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	<title>Ehegatte | Lukinski</title>
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		<title>Richtig Erben: Was beim Erben und Vererben zu beachten ist</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Nov 2020 12:08:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Richtig Erben &#8211; Das Erbrecht erweist sich immer wieder als äußerst komplexes Themengebilde, das von vielen Betroffenen mit großen Unsicherheiten und Unwissen verbunden ist. Wird das Thema Erben akut ist es daher immer ratsam, sich an Experten wie den Notar, Steuerberater, Immobilienmakler und den Anwalt zu wenden. Dennoch ist es sinnvoll, sich selbst ebenfalls zu [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Richtig Erben &#8211; Das Erbrecht erweist sich immer wieder als äußerst komplexes Themengebilde, das von vielen Betroffenen mit großen Unsicherheiten und Unwissen verbunden ist. Wird das Thema Erben akut ist es daher immer ratsam, sich an Experten wie den Notar, Steuerberater, Immobilienmakler und den Anwalt zu wenden. Dennoch ist es sinnvoll, sich selbst ebenfalls zu belesen, um Kosten und Zeit sparen zu können. Wer mit einem gewissen Grundverständnis an das Thema Erben herangeht, versteht die Fachsprache der Experten besser und geht mit weniger Angst in die Erbangelegenheit. Nach unserem Extra zum Thema <a href="https://lukinski.de/richtig-vererben-lebzeiten-immobilie-haus-wohnung-testament-vermoegen-checkliste/" data-type="post" data-id="6423">richtig Vererben</a> folgt jetzt das Spezial zu richtig Erben. Zurück zur Übersicht: <a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe &amp; Nachlass</a>.</p>
<h2>Dem Erblasser steht frei, wie viel er wem vererben möchte</h2>
<p>Dem Erblasser steht es vollkommen frei, was mit seinem Vermögen nach seinem Tode geschehen soll. Damit ein Testament jedoch wirklich Gültigkeit hat ist es wichtig, dass der Erblasser mit den Besonderheiten der Erstellung des Testaments vertraut ist. Kleine Fehler in der Formulierung können bereits dazu führen, dass Teile des Testaments nicht richtig ausgelegt oder erst gar nicht gültig sind. Aus diesem Grund ist es von absoluter Notwendigkeit, dass das Testament juristisch unmissverständlich ist.</p>
<h3>Fakten rund um den Pflichtteil</h3>
<p>Nahe Verwandtschaft kann vom Erbe des Erblassers nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Selbst im Falle einer Enterbung, die im Testament vereinbart wurde, kann der oder die Verwandte den gesetzlichen Pflichtteil einklagen. Die Enterbung kann übrigens ohne Angaben von Gründen erfolgen.</p>
<p>Für den Erblasser ist es daher nicht sinnvoll bei einer Person, die ein Anrecht auf den Pflichtteil hat, diese zu enterben. Dies führt lediglich zu Streitigkeiten. Geerbt wird dennoch.</p>
<p>Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wird dem Erben nicht automatisch vom Nachlassgericht zugesprochen. Auch im Erbschein wird der Pflichtteil nicht vermerkt. Dies bedeutet, dass der Pflichtteil vom Pflichtteilsberechtigten von den weiteren Erben erst eingefordert werden.</p>
<p>Es existieren jedoch besondere Umstände, in denen der Erblasser dazu befugt ist, das Kind derart zu enterben, dass dieses auch nicht den Pflichtteil erben kann. Dies ist dann der Fall, wenn das Kind aufgrund einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde.</p>
<p>Soll einem Kind auch der Pflichtteil entzogen werden, müssen die Beweggründe im <a href="https://lukinski.de/testament-zur-festlegung-der-vermoegensverteilung/" data-type="post" data-id="23025">Testament</a> vom Erblasser festgehalten werden. Eine weiterer rechtlich gültiger Grund liegt vor, wenn der Pflichtteilsberechtigte nach dem Leben des Erblassers oder einer anderen nahestehenden Person trachtet. Hat der Pflichtteilsberechtigte sich eines Verbrechens wie Diebstahl oder Körperverletzung gegenüber dem Erblasser schuldig gemacht, kann ihm ebenfalls der Anspruch auf den Pflichtteil entzogen werden.</p>
<h2>Anspruch auf einen Pflichtteil?</h2>
<p>Doch welche Personen zählen zur nächsten Verwandtschaft und haben damit Anspruch auf einen Pflichtteil? Hierzu zählen Kinder. Es spielt hierbei keine Rolle, ob es sich um leibliche oder adoptierte Kinder handelt. Befand sich zum Zeitpunkt des Todesfalls der Erblasser in einer Ehe, zählen auch Ehepartner zur nahen Verwandtschaft. Gleiches gilt für eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Hat der Erblasser keine Kinder, zählen die Eltern zur nahen Verwandtschaft. Geschwister des Erblassers haben hingegen keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.</p>
<p>Der Pflichtteil des Erben kann sich erhöhen, wenn der Erblasser bis zu zehn Jahre vor seinem Tod Schenkungen an andere Verwandte gegeben hat. Es handelt sich um den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dies ist etwa der Fall, wenn der Erblasser fünf Jahre vor seinem Tod ein Grundstück verschenkt hat. Der Pflichtteilsberechtigte kann einfordern, dass der Pflichtteil nun so berechnet wird, wie es der Fall wäre, hätte die Schenkung nicht stattgefunden. Sein Pflichtteil erhöht sich dadurch.</p>
