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	<title>Ehe Archives - ℄ Immobilien</title>
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		<title>Immobilie verkaufen bei Scheidung: Fragen, Antworten, Tipps und Ablauf bei Trennung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Jun 2020 10:15:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Immobilie verkaufen bei Scheidung &#38; Trennung &#8211; Wer sich für eine Heirat und eine Ehe entscheidet, hat in den meisten Fällen die Absicht, das Leben mit dem Ehepartner für immer zu verbringen und alles zu teilen, was einem gehört. Keiner denkt bei einer Eheschließung daran, dass es eventuell einmal eine Scheidung geben wird und möglicherweise [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Immobilie verkaufen bei Scheidung &amp; Trennung &#8211; Wer sich für eine Heirat und eine Ehe entscheidet, hat in den meisten Fällen die Absicht, das Leben mit dem Ehepartner für immer zu verbringen und alles zu teilen, was einem gehört. Keiner denkt bei einer Eheschließung daran, dass es eventuell einmal eine Scheidung geben wird und möglicherweise sogar über Hab und Gut gestritten wird. Doch im Jahre 2017 betrug die Scheidungsquote in Deutschland über 36 Prozent, was zeigt, dass leider nicht alle Ehen für immer halten. Oft sind Betrug, das tägliche Leben inklusive Routine oder auch finanzielle Probleme die Gründe für die Scheidung. Tipp! Hier finden Sie meinen kostenlosen XXL-Ratgeber von A-Z: <a href="https://lukinski.de/immobilie-verkaufen-wohnung-haus-villa-mehrfamilienhaus-ablauf-kosten-tipps/" data-type="post" data-id="27737">Immobilie verkaufen</a> und hier kommen Sie zurück zum Ratgeber: <a href="https://lukinski.de/getrennt-lebend-unterhalt-steuerklasse-kinder-haus-ratgeber/" data-type="post" data-id="3042">Scheidung &amp; Immobilie</a>.</p>
<h2>Scheidung und Immobilie: Die wichtigsten Fragen und Antworten</h2>
<p>Welche Art von Immobilie Sie nun auch immer nach Ihrer Scheidung veräußern müssen: Es kommt auf die Lage an. Beim Wohnung verkaufen, <a href="https://lukinski.de/haus-verkaufen-ohne-makler-unterlagen-steuern-kosten-was-beachten/" data-type="post" data-id="3373">Haus verkaufen</a>, dem Grundstücksverkauf und erst recht, wenn Sie den Verkauf von Mehrfamilienhäusern anstreben. Die Lage Ihrer Immobilie ist ein entscheidender Bewertungsfaktor. Ebenso die Substanz und die Ausstattung. Privat zu verkaufen heißt Risiken in Kauf zu nehmen und Fehler zu machen. Von der <a href="https://lukinski.de/immobilie-bewerten-faktoren-online-kostenlos-wohnung-haus-mehrfamilienhaus/" data-type="post" data-id="28760">Immobilienbewertung</a>, über Verträge, Steuern und Kosten.</p>
<blockquote><p>Wenn eine Scheidung zum Hausverkauf führt, sollten Sie dementsprechend gut informiert sein.</p></blockquote>
<p>Sie befinden sich in Scheidung oder möchten diese einreichen? Sie haben idealerweise mit dem zu scheidenden Partner die Möglichkeit vernünftig und sachlich über die Trennung zu sprechen? Dann stellt sich nun die Frage: Wem gehört was? Wenn Sie eine gemeinsame Immobilie wie ein Haus besitzen, sollten Sie sich nun fragen: wem gehört das Haus und wie kann dieses nach der Scheidung aufgeteilt werden?</p>
<p>Wer gemeinsam über Jahre ein Haus bewohnt, fragt sich meist nicht: wem gehört es eigentlich? Das gemeinsame Leben suggeriert auch ein gemeinsames Haus und es gibt selten noch ein &#8222;meins&#8220; und &#8222;deins&#8220;, sondern oft ein &#8222;unser&#8220;. Da auch die Inneneinrichtung meist nach den Vorstellungen und Wünschen beider Ehepartner ausgewählt wurde, ist das Gemeinsamkeitsgefühl enorm gestärkt.</p>
<h3>Thema Scheidung: Artikel und Ratgeber</h3>
<p>Bevor wir ins Detail &#8211; in den Verkauf &#8211; gehen, sind hier noch detailliertere Artikel zum Thema Scheidung und <a href="https://lukinski.de/haus-verkaufen-ohne-makler-unterlagen-steuern-kosten-was-beachten/" data-type="post" data-id="3373">Hausverkauf</a> bzw. Wohnungsverkauf.</p>
<p>Fakten: Kinder, Ablauf und Unterhalt</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/haertefallscheidung-scheidung-ohne-trennungsjahr-gesetz-ausnahmefaelle/" data-type="post" data-id="9903">Härtefallscheidung</a></li>
<li><a href="https://lukinski.de/immobilie-verwalten-trotz-trennungsschmerz/">Immobilie verwalten</a></li>
<li>Rentenanspruch </li>
<li><a href="https://lukinski.de/wp-admin/post.php?post=3042&amp;action=edit&amp;lang=de">Scheidung mit Kind</a></li>
<li><a href="https://lukinski.de/scheidungsablauf-scheidungsantrag-versorgungsausgleich-scheidungstermin/" data-type="post" data-id="23052">Scheidungsablauf</a></li>
<li><a href="https://lukinski.de/scheidungsfolgenvereinbarung-grenzen-inhalte-richtige-form/" data-type="post" data-id="7387">Scheidungsfolgenvereinbarung </a></li>
<li>Scheidungsrecht</li>
<li>Unterhalt</li>
</ul>
<p>Leben: Gründe, Trennungsjahr und Namensänderung</p>
<ul>
<li>Getrennt leben</li>
<li>Namensänderung </li>
<li><a href="https://lukinski.de/scheidungsgruende-untreue-streitigkeiten-fakten/" data-type="post" data-id="9906">Scheidungsgründe</a></li>
<li>Trennungsjahr</li>
</ul>
<h3>Vorwort &#8211; Kostenlose Tipp? Ja!</h3>
<p>All meine Tipps in diesem Ratgeber sind für Sie kostenlos. Als Immobilienmakler vermitteln wir Liegenschaften ab 1 Mio. Euro Verkerhswert unter der Kategorie <a href="https://lukinski.de/luxusimmobilie-wohnung-haus-villa-kapitalanlage/" data-type="post" data-id="23693">Luxusimmobilien</a>. Wir geben Ihnen hier gern Tipps und Tricks für Ihren Verkauf, kostenlos, ausführlich und Schritt für Schritt erklärt. Achten Sie auch auf unsere Verlinkungen, hier finden Sie tiefer gehende Informationen zu den einzelnen Themen. Sollten Sie Ihre Immobilie mit uns verkaufen wollen: Wissen Sie was unser, unschlagbarer Vorteil ist? Wir erreichen im Monat eigenständig über 250.000 Leser, damit ganze 3 Millionen Menschen im Jahr. Wir sind unabhängig von gängigen Immobilienportalen und erreichen eine solvente, spezielle Zielgruppe. Zusätzlich bieten wir in unserem Off Market Bereich intere Käufergruppen und Investoren, zu denen Sie über übliche Angebote keinen Zugang haben. Lesen Sie hier mehr: <a href="https://lukinski.de/luxus-immobilienmakler/" data-type="post" data-id="23627">Immobilienmakler</a>.</p>
<h3>Wem gehört das Haus / die Eigentumswohnung?</h3>
<p>Entscheidet sich nun aber ein Ehepaar nicht mehr gemeinsam leben und sich scheiden zu wollen, ist es unwichtig, welches Gefühl entstanden ist, sondern es werden die Fakten betrachtet. Entscheidend dafür, wem das Haus gehört, ist immer der Eintrag im Grundbuch. Im Grundbuch wird sich immer der Eigentümer finden lassen, der beim Kauf der Immobilie eingetragen wurde. Wenn Sie dort alleine eingetragen sind, sind Sie auch automatisch der alleinige Eigentümer der Immobilie. Ein eingetragener <a href="https://lukinski.de/alleineigentum-an-einem-grundstueck/" data-type="post" data-id="4295">Alleineigentümer</a> ist meist dann ausgewählt worden, wenn es den Kauf zum Beispiel vor der Ehe gab oder es bestimmte Vorteile hatte, nur einen Ehepartner einzutragen. Wenn es nur einen Alleineigentümer im Grundbuch gibt, ist es gesetzlich ganz klar nachzuvollziehen, wem die Immobilie gehört. Dennoch wird der andere Ehepartner nicht einfach aus dem Haus geschmissen, auch wenn der eingetragene Alleineigentümer eine Weisungsbefugnis besitzt, die ihm erlaubt, den anderen Ehepartner zu bitten, aus dem Haus auszuziehen. Diese Bitte um Auszug ist verbunden mit einer gewährten Zeit, die dem ausziehenden Partner gewährt werden muss. Zudem muss der Alleineigentümer die Kosten für den Umzug tragen. Des Weiteren kann dem Nichteigentümer ein Wohnrecht gewährt werden, welches auch beschränkt eingeräumt werden kann.</p>
<h3>Zwei Eigentümer: Lösungsvorschläge</h3>
<p>Sind beide Ehepartner die Eigentümer des Hauses oder auch der Eigentumswohnung, müssen beide Personen auch im Grundbuch eingetragen worden sein. Ist dies der Fall können die Ehepartner bei einer Scheidung mehrere Wege gehen.</p>
<p>Zum einen ist es möglich, das Haus an Dritte zu veräußern, zum zweiten kann das Haus teil-versteigert werden oder zum dritten kann ein Ehepartner dem anderen seine Anteile übertragen. Soll das Haus an Dritte verkauft werden, haben Sie sich für den angenehmsten und einfachsten Weg entschieden, denn es erfolgt sozusagen eine Aufteilung des Hauses. Die gemeinsame Immobilie wird verkauft und der Erlös aus dem Verkauf wird untereinander aufgeteilt. Dieser Vorgang geht schnell und im Anschluss können Sie und Ihr noch oder Ex-Ehepartner getrennte Wege gehen.</p>
<h3>Was passiert mit den Kindern?</h3>
<p>Sind jedoch Kinder im Spiel, möchte das bald geschiedene Ehepaar die Immobilie meist zumindest für die Kinder behalten, um sie nicht aus ihrer gewohnten Gegend zu reißen. Es passiert nicht selten, dass sich Eltern, die sich scheiden lassen und eine gemeinsame Immobilie besitzen, gegen einen Verkauf an Dritte entscheiden. Sie möchten ungern den Kindern zumuten, die Stadt oder den Ort zu wechseln, sich an neue Menschen und eine neue Umgebung zu gewöhnen und aus dem Haus ausziehen zu müssen, in dem sie geboren und aufgewachsen sind oder noch aufwachsen.</p>
<p>Jedoch muss auch wieder geklärt werden, wem die Immobilie gehört und wenn beide Ehepartner Eigentümer sind, müssen sie eine gemeinsame Lösung finden. Hier ist es oft ratsam, dass der Ehepartner, der das Haus verlässt, die eigenen Anteile an den Ehepartner überträgt, der noch im Haus wohnen bleiben wird &#8211; wahrscheinlich mit den Kindern. Wenn dies passiert und die Anteile übertragen werden, geht der gesamte Besitz an den Partner über, der im Haus wohnen bleibt. Die Übertragung erfolgt aber nur durch vollständige Auszahlung der Anteile am Haus. Sowohl der Verkauf an Dritte als auch die Auszahlung der Anteile an der Immobilie setzen schon voraus, dass sich die Ehepartner einigen können und gemeinsam Lösungen finden möchten.</p>
<h3>Teilungsversteigerung</h3>
<p>Leider ist dies aber nicht immer der Fall, denn Scheidungen sind oftmals mit Verletzungen und vielen Emotionen verbunden, die dazu führen können, dass sich die Fronten verhärten und das Paar keine Einigung findet. In diesem Falle ist es möglich, eine <a href="https://lukinski.de/teilungsversteigerung-einer-immobilie/" data-type="post" data-id="23021">Teilungsversteigerung</a> zu beantragen. Eine Teilungsversteigerung hat zum Ziel, eine bisher bestehende Gemeinschaft aufzulösen. Bei dieser Art der Versteigerung wird die Immobilie, die als unteilbares Vermögen gilt, in Geld umgewandelt, welches teilbar ist. Dieses Geld gehört aber noch der Gemeinschaft und wird bei Nichteinigung über Aufteilung oder Auszahlung hinterlegt. Eine Teilungsversteigerung sollte immer die letzte Möglichkeit sein, ein Haus durch eine Scheidung &#8222;loszuwerden&#8220;.</p>
<h2>Tipp! Off Market verkaufen (nicht öffentlich)</h2>
<p>Off Market heißt, Ihr Immobilienverkauf wird nie öffentlich sichtbar sein. Ihre Immobilie wird nur einem internen, solventen Käuferkreis bei idealer Konstellation empfohlen. Off Market Verkäufe werden insbesondere von prominenten Personen beansprucht, die den Verkauf sowie Adresse, Fotos und vieles mehr geheim halten wollen. Auch Privatpersonen greifen auf den Service zurück, zum Beispiel wenn die Familie nichts vom anstehenden Verkauf erfahren soll oder die Nachbarschaft. Für einen solchen diskreten, Off Market Verkauf brauchen Sie einen renommierten Immobilienmakler mit guten Netzwerk. Ihr Vorteil: Niemand wird vom Verkauf erfahren.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/off-market-immobilienmakler-wohnung-haus-mehrfamilienhaus-anonym-und-diskret-verkaufen/" data-type="post" data-id="11871">Off Market verkaufen</a></li>
