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	<title>Bewerbung | Lukinski</title>
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		<title>Berufsausbilder werden: AEVO Fragen 2 &#8211; Ausbildung vorbereiten (für Immobilienmakler, Handwerk &#038; Co.)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Laura]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 May 2020 18:26:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
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					<description><![CDATA[Berufsausbilder im Immobilienbereich werden bedeutet: eigene Fachkräfte selbst entwickeln, Personalkosten langfristig senken und Qualität sichern. Handlungsfeld 2 der AEVO-Prüfung behandelt die Vorbereitung der Ausbildung — vom Ausbildungsplan über Bewerberauswahl bis zum unterschriebenen Berufsausbildungsvertrag. Auf dieser Seite findest du alle prüfungsrelevanten Fragen mit ausführlichen Antworten, Praxisbezug für Makler-, Bauträger- und Verwaltungsbetriebe sowie eine Checkliste für den [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Berufsausbilder im Immobilienbereich werden bedeutet: eigene Fachkräfte selbst entwickeln, Personalkosten langfristig senken und Qualität sichern. <strong>Handlungsfeld 2 der AEVO-Prüfung</strong> behandelt die <strong>Vorbereitung der Ausbildung</strong> — vom Ausbildungsplan über Bewerberauswahl bis zum unterschriebenen Berufsausbildungsvertrag. Auf dieser Seite findest du alle prüfungsrelevanten Fragen mit ausführlichen Antworten, Praxisbezug für Makler-, Bauträger- und Verwaltungsbetriebe sowie eine Checkliste für den Ausbildungsstart. Wer als Unternehmer im Bereich <a href="https://lukinski.de/immobilie-kaufen-wohnung-haus-villa-mehrfamilienhaus-ablauf-kosten-tipps/">Immobilienkauf</a>, <a href="https://lukinski.de/immobilie-verkaufen-wohnung-haus-villa-mehrfamilienhaus-ablauf-kosten-tipps/">Verkauf</a> oder <a href="https://lukinski.de/immobilie-bewerten-faktoren-online-kostenlos-wohnung-haus-mehrfamilienhaus/">Immobilienbewertung</a> Personal aufbauen will, sollte die Eignungsprüfung nicht aufschieben.</p>
<h2>AEVO Handlungsfeld 2 im Überblick</h2>
<p>Handlungsfeld 2 ist das organisatorisch anspruchsvollste der vier AEVO-Felder. Hier zeigst du als Prüfling, dass du den gesamten Prozess <em>vor</em> Ausbildungsbeginn beherrschst: Rahmenbedingungen klären, Mitwirkungsrechte beachten, Bewerber rechtssicher auswählen, Vertrag korrekt aufsetzen und bei der zuständigen Stelle (IHK für Immobilienkaufleute, HWK für Bauhandwerk) eintragen lassen.</p>
<ul>
<li>Ausbildungsplan auf Basis der Ausbildungsordnung erstellen</li>
<li>Mitwirkungsrechte von Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) beachten</li>
<li>Kooperationen abstimmen — insbesondere mit der Berufsschule</li>
<li>Auswahlkriterien und -verfahren für Auszubildende festlegen</li>
<li>Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und Eintragung beantragen</li>
</ul>
<h3>Ausbildungsplan vs. Ausbildungsrahmenplan — der Unterschied</h3>
<p>Eine der häufigsten Stolperfallen in der mündlichen Prüfung. Der <strong>Ausbildungsrahmenplan</strong> ist Teil der bundesweit gültigen Ausbildungsordnung und schreibt vor, <em>was</em> in welchem Ausbildungsjahr vermittelt werden muss. Der <strong>betriebliche Ausbildungsplan</strong> ist die individuelle Umsetzung im Betrieb — er legt fest, <em>wer, wann, wo und wie</em> die Inhalte vermittelt.</p>