<p>Beachtet werden muss, dass der Pflichtteilsberechtigte nicht Eigentümer des Nachlasses ist. Er hat somit keinerlei Mitspracherecht bezüglich dessen, was mit dem Nachlass geschehen soll.</p>
<p>Die <a href="https://lukinski.de/gesetzliche-erbfolge-gesetz-erbengemeinschaft-todesfall/" data-type="post" data-id="6532">gesetzliche Erbfolge</a> muss im Testament ebenfalls beachtet werden, wenn dieses seine Gültigkeit nicht verlieren soll. Wurde die Erfolge vom Erblasser nicht eingehalten, kann der Betroffene seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen.</p>
<p>Wird der Anspruch auf den Pflichtteil nicht innerhalb von 3 Jahren nach dem Tode des Erblassers geltend gemacht, verliert der Anspruch seine Gültigkeit. Zudem wird der Anspruch auf den Pflichtteil erst dann gültig, wenn der Erblasser verstorben ist. Zu Lebzeiten des Erblassers kann der Pflichtteil nicht eingefordert werden.</p>
<h3>Pflichtteil berechnen &#8211; Anleitung</h3>
<div class='avia-iframe-wrap'><iframe title="Pflichtteil berechnen beim Erbe" width="1500" height="844" src="https://www.youtube.com/embed/8fM4qsH0J-Q?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen loading="lazy"></iframe></div>
<h2>Gesetzliche Erbfolge beim Erben</h2>
<p>Die gesetzliche Erbfolge greift immer dann, wenn der Erblasser kein Testament erlassen hat. Existiert keinerlei Verwandtschaft, geht das Erbe an den Staat über. Dies ist in Deutschland jedoch kaum der Fall.</p>
<p>Beim Erbrecht wird die Verwandtschaft in verschiedene Ordnungsgrade eingeteilt.</p>
<blockquote><p>Existieren Erben des Ordnungsgrades I, werden Erben des Ordnungsgrades II komplett ausgeschlossen.</p></blockquote>
<p>Zum Ordnungsgrad I zählen die Kinder des Erblassers sowie die Enkel. Die Kinder erben hierbei zu gleichen Teilen. Ist eines der Kinder bereits verstorben, erben dessen Kindeskinder.</p>
<h3>Verwandten zweiten Grades</h3>
<p>Stirbt ein Erblasser, der weder Kinder noch Enkel hinterlässt, erben die Verwandten zweiten Grades. Hierzu zählen die Eltern des Erblassers sowie die Geschwister. Ist ein Geschwisterteil bereits verstorben, geht das Erbe an dessen Kinder über, die Nichten und Neffen. Gibt es keine Verwandtschaft zweiter Ordnung, sind die Verwandten der dritten Ordnung die Großeltern sowie deren Kinder. Hierbei handelt es sich dann um die Tanten und Onkel sowie die Cousinen und Cousins.</p>
<h3>Ehegatte/in</h3>
<p>Der Ehegatte des Erblassers erhält, wenn kein Ehevertrag vereinbart wurde und das Prinzip der <a href="https://lukinski.de/zugewinngemeinschaft-als-gesetzlicher-gueterstand/" data-type="post" data-id="4850">Zugewinngemeinschaft</a> zum Tragen kommt, neben den Kindern die Hälfte des Erbes. Neben den Eltern und Geschwistern erhält der Ehegatte sogar drei Viertel des Erbes.</p>
<p>Gefährlich kann dies dann werden, wenn beispielsweise eine Immobilie vererbt wird. Denn der Ehegatte hat in diesem Fall keinen alleingültigen Anspruch auf diese. Um dieser Problematik vorzugehen, entscheiden sich viele Ehegatten für das Berliner Testament.</p>
<h3>Berliner Testament</h3>
<p>Beim Berliner Testament erbt der länger lebende Ehegatte alles. Die Kinder werden als Erben ausgeschlossen. Erst nach dem Tod des zweiten Ehegatten geht das Erbe an die Kinder über. Auf diese Weise geht die Immobilie ohne einen Erbstreit an den Ehegatten über. Doch auch in diesem Fall können sich Kinder über den letzten Willen des Erblassers hinwegsetzen und den Pflichtteil einfordern.</p>
<p>Um diesem Fall vorzubeugen, kann das Testament um eine Strafklausel bei Einforderung des Pflichtteils vereinbart werden. Diese hat meist jedoch nicht die gewünschte Wirkung des Erblassers. Kinder können dennoch nach dem Tod des einen Elternteils ihren Pflichtteil einfordern. Dies wird jedoch wirtschaftlich unattraktiver, da das Erbe nach Ableben des zweiten Elternteils höher ausfällt.</p>
<blockquote><p>Eltern sind nicht dazu verpflichtet, ihre Kinder im Testament gleich zu behandeln</p></blockquote>
<p>Eltern sind nicht dazu verpflichtet, ihre Kinder im Testament gleich zu behandeln, auch wenn dadurch Streitigkeiten nach dem Tod vermieden werden könnten. Allerdings ist es nicht möglich, bestimmte Gegenstände des Nachlasses nur an bestimmte Kinder zu vererben. So etwa, dass das erste Kind ausschließlich die Immobilie erbt, während das zweite Kind Erbe der Wertpapiere werden soll. Stattdessen kann nur bestimmt werden, mit welcher Quote das einzelne Kind wie viel des Gesamterbes erhält.</p>
<div class='avia-iframe-wrap'><iframe title="Gesetzliche Erbfolge – so funktionierts! – Rechtsanwältin Ulrike Specht" width="1500" height="844" src="https://www.youtube.com/embed/cteoGNc0y2c?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen loading="lazy"></iframe></div>
<h2>Testament und Aufbewahrung</h2>
<p>Damit das Testament des Erblassers gültig ist, muss dieses handschriftlich verfasst sein und natürlich unterschrieben werden. Es ist absolut fatal, aus Gründen der besseren Lesbarkeit das Testament am Computer zu tippen. Selbst wenn dieses unterschrieben wird, hat es keine Gültigkeit.</p>