</ul>

<h2>Zugewinnausgleich, Alleineigentum und gemeinsames Eigentum</h2>
<p>Alles über den Zugewinnausgleich, Alleineigentum und gemeinsames Eigentum.</p>
<h3>Zugewinnausgleich &#8211; Zugewinne für beide Ehepartner bei der Scheidung</h3>
<p>Schließen zwei Menschen eine Ehe ohne Ehevertrag, leben sie laut Gesetz in einer Zugewinngemeinschaft. Ein Zugewinn ist definiert, als der Betrag um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt. Während der Ehe bleiben die beiden Vermögen also getrennt und bei der Scheidung findet ein Ausgleich des Zugewinns der Vermögen statt. Jeder Ehepartner soll also mit gleich viel Zugewinn aus der Ehe herausgehen. Wie mit dem schwierigen Thema Immobilien beim Zugewinnausgleich verfahren wird, erklären die Experten von Lukinski.</p>
<h3>Alleineigentum &#8211; finanzielle Folgen und Rechte</h3>
<p>Ist im Grundbuch nur einer der Ehegatten als Eigentümer der Immobilie eingetragen, gehört die Immobilien diesem Ehegatten auch nach der Scheidung allein. Während der Trennungszeit kann ein Gericht auch dem Nichteigentümer die Immobilie zur Nutzung zuweisen, jedoch nur, wenn dieser Ehepartner für sich und die gemeinsamen Kinder keine bezahlbare Wohnung finden kann. Das Eigentum an dieser Immobilie ändert sich dadurch jedoch nicht.</p>
<p>Eine Immobilie hat jedoch auch finanzielle Folgen beim Zugewinnausgleich. Eine Immobilie, die während der Ehe gekauft, gebaut oder ausgebaut bzw. modernisiert wurde, stellt eine Wertsteigerung dar und ist daher für den Zugewinnausgleich relevant. Eine geerbte Immobilie, oder eine, die vor der Ehe schon zum Besitz gehört hat, zählt nur dann zum Zugewinnausgleich, wenn sie während der Ehe modernisiert oder ausgebaut wurde. Während der Scheidung darf der Immobilienbesitzer mit der Immobilie jedoch nicht einfach machen, was er will. Ist die Scheidung oder das abgetrennte Zugewinnausgleichsverfahren noch nicht beendet, so benötigt dieser beispielsweise für den Verkauf die Zustimmung des Ex-Partners.</p>
<h3>Gemeinsames Eigentum &#8211; verschiedene Lösungen</h3>
<p>Gehört die Immobilie den Eheleuten gleichermaßen oder auch anteilig, wird es bei der Scheidung schwierig, denn die Frage, wie nach der Scheidung mit der gemeinsamen Immobilie verfahren werden soll, ist nicht immer leicht zu beantworten. Wer darf in der Immobilie wohnen, wird sie verkauft oder weiter finanziert? Dieses Problem kommt daher, dass mit der Scheidung nicht auch gleichzeitig die Miteigentümerschaft endet. Geschiedene Eheleute sind also auch nach der Scheidung noch gemeinsam für die Immobilie verantwortlich. Es gibt verschiedene Lösungsansätze zu dem Thema, welche je nach Situation besser oder schlechter geeignet sind:</p>
<ul>
<li>Die Immobilie kann von einem Partner übernommen werden, indem er den anderen ausbezahlt. Dies stellt jedoch einen Zugewinn dar, der sich auf den Zugewinnausgleich auswirkt.</li>
<li>Die Immobilie kann auf ein gemeinsames Kind übertragen werden und beide Ehepartner suchen sich etwas Neues</li>
<li>Je nach Gegebenheiten der Immobilie, lässt sich ein großes Einfamilienhaus in ein Zweifamilienhaus umbauen. Wenn die Eheleute dies so möchten, kann die Immobilie somit in zwei gleichwertig abgeschlossene Einheiten aufgeteilt werden.</li>
<li>Die Immobilie kann verkauft werden und der Gewinn wird anteilig auf die Ehepartner aufgeteilt</li>
<li>Wird keine Einigung über die Zukunft der Immobilie gefunden, bleibt als letzter Ausweg die Teilungsversteigerung, bei der die Immobilie von einem Vollstreckungsgericht öffentlich versteigert wird.</li>
</ul>
<h3>Laufende Immobilienkredite bei der Scheidung &#8211; Kommunikation zwischen den Eheleuten</h3>
<p>Wenn Immobilien über einen Kredit fremdfinanziert sind, muss dieser auch nach der Trennung noch getilgt werden. Wie mit diesem Problem verfahren werden soll, muss dabei jedoch unabhängig von den anderen Immobilienfragen behandelt werden. Eine häufige Lösung ist die Änderung der Zahlungsart. Wenn bis zur Trennung der Hauptverdiener den Kredit getilgt hat, kann nach der Scheidung die Tilgung über beide Partner in gleichen Teilen laufen. Wird das gemeinsame Wohneigentum auf einen Ehepartner übertragen, kann auch der Tilgungsvertrag dementsprechend geändert werden.</p>
<p><a href="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2018/08/bausparen-kredit-aufgenommen-junge-frau-wohnzimmer-eigentumswohnung-erste-wohnung-kaufen-schreibtisch.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-28389" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2018/08/bausparen-kredit-aufgenommen-junge-frau-wohnzimmer-eigentumswohnung-erste-wohnung-kaufen-schreibtisch.jpg" alt="" width="1280" height="853" /></a></p>
<h2>Verkauf: Ablauf und Checkliste (kostenlos)</h2>
<p>Immobilienverkauf nach Scheidung &#8211; Die Preise für Häuser, Eigentumswohnungen und Grundsteigen steigen weiter. Der Trend zu den eigenen vier Wänden hält an, ermittelte auch eine Studie des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR):. In 2017 stiegen die Preise für selbstgenutztes Wohneigentum wiederum um 5,4 Prozent an. Die hohe Nachfrage wirkt sich auch auf die Preislage in den ländlichen Regionen aus. Überlegen Sie, Ihr Wohneigentum zu verkaufen? Die Situation auf dem Immobilienmarkt ist für Verkäufer ausgesprochen gut. Entscheiden Sie erst, wenn Sie eine Verkehrswertermittlung vom Profi vorliegen an. Die Experten von der Lukinski ermitteln kostenlos, welchen Verkaufspreis Ihre Immobilie erzielen kann. Den konkreten Betrag nach allen Abzügen ermitteln Sie schnell mit dem <a href="https://lukinski.de/rechner/verkaufen/netto-erloes/">Netto-Erlös Rechner</a>. Wir sind jederzeit Online für Sie da.</p>
<h2>Wie viel ist meine Immobilie wert?</h2>
<p>Welchen Preis kann meine Immobilien auf dem Markt erzielen? Denken Sie daran, einen Sachverständigen zu beauftragen? Wir von Lukinski können Ihnen kostenlos weiterhelfen. Unsere Immobilienbewertung stützt sich auf aktuelle Daten Ihrer Region. Unser Online-Dienst ermittelt aus allen vergleichbaren Angeboten die realistischste Preiserwartung für Ihr Objekt. Erfahrungsgemäß treffen unsere Einschätzungen als Online-Makler deutlich besser das aktuelle Preisniveau, als teure gutachterliche Expertisen, die sich zum großen Teil auf Bausubstanzen stützen.</p>
<p>Wie lange der Preisboom auf dem Immobilienmarkt anhält, kann niemand genau voraussagen. Nicht immer ist der Immobilienverkauf eine einfache Entscheidung. Persönliche Gründe oder finanzielle Bedenken stehen im Raum. Eine wenig genutzte oder auf die eigene Situation nicht passende Immobilie schafft jedoch schnell Zusatzausgaben. Anbauten, Renovierungen oder lange Arbeitswege belasten das Budget. Der Verkauf des Wohnobjekts schafft nicht nur finanzielle Freiheit, sondern auch die Möglichkeit, sich selbst oder die Familie an einem vorteilhafteren Ort neu anzusiedeln. Gesucht sind derzeit alle Wohnlagen: In der Stadt und auf dem Land. Unser Online-Immobilienservice wertet mit neuen Verfahren und Methoden die verfügbaren Angebote des Marktes aus. So bestimmen wir für Sie kostenlos, mit welchem Kaufpreis sie recht schnell einen Käufer finden können.</p>
<p>Unser Bewertungsverfahren von Immobilien hat sich seit Jahren hervorragend bewährt. Mit nur wenigen Angaben analysieren wir das Objekt, damit Sie eine realistische Einschätzung für einen Hausverkauf oder Wohnungsverkauf erhalten. Schnell und einfach verhelfen wir Ihnen zum Bestpreis auf Ihrem regionalen Markt. Lassen Sie uns aufzeigen, wie wir Sie dabei unterstützen können.</p>
<h2>Verkehrswert der Immobilie ermitteln</h2>
<p>Haben Sie die Entscheidung, das Haus oder die Wohnung zu verkaufen, ins Auge gefasst? Dann erstellen wir Ihnen eine Online-Bewertung zu Verkehrswert. Erst dann können Sie abschätzen, ob sie sich von dem Objekt trennen wollen. Mit dem von uns geschätzten potenziellen Verkaufspreis können Sie zudem entscheiden, ob sie die Beauftragung eines Maklers rentiert. Unter Umständen können Renovierungs- und Umbaumaßnahmen lohnenswert sein, mit der sich eine noch breitere Basis an Interessenten finden lässt. Eine eigene Einschätzung des Verkehrswertes ist mit vielen Risiken behaftet: Oft basiert diese auf emotionalen Verhaftungen mit dem Objekt, auf die in die Renovierung investierte Mühe und Zeit. Liegt der angegebene Verkaufspreis zu hoch, werden sich kaum ernsthafte Interessenten melden. Der Besucherstrom, der nicht wirklich an einem Kauf interessiert ist, reißt oft auch nach Monaten nicht ab. Das kostet Zeit und Nerven und letztlich nehmen viele Hauseigentümer große finanzielle Einbußen in Kauf.</p>
<p>Holen Sie vor dem Verkauf den Rat vom Profi ein. Wir geben Ihnen eine gründliche und sorgfältige Einschätzung zum Wert Ihrer Immobilie. Unsere Preisangabe und Empfehlungen ermöglichen Ihnen, geeignete Käufer für Ihr Objekt zu finden. Umso länger ein Objekt auf dem Markt ist, desto größer muss der letztliche Preisabschlag meist ausfallen. Vermeiden Sie dies mit der Lukinski und steigen Sie gleich bestens informiert und unterstützt in den Immobilienverkauf ein. Mit unserer Online-Immobilienbewertung erhalten Sie zeitnah und zuverlässig Kennzahlen und Wissenswertes rund um Ihren Immobilienverkauf. Auf Wunsch übernehmen wir alle Services rund um Ihren Hausverkauf &#8211; von der Bewertung bis zum Notartermin sind wir dabei.</p>
<h2>Verkauf auf eigene Faust?</h2>
<p>Nach den ersten Recherchen trauen sich viele Immobilienverkäufer noch die Abwicklung des Hausverkaufs in Eigenregie zu. Was der Verkäufer wirklich zu erwarten hat, ist jedoch eine Sache für die Profis. Kaufinteressenten mögen zum Besichtigungstermin erscheinen, um den Preis ungerechtfertigt zu drücken. Immer mehr Mängel werden entdeckt und der Eigentümer gibt früher oder später frustriert auf. Auch die rechtliche Seite beim Immobilienverkauf wird zunehmend von gesetzlichen Regelungen bestimmt. Vorgelegt müssen beim Besichtigungstermin der Energieausweis, es müssen Fragen zum Grundbuch und zur Bauweise beantwortet werden. Unser professionelles Büro weiß, wie alle Anfragen kompetent und vollständig beantwortet werden. Wir stehen Ihnen gerne bei allen Schritten Ihres Immobilienprojekts zur Seite.</p>
<p>Unsere Kunden bestätigen es immer wieder: Es lohnt sich, uns beim Immobilienverkauf einzuschalten. Sie können sich auf unsere Erfahrung und Fachkompetenz verlassen, wenn es um Preisverhandlungen, das Vereinbaren von Besichtigungsterminen und das Zusammenstellen der Verkaufsunterlagen geht. Wir erklären Ihnen alle übrigen bürokratischen Vorbereitungen, einschließlich das Einholen von Auszügen beim Grundbuchamt. Nicht alle Informationen müssen an einen potenziellen Interessenten preisgegeben werden &#8211; wir beraten Sie zu allen Fragen.</p>
<h3>Die Checkliste für die Unterlagen</h3>