<ul>
<li><strong>Ausbildungsrahmenplan:</strong> bundeseinheitlich, sachliche und zeitliche Gliederung, Anlage zur Ausbildungsordnung</li>
<li><strong>Betrieblicher Ausbildungsplan:</strong> individuell, abteilungsbezogen, Pflichtanlage zum Ausbildungsvertrag (§ 11 BBiG)</li>
</ul>
<h3>Was kostet die Ausbildung im Maklerbetrieb?</h3>
<p>Wichtig für die unternehmerische Entscheidung: Eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann/-frau (3 Jahre) ist eine echte Investition. Grobe Orientierung pro Azubi:</p>
<ul>
<li>Ausbildungsvergütung 1. Jahr: ca. 900–1.050 €/Monat brutto</li>
<li>Ausbildungsvergütung 2. Jahr: ca. 1.000–1.150 €/Monat brutto</li>
<li>Ausbildungsvergütung 3. Jahr: ca. 1.100–1.300 €/Monat brutto</li>
<li>Sozialabgaben Arbeitgeber: ca. 20 % Aufschlag</li>
<li>Lehrmittel, Software-Lizenzen, Berufsschulfahrten: ca. 500–1.000 €/Jahr</li>
<li>Eigene AEVO-Vorbereitung (einmalig): Lehrgang 500–800 €, IHK-Prüfungsgebühr 150–250 €</li>
</ul>
<p>Demgegenüber stehen die Erträge: ein produktiver dritter Lehrjahr-Azubi schreibt bereits Exposés, organisiert Besichtigungen, pflegt CRM-Daten, unterstützt bei <a href="https://lukinski.de/immobilie-bewerten-faktoren-online-kostenlos-wohnung-haus-mehrfamilienhaus/">Immobilienbewertungen</a> und entlastet die Senior-Makler messbar.</p>
<h2>Mitbestimmung: Betriebsrat und JAV</h2>
<h3>Was ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)?</h3>
<p>Die JAV vertritt die Interessen aller Beschäftigten unter 18 Jahren sowie aller Auszubildenden, Werkstudenten und Praktikanten unter 25 Jahren gegenüber Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie ist das Sprachrohr des Nachwuchses.</p>
<ul>
<li><strong>Wer wird vertreten?</strong> Jugendliche unter 18 Jahren + Beschäftigte in Berufsausbildung unter 25 Jahren</li>
<li><strong>Wer darf gewählt werden?</strong> Alle Arbeitnehmer unter 25 Jahren</li>
<li><strong>Wer darf wählen?</strong> Alle Vertretenen (aktiv wahlberechtigt)</li>
<li><strong>Voraussetzung Gründung:</strong> Existierender Betriebsrat + mindestens 5 jugendliche/auszubildende Beschäftigte</li>
<li><strong>Amtszeit:</strong> 2 Jahre</li>
</ul>
<h3>Welche Aufgaben hat der Betriebsrat in der Ausbildung?</h3>
<p>Der Betriebsrat hat in Ausbildungsfragen sowohl <strong>Mitwirkungs-</strong> als auch <strong>Mitbestimmungsrechte</strong>. Der Unterschied ist prüfungsrelevant:</p>
<ul>
<li><strong>Mitwirkungsrechte (informieren, beraten, anhören):</strong> Information über geplante Einstellungen, Beratung zum Ausbildungsbedarf, Anhörung bei Personalentscheidungen</li>
<li><strong>Mitbestimmungsrechte (zustimmen, verweigern):</strong> Auswahl der Auszubildenden, Durchführung von Eignungstests, Inhalt von Personalfragebögen, Zustimmung zum betrieblichen Ausbildungsplan, Maßnahmen der Berufsbildung (§ 98 BetrVG)</li>
</ul>
<h2>Bewerberauswahl im Immobilienbetrieb</h2>
<h3>Welche Kriterien werden bei der Bewerberauswahl hinzugezogen?</h3>
<p>Allgemeine Kriterien gelten branchenübergreifend — für Immobilienberufe kommen aber spezifische Anforderungen hinzu, weil der Job extrem kommunikativ und rechtlich geprägt ist.</p>