<p>Die meisten Erblasser entscheiden sich dafür, das Testament zuhause zu verwahren. Dies birgt jedoch die Gefahr, dass dieses verloren geht, nach dem Tode nicht auffindbar ist oder einer der Erben dieses verschwinden lässt, wenn es ihm in die Hände fällt und ihn benachteiligt.</p>
<p>Ratsamer ist es daher, das Testament in Obhut des Nachlassgerichts zu geben. So wird sichergestellt, dass nach dem Tode des Erblassers das Testament auf jeden Fall zu Tragen kommt. Wer sich gegen diese Form der Aufbewahrung entscheidet tut gut daran, eine vertrauenswürdige Person über die Existenz und den Aufbewahrungsort des Testaments zu unterrichten.</p>
<h2>Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</h2>
<p><a href="https://lukinski.de/richtig-vererben-lebzeiten-immobilie-haus-wohnung-testament-vermoegen-checkliste/">Richtig vererben</a>, <a href="https://lukinski.de/richtig-erben-was-beim-erben-und-vererben-zu-beachten-ist/">richtig erben</a>, im Fall des Falles kommt es auf diskrete, schnelle Hilfe an. Hier finden Sie meine Ratgeber für Erbe und Nachlass, kostenlos, online und jederzeit anonym für Sie erreichbar. Nutzen Sie meine Checklisten und strategische Anlagetipps, um Ihr Vermögen zu schützen und zu vermehren.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/erbe-erbschaft-nachlass/">Erbe, Erbschaft &amp; Nachlass</a></li>
</ul>
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			</item>
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		<title>&#8222;Milliardengeschenk für Springer-Chef: Aktien weitgehend steuerfrei&#8220;? Kann ich das auch?</title>
		<link>https://lukinski.de/milliardengeschenk-springer-chef-aktien-weitgehend-steuerfrei-kann-ich-das-auch/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[L_kinski]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Oct 2020 12:17:54 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&#8222;Milliardengeschenk für Döpfner – weitgehend steuerfrei?&#8220; &#8211; diese Schlagzeile ist nicht von mir, sondern von der Morgenpost. Deshalb sofort ein neuer Artikel zum Thema Steueroptimierung verstehen und der Frage: Wie geht das? Tatsächlich hat Matthias Döpfner den Verlag als Chef umgekrempelt. Während Eigentümerin Friede Springer vertrauensvoll hinter seinem Entscheidungen steht. Print-Anteile wurden verkauft, neue Online-Medien [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>&#8222;Milliardengeschenk für Döpfner – weitgehend steuerfrei?&#8220; &#8211; diese Schlagzeile ist nicht von mir, sondern von der Morgenpost. Deshalb sofort ein neuer Artikel zum Thema <a href="https://lukinski.de/steuern-verstehen-umwandeln-vermoegen-aufbauen-steueroptimierung-steuerfrei/" data-type="post" data-id="30365">Steueroptimierung verstehen</a> und der Frage: Wie geht das? Tatsächlich hat Matthias Döpfner den Verlag als Chef umgekrempelt. Während Eigentümerin Friede Springer vertrauensvoll hinter seinem Entscheidungen steht. Print-Anteile wurden verkauft, neue Online-Medien wie Business Insider, Idealo, ‎Immowelt oder auch StepStone erworben. Schon 2012 hat Döpfner ein dickes Aktienpakte für mehr als 70 Millionen Euro bekommen, jetzt geht ein &#8222;Milliardengeschenk&#8220; für den Axel-Springer-Chef, so das Manager Magazin. Der 57-jährige Medienmanager steigert seinen bisherigen Anteil an der Axel Springer SE von knapp drei Prozent auf insgesamt rund 22 Prozent. In wirklich guten <a href="https://lukinski.de/steuercoaching-alex-fischer-erfahrungen-steuern-foerderungen-wissen-vermoegen/" data-type="post" data-id="30330">Steuercoachings von Experten</a> lernt man, wie Steueroptimierung bzw. -gestaltung funktioniert, doch ein &#8222;Milliardengeschenk [&#8230;] weitgehend steuerfrei&#8220;&#8230; Kann ich das auch?</p>
<h2>Aktien Schenkung und Firma, PS: Steueroptimierung ist legal</h2>
<p>Tipp! Wie funktioniert es, dass man ein Aktienpaket fast steuerfrei bekommen kann? Etwas weiter unten im Artikel erkläre ich die Methodik, bzw. das Gesetz dahinter.</p>
<p>Zunächst noch einmal kurz im Überblick: Matthias Döpfner, Chef des Springer-Verlags, bekommt ein großes Aktienpaket geschenkt. Das ihm geschenkte Paket, von etwa 15 Prozent der Axel Springer SE, hat einen Schätzwert von gut einer Milliarde Euro. Nach aktueller Nachrichtenlage muss er darauf wohl kaum Steuern zahlen. Ein &#8222;Milliardengeschenk für Döpfner&#8220;, so die <a href="https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article230524090/Milliardengeschenk-fuer-Doepfner-weitgehend-steuerfrei.html" target="_blank" rel="noopener">Morgenpost</a>. Die <a href="https://www.tagesschau.de/wirtschaft/boerse/springer-doepfner-milliardaer-101.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Tagesschau</a> fasst es am besten zusammen:</p>
<blockquote><p>&#8222;Springer-Chef Döpfner steigt zum Großaktionär des Berliner Medienhauses auf. Verlegerwitwe Friede Springer verkauft ihrem Vertrauten rund 4,1 Prozent des Grundkapitals und schenkt ihm weitere rund 15 Prozent&#8220;</p></blockquote>
<p>Bevor wir uns anschauen, wie man eine solche Schenkung gestaltet, damit keine bzw. kaum Steuer anfällt, hier zunächst ein grober Blick auf den Verlag Axel Springer SE und dessen Entwicklung unter Döpfner.</p>