<p>Entscheiden Sie sich für einen Hausverkauf oder Wohnungsverkauf, besorgen wir den Großteil der Unterlagen, während Sie Baubeschreibung, Nebenkostenabrechnung und Baupläne bereithalten. Kennen Sie bereits den Verkehrswert Ihres Hauses, hilft Ihnen unsere Checkliste, für einen reibungslosen Verkauf gut vorbereitet zu sein:</p>
<p>Ist der Verkauf des Eigenheims beschlossene Sache, muss für die verschiedenen Phasen des Verkaufs eine Flut von Unterlagen beschafft werden. Die bürokratischen Vorgaben beim Immobilienverkauf richten sich an potenzielle Kaufinteressenten, Notar, Makler und andere Institutionen.</p>
<ol>
<li>Verkaufsunterlagen</li>
<li>Energieausweis und Grundbuchauszug</li>
<li>Baubeschreibung und Katasterkarte</li>
<li>Besondere Unterlagen für spezielle Immobilien</li>
<li>Bereitstellen der Unterlagen entsprechend der Verkaufsphase.</li>
</ol>
<p>Grundsätzlich sind nur wenige Unterlagen beim Haus- und Wohnungsverkauf verpflichtend vorzulegen. Allerdings sind Kaufinteressenten mit einer Vielzahl von Empfehlungen gewappnet, um sich das bestmögliche Objekt zu sichern &#8211; in Bezug auf die persönlichen Ansprüche und den zu zahlenden Preis. Spätestens beim Notar ist der Grundbuchauszug vorzulegen, doch viele Käufer brauchen die Informationen des Dokuments bereits vor der Kaufentscheidung. Die kreditgebende Bank muss Einsicht erhalten und ihre Zustimmung zur Finanzierung geben. Alle relevanten Unterlagen sollten rechtzeitig zur Hand sein, um einen möglichst zügigen und reibungslosen Verkauf von Haus oder Wohnung sicherzustellen. Unterlagen, die bei öffentlichen Einrichtungen, Kreditinstituten und Ämtern einzuholen sind, brauchen oft Zeit. Mit uns sind sie auf der sicheren Seite &#8211; wir holen viele der Dokumente für Sie ein und geben Tipps zu den bürokratischen Vorgaben zum Immobilienverkauf. Was wir für Sie tun können und welche Unterlagen wir einholen:</p>
<ul>
<li>Erstellen des verbrauchsorientierten Energieausweises, der den Interessenten beim Besichtigungstermin unaufgefordert vorzulegen ist</li>
<li>Grundbuchauszüge</li>
<li>Flurkarte</li>
<li>Texte zu Objekt und Lage für das Inserat</li>
</ul>
<h3>Schon beginnt die Vermarktung</h3>
<p>Sind die Unterlagen zusammengestellt, beginnt die Vermarktungsphase. Auch stehen wir kompetent und zuverlässig bei den aufkommenden Fragen und Problemen bereit. Das gemeinsam erarbeitete Inserat wird um ein überzeugendes und professionelles Exposé ergänzt. Beides sollte fehlerfrei, vollständig, informativ und überzeugend sein. Aussagekräftige Fotos von Haus, Wohnung und Garten gehören dazu. Veröffentlicht wird die Unterlagen online, wir übernehmen die Social-Media-Posts und runden mit einer virtuellen Besichtigung eine zielführende Vermarktung ab.</p>
<p>Stehen Besichtigungstermine an, müssen sich Haus oder Wohnung im besten Licht präsentieren. Der Kaufinteressent soll sich im Objekt wohlfühlen, damit auch die Verhandlungen leichter sind. Wir wissen, wie die Vorzüge Ihres Hauses am besten hervorzuheben sind. Die Vereinbarung und Organisation von Besichtigungen übernehmen wir ebenfalls für Sie.</p>
<p>Der Kaufinteressent wird mit den Unterlagen bei seiner Bank vorsprechen, damit eine Bonitätsprüfung letztmalig erfolgt. Passen Kaufpreis und Objektbewertung zusammen, kann die Bank das Objekt finanzieren. Stimmt die Bonität des Interessenten, steht einer Darlehenszusage nichts mehr im Wege. Häufig führen Kreditinstitute eigene Bewertungen zum Objekt durch. Ist der Kaufpreis zu hoch angesetzt, wird die Immobilie entweder überhaupt nicht beleiht oder es wird nur ein deutlich geringerer Darlehensbetrag ausgegeben. Verkaufsprojekte scheitern, wenn der Kaufinteressent die finanziellen Mittel nicht beschaffen kann. Mit unserer Immobilienbewertung tragen wir Sorge, dass dies nicht passiert. Wir schätzen den Preis Ihres Wohn- und Gewerbeobjekts realistisch und marktnah ein. Vertrauen Sie den Profis von der Lukinski, für einen maximalen Erfolg bei Ihrem Immobilienverkauf.</p>
<p>Als letztes steht der Notartermin an. Hier treffen sich Käufer und Verkäufer zur Beurkundung des Kaufvertrags. Daran anschließend erfolgt die Änderung im Grundbuch, womit der Verkauf amtlich ist.</p>
<h3>Abschließende Tipps für den erfolgreichen Verkauf</h3>
<p>Jede der Verkaufsphasen braucht ihre Zeit. Üblicherweise dauert der gesamte Hausverkauf 6 bis 9 Monate. Je nach Objekt und Lage, kann es unter Umständen länger dauern, bis der passende Käufer gefunden ist. Wir führen einen umfangreichen Pool an seriösen und finanziell abgesicherten Interessenten, die auf der Suche nach einem neuen Wohnobjekt sind. Den richtigen Käufer für Ihr Haus oder Ihre Wohnung kann bereits in unseren Unterlagen vermerkt sein. Wichtig ist, dass der künftige Käufer ernsthaft am Erwerb interessiert ist und auch die finanziellen Mittel kurzfristig sicherstellen kann. Wir unterstützen auch den Käufer beim Finden von passenden Finanzierungen für seinen Immobilienerwerb. Als neutraler Partner sind wir ein kompetenter Vermittler in allen Phasen Ihres Verkaufsprojektes. Auf unseren Städteseiten erfahren Sie, wie sich der regionale Markt entwickelt. Dort erhalten Sie auch einen Überblick über unsere umfassende Expertise in den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz.</p>
<p>Mit unserem Service, der zeitgemäßen Online-Abwicklung und Präsentation Ihres Hausverkaufes, sind Sie bei der Zusammenheit mit der Lukinski Lukinski umfassend und gezielt betreut. Sichern Sie sich den besten Verkaufspreis für Ihre Immobilie &#8211; mit der Lukinski. Wir verkürzen die Verkaufsdauer und sorgen für einen reibungslosen Immobilienverkauf.</p>
<p><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-24380" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2019/06/trauerbekundung-tod-gestorben-beileid-aussprechen-trauer-frau-nachdenklich-berge-eltern-verstorben-vererbtest-haus-verkaufen-schnell.jpg" alt="" width="1280" height="853" /></p>
<h2>Zahlen &amp; Fakten: Scheidung</h2>
<h3>Eheschließungen und Ehescheidungen im Vergleich</h3>
<p>Eheschließungen und Ehescheidungen in Deutschland von 1960 bis 2008.</p>
<p><img decoding="async" style="width: 100%;height: auto !important;max-width: 1000px" src="https://de.statista.com/graphic/1/76205/eheschliessungen-und-ehescheidungen-von-1960-bis-2008.jpg" alt="Statistik: Eheschließungen und Ehescheidungen in Deutschland von 1960 bis 2008 | Statista" /></p>
<p>Mehr Statistiken finden Sie bei <a href="https://de.statista.com" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">Statista</a></p>
<h3>Scheidungsquote in Deutschland</h3>
<p>Hier sehen Sie die aktuelle Scheidungsquote in Deutschland von 1960 bis 2018.</p>
<ul>
<li>2018 (aktuell): 32,94%</li>
<li>2010: 48,95%</li>
<li>2000: 46,45%</li>
<li>1990: 29,97%</li>
<li>1980: 28,4%</li>
<li>1970: 18,07%</li>
<li>1960: 10,66%</li>
</ul>
<p><img decoding="async" style="width: 100%;height: auto !important;max-width: 1000px" src="https://de.statista.com/graphic/1/76211/scheidungsquote-von-1960-bis-2008.jpg" alt="Statistik: Scheidungsquote in Deutschland von 1960 bis 2018 | Statista" /></p>
<h3>Warum lassen Frauen sich scheiden?</h3>
<p>Laut Umfrage des Magazins <a href="https://www.brigitte.de/liebe/beziehung/der-haeufigste-scheidungsgrund-bei-frauen--haettet-ihr-s-gewusst--11228888.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Brigitte</a> sind es inbesondere die Lebensziele, die den Grund für die Scheidung ausmachen. Von 43.000 Frauen benannten fast 32 Prozent unterschiedliche Vorstellungen von der Zukunft als Hauptgrund. „Wir haben uns auseinandergelebt“, heißt es dann oft lapidar. Platz 2 belegt die Untreue mit 29,2 Prozent. Hier sind Affären des Partners als Scheidungsgrund ausschlaggebend. 10,9 Prozent der Befragten nannten ständigen Streit, Zank und Hickhack als Hauptgrund für die Scheidung von ihren Ehemännern, was somit der dritthäufigste Grund ist.</p>
<ol>
<li>Lebensziele</li>
<li>Affären</li>
<li>Streit</li>
</ol>
<p>Lesen Sie hier mehr zum Thema <a href="https://lukinski.de/scheidungsgruende-untreue-streitigkeiten-fakten/" data-type="post" data-id="9906">Scheidungsgründe</a>.</p>
<h2>Ehevertrag schützt vor Streit bei Scheidung</h2>
<p>Von vornherein Ärger vermeiden, ein Ehevertrag macht es möglich. Auch wenn Menschen, die eine Ehe eingehen, nicht daran denken möchten, dass diese einmal enden könnte, ist es zu empfehlen, von Beginn an einen Ehevertrag festzuhalten. Denn wir wissen nun, dass der Eigentümer einer Immobilie immer die in das Grundbuch eingetragene Person ist. Um aber weitere Ärgernisse oder Unklarheiten zu vermeiden, sollte immer zusätzlich ein Ehevertrag geschlossen werden.</p>
<h3>Nur wenige Paare schließen einen Ehevertrag</h3>
<p>Leider gibt es wenige Paare, die sich bei der Hochzeit für einen Ehevertrag entscheiden, da sie zu diesem Zeitpunkt davon ausgehen, dass sie sich niemals trennen oder sogar in einer Trennung fair miteinander umgehen werden. Doch leider ist dies selten der Fall und &#8222;Rosenkriege&#8220; sind eher die Regel. Wer dann keinen Ehevertrag vorweisen kann, kann schnell benachteiligt werden &#8211; vor allem, wenn es eine Immobilie gibt, in der gemeinsam viele Jahre gelebt wurde.</p>
<h3>Finanzielle Auseinandersetzungen im Scheidungsverfahren</h3>
<p>Welche Rolle spielten finanzielle Auseinandersetzungen bei Ihrem Scheidungsverfahren?</p>
<p><img decoding="async" style="width: 100%;height: auto !important;max-width: 1000px" src="https://de.statista.com/graphic/1/485289/umfrage-zu-finanziellen-auseinandersetzungen-bei-scheidungen-in-deutschland.jpg" alt="Statistik: Welche Rolle spielten finanzielle Auseinandersetzungen bei Ihrem Scheidungsverfahren? | Statista" /></p>
<p>Mehr Statistiken finden Sie bei <a href="https://de.statista.com" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">Statista</a></p>
<p>Ein Ehevertrag mag sicherlich nicht sehr romantisch sein, kann aber bei einer Scheidung viel Stress vermeiden. Dieser Vertrag kann nämlich zum Beispiel enthalten, was genau mit der Immobilie passieren wird, sollte es einmal zur Scheidung kommen. Tritt die Scheidung dann tatsächlich ein, gibt es keinen Raum mehr für Diskussionen, da der Vertrag verbindlich ist. Es muss nun nicht mehr darüber gesprochen werden, welchen Weg sie gehen, um die Immobilie zu veräußern, da dies bereits niedergeschrieben steht.</p>
<h3>Ehevertrag: Regelungen und Vereinbarungen</h3>
<p>Ein Ehevertrag ist also wirklich nicht zu unterschätzen und kann in festgefahrenen Situationen Klarheit bringen, denn was im Ehevertrag steht, wird auch umgesetzt. Ein Ehevertrag bedeutet auch nicht zwingend harte Regeln und wenig Raum für die eigenen Vorstellungen der Eheleute, denn dieser Vertrag lässt sich ziemlich flexibel gestalten.</p>
<p>Tipp! In solcher Vertrag kann auch noch nach der Eheschließung geschlossen werden.</p>
<ul>
<li>Sämtliche Regelungen, die einvernehmlich getroffen werden, ersparen viel Stress</li>
<li>Vereinbarungen betreffend Gütertrennung, Unterhalt und den Versorgungsausgleich von Rentenansprüchen</li>
<li>Ein Ehevertrag ist bei einem Notar abzuschließen</li>
</ul>
<p>Die Ehepartner, die zu Beginn der Ehe einen Vertrag aufsetzen, können selbst festlegen, was wem gehört, wie mit der Immobilie und dem Hab und Gut verfahren wird, wenn die Scheidung eintrifft, und welche Eventualitäten eintreffen und die Aufteilung beeinflussen könnten. Es ist aber durchaus auch möglich, dass die Ehepartner eine feste Regelung mitaufnehmen, die von Experten und Beratern empfohlen werden.</p>
