Grundstück kaufen: Baufläche, Baugrundstück und Bauantrag

Grundstück kaufen – Viele Interessenten, die ein Grundstück kaufen möchten, haben die Absicht, auf diesem Grundstück ein Haus zu bauen. Dies ist aber nur möglich, wenn das Grundstück als Bauland ausgewiesen ist oder wenn es sich um sogenanntes Bauerwartungsland handelt. Diese Bezeichnung trifft auf Grundstücke zu, die in naher Zukunft von der Stadt oder Gemeinde als Bauland ausgewiesen werden.

Grundstück kaufen: Grundlagen für Käufer

Darüber hinaus gibt es Grundstücke, die auch in einigen Monaten oder Jahren mit Sicherheit nicht bebaut werden dürfen. Sie müssen landwirtschaftlich genutzt werden oder es handelt sich um Gartenland. Baugrundstücke erkennen Sie in der Regel daran, dass sie einen höheren Preis haben als Grundstücke, die für die landwirtschaftliche Nutzung oder als Gartenland vorgesehen sind.

Bauvorbescheid bis Wasser, Abwasser und Strom Anschluss

In der Regel gibt es bereits einen positiven Bauvorbescheid und eine entsprechende Infrastruktur in Form von Anschlüssen für Wasser, Abwasser und Strom. Wenn Sie eine Information aus erster Hand erhalten möchten, erkundigen Sie sich bei der für das Grundstück zuständigen Stadt oder Gemeinde, ob es sich um Bauland handelt, und lassen sich dies schriftlich bestätigen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie das Grundstück gekauft haben und einen Bauantrag für das Gebäude stellen, welches sie auf dem Grundstück errichten möchten.

Gartenland ist nicht gleich Bauland

Wenn Sie einen Garten kaufen, der mit einer größeren Laube bebaut ist, bedeutet dies nicht, dass Sie die Laube auf diesem Grundstück gegen ein Haus austauschen dürfen. Selbst, wenn es sich um ein massives Gartenhaus handelt, dass einen Stromanschluss, einen Anschluss für Wasser und Abwasser und eine Möglichkeit der Beheizung in der kalten Jahreszeit hat, bedeutet dies nicht, dass Sie dieses Haus gegen ein Eigenheim austauschen dürfen.

Wirtschaftliche Nutzung ist definiert

Die wirtschaftliche Nutzung von Grundstücken wird von den zuständigen Städten und Gemeinden sehr genau vorgegeben. In der Vergangenheit gab es immer wieder Enttäuschungen über geplante Bauvorhaben, die zunächst von der Stadt oder Gemeinde und später sogar von einem Gericht versagt wurden. Aus diesem Grund ist das Einholen weitreichender Informationen über das Grundstück, für das Sie eine Kaufabsicht hegen, sehr wichtig.

Informieren Sie sich vor dem Kauf, ob Sie das geplante Bauvorhaben auf dem Grundstück, welches in die engere Wahl genommen haben, auch ausführen dürfen. Dies gilt nicht nur für den Bau von Einfamilienhäusern, sondern auch für Mehrfamilienhäuser, die nur auf Grundstücken errichtet werden dürfen, die entsprechend ausgewiesen sind.

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Grundstück kaufen: Private Anbieter

Die können ein Grundstück von einem privaten Anbieter kaufen. Den Kauf wickeln Sie direkt mit dem Verkäufer ab oder Sie entscheiden sich, die Dienstleistungen eines Maklers in Anspruch zu nehmen. Der Vorteil liegt darin, dass Sie eine professionelle Beratung bekommen. Der Makler kann sich in Ihrem Auftrag erkundigen, für welche Bauvorhaben das Grundstück, das Sie in die engere Wahl genommen haben, vorgesehen ist. Er hat die Möglichkeit, bei der Stadt oder Gemeinde nachzufragen, welche Bauvorhaben auf dem Grundstück genehmigt werden und welche nicht.

Regelungen der Stadt / Gemeinde müssen berücksichtigt werden

Wenn Sie ein Grundstück von einem privaten Anbieter erwerben, können Sie Ihr Bauvorhaben in den meisten Fällen nach Ihren individuellen Vorstellungen umsetzen. Dabei müssen Sie nur die Regelungen beachten, die in der Stadt oder in der Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet, für Bauvorhaben festgelegt wurden. Im Rahmen dieser Regelungen können Sie selbst entscheiden, wie groß das Haus sein soll, ob Sie einen Keller wünschen und ob Sie ein Fertighaus oder ein Massivhaus bauen möchten. Auch die Gestaltung des Hauses nach ganz individuellen Vorgaben gemeinsam mit einem Architekten ist möglich, wenn sich das Grundstück bereits vor Beginn der Planung des Bauvorhabens in Ihrem Besitz befindet.

Grundstück kaufen: Bauträger

Bauträger erwerben größere Grundstücke oder mehrere zusammenhängende Grundstücke, um dort ein Bauvorhaben zu realisieren. Darüber hinaus werden auch einzelne Grundstücke in sehr attraktiver Lage von einem Bauträger gekauft. Sie selbst können das Grundstück von dem Bauträger oftmals nur erwerben, wenn Sie sich gleichzeitig für den Bau eines Hauses entscheiden. Dabei ist die Auswahl geringer, als wenn Sie das Grundstück von einem privaten Anbieter erworben haben.