<ul>
<li><strong>Formal:</strong> Gesamteindruck der Unterlagen (Vollständigkeit, Sorgfalt, Rechtschreibung)</li>
<li><strong>Inhaltlich:</strong> Anschreiben mit erkennbarem Bezug zum Ausbildungsberuf — nicht generisch</li>
<li><strong>Vorerfahrung:</strong> Praktika in Maklerbüros, Hausverwaltung, Banken, Notariaten</li>
<li><strong>Schulnoten:</strong> Mathematik (Renditeberechnung, <a href="https://lukinski.de/kaufpreisfaktor/">Kaufpreisfaktor</a>, <a href="https://lukinski.de/bruttorendite/">Bruttorendite</a>), Deutsch (Exposés, Verträge), Englisch (internationale Investoren)</li>
<li><strong>Soft Skills:</strong> Auftreten, Kommunikationsfähigkeit, Verbindlichkeit, Belastbarkeit</li>
<li><strong>Branchen-Affinität:</strong> Interesse an Immobilien, Architektur, Stadtentwicklung, <a href="https://lukinski.de/immobilien-rendite-erklaert-vermoegen-aufbauen-definition-formel-rendite-immobilie/">Immobilien-Rendite</a></li>
<li><strong>Eignungstest:</strong> optional, aber Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats</li>
</ul>
<h3>Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch nicht erlaubt?</h3>
<p>Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und der Rechtsprechung des BAG sind bestimmte Fragen unzulässig. Werden sie trotzdem gestellt, dürfen Bewerber wahrheitswidrig antworten — ohne dass dies später eine Anfechtung rechtfertigt.</p>
<ul>
<li>Familienplanung, Schwangerschaft, Kinderwunsch</li>
<li>Finanzielle Situation (außer bei Vertrauensstellungen)</li>
<li>Mitgliedschaft in Gewerkschaft, Partei, Verein</li>
<li>Sexuelle Orientierung</li>
<li>Allgemeiner Gesundheitszustand (außer berufsbezogen)</li>
<li>Religions- oder Weltanschauungszugehörigkeit</li>
<li>Vorstrafen (außer einschlägig für die Tätigkeit)</li>
<li>Persönliche Verhältnisse von Familienmitgliedern</li>
</ul>
<p><strong>Erlaubt</strong> sind alle Fragen mit unmittelbarem berufsbezogenem Bezug — etwa nach einem Führerschein für Außendiensttätigkeiten beim Makler.</p>
<h2>Ausbildungsdauer: Verkürzung und Verlängerung</h2>
<h3>Kann die Ausbildungszeit verkürzt werden?</h3>
<p>Ja — auf zwei Wegen, die sich auch kombinieren lassen.</p>
<ul>
<li><strong>Verkürzung vor Ausbildungsbeginn (§ 8 Abs. 1 BBiG):</strong> auf gemeinsamen Antrag von Ausbildendem und Auszubildendem. Voraussetzung: höherer Schulabschluss (Abitur), abgeschlossene Berufsausbildung, abgeschlossenes Studium, einschlägige Berufserfahrung. Dauer: 6–12 Monate. Eintrag direkt in den Ausbildungsvertrag.</li>
<li><strong>Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 1 BBiG):</strong> während der laufenden Ausbildung. Voraussetzung: überdurchschnittliche Leistungen im Betrieb und in der Berufsschule (i.d.R. Schnitt 2,49 oder besser). Antrag durch den Auszubildenden mit Zustimmung des Ausbildenden.</li>
<li><strong>Kein Rechtsanspruch:</strong> Entscheidung der zuständigen Stelle (IHK/HWK)</li>
</ul>
<h3>Kann die Ausbildungszeit verlängert werden?</h3>
<p>Ja, in Ausnahmefällen (§ 8 Abs. 2 BBiG). Die Verlängerung erfolgt auf Antrag des Auszubildenden bei der zuständigen Stelle. Mögliche Gründe:</p>
<ul>
<li>Längere Krankheit (Arbeitsunfähigkeit über mehrere Monate)</li>
<li>Nichtbestehen der Abschlussprüfung (automatischer Anspruch auf Verlängerung bis zur nächsten Prüfung, max. 1 Jahr)</li>