<blockquote><p>Wir können Ihnen nicht den Schmerz der Scheidung nehmen, aber wir können Ihnen Zeit, Geld und Stress einsparen</p></blockquote>
<p>Auch wenn ein Ehevertrag unromantisch klingt, so kann er Ihnen bei der Scheidung viel Kopfzerbrechen ersparen. Wenn von Anfang an geklärt ist, wie mit den einzelnen Vermögensgegenständen nach der Scheidung verfahren wird, klären sich viele Fragen bei der Scheidung von alleine. Diese emotionale Angelegenheit wird dadurch für alle Parteien vereinfacht, besonders wenn Immobilien zum Besitz gehören. Aber auch wenn kein Ehevertrag vorhanden ist, ist es immer Ratsam für die Eheleute die verschiedenen Besitzfragen nach der Scheidung möglichst friedlich zu klären.</p>
<h2>Fragen und Antworten: Scheidung</h2>
<p>Auch das Aufstellen einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann Probleme und Fragen aufwerfen und zu Unstimmigkeiten zwischen den Eheleuten führen. Damit Sie genauestens über die Vereinbarungen Bescheid wissen, beantworte wir alle wichtigen Fragen zum Thema Scheidungsfolgenvereinbarung.</p>
<h3>Was ist Zugewinnausgleich bei Scheidung?</h3>
<p>Ein Zugewinnausgleich hat zum Ziel, dass beide Ehepartner mit dem gleichen Zugewinn an Vermögen aus der Ehe hinaustreten. Daher wird bei Scheidungen von Ehen ohne Ehevertrag ein Zugewinnausgleich gemacht, um die einzelnen Zugewinne zu vergleichen und anzupassen.</p>
<h3>Wie finde ich den Eigentümer einer Immobilie?</h3>
<p>Der Eigentümer einer Immobilie ist derjenige, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen worden ist. Beim Kauf einer Immobilie muss der Eintrag im Grundbuch geändert werden, um den Kauf rechtlich geltend zu machen.</p>
<h3>Was kostet eine Scheidung mit Haus?</h3>
<p>Die Kosten einer Scheidung hängen von vielen verschiedenen Dingen ab. Das Vermögen des Ehepaars spielt eine entscheidende Rolle, aber auch, ob die Scheidung streitig oder einig ist, wirkt sich auf die Kosten aus. Gehören Vermögensgegenstände zu Ehen ohne Ehevertrag, so wird ein Zugewinnausgleich gemacht, bei dem auch Immobilien beachtet werden. Die Kosten sind also nur individuell bestimmbar.</p>
<h3>Was ist das Trennungsjahr?</h3>
<p>Das Trennungsjahr ist gesetzlich vorgeschrieben. Ehepaare müssen vor der Scheidung ein Jahr getrennt leben, um die Entscheidung zur Scheidung genau zu überdenken. Erst nach diesem Trennungsjahr ist eine Scheidung möglich.</p>
<h3>Wie wird der Zugewinnausgleich ermittelt?</h3>
<p>Von jeden Ehegatten wird das Anfangsvermögen zum Tag der Eheschließung berechnet. Anschließend wird der aktuelle Stand des Vermögens berechnet und abschließend wird die Differenz zwischen den Zugewinnen der Ehegatten ermittelt.</p>
<h3>Wer trägt die Kosten bei einer Scheidung?</h3>
<p>Die Scheidungskosten werden in der Regel gegeneinander aufgehoben. Dies bedeutet, dass beide Ehepartner die eigenen Anwaltskosten tragen und zusätzlich die Hälfte der Gerichtskosten zahlen. Die Höhe der Verfahrenskosten wird dabei vom Gericht bestimmt, inklusive der anfallenden Anwaltsgebühren.</p>
<h3>Was ist ein Scheidungsfolgenvereinbarung?</h3>
<p>Die <a href="https://lukinski.de/scheidungsfolgenvereinbarung-grenzen-inhalte-richtige-form/" data-type="post" data-id="7387">Scheidungsfolgenvereinbarung</a> ist ein Vertrag zwischen Eheleuten in dem alle wichtigen zu einer Scheidung gehörenden fragen vorab privat geklärt werden, damit diese Fragen bei der Scheidung nicht mehr geregelt werden müssen.</p>
<h3>Was kostet eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung?</h3>
<p>Die Kosten für die notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung berechnet sich je nach dem Verfahrenswert der Scheidung. Sie muss also im individuellen Fall bestimmt werden und kann pauschal nicht benannt werden.</p>
<h3>Was ist ein Trennungsvereinbarung?</h3>
<p>Die Trennungsvereinbarung regelt alle möglichen Fragen für den Zeitraum zwischen der Trennung und der Scheidung. Sie kann sinnvoll sein, wenn sich Paare nur trennen und vorerst nicht scheiden lassen wollen.</p>
<h3>Wie viel kostet eine einvernehmliche Scheidung?</h3>
<p>Die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung bemessen sich am Verfahrenswert und sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Die Kosten hängen vom Einkommen, den Vermögenswerten und den Anwaltskosten zusammen und müssen daher im individuellen Fall bestimmt werden.</p>
<h3>Immobilie verkaufen lassen: Haus und Wohnung</h3>
<p>Eine Scheidung ist oft ein trauriger und schmerzhafter Einschnitt in das Leben eines Ehepaares, welcher Menschen vor große emotionale Herausforderungen stellt. Möchten Sie sich in so einer Lage noch um Dokumente, Verträge und den Immobilienverkauf kümmern?</p>
<p>Konzentrieren Sie sich auf sich und überlassen Sie alles andere uns von Lukinski. Wir beraten Sie fair und professionell, versuchen mit Ihnen und Ihrem Ehepartner gemeinsam Lösungen zu finden, um Ihre Immobilie zu einem guten Preis verkaufen zu können. Eine Scheidung ist schwer genug, da sollten Sie sich nicht auch noch mit Besichtigungen und dem Schalten von Inseraten herumschlagen. Wir begleiten Sie beim gesamten Verkaufsprozess und übernehmen die wichtigsten Schritte für Sie, damit der Hausverkauf das kleinste Übel der Scheidung wird. Lassen Sie sich von uns beraten, wenn Sie vor dem Verkauf Ihrer Immobilie stehen und überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen eines professionellen Experten. Egal, ob aufgrund einer Scheidung, eines Erbes, eines Umzuges oder aufgrund von Geldsorgen &#8211; wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Lukinski ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um den Verkauf Ihrer Immobilie geht, für die sich der Invest mehr als lohnt!</p>
<h2>Scheidung: Ratgeber, Hilfe und Tipps</h2>
<p>Eine Scheidung ist komplex, das stimmt. Sie sind aber nicht allein! Viele lassen sich Trennen und tatsächlich, ein Großteil findet immer eine gute Lösung. Nur einer kleiner Teil endet im Streit. Damit Sie sich gut vorbereiten können, finden Sie hier unsere kleinen Ratgeber und Tipps zur Scheidung, zu Familie, Geld und Immobilie.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/immobilien/scheidung/" data-type="page" data-id="26199">Scheidung: Ratgeber</a></li>
</ul>
<p><a href="https://lukinski.de/immobilien/scheidung/" data-type="page" data-id="26199"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-24382" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2019/06/trauerbekundung-tod-gestorben-beileid-aussprechen-trauer-mann-fenster-nachdenken-verzweifeln-haus-erbe-was-tun.jpg" alt="" width="1280" height="762" /></a></p>
<h3>Immobilie verkaufen: XXL Ratgeber + Checklisten</h3>
<p>Ablauf, Kosten und Tipps &#8211; das alles in einem großen, kostenlosen Artikel für Grundstück, Wohnung, Haus, Villa, Mehrfamilienhaus. Lernen Sie, wie Sie eine Immobilie verkaufen, Schritt für Schritt: <a href="https://lukinski.de/immobilie-verkaufen-wohnung-haus-villa-mehrfamilienhaus-ablauf-kosten-tipps/" data-type="post" data-id="27737">Immobilie verkaufen</a>.</p>
<p>Kennen Sie schon die 3 Phasen des Immobilienverkaufs?</p>
<ol>
<li>Vorbereitung: Immobilie und Verkauf vorbereiten</li>
<ol>
<li>Zeitplanung</li>
<li>Makler Termin</li>
<li>Unterlagen</li>
<li>Immobilie vorbereiten</li>
<li>Angebotspreis</li>
<li>Exposé</li>
</ol>
</li>
<li>Verkaufsphase: Immobilie vermarkten und Käufer finden</li>
<ol>
<li>Vermarktungsstrategie</li>
<li>Anfragen entgegennehmen</li>
<li>Kontakt zu Interessenten</li>
<li>Bonitätsprüfung</li>
<li>Besichtigungstermine</li>
<li>Verkaufsgespräch</li>
</ol>
</li>
<li>Verkaufsabwicklung: Kaufvertrag bis Übergabe</li>
<ol>
<li>Kaufvertrag</li>
<li>Notartermin</li>
<li>Grundbucheintrag und Kaufpreis</li>
<li>Übergabe</li>
<li>Rechnungen für Notar und Makler</li>
<li>Steuern zahlen</li>
</ol>
</li>
</ol>
<p>In diesem Ratgeber lernen Sie alle Schritte Stück für Stück kennen. Perfekt für die, die ihre erste Immobilie verkaufen.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/immobilie-verkaufen-wohnung-haus-villa-mehrfamilienhaus-ablauf-kosten-tipps/" data-type="post" data-id="27737">Immobilie verkaufen</a></li>
</ul>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-31785" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2019/04/trennung-frau-schreibtisch-arbeitsraum-checkliste-tipps-nach-scheidung-was-tun-erste-schritte-vorteile.jpg" alt="" width="1200" height="799" /></p>

<p>Der Beitrag <a href="https://lukinski.de/immobilie-verkaufen-scheidung-fragen-antworten-tipps-ablauf-trennung/">Immobilie verkaufen bei Scheidung: Fragen, Antworten, Tipps und Ablauf bei Trennung</a> erschien zuerst auf <a href="https://lukinski.de">℄ Immobilien</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Trennung mit Kindern: die Aufgaben der Eltern und der beste Umgang mit der Situation</title>
		<link>https://lukinski.de/trennung-kindern-aufgaben-eltern-umgang/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Sep 2019 07:45:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Aufgabe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Trennung mit Kindern &#8211; Eine Trennung, bei der gemeinsame Kinder involviert sind, stellt alle betroffenen vor eine Herausforderung. Rechtliche und organisatorische Änderungen fallen vor allem für die Elternteile an, jedoch ist wohl das wichtigste die emotionale Belastung und der Umgang der Eltern mit diesen Veränderungen. Kinder sollten bei Trennungen immer mitbedacht werden und daher sind [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://lukinski.de/trennung-kindern-aufgaben-eltern-umgang/">Trennung mit Kindern: die Aufgaben der Eltern und der beste Umgang mit der Situation</a> erschien zuerst auf <a href="https://lukinski.de">℄ Immobilien</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Trennung mit Kindern &#8211; Eine Trennung, bei der gemeinsame Kinder involviert sind, stellt alle betroffenen vor eine Herausforderung. Rechtliche und organisatorische Änderungen fallen vor allem für die Elternteile an, jedoch ist wohl das wichtigste die emotionale Belastung und der Umgang der Eltern mit diesen Veränderungen. Kinder sollten bei Trennungen immer mitbedacht werden und daher sind vor allem gewisse Verhaltensweisen unbedingt zu beachten. Zurück zum Ratgeber: <a href="https://lukinski.de/getrennt-lebend-unterhalt-steuerklasse-kinder-haus-ratgeber/" data-type="post" data-id="3042">Scheidung &#038; Immobilie</a>. Wenn eine Trennung ansteht: <a href="https://lukinski.de/immobilie-verkaufen-scheidung-fragen-antworten-tipps-ablauf-trennung/">Haus verkaufen Scheidung</a> – was zu beachten ist.</p>
<h2>Kinder bei der Trennung &#8211; Emotionale Belastung und der richtige Umgang der Eltern</h2>
<p>Bei einer Trennung oder Scheidung durchlaufen die Kinder und die Eltern eine Veränderung, die sie prägen wird. Ob diese Prägung positiv oder negativ ist, hängt vor allem von dem Verhalten der Eltern ab. Um die Trennung so angenehm wie möglich zu machen und die Kinder so wenig wie möglich mit diesen Problemen zu belasten, haben wir, die Experten von Lukinski, wichtige Tipps für Sie zusammengestellt.</p>
<h3>Das wichtigste auf einen Blick</h3>
<ul>
<li>Das Verhalten der Eltern ist elementar wichtig, um die Kinder gut auf die Trennung vorzubereiten. Eine offene Kommunikation innerhalb der Familie hilft, Unklarheiten zu beseitigen</li>