Viele Bauträger arbeiten eng mit den Herstellern von Fertighäusern und Massivhäusern zusammen und bieten nur deren Produkte an. Sie haben jedoch die Möglichkeit, aus dem Programm des Herstellers ein Objekt auszuwählen und an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Ein weiterer Vorteil dieser Lösung liegt darin, dass Sie sich um das Bauvorhaben nicht selbst kümmern müssen.

Wenn Sie es wünschen, wird der Bauträger das gesamte Bauvorhaben koordinieren und Ihnen Ihr Haus zum vereinbarten Termin schlüsselfertig übergeben. Die Dienstleistung des Bauträgers beinhaltet alle Genehmigungen. Auch die Errichtung einer Garage oder eines Carports und die Anlage des Gartens können von dem Bauträger übernommen werden.

Weitere Reglungen für das Bauvorhaben

In vielen Städten und Gemeinden gibt es Regelungen, dass Häuser nur eine bestimmte Größe oder Höhe haben dürfen. Mitunter muss das Gesamtbild der umliegenden Bebauung erhalten werden. Für sie bedeutet es, dass sie beispielsweise nur ein Haus mit eingeschossiger Struktur und spitzem Dach errichten dürfen.

Die modernen zweigeschossigen Häuser sind in einigen Lagen nicht gestattet, weil sie das einheitliche Bild der Straße stören könnten. Informieren Sie sich auch über räumliche Abstände, die Sie zur Nachbarbebauung einhalten müssen. Diese Vorgaben gelten nur für frei stehende Einfamilienhäuser, nicht aber für eine Bebauung mit Doppelhäuser oder Reihenhäusern. In neuen Wohngebieten, die am Rande größerer Städte entstehen, gibt es oftmals auch Abweichungen von dieser Regel. Bei der klassischen Bebauung mit Einfamilienhäusern in einer Wohnstraße sollten Sie jedoch berücksichtigen, dass der Abstand Ihres Gebäudes zum Nachbarn mindestens drei Meter betragen muss. Dies gilt nicht nur für das Hauptgebäude, sondern auch für Garagen und Carports.

Der Abriss baufälliger Gebäude

Wenn sich auf dem Grundstück ein älteres baufälliges Gebäude befindet, das Sie abreißen möchten, ist auch dies genehmigungspflichtig. In dem Zusammenhang kann es Vorgaben hinsichtlich des Denkmalschutzes geben. Diese sollten Sie kennen, bevor Sie sich entscheiden, das Grundstück zu kaufen.

Bauplatz auf großen Grundstücken nicht frei wählbar

Zu den Regelungen, die Städte und Gemeinden für eine Bebauung erlassen, können auch Vorgaben hinsichtlich des Bauplatzes bestehen. Das ist für Sie in der Regel nur dann relevant, wenn Sie ein sehr großes Grundstück erworben haben.

Vielleicht möchten Sie das Haus nicht direkt an der Straße bauen, um etwas abseits des Verkehrslärms ruhiger wohnen zu können. Sind alle anderen Häuser in der Nachbarschaft jedoch direkt an der Straße gebaut, können Sie die Vorgabe bekommen, Ihr neues Haus in die Flucht einzureihen. Eine Genehmigung für einen versetzten Bau bekommen Sie nicht. Klären Sie auch diese Fragen vor dem Kauf des Grundstücks. Auch wenn Sie Bauland Ihr Eigentum nennen, müssen Sie sich an die geltenden Vorschriften halten. In der Regel lassen sich Städte und Gemeinden in Bezug auf ihre Vorgaben nicht umstimmen.

Wenn Sie bauen, ohne eine eindeutige Genehmigung für den von Ihnen gewählten Bauplatz erhalten zu haben, kann Ihnen im schlimmsten Falle ein Abriss oder ein Rückbau drohen. Lassen Sie es soweit nicht kommen, sondern beugen Sie vor, indem Sie alle notwendigen Informationen vor der Kaufentscheidung einholen.

Lukinski bietet Ihnen nicht nur eine Vielzahl an Grundstücken in attraktiver Lage an, gern holen wir für Sie alle notwendigen Informationen ein, die Sie für Ihr geplantes Bauprojekt benötigen.

Fazit: Grundstück kaufen, am besten mit Experten

Der Kauf eines Grundstücks sollte gut überlegt werden. Vor allem ist es wichtig, die für das Bauvorhaben geplanten Genehmigungen vorab einzuholen. So schützen Sie sich vor bösen Überraschungen, die häufig mit der Unkenntnis über die geltenden Vorschriften in einem engen Zusammenhang stehen.

Lukinski bietet Ihnen in den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz verschiedene Dienstleistungen rund um den Kauf von Grundstücken an. Dazu gehört auch das Einholen der wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um Ihr Bauvorhaben erfolgreich starten zu können. Wenn Sie eine Beratung wünschen, setzen Sie uns sich gern telefonisch mit uns in Verbindung. Wir vereinbaren mit Ihnen kurzfristig einen persönlichen Gesprächstermin und stellen Ihnen passende Objekte in der von Ihnen gewählten Region vor.