<p>Hier noch ein schneller Lese-Tipp: Heute flimmerte es über die News-Ticker der Welt. US Präsident Trump zahlt nach Informationen der New York Times nur 750 Euro Einkommenssteuer. Es kommt sogar noch besser, Trump zahlte laut New York Times ab 2000 in 10 von 15 Jahren keine Einkommenssteuern. Wie macht er das?</p>
<ul>
<li>Wenn der US-Präsident <a href="https://lukinski.de/us-praesident-zahlt-nur-750-euro-einkommenssteuer-tipp-steuer-coaching/" data-type="post" data-id="30336">nur 750 $ Einkommenssteuer zahlt</a></li>
</ul>

<h3>Axel Springer SE: Entwicklung unter Döpfner</h3>
<p>Wie schon in der Einleitung beschrieben, hat er Veränderungen gebraucht und Friede Springer sieht ihn klar und eindeutig als ihren Nachfolger.</p>
<p>Das stark wachsende Onlinegeschäft ließ den Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen in den ersten sechs Monaten auf 309 Millionen Euro wachsen. Das ist der höchste operative Betriebsgewinn in der Geschichte des Konzerns. Für rund ein Drittel des Gewinns sorgt das digitale Geschäft – Tendenz steigend, so dass <a href="https://www.handelsblatt.com/unternehmen/management/friede-springer-zum-geburtstag-gibt-es-300-millionen-euro-gewinn/7002492-2.html?ticket=ST-2177651-CD7LbVRMjooeqS7dfT7d-ap6" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Handelsblatt</a>.</p>
<p>Wie entwickelt sich der Umsatz im Lauf der Zeit? Das statistische Bundesamt berichtet: &#8222;Im Jahr 2019 betrug der Umsatz der Axel Springer SE mehr als 3,1 Milliarden Euro [&#8230;]. Tendenziell ist der Umsatz seit 2007 gestiegen, mit knapp 3,3 Milliarden Euro wurde der höchste Umsatz aber im Jahr 2015 erwirtschaftet.&#8220;</p>
<p>Axel Springer SE im Überblick:</p>
<ul>
<li>CEO ist Matthias Döpfner seit Jan. 2002</li>
<li>Größer Eigentümer ist die Kohlberg Kravis Roberts &amp; Co. (43.54%)</li>
<li>Umsatz lag 2019 bei 3,1 Mrd. Euro</li>
<li>16.120 Mitarbeiter gab es 2019</li>
<li>Zentrale ist Berlin</li>
<li>Gründer des Verlags war Axel Springer</li>
</ul>
<h3>Tochterunternehmen von Axel Springer</h3>
<p>Während Print-Anteile abgestoßen wurden, hat Döpfer bzw. Springer vor allem in digitale Geschäftsmodelle investiert. Zur Axel Springer SE gehören unter anderen:</p>
<ul>
<li>AWin (Affiliate Plattform)</li>
<li>Idealo</li>
<li>‎Immowelt Holding AG</li>
<li>StepStone</li>
</ul>
<p>Natürlich gehören nach wie vor, auch Printprodukte zum Verlage, sowie die BILD und auch TV-Sender wie WELT.</p>
<ul>
<li>Bild-Gruppe (Bild , Bild am Sonntag, bild.de)</li>
<li>Bild-Zeitschriften (wie Computer Bild, Sport Bild, Auto Bild, Audio Video Foto Bild)</li>
<li>Welt-Gruppe (Welt, Welt Kompakt, Welt am Sonntag, welt.de)</li>
<li>Welt-TV (Welt, N24 Doku)</li>
</ul>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-30355" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2020/10/aktienpaket-steuerfrei-nachrichten-erklaerung-methode-steuertrick-aktien-schenkung-springer-lernen-wie-es-geht-steuergesetz.jpg" alt="" width="1200" height="904" /></p>
<h3>Axel Springer SE: Aktienkurs (Realtime)</h3>
<p>Zuletzt noch ein Blick auf den heutigen Aktienkurs mit Jahresrückblick:</p>
<ul>
<li>WKN: 550135</li>
<li>ISIN: DE0005501357</li>
<li>Symbol: SPR</li>
</ul>
<p><img decoding="async" src="https://www.ariva.de/chart/images/chart.png?z=a3173~A1~b2~H0~M2020-10-03~w940x420~W1" /></p>
<h3>73 Millionen: Erste Übertragung schon 2012</h3>
<p>Die <a href="https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/springers-aktiengeschenk-an-doepfner-tango-partner-im-visier-des-fiskus-1.1446223" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Süddeutsche</a> berichtet schon 2012 von der ersten Aktienpaket-Übertragung von Friede Springer an Vorstandschef Matthias Döpfner im Wert von rund 73 Millionen Euro.</p>
<p>Im Pressehaus hieß es dazu:</p>
<blockquote><p>Die Großzügigkeit habe einen &#8222;rein privaten Hintergrund&#8220;</p></blockquote>
<p>Um allzu neugierige Journalisten abzuwehren, wurde sich bei Springer auf diese Sprachregelung geeinigt. Sie hat auch Auswirkungen darauf, wie viel Steuern Döpfner auf das Geschenk zahlen muss, so weiter in der Süddeutschen.</p>
<blockquote><p>&#8222;Sollte das Finanzamt nämlich zum Schluss gelangen, dass die Ursache für die Aktienübertragung im Arbeitsverhältnis Döpfners liegt, müsste er auf die Millionen Lohnsteuer zahlen. Mit Solidaritätszuschlag würden rund 36 Millionen Euro an Steuern fällig. Gelingt es Döpfner hingegen, das Amt davon zu überzeugen, dass Friede Springer ihm die Aktien aus purer Zuneigung überlassen hat, könnte er viel Geld sparen. Unter Umständen müsste er dann sogar nur etwa 2,5 Millionen Euro ans Finanzamt zahlen.&#8220;</p></blockquote>
<h2>Warum weitestgehend steuerfrei? Erklärung</h2>
<p>Zunächst gibt es für alle Schenkungen einen Freibetrag. Die Regelungen trifft das <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz</a>.</p>
<h3>Freibetrag bei Schenkung (Kapital): Außerhalb der Familie</h3>
<p>Allgemein gelten folgende Sätze aus dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) § 16 Freibeträge bei Erbe und Schenkung.</p>