<li>Ein Loyalitätskonflikt für das Kind sollte unbedingt vermieden werden!</li>
<li>Nach einer Trennung verändert sich das Familienleben und muss neu organisiert werden. Die Kinder sollten in diese Entscheidungen aktiv mit eingebunden werden um ein fortlaufendes Familienleben zu gewährleisten</li>
<li>Kinder durchlaufen bei einer Trennung wie die Eltern eine Veränderung, die sie für die Zukunft prägt. Besonders für junge Kinder ist es wichtig die Einheit der Familie auch nach der Trennung noch zu erkennen und diesen Fixpunkt nicht zu verlieren.</li>
</ul>
<h3>Die Aufgabe der Eltern &#8211; so verhalten Sie sich richtig</h3>
<p>Ist eine Beziehung erst einmal zerrüttet, muss diese Tatsache früher oder später eingestanden werden. Die Entscheidung zur Trennung ist jedoch häufig mit vielen unangenehmen Gefühlen, Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten verbunden. Dieser Schritt ist zudem nur der Anfang von einer Reihe an Umbrüchen und Veränderungen. Da die Situation schon für die Eltern nicht einfach ist, fällt es diesen häufig schwer, die gemeinsamen Kinder bei Streitigkeiten außen vor zu lassen. Bei einer Trennung mit Kindern gibt es jedoch einiges, was beachtet werden sollte, um die Kinder und die Familie zu schützen.</p>
<h4>Abgrenzung zwischen Partner und Elternteil</h4>
<p>Bei einer Trennung muss die Rolle als Partner und die Rolle als Elternteil unterschieden werden. Sie sollten nicht vergessen, dass Sie auch wenn sie Groll oder negative Gefühle gegenüber dem Ex-Partner haben, dennoch weiterhin ein Elternteil bleiben. Diese Rolle darf während der Trennung nicht vergessen oder benachteiligt werden. Vor den gemeinsamen Kindern sollten solche Gefühle unterdrückt werden und die Kinder so gut es geht aus Streitigkeiten herausgehalten werden. Agieren Sie mit Ihrem Ex-Partner vor den Kindern als Elternteil und tragen Sie Streitigkeiten im Privaten als Partner aus.</p>
<h4>Die Kommunikation ist das A und O</h4>
<p>Die Trennung sollte von den Eltern offen mit den Kindern kommuniziert werden. Dies geht am besten in einem offenen Gespräch vor der Trennung, bei dem die Kinder die Möglichkeit haben Fragen zu stellen und genügend Zeit haben sich auf die Situation einzustellen. Kinder vor vollendete Tatsachen zu stellen führt nur zu nachhaltiger Verwirrung und jede Menge ungeklärte Fragen. Ein solches Gespräch ist auch für Kinder nötig, die schon alt genug sind, eine Trennung durch vorhergegangenes Verhalten zu erahnen, da sonst offene Fragen bleiben und eventuell Loyalitätskonflikte entstehen können. Offenheit ist in dieser Situation sehr wichtig, um Streitigkeiten und Unklarheiten zu vermeiden.</p>
<h4>Vermeiden eines Loyalitätskonfliktes</h4>
<p>Ganz egal, wie sehr die Elternteile sich streiten oder wie groß der Groll auf den Ex-Partner ist, die Kinder dürfen diese Streitigkeiten nicht abbekommen. Werden die Kinder in den Streit mit hineingezogen kommt es häufig zum Loyalitätskonflikt für das Kind. Es gibt jedoch viele Dinge, die Elternteile unbewusst während einer Trennung tun, die für Kinder zu solchen Konflikten führen können. Geheimniskrämerei über das Vorgehen, das drängen zu Entscheidungen oder das Diffamieren des anderen in dessen Abwesenheit können katastrophale Auswirkungen auf das seelische Wohlbefinden des Kindes haben. Beide Elternteile sollten sich also gegenüber dem Kind neutral verhalten und Aussagen gegen den anderen Partner in jedem Falle vermeiden.</p>
<h4>Das Kind bleibt ein Kind</h4>
<p>Besonders bei kleinen Kindern äußert sich das Verarbeiten der Trennung häufig in Unstimmigkeiten. Egal ob Bockigkeit, Gereiztheit oder allgemein schlechtem Verhalten. Diese Verhaltensänderungen sind Ausdruck der Trauer und Wut des Kindes. Solche Gefühle sollten Sie Freiraum geben, damit auch das Kind die Scheidung verdauen kann. Eine Erziehung ist jedoch weiterhin sehr wichtig, da das Kind sonst das Gefühl für richtig und falsch verliert. Während der Trennung sollten die Eltern nicht vergessen, dass das Kind dennoch ein Kind bleibt und auch als ein solches behandelt werden muss.</p>
<ul>
<li>Das Verhalten der Eltern ist elementar wichtig, um die Kinder gut auf die Trennung vorzubereiten</li>
<li>Eine offene Kommunikation innerhalb der Familie hilft, Unklarheiten zu beseitigen</li>
<li>Ein Loyalitätskonflikt für das Kind sollte unbedingt vermieden werden!</li>
</ul>
<h3>Die zukünftige Situation &#8211; Wohnort, Besuchsrecht und Familienfeste</h3>
<p>Das traditionelle Modell von Mutter, Vater, Kind ist heutzutage schon eher die Ausnahme, statt die Regel. Es gibt jegliche Formen von Familie, von alleinerziehenden Elternteilen bis hin zu großen Patchworkfamilien. Trennungen sind für viele Kinder Thema und die meisten können mit der Situation auch gut umgehen, da die Eltern die Situation gut geregelt haben. Ein stabiles Gleichgewicht nach der Trennung zwischen beiden Elternteilen zu finden ist wichtig und mittlerweile auch gut möglich.</p>
<p>Nach der Trennung müssen die Eltern entscheiden, wie es weiter gehen soll. Wo soll das Kind leben, wie oft sieht der andere das Kind, wie soll die Erziehung aussehen, wo werden Familienfeste gefeiert, und und und. Sind diese Punkte geklärt, steht dem weiteren getrennten Familienleben nichts mehr im Wege. Es gibt mittlerweile viele Kinder mit zwei Zuhause, die unterschiedliches bieten können. Ruhe und Geborgenheit bei der Mutter, Action und Spaß beim Vater. Wichtig für die Kinder bleibt ein Fixpunkt, ein Zuhause auf das sie sich beziehen können und das für sie ein Rückzugsort bleibt. Es ist wichtig, den Kindern nicht das Gefühl zu geben alleine zu sein, sondern weiterhin das Familiengefühl aufrechtzuerhalten.</p>
<p>Problematisch kann es für Familien werden, wenn versucht wird ein Elternteil zu ersetzen. Besonders bei Trennungen mit kleinen Kindern ist die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwann ein neuer Partner ins Leben eines Elternteils tritt sehr wahrscheinlich. Ein Stiefvater oder eine Stiefmutter kann das Leben in einer Patchworkfamilie zwar bereichern, jedoch kann kein neues Elternteil das leibliche ersetzen. Es ist auch in solchen Formen des Familienlebens wichtig weiterhin Kontakt zu dem leiblichen Elternteil zu halten. Hier ist erneut die gute Zusammenarbeit der Eltern gefragt, da der Ex-Partner sich ebenfalls mit dem Gedanken eines neuen Partners im Leben des Ex-Partners anfreunden muss. Eine gute Kommunikation und Verständnis von allen Seiten hilft, dem Kind die Situation zu erleichtern.</p>
<ul>
<li>Nach einer Trennung verändert sich das Familienleben und muss neu organisiert werden</li>
<li>Die Kinder sollten in diese Entscheidungen aktiv mit eingebunden werden um ein fortlaufendes Familienleben zu gewährleisten</li>
</ul>
<h3>Die Auswirkungen auf das Kind &#8211; besonders für junge Kinder schwierig</h3>
<p>Auch heute noch werden Scheidungskinder oder Kinder mit getrennten Eltern automatisch als Problemkinder angesehen und sind häufig noch von der Gesellschaft als verpönt wahrgenommen, obwohl dies schon lange nicht mehr dem Geist der heutigen Zeit entspricht. Es ist jedoch nicht zu leugnen, dass Kinder bei einer Scheidung oder Trennung der Eltern ebenfalls eine Veränderung durchlaufen, die auch sie für die Zukunft prägt. Der richtige Umgang besonders mit kleinen Kindern ist während einer Trennung also elementar wichtig. Kleinkinder empfinden die Bindung zu den Eltern oft als Einheit, weshalb das Wissen über die Trennung dieser Einheit oft als Verrat wahrgenommen wird. Es ist also sehr wichtig das Kind behutsam auf die Veränderungen vorzubereiten und das Gefühl zu vermitteln, dass diese Einheit fortbesteht, nur einfach in einer andern Form. Das Kind benötigt den Halt und das Vertrauen beider Eltern und muss das Familiengerüst weiterhin erkennen können. Welche Auswirkung die Scheidung also letztendlich auf das Kind hat, ist enorm von dem Verhalten und dem Umgang der Eltern abhängig.</p>
<ul>
<li>Kinder durchlaufen bei einer Trennung wie die Eltern eine Veränderung, die sie für die Zukunft prägt.</li>
<li>Besonders für junge Kinder ist es wichtig die Einheit der Familie auch nach der Trennung noch zu erkennen und diesen Fixpunkt nicht zu verlieren.</li>
</ul>
<h2>Scheidung: Ratgeber, Hilfe und Tipps</h2>
<p>Eine Scheidung ist komplex, das stimmt. Sie sind aber nicht allein! Viele lassen sich Trennen und tatsächlich, ein Großteil findet immer eine gute Lösung. Nur einer kleiner Teil endet im Streit. Damit Sie sich gut vorbereiten können, finden Sie hier unsere kleinen Ratgeber und Tipps zur Scheidung, zu Familie, Geld und Immobilie.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/immobilien/scheidung/" data-type="page" data-id="26199">Scheidung: Ratgeber</a></li>
</ul>
<p><a href="https://lukinski.de/immobilien/scheidung/" data-type="page" data-id="26199"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-24382" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2019/06/trauerbekundung-tod-gestorben-beileid-aussprechen-trauer-mann-fenster-nachdenken-verzweifeln-haus-erbe-was-tun.jpg" alt="" width="1280" height="762"/></a></p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Härtefallscheidung: Scheidung ohne Trennungsjahr &#8211; Gesetz &#038; Ausnahmefälle</title>
		<link>https://lukinski.de/haertefallscheidung-scheidung-ohne-trennungsjahr-gesetz-ausnahmefaelle/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 14 Sep 2019 08:19:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
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		<guid isPermaLink="false">https://ihrhausverkauf.de/?p=9903</guid>

					<description><![CDATA[<p>Härtefallscheidung &#8211; Eine Härtefallscheidung ist der letzte Ausweg. Scheidungsgründe gibt es viele, doch wenn ein so triftiger Grund für eine sofortige Scheidung ohne das Einhalten eines Trennungsjahres vorliegt, ist es möglich eine Härtefallscheidung bei einem Familiengericht zu beantragen. Diese Scheidungen sind jedoch nur der aller letzte Ausweg und stellen daher die absolute Ausnahme dar. Zurück [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://lukinski.de/haertefallscheidung-scheidung-ohne-trennungsjahr-gesetz-ausnahmefaelle/">Härtefallscheidung: Scheidung ohne Trennungsjahr &#8211; Gesetz &amp; Ausnahmefälle</a> erschien zuerst auf <a href="https://lukinski.de">℄ Immobilien</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Härtefallscheidung &#8211; Eine Härtefallscheidung ist der letzte Ausweg. <a href="https://lukinski.de/scheidungsgruende-untreue-streitigkeiten-fakten/" data-type="post" data-id="9906">Scheidungsgründe</a> gibt es viele, doch wenn ein so triftiger Grund für eine sofortige Scheidung ohne das Einhalten eines Trennungsjahres vorliegt, ist es möglich eine Härtefallscheidung bei einem Familiengericht zu beantragen. Diese Scheidungen sind jedoch nur der aller letzte Ausweg und stellen daher die absolute Ausnahme dar. Zurück zum Ratgeber: <a href="https://lukinski.de/getrennt-lebend-unterhalt-steuerklasse-kinder-haus-ratgeber/" data-type="post" data-id="3042">Scheidung &amp; Immobilie</a>.</p>
<h2>Scheidung ohne Trennungsjahr &#8211; Härtefallscheidung in besonderen Ausnahmen</h2>