<li>Elternzeit, Mutterschutz</li>
<li>Auslandsaufenthalt im Rahmen der Ausbildung</li>
<li>Behinderung oder besondere persönliche Umstände</li>
</ul>
<h3>Verkürzung vs. Verlängerung — Vergleich</h3>
<table>
<thead>
<tr>
<th>Kriterium</th>
<th>Verkürzung vor Beginn</th>
<th>Vorgezogene Prüfung</th>
<th>Verlängerung</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Rechtsgrundlage</td>
<td>§ 8 Abs. 1 BBiG</td>
<td>§ 45 Abs. 1 BBiG</td>
<td>§ 8 Abs. 2 BBiG</td>
</tr>
<tr>
<td>Antragsteller</td>
<td>Ausbildender + Azubi</td>
<td>Azubi (mit Zustimmung)</td>
<td>Azubi</td>
</tr>
<tr>
<td>Voraussetzung</td>
<td>Vorbildung, Vorberufserfahrung</td>
<td>Sehr gute Leistungen</td>
<td>Wichtiger Grund</td>
</tr>
<tr>
<td>Maximaler Umfang</td>
<td>i.d.R. 12 Monate</td>
<td>6 Monate</td>
<td>1 Jahr</td>
</tr>
<tr>
<td>Entscheidungsbefugt</td>
<td>Zuständige Stelle</td>
<td>Zuständige Stelle</td>
<td>Zuständige Stelle</td>
</tr>
<tr>
<td>Rechtsanspruch</td>
<td>Nein</td>
<td>Nein</td>
<td>Bei Nichtbestehen ja</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h2>Prüfung und Vertrag</h2>
<h3>Wie oft darf die Abschlussprüfung wiederholt werden?</h3>
<p>Bei Nichtbestehen darf die Abschlussprüfung <strong>zweimal</strong> wiederholt werden (§ 37 Abs. 1 BBiG). Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich dabei auf Wunsch des Auszubildenden bis zur nächsten Wiederholungsprüfung — höchstens jedoch um ein Jahr.</p>
<ul>
<li>Erstprüfung + 2 Wiederholungen = max. 3 Versuche</li>
<li>Verlängerung der Ausbildung bis zur nächsten Prüfung möglich (max. 1 Jahr)</li>
<li>Bereits bestandene Prüfungsteile können auf Antrag angerechnet werden, wenn die Wiederholung innerhalb von 2 Jahren erfolgt</li>
</ul>
<h3>Probezeit — wie lang darf sie sein?</h3>
<p>Die Probezeit ist in § 20 BBiG zwingend vorgeschrieben. Sie muss <strong>mindestens 1 Monat</strong> und darf <strong>höchstens 4 Monate</strong> betragen. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.</p>
<ul>
<li>Mindestdauer: 1 Monat</li>
<li>Höchstdauer: 4 Monate</li>
<li>Verlängerung bei längerer Unterbrechung (z. B. Krankheit) anteilig möglich</li>
<li>Nach Ablauf: Kündigung nur noch aus wichtigem Grund (§ 22 BBiG)</li>
</ul>
<h3>Ab wann gilt die mündliche Jobzusage?</h3>
<p>Eine mündliche Zusage ist nach deutschem Vertragsrecht <strong>sofort rechtskräftig</strong> — Angebot und Annahme sind formfrei wirksam. In der Praxis besteht jedoch ein <em>Beweisproblem</em>: Wer behauptet, hat zu beweisen. Ohne Zeugen oder schriftliche Bestätigung ist eine mündliche Zusage juristisch nur schwer durchsetzbar.</p>
<p>Spätestens <strong>vor Ausbildungsbeginn</strong> muss der Berufsausbildungsvertrag schriftlich vorliegen (§ 11 BBiG). Pflichtinhalte:</p>
<ul>
<li>Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung</li>
<li>Beginn und Dauer der Berufsausbildung</li>
<li>Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte</li>
<li>Dauer der täglichen Ausbildungszeit</li>
<li>Dauer der Probezeit</li>
<li>Zahlung und Höhe der Vergütung</li>
<li>Dauer des Urlaubs</li>
<li>Voraussetzungen, unter denen gekündigt werden kann</li>
<li>Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen</li>
</ul>
<h2 

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