<p>(1) Steuerfrei bleibt in den Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 2 Absatz 1 Nummer 1) der Erwerb:</p>
<ol>
<li>Des Ehegatten und des Lebenspartners in Höhe von 500 000 Euro;</li>
<li>Der Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 400 000 Euro;</li>
<li>Der Kinder der Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 200 000 Euro;</li>
<li>Der übrigen Personen der Steuerklasse I in Höhe von 100 000 Euro;</li>
<li>Der Personen der Steuerklasse II in Höhe von 20 000 Euro;</li>
<li>(weggefallen)</li>
<li>Der übrigen Personen der Steuerklasse III in Höhe von 20 000 Euro.</li>
</ol>
<p>Dementsprechend berichtet auch die Morgenpost:</p>
<blockquote><p>&#8222;Eigentlich wäre das Geschenk der Verlegerwitwe an ihren Topmanager nämlich gar nicht so ein großzügiges. Auf Geschenke außerhalb der Familie werden über dem Freibetrag von 20.000 Euro 50 Prozent Schenkungssteuer fällig. In diesem Fall also fast eine halbe Milliarde Euro. Es gibt aber Ausnahmeregeln, etwa für Betriebsvermögen.&#8220;</p></blockquote>
<h3>Freibetrag bei Schenkung: Innerhalb der Familie (Exkurs)</h3>
<p>Innerhalb der Familie hast du einen höheren Freibetrag:</p>
<ul>
<li>Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro</li>
<li>Schenkung an Kinder: 400.000 Euro</li>
<li>Schenkung an Enkelkinder: 200.000 Euro</li>
</ul>
<p>Bei geringerem bzw. keinem Verwandtschaftsgrad liegt der Freibetrag, wie beschrieben, bei nur 20.000 Euro.</p>
<h3>Aktienpaket fast steuerfrei: Methode erklärt</h3>
<p>Wieso ist jetzt ein Großteil des Aktienpakets weitgehend steuerfrei?</p>
<p>Das Paket hat ein Volumen von 15%. Beim Transfer wurde ein Gesetz ausgenutzt, dass die mögliche Insolvenz von Unternehmen verhindern soll. Durch das hohe Volumen, könnte die Axel Springer SE in finanzielle Not geraten. Zur Erinnerung, die Schenkungssteuer liegt außerhalb der direkten Familie bei 50%, der Freibetrag bei nur 20.000 Euro.</p>
<blockquote><p>Schenkungssteuer: 50%</p></blockquote>
<blockquote><p>Freibetrag: 20.000 Euro</p></blockquote>
<blockquote><p>Steuerfrei: Mögliche finanzielle Bedrohung der Axel Springer SE</p></blockquote>
<p>Die mögliche finanzielle Bedrohung der Axel Springer SE ist also der juristische Knackpunkt, weshalb auf die ein Großteil der Steuer (nach aktueller Nachrichtenlage [03.10.2020]) verzichtet wird.</p>
<h2>Schenkung, Kapitalerträge, Immobilien &#8211; fast steuerfrei?</h2>
<p>Die Frage aus der Überschrift: &#8222;Weitgehend steuerfrei?&#8220; haben wir beantwortet. Jetzt kommen wir zum zweiten Teil: &#8222;Kann ich das auch?&#8220; Kurze Antwort: Ja. Der Weg: Coaching vom Profi, lernen, verstehen, aktiv anwenden. Wichtig ist, Steuern sind Chefsache.</p>
<h3>Du willst Steuern sparen wie die Profis?</h3>
<p>Du willst Steuern sparen wie die Profis? Lies hier mehr über das Steuercoaching, dass ich besucht habe. Ich schreibe extra keine Namen, weil ich keine große Werbung machen will.</p>
<p>Ich folge seit langer Zeit mehreren Selfmade Immobilien Investoren. Wer es selbst von Null zum Millionär geschafft hat, dass mit legalen Methoden, der kann für mich nur ein gutes Vorbild sein.</p>
<blockquote><p>Das beste an Steueroptimierung, es ist absolut legal</p></blockquote>
<h3>US-Präsident zahlt nur 750 Euro Einkommenssteuer</h3>
<p>Wie ich hier im Artikel über die <a href="https://lukinski.de/us-praesident-zahlt-nur-750-euro-einkommenssteuer-tipp-steuer-coaching/" data-type="post" data-id="30336">Steuer: US-Präsident zahlt nur 750 Euro</a> berichtet hab, ist Steueroptimierung gang und gebe. Jeder der eine Steuererklärung einreicht und beispielsweise Fahrtkosten absetzt betreibt aktive Steuerminimierung.</p>
<p>In der Finanzoptimierung geht es insbesondere um Verständnis und Wissen: Wissen, dass dein Steuerberater nicht hat und niemals haben wird. Wenn er oder sie es hätte, dann wäre er oder sie selbst Investor.</p>
<p>Heißt: Wenn du die legalen Methoden und Wege zur Steueroptimierung kennst, kannst du deinen Steuerberater anweisen, die richtigen Dinge zu tun. Um die operative Arbeit soll sich dann der Steuerberater kümmern. Alles strategische, methodische, solltest du beherrschen.</p>
<h3>Steueroptimierung, Finanzen: Für mich Chefsache</h3>
<p>Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn du Leistungsträger bist und ein relevantes Einkommen hast, bzw. eine für dich zu Hohe Steuerlast, dass solltest du ein Steuercoaching besuchen &#8211; aber wichtig: Nur von echten Experten, die sich Selfmade hochgearbeitet haben und so alles beherrschen. Ich sage mal, vom Firmenwagen, für den ich als Inhaber kein Fahrtenbuch mehr führen muss, bis zum Firmierung verschiedener Immobilienarten.</p>
<p>Wenn du meinen Erfahrungsbericht vom Online Kurs lesen willst, lies hier mehr:</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/steuercoaching-alex-fischer-erfahrungen-steuern-foerderungen-wissen-vermoegen/" data-type="post" data-id="30330">Alex Fischer Steuercoaching Erfahrungen</a></li>
</ul>