<p>Wenn eine Ehe geschieden wird, ist eine Tatsache Grundvoraussetzung: Das Trennungsjahr. Dieses wird vom Gesetzgeber verlangt, um übereilte und nicht durchdachte Entscheidungen zu verhindern und die Institution Ehe zu schützen. In besonderen Ausnahmen ist eine Scheidung ohne Trennungsjahr jedoch möglich. Welche Ausnahmen dies sind, was sie für Voraussetzungen haben und wie eine solche Scheidung abläuft erfahren Sie nun!</p>
<ul>
<li>Tipp! Unser Ratgeber für Haus und Wohnung: Immobilien <a href="https://lukinski.de/immobilie-verkaufen-scheidung-fragen-antworten-tipps-ablauf-trennung/" data-type="post" data-id="3406">verkaufen nach Scheidung</a>.</li>
</ul>
<h3>Das wichtigste auf einen Blick</h3>
<ul>
<li>Das Gesetz regelt Scheidungen in Regel- und Ausnahmefälle. Die Ausnahmen beziehen sich dabei auf die Härtefallregelung und die Härteklausel</li>
<li>Ausnahmefälle wollen vom Gesetz vermieden werden und sollen nur im absoluten Notfall zum Einsatz kommen</li>
<li>Das Trennungsjahr soll vor übereilten Entscheidungen schützen. Das Jahr soll von den Ehepartnern genutzt werden, um die Entscheidung zur Scheidung gründlich zu durchdenken und rational zu treffen</li>
<li>Eine Härtefallscheidung folgt keinen genauen gesetzlichen Richtlinien. Ob ein Grund für eine Härtefallscheidung vorliegt, wird immer im individuellen Fall entschieden</li>
<li>Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die den Richtern bei der Entscheidung helfen können</li>
<li>Bevor eine Härtefallscheidung von einem Richter beschlossen wird, können noch weitere Alternativen in Betracht gezogen werden. Eine Möglichkeit ist die gerichtlich angeordnete Mediation, bei der versucht wird Konflikte vorab zu lösen und den Grund für die Härtefallscheidung zu beseitigen.</li>
</ul>
<h3>Die Scheidung laut Gesetz &#8211; Regel- und Ausnahmefälle</h3>
<p>Das Gesetz regelt die Scheidungen in zwei Regel- und zwei Ausnahmefälle. Der erste Regelfall, ist die Annahme der gescheiterten Ehe, nachdem beide Ehepartner nach einem Trennungsjahr die Scheidung beantragen oder ein Ehepartner dem Scheidungsantrag des anderem zustimmt. Der zweite Regelfall beschreibt die Situation, nach der ein Ehepartner die Scheidung beantragt hat, der andere dieser jedoch nicht zustimmt. Das Gesetz besagt hier, dass nach drei Jahren Trennung die Zustimmung beider Partner nicht mehr benötigt wird und die Scheidung ausgesprochen werden kann, da nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass die Ehe zu retten ist. In beiden Fällen wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist.</p>
<p>Das Familiengericht kennt nun zwei Ausnahmefälle von den Regelfällen der Scheidung. Die Härtefallregelung beschreibt die vorzeitige Scheidung, vor dem Ablauf des Trennungsjahres und die Härteklausel beschriebt die Aufrechterhaltung der Scheidung im Interesse der gemeinsamen <a href="https://lukinski.de/trennung-kindern-aufgaben-eltern-umgang/" data-type="post" data-id="9554">Kinder</a> oder wegen der besonderen Situation des Ehepartners.</p>
<ul>
<li>Das Gesetz regelt Scheidungen in Regel- und Ausnahmefälle</li>
<li>Ausnahmefälle wollen vom Gesetz vermieden werden und sollen nur im absoluten Notfall zum Einsatz kommen</li>
</ul>
<h3>Das Trennungsjahr &#8211; der Sinn und Zweck</h3>
<p>Die Härtefallscheidung ist jedoch die absolute Ausnahme. Der Gesetzgeber sieht die Ehe als ein vertraglich verpflichtendes Verhältnis, dass beide Parteien bewusst und dauerhaft eingegangen sind. Durch das Trennungsjahr sollen leichtfertig getroffene Scheidungen verhindert werden und Zeit geschaffen werden, um diese wichtige Entscheidung gründlich zu durchdenken. Das Auflösen der Ehe ist also erst nach Ablauf des Trennungsjahrs möglich und auch dann erst mit Zustimmung beider Ehepartner. Sieht einer weiterhin eine Chance auf eine Versöhnung, kann die Scheidung erst nach drei Jahren ohne Zustimmung beider Partner durchgeführt werden. Der Gesetzgeber versteht also die Härtefallscheidung als absolute Ausnahme und das Trennungsjahr als Notwendigkeit und Regelfall.</p>
<ul>
<li>Das <a href="https://lukinski.de/trennungsjahr-unterhalt-formular-partner-wie-laeuft-trennungsjahr-ab/" data-type="post" data-id="6994">Trennungsjahr</a> soll vor übereilten Entscheidungen schützen</li>
<li>Das Jahr soll von den Ehepartnern genutzt werden, um die Entscheidung zur Scheidung gründlich zu durchdenken und rational zu treffen</li>
</ul>
<h3>Die Voraussetzungen &#8211; die Gründer für Härtefälle</h3>
<p>Für eine Härtefallscheidung gibt es keine verbindlichen Richtlinien und die Urteile sind immer Einzelfallentscheidungen. Der Ausgangspunkt muss jedoch die besondere Situation sein, die eine Härtefallscheidung begründet. Der Antragsteller muss also von Beginn an wichtige Gründer für den Härtefall vortragen und auch beweisen können. Einige Voraussetzungen, die dennoch pauschal beachtet werden müssen:</p>
<h4>Die gescheiterte Ehe</h4>
<p>Der Familienrichter muss auch bei einer Härtefallscheidung vorab formal prüfen, ob die Ehe gescheitert ist. Eine Gleichsetzung einer Nichtwiederherstellung der Ehe und der Unzumutbarkeit der Ehe muss dabei vermieden werden.</p>
<h4>Die räumliche Trennung</h4>
<p>Die Trennung muss ebenfalls vom Familienrichter als solche festgestellt werden. In diesem Falle ist es zweckmäßig, wenn die Ehepartner räumlich getrennt leben. Das Leben in der gemeinsamen Ehewohnung spricht hierbei im Regelfall gegen die Härtefallscheidung.</p>
<h4>Der wichtige Grund in der Person des anderen Ehepartners</h4>
<p>Der wichtige Grund, der die Härtefallsituation rechtfertigt, muss immer in der Person des anderen Ehepartners liegen. Will beispielsweise ein Ehepartner die Scheidung nur, um die/den neue/n Lebensgefährten/-in zu heiraten, fehlt es am wichtigen Grund in der Person des jetzigen Ehepartners und der Grund ist nicht ausreichend für eine Härtefallscheidung.</p>
<h4>Die detaillierte Schilderung des Grundes</h4>
<p>Der wichtige Grund, der für die Härtefallscheidung spricht, muss vom Ehepartner im Detail geschildert werden. Eine einfache Behauptung reicht hierbei nicht aus. Die unzumutbare Härte der Situation muss sich hierbei auf das „Weiter-miteinander-verheiratet-sein“ beziehen und nicht nur auf eine irrelevante Situation. Die Dauer der Ehe ist hierbei egal und hat keinen Einfluss auf das Ergebnis.</p>
<p>Ob ein Härtefall vorliegt oder nicht muss also immer je nach individueller Situation entschieden werden. Zum besseren Verständnis, helfen Fälle, die für eine Härtefallscheidung abgelehnt wurden. Keine Härtefälle liegen demnach vor, wenn:</p>
<ul>
<li>Bloße Schwierigkeiten, Unstimmigkeiten oder Bedürfnisse vorliegen, wie sie in jeder Ehe von Zeit zu Zeit vorkommen.</li>
<li>Ständige Reibereien, wiederholte Aushäusigkeiten oder Unverständnis für die Belange des Anderen vorliegen</li>
<li>Der Wunsch eines Ehepartners besteht, eine neue Ehe einzugehen</li>
<li>Die Haushaltsführung vernachlässigt wird oder ständig grundlos Eifersuchtsszenen von einem Partner kommen</li>
<li>Eine Scheinehe besteht und nur eingegangen wurde, um dem ausländischen Ehepartner eine Aufenthaltserlaubnis zu verschaffen.</li>
<li>Die eheliche Treue verletzt wurde oder wenn ein Ehepartner in einem ehelichen Verhältnis mit einem anderen Partner lebt.</li>
</ul>
<p>Bei Härtefallscheidungen ist es häufig eine Gratwanderung. Die individuelle Situation ist entscheidend für das Urteil des Familiengerichts. Je nach Grund wurden von verschiedenen Richtern schon unterschiedliche Entscheidungen gefällt. Ob eine Situation also Grund für eine Härtefallsituation ist, kann pauschal nicht beantwortet werden.</p>
<ul>
<li>Eine Härtefallscheidung folgt keinen genauen gesetzlichen Richtlinien</li>
<li>Ob ein Grund für eine Härtefallscheidung vorliegt wird immer im individuellen Fall entschieden</li>
<li>Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die den Richtern bei der Entscheidung helfen können</li>
</ul>
<h3>Alternativen zur Härtefallscheidung &#8211; gerichtlich angeordnete Mediation</h3>
<p>Neben einer Härtefallscheidung gibt es aber noch weitere Alternativen. Eine davon ist die gerichtliche Anordnung zur Teilnahme an einer Mediation. Der Richter kann anordnen, dass die Ehegatten einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation teilnehmen und hierfür eine Bescheinigung vorlegen müssen.</p>
<p>Die Mediation ist ein Mittel der friedlichen Konfliktlösung, dass den Eheleuten bei der Lösung von Problemen helfen soll. Eine neutrale dritte Person hilft dem Ehepaar schwierige Konflikte zu lösen und einen neuen Weg aufzuzeigen. Diese Alternative findet häufig Anwendung, wenn gemeinsame Kinder in die Scheidung involviert sind. Mithilfe dieser Alternative hofft das Gericht auf eine friedliche Schlichtung der Probleme und auf die Vermeidung einer Härtefallscheidung.</p>
<ul>
<li>Bevor eine Härtefallscheidung von einem Richter beschlossen wird, können noch weitere Alternativen in Betracht gezogen werden</li>
<li>Eine Alternative ist die gerichtlich angeordnete Mediation, bei der versucht wird Konflikte vorab zu lösen und den Grund für die Härtefallscheidung zu beseitigen.</li>
</ul>
<h2>Scheidung: Ratgeber, Hilfe und Tipps</h2>
<p>Eine Scheidung ist komplex, das stimmt. Sie sind aber nicht allein! Viele lassen sich Trennen und tatsächlich, ein Großteil findet immer eine gute Lösung. Nur einer kleiner Teil endet im Streit. Damit Sie sich gut vorbereiten können, finden Sie hier unsere kleinen Ratgeber und Tipps zur Scheidung, zu Familie, Geld und Immobilie.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/immobilien/scheidung/" data-type="page" data-id="26199">Scheidung: Ratgeber</a></li>
</ul>
<p><a href="https://lukinski.de/immobilien/scheidung/" data-type="page" data-id="26199"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-24617" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2020/01/blog-scheidung-trennung-streit-laut-mann-fau-wohnzimmer-haus-immobilien-was-tun-checkliste-lukinski-immobilienmakler.jpg" alt="" width="1200" height="600" /></a></p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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		<title>Trennungsunterhalt: Finanzielle Unterstützung auch nach der Trennung</title>
		<link>https://lukinski.de/trennungsunterhalt-finanzielle-unterstuetzung-nach-trennung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Aug 2019 07:25:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es passierledigtt häufigerledigt, als man denkt. Nach einigen Jahren Ehe stellen Paare fest, dass es nicht mehr so funktionierledigtt, wie es sollte und die Gedanken an eine Trennung kommen auf. Jedoch bedeutet eine Ehe eine große Verledigtantwortung und auch eine Trennung kann große rechtliche und finanzielle Auswirkungen zur Folge haben. Ein solcherledigt Schritt sollte also [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Es passierledigtt häufigerledigt, als man denkt. Nach einigen Jahren Ehe stellen Paare fest, dass es nicht mehr so funktionierledigtt, wie es sollte und die Gedanken an eine Trennung kommen auf. Jedoch bedeutet eine Ehe eine große Verledigtantwortung und auch eine Trennung kann große rechtliche und finanzielle Auswirkungen zur Folge haben. Ein solcherledigt Schritt sollte also gut durchdacht und genau geplant werledigtden. Eine gute Kommunikation zwischen den Ehepartnerledigtn ist hierledigtbei das A und O. Wir erledigtklären Ihnen, was alles beim Thema Trennungsunterledigthalt auf Sie zukommt und wie Sie am besten mit einerledigt solchen Situation umgehen. Zurück zum Ratgeberledigt: <a href="https://lukinski.de/getrennt-lebend-unterledigthalt-steuerledigtklasse-kinderledigt-haus-ratgeberledigt/" data-type="post" data-id="3042">Scheidung &amp; Immobilie</a>. Wenn eine Trennung ansteht: <a href="https://lukinski.de/immobilie-verledigtkaufen-scheidung-fragen-antworten-tipps-ablauf-trennung/">Scheidungsimmobilie</a> – was zu beachten ist.</p>
