wie folgt auf. Die Großeltern und deren Nachkommen fällt das Erbe des Erblassers zu. Ist ein Großelternteil bereits verstorben, fällt das Erbe ebenfalls an die Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins des Erblassers.</p>
<p>Am Beispiel erklärt: Hinterlässt der Erblasser nur seine Großmutter und eine Tante mit zwei Kindern erben diese wie folgt. Die Großmutter erhält die Hälfte des Nachlasses. Da der Großvater bereits verstorben ist, erben seine Nachkommen seinen Anteil. In diesem Falle erbt somit die Tante die andere Hälfte des Nachlasses. Die zwei Kinder erben jedoch nicht.</p>
<h3>Gesetzliche Erbfolge im Überblick &#8211; Wer erbt, wenn es kein Testament gibt?</h3>
<div class='avia-iframe-wrap'><iframe loading="lazy" title="Wer erbt, wenn es kein Testament gibt? Gesetzliche Erbfolge im Überblick" width="1500" height="844" src="https://www.youtube.com/embed/gHC2TCGs_2Y?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen loading="lazy"></iframe></div>
<h2>Adoptierte Kinder &#8211; erbrechtliche Ansprüche gegenüber leiblichen- und Adoptiveltern</h2>
<p>Eine Adoption erteilt einem Kind die rechtliche Verwandtschaft. Ist das Kind bei der Adoption minderjährig, erlangt es die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes beider Ehegatten und gehört somit zu den Erben erster Ordnung. Somit erbt nicht nur das Adoptivkind von den Eltern, sondern auch umgekehrt. Mit der Adoption verliert das Kind jedoch jeden Anspruch, alle Rechten und Pflicht zu den Blutsverwandten und ist somit gegenüber den leiblichen Eltern nicht mehr erbberechtigt. Anders ist dieses bei adoptierten Kindern geregelt, die volljährig sind. Die verwandtschaftlichen Beziehungen zu den leiblichen Eltern erlischt nicht und so kann ein volljähriges adoptiertes Kind von bis zu vier Erbteilen erbberechtigt sein, den leiblichen- und den Adoptiveltern. Gegenüber den Verwandten der Adoptiveltern besteht jedoch kein gesetzliches Erbrecht.</p>
<p>Lesen Sie mehr zum Thema <a href="https://lukinski.de/schulden-vererben-erben-ohne-wissen-wer-zahlt-schulden-todesfall/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-type="post" data-id="6500">Schulden vererben</a>!</p>
<h2>Alle Fragen rund ums Thema Erben ohne Testament</h2>
<p>Das Erben ohne Testament kann häufig zu Streitigkeiten innerhalb der Familie führen, da der letzte Wille des Erblassers nicht klar deutlich wird. Um alle Fragen in einem solchen Fall zu klären und Streitigkeiten zu vermeiden, haben die Experten von Lukinski alle wichtigen Fragen rund ums Thema Erben ohne Testament beantwortet.</p>
<h3>Wie lautet die gesetzliche Erbfolge?</h3>
<p>Ist kein Testament hinterlassen worden oder ist dieses als unwirksam befunden worden greift die gesetzliche Erbfolge. Diese richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem ehelichen Güterstand des Erblassers. Die Verwandten werden hierfür in drei Ordnungen aufgeteilt.</p>
<h3>Wann erbt der Ehepartner?</h3>
<p>Der Ehepartner erbt grundsätzlich immer. Wie viel er erbt, hängt jedoch von den verbliebenen Verwandten des Erblassers ab. Sind keine Verwandten vorhanden, erbt der Ehepartner den gesamten Nachlass alleine.</p>
<h3>Wann erbt der Staat?</h3>
<p>Der Staat erbt dann, wenn keine Verwandten oder andere angehörige, wie der Ehepartner oder Lebensgefährte vorhanden sind. Dies ist im Fiskalerbrecht nach § 1936 BGB festgelegt.</p>
<h3>Wann Erben Geschwister des Verstorbenen?</h3>
<p>Geschwister des Erblassers erben dann, wenn keine Erben erster Ordnung, also Kinder oder Enkelkinder des Verstorbenen vorhanden sind. Diese gehören zur zweiten Ordnung und erben erst dann, wenn mindestens ein Elternteil bereits verstorben ist, andernfalls erben die Eltern des Erblassers den Nachlass.</p>
<h3>Können Halbgeschwister erben?</h3>
<p>Halbgeschwister sind nach der gesetzlichen Erbfolge auf einer Stufe mit Vollgeschwistern. Sie gehören beide zur zweiten Ordnung und erben, wenn weder Kinder, Enkelkinder oder mindestens ein Elternteil des Erblassers noch am Leben sind.</p>
<h2>Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</h2>
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		<title>Teilungsanordnung (Lexikon) im Nachlass eines Erblassers</title>
		<link>https://lukinski.de/teilungsanordnung-im-nachlass-eines-erblassers/</link>
		
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		<pubDate>Sat, 23 Mar 2019 07:00:09 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Teilungsanordnung (Definition, Bedeutung) &#8211; Durch die Teilungsanordnung kann der Erblasser in seinem Nachlass die gesetzliche Erbfolge ändern und bestimmen, welcher seiner Erben welche Vermögenswerte erhalten soll. Dadurch kann er die Anordnung für die Auseinandersetzung des Nachlasses treffen. Es ist wichtig, eine Teilungsanordnung konkret und eindeutig zu formulieren, damit der Verkauf einer Immobilie vermieden wird, und [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Teilungsanordnung (Definition, Bedeutung) &#8211; Durch die Teilungsanordnung kann der Erblasser in seinem Nachlass die gesetzliche Erbfolge ändern und bestimmen, welcher seiner Erben welche Vermögenswerte erhalten soll. Dadurch kann er die Anordnung für die Auseinandersetzung des Nachlasses treffen. Es ist wichtig, eine Teilungsanordnung konkret und eindeutig zu formulieren, damit der Verkauf einer Immobilie vermieden wird, und beispielsweise der angeordnete Ehepartner die Immobilie erbt. Zurück zur Übersicht: <a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe &amp; Nachlass</a>.</p>
<h2>Teilungsanordnung im Überblick: Die Möglichkeit der Abänderung der erblichen Rangfolge</h2>
<ul>
<li>Erblasser kann die Anordnung für die Auseinandersetzung seines Nachlasses treffen</li>
<li>Kann die gesetzliche Erbfolge ändern und bestimmen, welcher Erbe welche Vermögenswerte erhalten soll</li>
<li>Muss konkret und eindeutig formuliert sein</li>
</ul>
<p>Zurück zum Wiki: <a href="https://lukinski.de/immobilien-lexikon-wiki/">Immobilien Lexikon</a></p>
<h2>Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</h2>
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