<p><a href="https://lukinski.de/steuercoaching-alex-fischer-erfahrungen-steuern-foerderungen-wissen-vermoegen/" data-type="post" data-id="30330"></a></p>

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		<title>Unterhalt Scheidung: Kinder, Dauer, Berechnen und Steuer &#8211; Wie lange zahle ich?</title>
		<link>https://lukinski.de/unterhalt-scheidung-kinder-dauer-berechnen-steuer-wie-lange-zahle-ich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Jun 2019 09:21:18 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Unterhalt nach der Scheidung &#8211; Laut dem statistischen Bundesamt, wurden in Deutschland 153.500 Ehen geschieden. Mehr dazu: Immobilien-Teilverkauf als Lösung Zum speziellen Fall Immobilie bei Trennung finden Sie alle Tipps und den Ablauf in unserem Ratgeber. Bei jeder Scheidung taucht auch das Thema Unterhalt auf und wird zum wichtigen Punkt bei den Verhandlungen. Besonders bei [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Unterhalt nach der Scheidung &#8211; Laut dem statistischen Bundesamt, wurden in Deutschland 153.500 Ehen geschieden. Mehr dazu: <a href="https://teilverkauf.one" target="_blank" rel="noopener">Immobilien-Teilverkauf als Lösung</a> Zum speziellen Fall <a href="https://lukinski.de/immobilie-verkaufen-scheidung-fragen-antworten-tipps-ablauf-trennung/">Immobilie bei Trennung</a> finden Sie alle Tipps und den Ablauf in unserem Ratgeber. Bei jeder Scheidung taucht auch das Thema Unterhalt auf und wird zum wichtigen Punkt bei den Verhandlungen. Besonders bei gemeinsamen Konten und geteiltem Einkommen steht die Frage nach der finanziellen Zukunft häufig ungeklärt im Raum. Die Experten von Lukinski beantworten daher alle wichtigen Fragen rund um das Thema Unterhalt nach der <a href="https://lukinski.de/immobilie-scheidung-immobilie-verkaufen-vermieten-verwalten/" data-type="post" data-id="27744">Scheidung</a>.</p>
<h2>Unterhalt für Kinder und Ehegatten &#8211; die Regelungen laut Gesetz</h2>
<p>Die Unterhaltsfrage nach einer Scheidung ist häufig nicht einfach zu klären, besonders dann nicht, wenn gemeinsame Kinder zur Ehe gehören. Unterhaltsansprüche für die Kinder, kann das Elternteil geltend machen, dass die Kinder betreut, wie sieht es aber mit den eigenen Unterhaltsansprüchen aus? Wann können Ansprüche auf Unterhalt geltend gemacht werden und wann müssen diese gezahlt werden und wann nicht?</p>
<h3>Die Voraussetzungen &#8211; strenge Regelungen nach der Scheidung</h3>
<p>In der Zeit zwischen Trennung und offizieller Scheidung, gibt es einen <a href="https://lukinski.de/scheidungsrecht-vermoegensaufteilung-unterhalt-trennungsjahr-wer-bekommt-was/" data-type="post" data-id="23093">Trennungsunterhalt</a>. Dieser kann von dem Ehegatten rechtens gemacht werden, der weniger verdient. Ist die Scheidung jedoch rechtskräftig, gelten andere Regelungen. Grundsätzlich sollten sich nach der Scheidung beide Ehegatten selbst versorgen können, dies ist in der Praxis jedoch eher selten der Fall. In bestimmten Fällen fällt ein Unterhaltsanspruch an. Hierzu zählen die Betreuung der gemeinsamen Kinder, Ansprüche, die aus Alter, Krankheit / Gebrechen oder Erwerbslosigkeit entstehen, aber auch Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt und Unterhalt aus Billigkeitsgründen.</p>
<p>Eine weitere Voraussetzung die sich nach dem Gesetz ergibt ist, dass der Ehepartner, der Unterhalt verlangt bedürftig sein und einen Grund für das Verlangen des Unterhalts haben muss. Der Ehepartner der Unterhalt zahlen soll, muss aber ebenfalls leistungsfähig sein, also auch in der Lage, den Unterhaltsanspruch aufzubringen. Zusätzlich gilt, je länger die Ehe gedauert hat, desto eher besteht ein Unterhaltsanspruch.</p>
<ul>
<li>Der unterhaltverlangende Ehepartner muss bedürftig und der unterhaltzahlende leistungsfähig sein</li>
<li>Ein Unterhaltsgrund muss vorhanden sein, sonst kann kein Unterhalt geltend gemacht werden</li>
</ul>
<h3>Wer bekommt Unterhalt und wer muss ihn zahlen?</h3>
<p>Unterhalt erhält nur derjenige, der bedürftig ist. Dies bedeutet, sich nicht aus eigenen Einkünften und Vermögen selbst unterhalten zu können. Der bedürftige Ehepartner muss jedoch aktiv versuchen eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden, um den Unterhalt geltend zu machen. Als angemessen gilt sie dann, wenn sie der Ausbildung, dem Lebensalter, den Fähigkeiten und den Gesundheitszuständen entspricht. Zieht der Unterhalt beziehende Ehepartner mit einem neuen Lebenspartner zusammen, kann der Unterhaltsanspruch laut § 1579 Nr. 2 BGB entfallen.</p>
<p>Unterhalt zahlt nur derjenige, der leistungsfähig ist. Dies bedeutet, Unterhalt zahlen zu können, ohne seinen eigenen angemessenen Lebensunterhalt zu gefährden. Der Unterhalt zahlende Ehepartner muss also stets einen Selbstbehalt verbleiben. Laut Düsseldorfer Tabelle beläuft sich der monatliche Eigenbedarf ohne Selbstbedarf auf 1.200 Euro.</p>
<ul>
<li>Der bedürftige Ehepartner kann Unterhalt bekommen, wenn er sich selbst nicht unterhalten kann</li>
<li>Der leistungsfähige Ehepartner muss den anderen durch den Unterhalt unterstützen, falls es ihm möglich ist</li>
</ul>
<h3>Tipps vom Anwalt &#8211; Video</h3>
