Bestellerprinzip: Neuregelungen Maklercourtage für Kauf, Miete, Verkauf

Bestellerprinzip – Mit dem 01. Juni 2015 hat der Gesetzgeber eine Neuregelung der Maklercourtage bei Vermietungen vorgenommen. Seit diesem Zeitpunkt gilt, dass der Besteller die Provision zahlt und dass der Mieter fortan nicht mehr mit Mehrkosten in Form einer Courtage rechnen muss. Für Mietinteressenten beinhaltet diese Regelung einen deutlichen Vorteil. Eigentümer hingegen überlegen nun länger, ob sie einen Makler mit der Vermietung ihrer Wohnungen beauftragen oder alle Aufgaben selbst übernehmen.

Neuregelungen: Bestellerprinzip beim Hausverkauf?

Wenn Sie Ihre Immobilien oder Eigentumswohnungen verkaufen möchten, hat das Bestellerprinzip keinen Einfluss auf die Rechnungsstellung. Auch wenn es seit einigen Jahren Diskussionen um eine Neuregelung bei Immobilienverkäufen gibt, gilt aktuell nach wie vor die Regelung, dass die Maklerprovision in den Kaufnebenkosten auftaucht und vom Käufer bezahlt wird. Es gibt einige Vorschläge, die dauerhaft zu einer Entlastung bei Immobilienkäufen führen und dem potenziellen Eigentümer einen finanziellen Vorteil verschaffen könnten.

Neben der Einführung des Bestellerprinzips ist auch eine Senkung der Grunderwerbssteuer im Gespräch. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keinen Anhaltspunkt, der auf eine Veränderung der Rechnungsstellung hinweist. Wenn Sie sich für eine Vermakelung Ihrer Immobilie entscheiden, können Sie den Makler ohne von Ihnen zu zahlende Kosten beauftragen und von einer professionellen, schnellen und nach Ihren Kriterien vorgenommenen Vermakelung profitieren. Wenn Sie eine Immobilie kaufen und sich nicht auf ein Angebot von Privat konzentrieren, zahlen Sie die Maklercourtage als Position in Ihren Kaufnebenkosten.

Bestellerprinzip verändert den Markt

Sollte das Bestellerprinzip auch für Immobilienverkäufe eingeführt werden, sind Änderungen auf dem Markt vorprogrammiert. Für Ihren Kauf würden Sie in diesem Fall weniger Nebenkosten zahlen, da der prozentuale Aufschlag der Maklercourtage, sowie die zuzügliche Umsatzsteuer entfallen würden.

Für Eigentümer würde das Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf mit einem finanziellen Mehraufwand einhergehen, da die Rechnung nach erbrachter Dienstleistung von Ihnen beglichen werden müssten. Dennoch sprechen wir uns dafür aus, den Verkauf von Immobilien in erfahrene Hände zu legen und durch den umfassenden Maklerservice Vorteile zu erhalten. Sie entscheiden sich mit der Vermakelung für einen umfassenden Service, der Sie entlastet und der Ihnen die Möglichkeit verschafft, den besten Preis für Ihr Haus zu erzielen und sich viel Zeit im Verkaufsprozess zu ersparen.