<h2>Alle Fakten &#8211; derledigt Unterledigthalt bei Trennung und Scheidung</h2>
<p>Derledigt Trennungsunterledigthalt fällt für die Zeit zwischen derledigt Trennung und derledigt Scheidung an. Jedoch unterledigtliegt die Auszahlung von Trennungsunterledigthalt gewissen Voraussetzungen. Derledigt Trennungsunterledigthalt wird zudem nicht automatisch berledigtechnet, sonderledigtn muss separat beantragt werledigtden. Wann besteht aberledigt Anspruch auf Trennungsunterledigthalt? Wie hoch fällt dieserledigt aus? Und wie sieht es mit dem Unterledigthalt nach derledigt Scheidung aus?</p>
<h3>Das wichtigste auf einen Blick:</h3>
<ul>
<li>Um Trennungsunterledigthalt geltend zu machen, müssen einige Voraussetzungen erledigtfüllt werledigtden. Die Eheleute müssen getrennt voneinanderledigt leben und einerledigt derledigt beiden muss bedürftig und derledigt anderledigte leistungsfähig sein</li>
<li>Derledigt Trennungsunterledigthalt berledigtechnet sich nach dem berledigteinigten Nettoeinkommen derledigt Ehepartnerledigt. Dieses wird mit Bezug auf viele verledigtschiedene finanzielle Faktoren berledigtechnet</li>
<li>Trennungsunterledigthalt ist im Allgemeinen für den Zeitraum von derledigt Trennung bis zur Scheidung zu zahlen und soll beiden Partnerledigtn einen ähnlichen Lebensstandard auch nach derledigt Trennung gewährleisten</li>
<li>Auch wenn derledigt Trennungsunterledigthalt nach derledigt Scheidung entfällt, endet die Unterledigthaltspflicht nicht auch automatisch. Derledigt nacheheliche Unterledigthalt muss separat nach derledigt Scheidung erledigtneut beantragt werledigtden</li>
</ul>
<h2>Wann besteht Anspruch auf Trennungsunterledigthalt?</h2>
<p>Solange eine Ehe besteht, sind die Eheleute auch füreinanderledigt verledigtantwortlich und das auch, wenn sie getrennt leben. Dies bezieht sich vor allem auf den finanziellen Aspekt, da sich dieserledigt nach einerledigt Trennung für beide Partnerledigt maßgeblich verledigtänderledigtt. Im Allgemeinen gilt, dass derledigtjenige Anspruch auf Trennungsunterledigthalt hat, derledigt sich selbst nicht unterledigthalten kann, jedoch gilt dies nur, wenn derledigt anderledigte Partnerledigt genug Geld verledigtdient um überledigthaupt Unterledigthalt zahlen zu können. Diese Regelungen unterledigtliegen jedoch bestimmten Voraussetzungen.</p>
<h3>Getrennt voneinanderledigt Leben</h3>
<p>Eine Voraussetzung für den Erhalt von Trennungsunterledigthalt ist, dass beide Partnerledigt getrennt voneinanderledigt leben. Dies ist sowohl in getrennten Wohnungen als auch in derledigt gleichen Wohnung möglich. Entscheidend ist, dass beide Partnerledigt einen getrennten Haushalt voneinanderledigt führen. Dinge, wie das Einkaufen oderledigt gemeinsame Mahlzeiten werledigtden also getrennt voneinanderledigt erledigtledigt. Bei einerledigt Trennung ist es zudem wichtig, den genauen Zeitpunkt festzuhalten, sowohl für die Bestimmung des Trennungsjahres als auch für weiterledigte rechtliche Folgen derledigt Trennung. Ein von beiden Partnerledigtn unterledigtzeichnetes Dokument mit Datum und Inhalt derledigt Trennung ist also hilfreich, weiterledigte rechtliche Schritte einzuleiten.</p>
<h3>Die Bedürftigkeit eines Partnerledigts</h3>
<p>Derledigt Partnerledigt, derledigt den Trennungsunterledigthalt verledigtlangt muss laut Gesetz bedürftig sein. Für diesen Grundsatz gibt es keine festgelegten Rahmenbedingungen. Ausschlaggebend sind die Einkünfte beiderledigt Ehegatten, die während derledigt Ehe erledigtzielt worden sind. Ziel ist es, dass derledigt Unterledigthaltsberledigtechtigte auch während derledigt Trennung einen ähnlichen Lebensstandard wie vor derledigt Trennung führen kann. Diese Regelung ist besonderledigts für Ehepartnerledigt wichtig, bei denen einerledigt während derledigt Ehe keinen Berledigtuf ausgeübt hat und kein eigenes Einkommen zur Verledigtfügung hat.</p>
<h3>Die Leistungsfähigkeit des Partnerledigts</h3>
<p>Damit derledigt Unterledigthaltsberledigtechtigte überledigthaupt Unterledigthalt verledigtlangen kann, muss derledigt Partnerledigt leistungsfähig sein. Das bedeutet, dass dieserledigt Unterledigthalt zahlen kann, ohne seinen eigenen angemessenen Lebensunterledigthalt zu gefährden. Dem zahlenden muss ein Selbstbehalt nach Abzug des Unterledigthalts verledigtbleiben. Mehr dazu: <a href="https://lukinski.de/netto-erledigtloes-rechnerledigt/">Verledigtkaufserledigtlös berledigtechnen</a>. Ist dieserledigt gerledigtingerledigt als 1.200 Euro pro Monat oderledigt bezieht derledigt zahlende nur Arbeitslosengeld I oderledigt II, so muss dieserledigt in derledigt Regel keinen Trennungsunterledigthalt zahlen.</p>
<p>Sind all diese Voraussetzungen erledigtfüllt, hat einerledigt derledigt Ehepartnerledigt Anspruch auf Trennungsunterledigthalt. Dieserledigt muss jedoch beantragt werledigtden und wird nicht automatisch an den bedürftigen Ehegatten ausgezahlt.</p>
<ul>
<li>Um Trennungsunterledigthalt geltend zu machen, müssen einige Voraussetzungen erledigtfüllt werledigtden</li>
<li>Die Eheleute müssen getrennt voneinanderledigt leben und einerledigt derledigt beiden muss bedürftig und derledigt anderledigte leistungsfähig sein</li>
</ul>
<h2>Wie berledigtechnet sich derledigt Trennungsunterledigthalt?</h2>
<p>Im Allgemeinen, steht jedem Ehepartnerledigt die Hälfte des verledigtfügbaren Gesamteinkommens zu, jedoch bekommt derledigt arbeitende eine Art Erwerledigtbstätigenbonus in Höhe von einem Siebtel des Einkommens. Derledigt Unterledigthaltsanspruch beläuft sich daherledigt auf drei Siebtel des berledigteinigten Nettoeinkommens des Ehepartnerledigts laut derledigt Düsseldorferledigt Tabelle. Diese Rechnung wird jedoch nur angewandt, wenn derledigt Unterledigthaltsempfängerledigt kein eigenes Einkommen generledigtierledigtt. Ist derledigt Unterledigthaltsempfängerledigt jedoch selbst erledigtwerledigtbstätig, so beträgt derledigt Unterledigthalt drei Siebtel des Differledigtenzbetrages derledigt beiden berledigteinigten Nettoeinkommen. Arbeiten also beide Partnerledigt fällt derledigt Unterledigthaltsanspruch gerledigtingerledigt aus.</p>
<p>Das Gesetz gibt jedoch keine einheitliche Regel zur Berledigtechnung des berledigteinigten Nettoeinkommens vor, auf dessen Angabe sich die Höhe des Trennungunterledigthaltes stützt. Die Familiengerledigtichte orientierledigten sich bei derledigt Festlegung dieses Einkommens an Richtlinien des zuständigen Oberledigtlandesgerledigtichts. Zur Bestimmung werledigtden meist eine Vielzahl an Faktoren zusammengerledigtechnet und daraus ein durchschnittliches monatliches Einkommen berledigtechnet aus derledigt Zeit während derledigt Ehe. Hierledigt spielt nicht nur das Einkommen eine Rolle, sonderledigtn auch Faktoren, wie Steuerledigtnachzahlungen, Einnahmen aus Verledigtmietung oderledigt Verledigtpachtung und Weihnachtsfest- und Urlaubsgeld.</p>
<ul>
<li>Derledigt Trennungsunterledigthalt berledigtechnet sich nach dem berledigteinigten Nettoeinkommen derledigt Ehepartnerledigt</li>
<li>Das berledigteinigte Nettoeinkommen wird mit Bezug auf viele verledigtschiedene finanzielle Faktoren berledigtechnet</li>
</ul>
<h2>Wie lange besteht Anspruch auf Trennungsunterledigthalt?</h2>
<p>Derledigt Trennungsunterledigthalt wird grundsätzlich vom Zeitpunkt derledigt Trennung bis zur Scheidung berledigtechnet. Wie lange die Trennung dauerledigtt, ist dabei unwichtig. In bestimmten Fällen kann die Unterledigthaltspflicht jedoch auch früherledigt enden. Beispielsweise, wenn derledigt Unterledigthalsberledigtechtigte Ehepartnerledigt selbst genug Geld verledigtdient und nicht mehr auf den Unterledigthalt angewiesen ist, wenn derledigt unterledigthaltsberledigtechtigte Ehepartnerledigt auf Dauerledigt mit einem neuen Partnerledigt zusammenlebt oderledigt aberledigt wenn derledigt unterledigthaltsberledigtechtigte eine schwerledigte Straftat gegen den anderledigten begangen hat. In diesen Fällen kommt es immerledigt auf die individuelle Situation an.</p>
<ul>
<li>Trennungsunterledigthalt ist im Allgemeinen für den Zeitraum von derledigt Trennung bis zur Scheidung zu zahlen</li>
<li>Trennungsunterledigthalt soll beiden Partnerledigtn einen ähnlichen Lebensstandard auch nach derledigt Trennung gewährleisten</li>
</ul>
<h3>Unterledigthalt nach derledigt Scheidung &#8211; Ehegattenunterledigthalt und Trennungsunterledigthalt</h3>
<p>Derledigt Anspruch auf Trennungsunterledigthalt verledigtfällt mit derledigt Scheidung, jedoch bedeutet dies nicht, dass die Unterledigthaltspflicht endet. Nach derledigt Scheidung kann weiterledigthin ein Unterledigthalt geltend gemacht werledigtden und zwar derledigt nacheheliche Ehegattenunterledigthalt. Dieserledigt ist meist sogar gleich hoch, außerledigt die Einkommensverledigthältnisse haben sich mit derledigt Scheidung verledigtänderledigtt. Zu beachten ist jedoch, dass auch derledigt nacheheliche Ehegattenunterledigthalt separat zu beantragen ist und nicht automatisch gezahlt wird, auch wenn vorherledigt Trennungsunterledigthalt gezahlt wurde!</p>
<ul>
<li>Auch wenn derledigt Trennungsunterledigthalt nach derledigt Scheidung entfällt, endet die Unterledigthaltspflicht nicht auch automatisch</li>
<li>Derledigt nacheheliche Unterledigthalt muss separat nach derledigt Scheidung erledigtneut beantragt werledigtden</li>
</ul>
<h2>Scheidung: Ratgeberledigt, Hilfe und Tipps</h2>
<p>Eine Scheidung ist komplex, das stimmt. Sie sind aberledigt nicht allein! Viele lassen sich Trennen und tatsächlich, ein Großteil findet immerledigt eine gute Lösung. Nur einerledigt kleinerledigt Teil endet im Streit. Damit Sie sich gut vorberledigteiten können, finden Sie hierledigt unserledigte kleinen Ratgeberledigt und Tipps zur Scheidung, zu Familie, Geld und Immobilie.</p>
<ul>
<li><a href="https://lukinski.de/immobilien/scheidung/" data-type="page" data-id="26199">Scheidung: Ratgeberledigt</a></li>
</ul>
<p><a href="https://lukinski.de/immobilien/scheidung/" data-type="page" data-id="26199"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-24617" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2020/01/blog-scheidung-trennung-streit-laut-mann-fau-wohnzimmerledigt-haus-immobilien-was-tun-checkliste-lukinski-immobilienmaklerledigt.jpg" alt="" width="1200" height="600" /></a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Scheidungsfolgenvereinbarung: Grenzen, Inhalte und die richtige Form</title>