<div class='avia-iframe-wrap'><iframe loading="lazy" title="Voraussetzungen und Verwirkungen des nachehelichen Unterhalts – Kanzlei Hasselbach" width="1500" height="844" src="https://www.youtube.com/embed/pxfIfyVwTVw?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen loading="lazy"></iframe></div>
<h3>Die Unterhaltsgründe &#8211; Betreuungs-, Aufstockung- und Altersunterhalt</h3>
<p>Unterhalt kann nach der Scheidung nur geltend gemacht werden, wenn einer der Unterhaltsgründe zum Zeitpunkt der Scheidung vorliegt. Entsteht dieser erst später, kann kein Unterhalt geltend gemacht werden.</p>
<h4>Der Betreuungsunterhalt</h4>
<p>Der Betreuungsunterhalt kann von dem Elternteil erhoben werden, der nach der Scheidung Kinder im Alter unter drei Jahren betreuen muss. In diesem Rahmen ist es laut Gesetz nicht zumutbar arbeiten zu gehen. Auch wenn eine Krabbelstube oder Großeltern zur Verfügung stehen, um die Betreuung teilweise zu übernehmen, kann das Elternteil sich dazu entscheiden zu Hause zu bleiben. Sind die Kinder älter als drei Jahre, kann von dem Elternteil verlangt werden, wieder arbeiten zu gehen. Eine Arbeit in Teilzeit ist hier absolut zulässig um die ausreichende Betreuung der Kinder zu sichern.<br />
In bestimmten Fällen besteht aber auch hier nach dem Alter von drei Jahren noch ein Anspruch. Bei Problemen in der Schule oder Krankheiten des Kindes kann auch später noch ein Betreuungsunterhalt geltend gemacht werden. Hier wird meist je nach Einzelfall entschieden.</p>
<h4>Unterhalt aufgrund von Krankheit</h4>
<p>Sollte einer der Ex-Ehepartner aufgrund einer Krankheit nicht mehr fähig sein, eine Erwerbstätigkeit auszuführen, so kann er von dem Partner Unterhalt wegen Krankheit erheben. Der genaue Umfang ist im einzelnen von Art und Umfang der gesundheitlichen Beeinträchtigung abhängig. Die Leiden müssen jedoch in jedem Falle anhand eines Attestes belegt werden.</p>
<h4>Aufstockungsunterhalt</h4>
<p>Hat der unterhaltspflichtige Ehepartner ein höheres und für die Ehe prägendes Einkommen, kann vom Partner ein sogenanntes Aufstockungsunterhalt fällig werden. Um dieses geltend zu machen, dürfen die eigenen Einkünfte nicht ausreichen, um die Lebensverhältnisse zu erhalten. Der Aufstockungsunterhalt wird so geregelt, dass er ergänzend zu weiteren Ansprüchen auf nachehelichem Unterhalt hinzutritt, also die Differenz von dem besser verdienenden Partner ausgeglichen wird.</p>
<h4>Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit</h4>
<p>Ein Ehegatte, der nach der Scheidung keine angemessene Erwerbstätigkeit findet, kann Unterhalt geltend machen. Ein solcher Anspruch kann aber nur geltend gemacht werden, wenn kein Betreuungsunterhalt oder Unterhalt wegen Krankheit oder Alter gefordert wird. Zudem muss nachgewiesen werden, dass sich der betroffene ernsthaft um eine Stelle bemüht hat.</p>
<h4>Altersunterhalt</h4>
<p>Wenn ein Ex-Ehepartner aufgrund des Alters keine Arbeitsstelle findet, kann Unterhalt geltend machen. Welches Alter hierfür als angemessen gilt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich, beläuft sich im Regelfall jedoch auf die Regelaltersgrenzen für gesetzliche Renten. Auch jüngere Menschen können diesen Unterhalt geltend machen, indem sie nachweisen, dass sie in den möglichen Berufsfeldern altersbedingt keine angemessene Arbeit finden können.</p>
<h4>Unterhalt aus Billigkeitsgründen</h4>
<p>Laut dem Gesetz ist es ebenfalls möglich Unterhalt zu verlangen, falls schwerwiegende Gründe vorliegen, eine Erwerbstätigkeit nicht ausführen zu können und es grob unbillig wäre, keinen Unterhalt zu erhalten. Genaue Vorgaben, wann ein solcher Fall eintritt, sind nicht gegeben und wird von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden.</p>
<h4>Ausbildungsunterhalt</h4>
<p>Wurde eine Ausbildung in Erwartung der Ehe abgebrochen oder nicht aufgenommen, hat der Ehepartner die Möglichkeit die Ausbildung nach der Ehe erneut aufzunehmen oder anzufangen und während der Ausbildung Unterhalt zu verlangen. Die Ausbildung sollte in diesem Falle jedoch notwendig sein, um eine angemessene Arbeitsstelle zu erlangen. Die Dauer des Unterhalts ist jedoch auf die durchschnittliche Dauer der Ausbildung begrenzt.</p>
<h3>Die Höhe &#8211; so viel Unterhalt steht dem Ehepartner zu</h3>
<p>Die Höhe des nachehelichen Unterhalts wird immer gleich von beiden Ehepartnern ermittelt. Zunächst wird das unterhaltsrelevante Einkommen berechnet. Vom Bruttoeinkommen werden Steuern, Sozialabgaben, angemessene, berufliche Anwendungen von pauschal 5% und tatsächliche Aufwendungen für die Altersvorsorge von bis zu 23% des Bruttoeinkommens abgesetzt. Zahlt der Ehepartner Kindesunterhalt, ist dieser auch abzuziehen. Von diesem Wert sind pauschal drei Siebtel, also knapp 43 % als nachehelicher Unterhalt angemacht, wenn der andere nicht erwerbstätig ist. Ein Mindestbetrag von 1200 Euro als Selbstbehalt muss der Unterhaltsverpflichtende jedoch behalten dürfen.</p>
<ul>
<li>Die Höhe berechnet sich sowohl beim Trennungs- als auch beim Ehegattenunterhalt immer gleich</li>
<li>Gewisse Verbindlichkeiten werden dem Nettoeinkommen abgezogen und daraus entsteht der Anspruch</li>
</ul>
<h3>Die Dauer &#8211; so lange muss Unterhalt gezahlt werden</h3>
<p>Eine exakte Regelung, wie lange nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss, gibt es im Gesetz nicht. Ein lebenslanger Unterhaltsanspruch besteht grundsätzlich aber nicht. Nach der Scheidung ist es möglich, die Zahlungen zeitlich zu begrenzen oder auf null herabzusetzen, jedoch nur, wenn es gerecht und billig ist, was vom Familiengericht im Zweifel geprüft wird. Für die zeitliche Begrenzung des Unterhalts ist es entscheidend, ob der unterhaltsberechtigte Partner Nachteile durch die Ehe erlitten hat, wie Beispielsweise ein Karriereknick durch die Betreuung der gemeinsamen Kinder oder eine geringe Rente. Ehen, die länger als 20 Jahren gehalten haben, erhalten häufig einen unbefristeten Unterhaltsanspruch.</p>
<ul>
<li>Die Dauer ist im Gesetz nicht klar geregelt</li>
<li>Je nach Dauer und Verlauf der Ehe, gibt es verschiedene Regelungen</li>
</ul>
<h2>Die wichtigsten Fragen zum Thema Unterhalt nach der Scheidung</h2>
<p>Die Frage nach der finanziellen Lage nach einer Scheidung ist immer ein Gesprächsthema. Damit aus dieser Angelegenheit keine Streitigkeiten entstehen, ist es wichtig die Gesetzeslage und die Rechte zu kennen. Die Experten von Lukinski beantworten daher alle wichtigen Fragen rund um das Thema Unterhalt nach der Scheidung.</p>
<h3>Wie berechnet sich der nacheheliche Unterhalt?</h3>
<p>Der nacheheliche Unterhalt berechnet sich aus dem Bruttoeinkommen beider Ehegatten unter Berücksichtigung bestimmter Verbindlichkeiten. Je nach Unterhaltsgrund fällt ein unterschiedlicher Unterhaltsanspruch an. Die genauen Summen, müssen in jedem Fall einzeln berechnet werden.</p>
<h3>Wann muss ich meiner Frau Unterhalt zahlen?</h3>
<p>Bei kurzen Ehen (in der Regel von zwei Jahren oder weniger) entsteht kein Unterhaltsanspruch für die Frau. Bei längeren Ehen, muss dann Unterhalt gezahlt werden, wenn einer oder mehrere der Unterhaltsgründe geltend gemacht werden können. Dies ist von Fall zu Fall jedoch sehr verschieden.</p>
<h3>Wie lange kann sich eine Scheidung hinziehen?</h3>
<p>Einvernehmliche Scheidungen mit Versorgungsausgleich sind auf einen Zeitraum zwischen vier und sechs Monate angesetzt. Ohne Versorgungsausgleich verkürzt sich eine einvernehmliche Scheidung auf ein bis drei Monate. Sind sich die Ehepartner jedoch nicht einig, können die Scheidungen sich auf ein Jahr oder länger hinziehen, je nachdem wie schnell eine Einigung erzielt wird.</p>
<h3>Wie lange muss man Trennungsunterhalt zahlen?</h3>
<p>Der Trennungsunterhalt muss nur solange gezahlt werden, bis die Scheidung offiziell ist. Der Trennungsunterhalt beschränkt sich also auf einen Zeitraum zwischen Trennung und Scheidung.</p>
<h3>Was ist ein Ehegattenunterhalt?</h3>
<p>Der Ehegattenunterhalt ist eine Transferleistung, die von dem besser verdienenden Ehepartner während der Trennung und über den Ablauf der Ehezeit hinaus gezahlt werden muss. Der Ehegattenunterhalt ist im BGB geregelt.</p>
<h3>Familienrecht: Scheidung, Trennungsjahr, Anwalt und Kosten &#8211; Video</h3>
<div class='avia-iframe-wrap'><iframe loading="lazy" title="Die Scheidung - Trennung - Trennungsjahr - Antrag - Anwalt - Kosten | Familienrecht | Herr Anwalt" width="1500" height="844" src="https://www.youtube.com/embed/e-zfAxw7Nf4?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen loading="lazy"></iframe></div>
<h3>Scheidung: Kinder, Haus und Ablauf &#8211; Ratgeber</h3>
<p>Fakten: Kinder, Ablauf und Unterhalt</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/haertefallscheidung-scheidung-ohne-trennungsjahr-gesetz-ausnahmefaelle/" data-type="post" data-id="9903">Härtefallscheidung</a></li>
<li><a href="https://lukinski.de/immobilie-verwalten-trotz-trennungsschmerz/">Immobilie verwalten</a></li>
<li>Rentenanspruch </li>
<li><a href="https://lukinski.de/wp-admin/post.php?post=3042&amp;action=edit&amp;lang=de">Scheidung mit Kind</a></li>
<li><a href="https://lukinski.de/scheidungsablauf-scheidungsantrag-versorgungsausgleich-scheidungstermin/" data-type="post" data-id="23052">Scheidungsablauf</a></li>
<li><a href="https://lukinski.de/scheidungsfolgenvereinbarung-grenzen-inhalte-richtige-form/" data-type="post" data-id="7387">Scheidungsfolgenvereinbarung </a></li>
<li>Scheidungsrecht</li>
<li>Unterhalt</li>
</ul>
<p>Leben: Gründe, Trennungsjahr und Namensänderung</p>
<ul>
<li>Getrennt leben</li>
<li>Namensänderung </li>
<li><a href="https://lukinski.de/scheidungsgruende-untreue-streitigkeiten-fakten/" data-type="post" data-id="9906">Scheidungsgründe</a></li>
<li>Trennungsjahr</li>
</ul>
<p>Verkaufen von Haus, Mehrfamilienhaus und Eigentumswohnung:</p>
<ul>
<li>Wohnung verkaufen</li>
<li><a href="https://lukinski.de/haus-verkaufen-ohne-makler-unterlagen-steuern-kosten-was-beachten/" data-type="post" data-id="3373">Haus verkaufen</a></li>
<li>Mitten in der Scheidung? <a href="https://lukinski.de/haus-schnell-verkaufen-ablauf-rechtliche-grundlagen-tipps/" data-type="post" data-id="8573">Haus schnell verkaufen</a></li>
</ul>
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