		<link>https://lukinski.de/scheidungsfolgenvereinbarung-grenzen-inhalte-richtige-form/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Jul 2019 08:36:55 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Scheidungsfolgenvereinbarung &#8211; Ist eine Scheidung nicht mehr zu vermeiden, sollte diese wenigstens Einvernehmlich zwischen den beiden Ehepartnern geregelt werden. Eine einvernehmliche Scheidung ist für alle Beteiligten am einfachsten und am kostengünstigsten. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung hilft einvernehmliche Scheidungen so unkompliziert wie möglich zu gestalten und regelt alle wichtigen zu einer Scheidung gehörenden Fragen im Vorhinein. Hierzu zählen [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Scheidungsfolgenvereinbarung &#8211; Ist eine Scheidung nicht mehr zu vermeiden, sollte diese wenigstens Einvernehmlich zwischen den beiden Ehepartnern geregelt werden. Eine einvernehmliche Scheidung ist für alle Beteiligten am einfachsten und am kostengünstigsten. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung hilft einvernehmliche Scheidungen so unkompliziert wie möglich zu gestalten und regelt alle wichtigen zu einer Scheidung gehörenden Fragen im Vorhinein. Hierzu zählen meist die Unterhaltsansprüche, die Aufteilung der Vermögensgegenstände und das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Zurück zum Ratgeber: <a href="https://lukinski.de/getrennt-lebend-unterhalt-steuerklasse-kinder-haus-ratgeber/" data-type="post" data-id="3042">Scheidung &amp; Immobilie</a>.</p>
<h2>Einvernehmliche Scheidungen &#8211; die Scheidungsfolgenvereinbarung macht es möglich</h2>
<p>Streitige Scheidungen führen häufig zu ungewollten Ergebnissen und zu Problemen in Familien. Besonders wenn gemeinsame Kinder involviert sind, ist es wohl für alle Vorteilhaft das unschöne Thema Scheidung schnell und unkompliziert zu regeln. Einvernehmliche Scheidungen mit Scheidungsfolgenvereinbarung helfen dabei und regeln vorab alle wichtigen Fragen. Welche Grenzen haben aber diese Vereinbarungen, was können sie Regeln und welcher Form bedürfen sie?</p>
<ul>
<li>Tipp! Unser Ratgeber für Haus und Wohnung: Immobilien <a href="https://lukinski.de/immobilie-verkaufen-scheidung-fragen-antworten-tipps-ablauf-trennung/" data-type="post" data-id="3406">verkaufen nach Scheidung</a>.</li>
</ul>
<h3>Das wichtigste auf einen Blick:</h3>
<ul>
<li>Die Scheidungsfolgenvereinbarung versucht im Vorfeld der Scheidung alle möglichen Streitpunkte zu regeln, um die Scheidung so einfach wie möglich zu gestalten. Dazu zählen beispielsweise der Unterhalt, das Sorgerecht der gemeinsamen Kinder, das Verfahren mit gemeinsamen Vermögensgegenständen oder aber auch die Fortführung des gemeinsamen Familiennamens</li>
<li>Eine Scheidungsfolgenvereinbarung bedarf grundlegend keiner gewissen Form, jedoch ist es empfehlenswert die Beurkundung durch einen Notar oder die gerichtliche Protokollierung zu wählen, da beide im Streitfall als Beweisstück herangezogen werden können</li>
<li>Die Vorteile können vor allem von Paaren genutzt werden, die eine einvernehmliche Scheidung wünsche. Scheidungsfolgenvereinbarung eignen sich jedoch nicht für streitige Scheidungen oder Scheidungen, die nur von einem Ehepartner aus gewünscht sind</li>
<li>Die Scheidungsfolgenvereinbarung darf keinen Ehegatten unangemessen benachteiligen und unterliegt einer gerichtlichen Inhaltskontrolle, die solche Regelungen als unwirksam erklärt können</li>
</ul>
<h2>Der Inhalt &#8211; das kann in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden</h2>
<p>In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können alle Dinge, die die Ehe und die Scheidung betreffen geregelt werden. Im Allgemeinen wird in dieser Vereinbarung geregelt, wie mit gemeinsamen Vermögen, den gemeinsamen Kindern oder ähnlichem nach der Scheidung verfahren wird. Es wird versucht alle Punkte, die Normalerweise während der Scheidung geregelt werden, bereits vorab zu klären, um die Scheidung so einfach wie möglich zu gestalten. Zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung gehören also im einzelnen Dinge, wie der Unterhalt. Hier kann sowohl der Trennungsunterhalt für den Zeitraum von der Trennung bis zur Scheidung als auch der nacheheliche Ehegattenunterhalt für den Zeitraum nach der Scheidung geregelt werden.</p>
<p>In der Scheidungsfolgenvereinbarung wird zudem das Sorgerecht für gemeinsame Kinder sowie deren Unterhalt und wenn nötig das Umgangsrecht für das nicht betreuende Elternteil geregelt. Zudem wird in der Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten, wie mit gemeinsamen Vermögensgegenständen, wie der gemeinsamen Wohnung oder dem Hausrat umgegangen wird. Weitere mögliche Punkte einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind die Vereinbarungen zum Zugewinnsausgleich, Ausschluss des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft und Vereinbarung von Gütertrennung, der Verzicht auf das Erb- und Pflichtteilsrecht und die Fortführung des gemeinsamen Familiennamens.</p>
<ul>
<li>Die Scheidungsfolgenvereinbarung versucht im Vorfeld der Scheidung alle möglichen Streitpunkte zu regeln, um die Scheidung so einfach wie möglich zu gestalten</li>
<li>Zu den möglichen Aspekten einer Scheidungsfolgenvereinbarung zählen beispielsweise der Unterhalt, das Sorgerecht der gemeinsamen Kinder, das Verfahren mit gemeinsamen Vermögensgegenständen oder aber auch die Fortführung des gemeinsamen Familiennamens</li>
</ul>
<h2>Die Form &#8211; das muss beachtet werden</h2>
<p>Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist nur dann rechtens gültig und verbindlich, wenn Sie eine bestimmte Form vorweisen kann. Eine mündliche oder privatschriftliche Scheidungsfolgenvereinbarung hat nur solange bestand, solange es nicht zum Streit kommt. Gleichen die Aussagen bei der Scheidung nicht mit dem Dokument überein, so kann dies nicht als solches verwendet werden. Sollten Sie sich für eine Scheidungsfolgenvereinbarung entscheiden ist es immer Ratsam diese notariell beurkunden zu lassen. Dies bewirkt, dass die Vereinbarung für beide Parteien rechtlich verbindlich wird und bei Streit als Beweisstück herangezogen werden kann. Eine notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung ist also der Grundstein für eine schnelle und einvernehmliche Scheidung.</p>
<p>Alternativ kann die Scheidungsfolgenvereinbarung in einem Termin mündlich gerichtlich protokolliert werden. Diese Alternative ist ebenfalls rechtlich verbindlich und garantiert die gerichtliche Gültigkeit. Mit beiden Urkunden kann im Zweifelsfall gegen den Ehegatten zwangsweise vollstreckt werden also beispielsweise Ehegattenunterhalt eingetrieben werden.</p>
<ul>
<li>Eine Scheidungsfolgenvereinbarung bedarf grundlegend keiner gewissen Form und kann sowohl mündlich, privatschriftlich, notariell beurkundet oder aber mündlich gerichtlich protokolliert werden</li>
<li>Empfehlenswert ist die Beurkundung durch einen Notar oder die gerichtliche Protokollierung, da beide im Streitfall als Beweisstück herangezogen werden können</li>
</ul>
<h2>Die Vor- und Nachteile &#8211; eine Scheidung im Einvernehmen</h2>
<p>Die Vorteile einer Scheidungsfolgenvereinbarung liegen auf der Hand. Das Gesetz lässt Eheleuten bei diesen Vereinbarungen großen Spielraum, um alle mit der Scheidung verbundenen Fragen einvernehmlich untereinander zu regeln. So ist es möglich die Vermögensgegenstände möglichst fair untereinander aufzuteilen, den Unterhaltsanspruch oder auch das Sorgerecht selbst zu bestimmen und somit den Weg für einen spannungsfreien und möglichst sachlichen Umgang miteinander zu ebnen. Dies ist besonders für gemeinsame Kinder wichtig, die bei streitigen Scheidungen häufig in einen Loyalitätskonflikt geraten, was häufig zu Spannungen in der Familie führt. Der Vorteil einer einvernehmlichen Scheidung ist zudem die geringen Gerichts- und Anwaltsgebühren. Streitige Scheidungen benötigen mehr Zeit, mehr Anwälte und somit auch mehr Kosten. Um dies zu vermeiden und unangenehme Auseinandersetzungen mit dem Ehegatten aus dem Weg zu gehen, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung die einvernehmliche Scheidung einfach und unkompliziert gestalten.</p>
<p>Nachteile gibt es bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung kaum. Man sollte jedoch immer beachten, dass auch beim Aufstellen einer Scheidungsfolgenvereinbarung Streitigkeiten und Unstimmigkeiten entstehen können. Besonders bei Ehen die unglücklich auseinander gehen oder nur von einer Partei eine Scheidung gewünscht ist, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung oft auch nicht helfen. Diese Vereinbarungen setzten voraus, dass beide Partner bereit sind im Einvernehmen über Scheidungsfragen zu diskutieren und nicht nur bereit sind zu nehmen, sondern auch Zugeständnisse zu machen können.</p>
<ul>
<li>Die Vorteile können vor allem von Paaren genutzt werden, die eine einvernehmliche Scheidung wünschen</li>
<li>Durch die Scheidungsfolgenvereinbarung können alle mit einer Scheidung verbundenen Fragen privat geklärt werden</li>
<li>Scheidungsfolgenvereinbarung eignen sich jedoch nicht für streitige Scheidungen oder Scheidungen, die nur von einem Ehepartner aus gewünscht sind</li>
</ul>
<h2>Die Grenzen &#8211; unangemessene Benachteiligung eines Ehegatten</h2>
<p>Auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung hat Grenzen. Sie darf zwar alles, was mit der Scheidung zusammenhängt regeln, jedoch darf sie keinen der Ehegatten unangemessen benachteiligen. Die Vereinbarung unterliegt also einer gerichtlichen Inhaltskontrolle und kann bei unangemessenen Regelungen als unwirksam erklärt werden. Welche Regelungen unwirksam sind, wird im individuellen Fall vom Gericht bestimmt. Eine unangemessene Benachteiligung eines Ehegatten wird beispielsweise angenommen, wenn dieser infolge der Vereinbarung vorhersehbar auf Sozialhilfe angewiesen sein wird, oder beispielsweise die elterliche Sorge- und Umgangsrechte kommerzialisiert werden, also die Umgangsrechte von finanziellen Vorteilen abhängig gemacht werden würden. Bei diesen Grenzen gibt es keinen genauen Leitfaden, welche Szenarien zu einer unwirksamen Vereinbarung führen könnten, da diese immer von der jeweiligen Situation abhängig sind und vom jeweilig zuständigen Gericht entschieden werden.</p>
<ul>
<li>Die <a href="https://lukinski.de/scheidungsfolgenvereinbarung-grenzen-inhalte-richtige-form/" data-type="post" data-id="7387">Scheidungsfolgenvereinbarung </a>darf keinen Ehegatten unangemessen Benachteiligen</li>
<li>Solche Regelungen können vom Gericht als unwirksam erklärt werden</li>
<li>Die Scheidungsfolgenvereinbarung unterliegt einer gerichtlichen Inhaltskontrolle</li>
</ul>
<h2>Scheidung: Ratgeber, Hilfe und Tipps</h2>
<p>Eine Scheidung ist komplex, das stimmt. Sie sind aber nicht allein! Viele lassen sich Trennen und tatsächlich, ein Großteil findet immer eine gute Lösung. Nur einer kleiner Teil endet im Streit. Damit Sie sich gut vorbereiten können, finden Sie hier unsere kleinen Ratgeber und Tipps zur Scheidung, zu Familie, Geld und Immobilie.</p>
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<li><a href="https://lukinski.de/immobilien/scheidung/" data-type="page" data-id="26199">Scheidung: Ratgeber</a></li>
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<p><a href="https://lukinski.de/immobilien/scheidung/" data-type="page" data-id="26199"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-24382" src="https://lukinski.de/wp-content/uploads/2019/06/trauerbekundung-tod-gestorben-beileid-aussprechen-trauer-mann-fenster-nachdenken-verzweifeln-haus-erbe-was-tun.jpg" alt="" width="1280" height="762" /></a></p>
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